Der NSU und ein 20 Jahre alter Mord in Schloß Holte-Stukenbrock

Pistole

Am 7. September 1996 wurde in Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) ein Familienvater türkischer Nationalität auf offener Straße erschossen, während er mit seiner kleinen Tochter auf dem Fahrrad unterwegs war. Der Täter sprang aus einem Gebüsch, feuerte sechs Schüsse auf das Opfer ab und entkam unerkannt. Der Vater starb vor den Augen seiner Tochter. Der Fall wurde nie aufgeklärt.

Nach dem Bekanntwerden der Terror- und Mordserie des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) wurde eine Reihe von ungeklärten Altfällen zur Überprüfung eines möglichen rechtsterroristischen bzw. rassistischen Hintergrundes wieder aufgenommen, darunter auch der genannte Fall. Durch die Arbeitsgruppe Fallanalyse des „Gemeinsamen Extremismus-/Terrorismusabwehrzentrums“ (GETZ) wurde dieser Fall identifiziert und durch das BKA den Landesbehörden zur Überprüfung und Bewertung übermittelt. Unsere LINKEN-Bundestagsabgeordnete im NSU-Untersuchungsausschuss Martina Renner hatte die Bundesbehörden nach dem Stand der Untersuchungen gefragt.

Der Mord in Schloß Holte-Stukenbrock erinnert fatal an die NSU-Mordserie, obwohl die – nach heutiger Kenntnis – erst im Jahre 2000 begann. Auch dort wurden ausländische, ansonsten völlig unauffällige und harmlose Mitbürger mit Schusswaffen getötet, auch diese Morde geschahen ohne erkennbares Einzelmotiv, wirkten gewissermaßen unmotiviert und zusammenhanglos.

Ich möchte erreichen, dass dieser Fall im Lichte des NSU-Terrorismus neu untersucht wird – und zwar ernsthaft. Dazu könnte zum Beispiel gehören, neue Zeug/innen zu vernehmen, alte Zeug/innen nochmal zu vernehmen, oder Asservate neu zu untersuchen, dies auch ggf. mit Methoden, die damals noch nicht zur Verfügung standen. Oder wurden gar Asservate bereits vernichtet, obwohl der Fall ungeklärt blieb?

Und ich möchte natürlich wissen, ob derselbe Fehler wie in den Fällen des NSU-Terrorismus gemacht wurde: Die Möglichkeit einer rechtsmotivierten Tat von vorneherein auszuschließen. Schloß Holte-Stukenbrock ist nicht gerade ein weißer Fleck, was rechtsradikale Organisationen und Personen aus dem rechtsextremen Umfeld angeht: Auch Mitte der 90er Jahre gab es hier eine rege rechte Szene. Auch gibt es Anzeichen von Verbindungen aus dieser Szene zu NSU-Unterstützern. Lassen sich möglicherweise Hinweise darauf finden, dass Mitglieder dieser Szene in den Mord verwickelt waren?

Daher habe ich der Landesregierung in einer kleinen Anfrage (Landtagsdrucksache 16/12730) die folgenden Fragen gestellt:

  1. Welche Ermittlungen bzw. Überprüfungen haben die Landesbehörden in der Sache genau vorgenommen bzw. werden noch unternommen?
    Bitte nennen Sie jede einzelne Maßnahme der Ermittlung bzw. Überprüfung mit jeweiligem Zeitrahmen bzw. mit geplanten Zeitpunkten des Beginns oder der Fertigstellung sowie die daran beteiligten Behörden.
    Soweit z.B. alte oder neue Zeugen vernommen wurden bzw. alte oder neue Asservate untersucht wurden (ggf. mit neuen Methoden, die 1996 noch nicht zur Verfügung standen), oder Asservate nicht untersucht werden können, weil sie zwischenzeitlich vernichtet wurden, nennen Sie das bitte ebenfalls.
  2. Wie weit sind Überprüfung und Bewertung inhaltlich fortgeschritten? Erläutern Sie jedes der zwischenzeitlich erreichten Ergebnisse und nennen Sie den Termin des geplanten Abschlusses des Falles.
  3. Inwieweit konnte ein rechtsterroristischer bzw. rassistischer Hintergrund bestätigt bzw. ausgeschlossen werden?
  4. In welche Richtungen wurde im ursprünglichen Verfahren ermittelt? Sagen Sie auch, inwieweit bei den ursprünglichen Ermittlungen ein rechtsterroristischer bzw. rassistischer Hintergrund der Tat überprüft wurde und begründen Sie die Auswahl der Ermittlungsrichtungen.
  5. Welche schriftlichen Berichte und Bewertungen des Falls (abschließende oder Zwischenbewertungen bzw. Zwischenberichte) liegen vor? Legen Sie jeden Bericht / jede Bewertung (ggf. soweit notwendig anonymisiert/geschwärzt) vor und nennen Sie das Datum der Erstellung.

Über Antworten werde ich auf die gewohnte Weise berichten.

Berichterstattung zur Anfrage gab es in verschiedenen Lokalmedien, so zum Beispiel im Westfalen-Blatt, in der Neuen Westfälischen und bei Radio Gütersloh.

Rechts motivierter Brandanschlag in Altena: Ermittlungen gegen Polizeibeamte

Feuerwehrleute

Am 3. Oktober vergangenen Jahres brannte eine Geflüchtetenunterkunft in Altena. Die Täter waren schnell gefasst, zwei junge Männer aus der Nachbarschaft. Die Polizei teilte zunächst mit, ein rechter Hintergrund sei nicht feststellbar, die Täter hatten aus „Besorgnis“ gehandelt, und ermittelte wegen Brandstiftung.

Dabei war die Tat selbst mit hoher krimineller Energie ausgeführt: Eine Notrufleitung zur Feuerwehr wurde vorher durchtrennt, und die Dachbalken mit hoher Fach- und Sachkenntnis angezündet; einer der Täter war Feuerwehrmann. Im Haus lebten sieben Personen, die sich glücklicherweise in Sicherheit bringen konnten. Man kann also gut und gerne davon ausgehen, dass die Täter die Tötung der Geflüchteten mindestens billigend in Kauf genommen haben, man hätte also wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermitteln müssen.

Mehr noch: Erst die Opferanwälte fanden bei eigenen Recherchen auf den Mobiltelefonen der Täter rassistische und rechtsextreme Bilder, darunter Abbildungen Adolf Hitlers und von Hakenkreuzen. Die Behauptung, keinen rechtsextremen Hintergrund feststellen zu können, war also falsch.

Wie konnte es zu dieser unfassbaren Schlamperei und Fehleinschätzung kommen, wie bewertet die Landesregierung diese Vorkommnisse? Das wollte ich in einer kleinen Anfrage, die ich der Landesregierung zustellte, wissen. Die Antwort bestätigte den schlampigen Umgang mit den Telefonen und enthüllte, dass es neben Dienstaufsichtsbeschwerden jetzt auch strafrechtliche Ermittlungen gegen zwei ermittelnde Beamte wegen Strafvereitelung im Amt gebe. Das ist schon starker Tobak.

Unter anderem haben die WELT und WDR Lokalzeit berichtet (Video mit einem Interview mit mir (bis zur Depublizierung in etwa 10 Tagen verfügbar), ab Minute 3:30).

Die ermittelnden Behörden waren den Tätern gegenüber wohl zu nachsichtig. Es waren eben die „netten Jungs“ aus der Nachbarschaft, die diesen Brand- und auch versuchten Mordanschlag verübten, gestandene junge Männer mit renommierten Zivilberufen. Das zeigt allerdings, wie tief gruppenbezogener Menschenhass und Rassismus in die Mitte unserer Gesellschaft vorgedrungen ist, wie alltäglich Rechtsterrorismus ist. Doch Nazis haben nicht immer Springerstiefel an – die Ermittlungsbehörden haben sich erneut als auf dem rechten Auge blind erwiesen.

Breitbandausbau: Wirtschaftsminister Duin startet Ablenkungsmanöver – Netze gehören in Bürgerhand

Duin

Gestern fand das 4. Breitbandforum des Landes NRW in den Räumen der NRW.Bank in Düsseldorf statt. Verschiedene Referenten stellten dort auf Einladung des Wirtschaftsministeriums Möglichkeiten der Breitbandförderung vor. Eingeladen waren Wirtschafts- und kommunale Vertreter aus ganz NRW. Am Rande des Forums kündigte NRW-Wirtschaftsministers Garrelt Duin in einer Pressekonferenz an, bis 2026 ein flächendeckendes Glasfasernetz in NRW errichten zu wollen.

Endlich ist vom Infrastrukturziel Glasfaser die Rede! Nachdem Minister Duin noch vor ein paar Monaten von „technologieneutraler Förderung“ sprach, ist er in seiner Planung jetzt endlich dort angekommen, wovon wir schon seit Jahren sprechen. Damit ist der Weg zu einem echten Gigabit-Netz offen, um unsere Gesellschaft an das 21 Jahrhundert anzuschließen.

Allerdings fürchte ich, dass es sich bei Duins Ansage um ein Ablenkungsmanöver handelt. Ich befürchte, dass damit klammheimlich das bei Beginn der Legislaturperiode vollmundig gegebene Versprechen, bis 2018 ganz NRW an ein lückenloses Breitbandnetz anzuschließen, vergessen gemacht werden soll. Duin scheint jetzt deutlich geworden zu sein, dass die Landesregierung ihr Ziel meilenweit verfehlen wird. Das wäre dann nicht megastark, das wäre megadreist.

Zudem ist bei den Förderungsbedingungen des Netzausbaus das Primat des Marktes zu bemängeln. Öffentliche Förderung von bürgerschaftlichen oder kommunalen Initiativen soll es nämlich nur dort geben, wo es keine privaten Investitionen gibt. Weiterhin gilt die Bündelung alter Kupferkabel durch die Deutsche Telekom mittels sogenanntem Vectoring ebenfalls als Ausbau. Alle rentablen Netzbereiche gehen damit an Privatunternehmen – für Kommunen und gemeinnützige Initiativen bleiben nur unrentable Gebiete. So wird in Zukunft noch mehr Infrastruktur privatisiert als ohnehin schon. Und wenn die Telekom sagt, einen Bereich in den nächsten drei Jahren mit Vectoring ausstatten zu wollen, ist dort keine Förderung von Ausbauprojekten mehr erlaubt. Damit wird Vectoring ganz klar zu einem Innovationshemmnis. Vectoring ist ohnehin Remonopolisierung der letzten Meilen zum Kunden in die Hand der Deutschen Telekom.

Der Netzausbau in Nordrhein-Westfalen sollte doch besser durch ein Investitionsprogramm vorangetrieben werden, bei welchem sich anschließend die Netze in Bürgerhand befinden.

Eine Förderung ist auch nur da möglich, wo die derzeitige Bandbreite unter 30 MBit/s liegt. Eine flächendeckende Förderung bleibt unmöglich. Anekdote am Rande: Minister Duin sprach in seiner Rede von 50 MBit in der Stunde – das wäre die Geschwindigkeit eines alten analogen Modems aus der Mitte der 90er Jahre. Hoffen wir, dass es nur ein Versprecher war – natürlich ist bei der Angabe in MBit/s Megabit pro Sekunde gemeint.

Kein Versprecher war seine Darstellung, eine instabile Netzanbindung könne bei der neuen vernetzten Fabrik (Stichwort „Industrie 4.0“) zur Produktion von Schrott führen oder gar die vernetzten Maschinen beschädigen. Hoffen wir doch sehr, dass das nicht so ist – dass solche Maschinen bei abreißender Internetverbindung im schlimmsten Falle (nach der Fertigstellung des in Bearbeitung befindlichen Werkstücks) einfach stehen bleiben. Maschinen sollen sich unter allen Umständen nur in definierten, sicheren Zuständen befinden! Denn sonst wäre eine solche Fabrik Cyberangriffen vollkommen schutzlos ausgeliefert. Mit gleichen Argumenten wird auch stets der Anspruch nach Netzneutralität im Internet unterhöhlt. Hoffen wir, dass sich der Wirtschaftsminister in dieser Sache in Zukunft besser beraten lässt.

§175: Opferakten vernichtet, Landesregierung untätig

queer

Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches, den es bis zum 11. Juni 1994 gab, stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Erst 1994 wurde dieser schwulenfeindliche Paragraf endgültig aufgehoben, vorher wurden insgesamt rund 140.000 Männer nach dieser Rechtsvorschrift verurteilt. Eine Entschädigung für dieses Unrecht in der Bundesrepublik Deutschland hat es bis heute noch nicht gegeben.

Die derzeitige Bundesregierung plant nun endlich eine Entschädigung der Opfer, die bislang allerdings nicht von der Stelle kommt. Eine Nachweispflicht der Verurteilung durch die Betroffenen ist ebenfalls vorgesehen. Für teils jahrzehntealte Verurteilungen werden die Opfer oft keine Unterlagen mehr besitzen.

Ich habe der Landesregierung Fragen gestellt, wieviele Opfer in NRW betroffen sind und wieviele der Gerichtsakten noch existieren, und ob NRW anhand der Akten von sich aus Schritte unternimmt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Landesregierung seit Jahren tatenlos zusieht, wie Aufbewahrungsfristen ablaufen und Akten vernichtet werden. Schritte, die Akten vor der Vernichtung zu retten – oder irgendwelche Schritte zur Sicherung der Ansprüche der Opfer – hat sie auch in den letzten vier Jahren nicht unternommen, obwohl der Landtag schon 2012 die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer in NRW beschlossen hat. Ein Skandal.

Wer Unterdrückung aufarbeiten will, darf Akten nicht vernichten lassen und muss sich einen Überblick über vorhandene Aktenbestände verschaffen. Ich erinnere daran, dass es schon bei der Entschädigung für Zwangsarbeit für die Betroffenen nicht nur sehr zeitaufwendig, sondern nahezu unmöglich war, die notwendigen Nachweise zu erbringen. Eine nicht erfüllbare Nachweispflicht darf es nicht geben.


Berichtet wurde u.a. in den Männermagazinen „Männer“ und „Queer“:

22.08.2016 Queeer:Paragraf 175: Fast alle Opferakten in NRW vernichtet
22.08.2016 Männer:175er: Gerichtsakten vernichtet – Die Entschädigung der Opfer könnte deswegen sehr erschwert werden

Drucksachen:

Die kleine Anfrage „Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB“
Die Antwort des Justizministeriums

Ich danke der LAG Queer der LINKE.NRW für ihre Arbeit und Frank Laubenburg und Jasper Prigge für die Formulierung dieser Kleinen Anfrage!

Faktisches Verbot eines kurdischen Kulturfests in Köln

Stadion

Ein für den 3. September geplantes internationales kurdisches Kulturfestival im Kölner Rhein-Energie-Stadion kann nicht stattfinden. Der Stadionvermieter, die Sportstätten Köln GmbH (eine 100%ige Tochter der Stadt Köln), hat ihre Zusage vor Abschluss des Mietvertrages wieder zurückgezogen, nachdem die Kölner Polizei empfohlen hatte, den Veranstaltungsvertrag nicht zu unterzeichnen.

Angemeldet hatte die Veranstaltung der eingetragene Verein „Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland“, kurz „Nav-Dem“, welcher ein demokratischer Dachverband kurdischer Kultur und Gesellschaft in Deutschland ist. Das kurdische Kulturfestival wird bereits seit vielen Jahren ohne Zwischenfälle durchgeführt und hat in der Vergangenheit schon friedlich im Kölner Stadion stattgefunden.

Polizeipräsident Jürgen Mathies begründet die „Empfehlung“ mit Sicherheitsbedenken. Die jüngsten gewalttätigen Konflikte in der Türkei führten zu einer hohen Emotionalisierung auch der in Köln lebenden Kurden und Türken, er halte gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden rund um das Stadion für wahrscheinlich.

Es stellt sich die Frage, warum die Kölner Polizei sich nicht in der Lage sieht, ein legales, friedliches und demokratisches Kulturfest vor eventuellen Auseinandersetzungen im Umfeld schützen zu können, und angesichts dieser Bedenken nicht etwa Gegendemonstrationen fernhalten will, sondern die ursprüngliche Veranstaltung verhindert. Unter diesen Gesichtspunkten erscheint das Versammlungsrecht in NRW ausgehöhlt und brüchig. Zudem erscheint ein Kulturfestival im Stadion am Stadtrand sehr viel einfacher zu sichern als eine Kundgebung in der Innenstadt.

Die Sportstätten Köln GmbH hatte die Veranstaltung zunächst verteidigt. In einer Mitteilung dazu hieß es: „Bei dieser Organisation handelt es sich um einen in Deutschland eingetragenen Verein, der sich mit seinen Tätigkeiten am Meinungsbildungsprozess der deutschen demokratischen Gesellschaft beteiligt.“ Der anschließenden „Empfehlung“ der Kölner Polizei konnte sich der Vermieter jedoch faktisch nicht entziehen, da er natürlich auch weiterhin auf die Unterstützung und Kooperation der Polizei angewiesen ist und eine enge Bindung an die Stadt Köln besteht. Es steht außer Frage, dass eine solche „Empfehlung“ der Polizei einem faktischen Verbot nahekommt.

Die türkische Generalkonsulin Sule Gürel hatte zuvor die geplante Veranstaltung „terroristische Propaganda“ genannt und ein Verbot gefordert. Eine Großdemonstration nationalistischer Türken in Köln-Deutz hatte die Kölner Polizei am 31. Juli ungehindert stattfinden lassen. Der Polizei war es an diesem Tage gelungen, ein Aufeinandertreffen von feindlichen Gruppen zu verhindern. Auch in diesem Falle war schon im Vorfeld mit möglichen Auseinandersetzungen zu rechnen, auch diese Demonstration fand in emotional aufgeheizter Stimmung statt. Die kurdische Gemeinde hatte sich an diesem Tag außerordentlich diszipliniert gezeigt und war überwiegend zu Hause geblieben.

Es drängt sich der Eindruck auf, die Polizei des Landes sei hier servil dem Wunsch der Türkei nach einem Verbot der Veranstaltung gefolgt, indem sie durch die „Empfehlung“ ein Verbot durch die Hintertür erreicht hat. Der Vermieter konnte sich der Empfehlung aus naheliegenden Gründen nicht entziehen. Für ein tatsächliches Verbot fehlt der Polizei die rechtliche Basis. Man könnte meinen, zwischen kurdischen und türkischen Veranstaltungen wird in NRW mit zweierlei Maß gemessen. Es erscheint, als würde sich die Polizei geäußerter Kritik und drohenden gewalttätigen Angriffen durch türkische Nationalisten beugen. Kurdische Verbände hingegen werden in Deutschland weiter kriminalisiert.

Die ehemalige Kölner SPD-Bundestagsabgeordnete und Autorin Lale Akgün kritisierte die Absage gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger scharf. Als Gesellschaft müssen wir dringend diskutieren, was an Politik von Außen in unser Land hereingetragen werden darf, sagte sie. Wenn die Demokratie wie Ende Juli dazu in der Lage sei, eine Demonstration türkischer Nationalisten am Deutzer Rheinufer zu ertragen, dann müsse sie auch ein kurdisches Kulturfest im Kölner Stadion ertragen.

Die Bundesregierung sieht Verbindungen zwischen der Türkei sowie Präsident Erdogan und islamistischen und terroristischen Organisationen im Nahen und Mittleren Osten. Diese Zusammenarbeit sei nach Einschätzung der Bundesregierung seit Jahren bewusste Politik der Regierung in Ankara und werde von Erdogan aktiv unterstützt.

Ich habe daher der Landesregierung NRW heute die folgenden Fragen gestellt:

  1. Warum sah sich die Polizei nicht in der Lage, das geplante Kulturfestival von den befürchteten Störungen auf andere, grundrechtsschonende Weise zu schützen als durch eine faktische Unterbindung der Veranstaltung selbst?
  2. Inwieweit unterscheidet sich diese Situation von der des 31. Juli in Köln so grundsätzlich, dass hier die Verhinderung der Veranstaltung, und damit die Einschränkung des Versammlungsrechts, angezeigt ist? Belegen Sie, dass die Landesregierung zwischen Türken und Kurden nicht mit zweierlei Maß misst.
  3. Welchen Stellenwert hat die Versammlungsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, wenn man mit der Verhinderung eines friedlichen und demokratischen Kulturfestes auf Bedrohungen von außen bzw. im Umfeld reagiert, anstatt es vor genau diesen Bedrohungen zu schützen?
  4. Welche Forderungen der Türkei bzw. des Generalkonsulates waren den Behörden des Landes bzw. der Landesregierung bezüglich des geplanten kurdischen Kulturfestes vom 3. September bekannt? Geben Sie auch an, inwieweit diese sich auf die Entscheidung ausgewirkt haben, einen Nichtabschluss der Vertragsverhandlungen zu empfehlen.
  5. Welche Folgen hat die bekannt gewordene Einschätzung der Bundesregierung zur Türkei für die Landesregierung?

Über die Antworten werde ich berichten.

Rechtsverschärfungen des SGB II stoppen & ein sanktionsfreies Existenzminimum schaffen

Parkbankschläfer

Am 7. Juli 2016 wurde mein Antrag „Rechtsverschärfungen des SGB II im Bundesrat stoppen – ein sanktionsfreies Existenzminimum sichern!“ im Landtag debattiert. Es bezieht sich auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu sogenannten „Rechtsvereinfachungen“ im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Bundestagsfraktion der Linken hat bereits nachdrückliche Kritik daran geübt (siehe auch das Flugblatt der Fraktion: Schlimmer geht immer – Mit Union und SPD geht Hartz IV-Drangsal weiter und die Rede von Matthias W. Birkwald zum Thema). Nichts desto trotz wurde das Gesetz mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen und dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Beratung dazu war schon für den 8. Juli terminiert, auch da wurde der Beschluss durchgewunken.

Ich hatte beantragt, dass wir im Landtag NRW beschließen, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf ablehnen soll. Darüber hinaus ist es natürlich dringend nötig, ein sanktionsfreies Existenz- und Teilhabeminimum zu schaffen.

Folgendes habe ich beantragt:

Der Landtag soll feststellen:

  1. Die Regelungen von Hartz IV sind für Leistungsberechtigte übermäßig kompliziert, intransparent und unverständlich, sowie mit einem übermäßigen Aufwand für die Verwaltung versehen.
  2. Der Landtag begrüßt Bemühungen, den Bezug von Leistungen nach SGB II zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand abzubauen.
  3. Vereinfachungen müssen sowohl aus Sicht der Verwaltung als auch aus Sicht der Leistungsberechtigten erfolgen. Betroffene, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften müssen an der Entwicklung dieser Vereinfachungen beteiligt werden.
  4. Ein Grundrecht darf man nicht kürzen. Leistungen müssen existenzsichernd sein. Das Existenz- und Teilhabeminimum darf nicht sanktioniert werden.
  5. Leistungsberechtigte sind keine Bürger zweiter Klasse. Für sie müssen dieselben Verfahrensrechte gelten wie sie im allgemeinen Verwaltungs- und Sozialrecht bestehen.

Der Landtag soll die Landesregierung dazu auffordern,

  1. sich bei den Beratungen im Bundesrat gegen diesem Gesetzentwurf zu positionieren und auszusprechen;
  2. sich auf allen politischen Ebenen für eine sanktionsfreie Mindestsicherung und gegen Sanktionen unter das Existenz- und Teilhabeminimum einzusetzen;
  3. eine echte Vereinfachung des SGB II anzuregen, die sowohl aus der Perspektive der Verwaltung als auch der der Leistungsberechtigten gesehen wird, und an deren Entwicklung auch Betroffene, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften beteiligt sind.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP abgelehnt.

Folgende Rede habe ich anlässlich des Antrages im Landtag gehalten (es gilt das gesprochene Wort):


Ein Minimum, das ist der niedrigstmögliche Wert. So definiert das Websters Dictionary. Der Duden nennt als Synonym des Minimums den Begriff „Mindestmaß“. Und in der Mathematik ist das Minimum ein unterer Extremwert. Nur unser Sozialstaat bringt es fertig, Minima auch noch zu unterschreiten: Nämlich das Existenzminimum. Und damit auch das Mindestmaß an Menschenwürde.

Derzeit ist es nämlich so, dass durch Fehlverhalten der Leistungsberechtigten den Agenturen gegenüber Sanktionen verhängt werden, die den Bezug bis unter das Existenzminimum drücken können. Sanktionen können z.B. direkt in die Obdachlosigkeit führen, sie verursachen Hunger und existentielle Not.

Dass ich Sanktionen grundsätzlich ungeeignet finde, Leistungsberechtigte zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen, sei nur am Rande erwähnt, jedenfalls widerspricht diese Art der Bestrafung der Menschenwürde, damit erniedrigt und entmündigt man erwachsene Menschen. Selbstverantwortung und Selbstbewusstsein werden damit jedenfalls torpediert und nicht ermutigt oder gestärkt.

Das derzeitige Niveau der sozialen Sicherung im SGB II ermöglicht schon jetzt nicht eine würdige Existenz und angemessene Teilhabe. Welche Teilhabe an Bildung können 1 Euro 54 im Monat überhaupt ermöglichen? Davon kann man sich nicht mal ein einziges Buch, eine einzige Zeitschrift kaufen. Kann man sich von 25 Euro 45 für Transport und Verkehr ein Monatsticket leisten, um an gesellschaftlichem Leben teilhaben zu können? Selbst das Sozialticket in unserem Bundesland ist 10 Euro teurer, und damit sind lediglich Nahverkehrsfahrten möglich. Und mit 8 Euro ein Restaurant zu besuchen ermöglicht doch allenfalls einen kleinen Salat und ein Wasser. So ein Regelsatz ist staatlich verordnete Armut. Das ist unwürdig, Hartz IV muss weg.

Aber wenigstens dieser Regelsatz, wenigstens das geringe, was man sich da zusammengerechnet hat, sollte als Sofortmaßnahme doch bitte sanktionsfrei gestellt sein. Und anschließend ein angemessener Betrag sichergestellt werden. Alles andere ist menschenunwürdig. Ich möchte nicht immer an den Artikel 1 des Grundgesetzes erinnern müssen.

Meine Damen und Herren, der Bundestag hat im Juni ein Gesetz zu sogenannten „Rechtsvereinfachungen“ im SGB II beschlossen. Von Vereinfachungen kann man aber nicht sprechen, jedenfalls nicht aus der Sicht der Leistungsberechtigten, im Gegenteil: Deren Rechte bleiben reduziert, sie sind kompliziert zu erlangen und Berechnungen sind intransparent.

Es spricht ja nichts gegen Abbau von Verwaltungsoverhead und Vereinfachungen im Leistungsbezug. Aber warum fragt man nicht Betroffene, Sozial- und Wohlfahrtsverbände oder Gewerkschaften – also diejenigen, die tagtäglich mit den Problemen des SGB II konfrontiert werden? Anlässlich des Änderungsgesetzes gibt es z.B. einen detaillierten Vorschlag des Wuppertaler Sozialhilfeverein Tacheles e.V., initiiert von Harald Thomé. Warum hört man diese Fachleute, diese Verbände nicht an?

Ein weiteres Problem möchte ich noch ansprechen: Im SGB II gibt es Fristverkürzungen zu Lasten der Leistungsberechtigten, die deutlich unterhalb der üblichen Fristen der sonstigen Sozialgesetzgebung liegen. Das führt zum Beispiel dazu, dass Bescheide nach einem Jahr Bestandskraft erhalten, selbst wenn sich später gerichtlich deren Rechtswidrigkeit zeigt. Sind nun alle Menschen vor dem Gesetz gleich, oder sind die SGB II-Berechtigten Bürger zweiter Klasse mit minderen Rechten? Hier muss doch wohl auch dringend Gerechtigkeit hergestellt werden.

Es freut mich sehr, dass wir gemeinsam mit meinem Antrag heute einen Antrag der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen behandeln, der ebenfalls eine Ungerechtigkeit im SGB II-Bezug thematisiert. Dort geht es um Umgangsmehrbedarf, den Alleinerziehende mit Kindern haben. Auch die regierungstragenden Fraktionen haben hier also einen dringenden Verbesserungsbedarf festgestellt.

Dann möge doch die Regierung des Landes diesen Verbesserungsbedarf im Bundesrat aufgreifen und sich für eine echte Rechtsvereinfachung, auch aus Sicht der Leistungsberechtigten, einsetzen. Diese sogenannte „Rechtsvereinfachung“ wird nämlich im Bundesrat ab diesem Freitag behandelt. Sie haben in ihrem Antrag nur einen kleinen Punkt aufgegriffen, es gibt doch noch so viel mehr zu beanstanden, das müssen Sie doch auch sehen. Bei der Gelegenheit, machen Sie sich ehrlich, schaffen ein echtes, sanktionsfreies Existenz- und Teilhabeminimum und beseitigen das Sonderunrecht vor den Sozialgerichten. Sie sitzen da am Drücker, also: drücken Sie sich nicht.

Verfassungsschutzbericht NRW: rechts verharmlosen, links kriminalisieren

Verfassungsschutzbericht

Der Verfassungsschutzbericht des Landes NRW ist ein Zeugnis organisierten Staatsversagens. Straftaten von Rechts erreichen ein neues Hoch mit über 4400 Taten. In jeder Nacht brennen Geflüchtetenunterkünfte, der Terrorismus von Rechts bedroht täglich Menschenleben. Und dennoch wird in diesem Bericht suggeriert, es gäbe eine annähernd große Gefahr von links. Um ein Zitat Frank Bsirskes zu verwenden: „Das ist, mit Verlaub, Bullshit“.

Widerspruch von SPD und Grünen

Es ist eine Unverschämtheit, dass Teile der Linken NRW vom Verfassungsschutz beobachtet werden, zum Beispiel die Jugendorganisation solid, oder die AKL, das sind Menschen, die sich kritisch mit dem Kapitalismus auseinandersetzen – als ob von ihnen eine Gefahr für unsere Demokratie ausgehen würde – während die AfD im Verfassungsschutzbericht nicht einmal erwähnt wird. Eine AfD, die den offenen Anschluss an Neonazis sucht, deren Töne immer rassistischer und extremer werden, die den geistigen Boden für Rechtsterrorismus legt. Eine AfD, in denen manche Verbände von einer NPD gar nicht mehr zu unterscheiden sind. Eine AfD voll mit Antisemitismus, Homo- und Transfeindlichkeit und Hass auf Muslime. Das ist gefährlich naiv, und das wird Menschenleben kosten.

Wenn irgendetwas gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, gegen unser gemeinsames Wertesystem gerichtet ist, dann ist es diese AfD. Es wird aber höchste Zeit, damit aufzuhören, die Linke in NRW zu kriminalisieren. Der kalte Krieg ist vorbei.

Auch der Frauenverband Courage e.V. wird im Verfassungsschutzbericht wieder erwähnt, ohne dass auch nur ein einziger Grund dafür genannt wird. Als ob die Frauen mit der Kalaschnikov vor dem Landtag stehen würden. Das Innenministerum macht sich damit geradezu lächerlich: Die einzige Straftat, die Courage e.V. vorgeworfen wird, ist, sich gegen die Nennung im letzten Verfassungsschutzbericht gewehrt zu haben.

Die Fallzahlen eines sogenannten „Linksextremismus“ werden hochgejazzt, indem man Leute auf Demonstrationen, die Sonnenbrillen oder Regenschirme bei sich tragen zu Kriminellen macht. Indem man Menschen, die nichts weiter tun als sich auf die Straße zu setzen, um einen Nazi-Aufmarsch damit aufzuhalten zu Straftätern erklärt. Indem man durch Pfeffersprayeinsatz der eigenen Kollegen verletzte Beamte zu Opfern von Demonstranten zählt. Befreit man die Fallzahlen des sogenannten „Linksextremismus“ um diese ganzen künstlichen Fälle, bleibt von einer Gefahr von Links nämlich einfach nichts mehr übrig, und das passt manchen offenbar nicht in den Kram.

Wenn hingegen Geflüchtetenheime brennen, wenn Hakenkreuze an die Ruinen gesprayt werden, ist kein rechtsradikaler Hintergrund erkennbar, erklärt uns die Polizei. Das sind dann alles nur liebe Nachbarjungs, die sich Sorgen gemacht haben. So wird der alltägliche Rechtsterrorismus verharmlost, und das wird noch Menschenleben kosten.
Die Behörden wirken an dieser Verharmlosung nach Rechts, an der Kriminalisierung nach Links massiv mit.

Der Umfang, in dem kurdische Vereine immer noch im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden ist albern. Im Bericht selbst heißt es, dass es schon seit vielen Jahren einen Gewaltverzicht gibt. Es heißt, dass es den Verbänden um das Generieren von medialen Aktionen und Demonstrationen geht, genau so macht man doch bitte in einer Demokratie in friedlicher Art und Weise auf Missstände aufmerksam. Will man das der kurdischen Gemeinde angesichts des andauernden staatlichen Terrorismus in der Türkei verdenken?

Und weiter behauptet der Verfassungsschutzbericht, diese Organisationen gefährden die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland. Was sollen das bitte für Belange sein, etwa der schmutzige Deal mit der Türkei, geflüchtete Menschen möglichst von Europa fern zu halten? Gegen diese Art von Belangen bin ich auch.

Besonders lächerlich wird der Verfassungsschutzbericht, wenn er sich mit klassischer Spionage, bzw. mit Wirtschaftsspionage beschäftigt. Auch im Jahre Vier nach Snowden ist Spionage durch befreundete Geheimdienste immer noch kein Thema. Der Feind steht immer noch stets im Osten. Für Herrn Jäger lauert wohl immer noch hinter jedem Grasbüschel der Russe. Für die digitalen Angriffsarsenale von NSA und GCHQ fühlt man sich hingegen immer noch nicht verantwortlich, darüber kann auch die fünfmalige Verwendung der Vorsilbe „Cyber“ in diesem Bericht nicht hinwegtäuschen.

Und dass der deutsche Nachrichtendienst bei der Abhörung der Menschen in unserem Land mitwirkt, hat immer noch keine Konsequenzen – außer, dass illegale Praktiken durch die große Koalition nachträglich legalisiert werden sollen.

Einen Verfassungsschutz, der hauptsächlich Screenshots von Nazi-Seiten aus Facebook ausdruckt und dann abheftet, der Zeitungartikel ausschneidet und in Ordner einklebt, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der rechten Terrorismus mit sogenannten Vertrauensleuten direkt finanziert, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der sich demokratischer Kontrolle aktiv entzieht, der Gesetze nach seinem Gusto beugt, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der bei der Ausspähung seiner Bürger durch „befreundete Geheimdienste“ mitwirkt, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der eine jahrelange Mordserie entweder gar nicht erst bemerkt, oder sie möglicherweise sogar gewusst und gedeckt hat, den brauchen wir erst recht nicht, der muss weg!

Verfassungsschutz auflösen. (Handgemenge)Es wird Zeit, Verfassungsschutz bundesweit aufzulösen. Und die Aufgaben, die in einer modernen Demokratie tatsächlich unerlässlich sind, auf eine neue Behörde zu übertragen, die von Grund auf einer demokratischen Kontrolle unterworfen ist.


Dieser Text basiert auf einer Rede, die ich anlässlich einer aktuellen Stunde im Landtag NRW zum Verfassungsschutzbericht 2015 am 7. Juli 2016 gehalten hatte (ist also keine wörtliche Wiedergabe – die Rede musste deutlich kürzer ausfallen, da mir nur drei Minuten Redezeit in der aktuellen Stunde zustanden).

Erschienen ist er auch als Gastbeitrag im neues deutschland: Rechts verharmlosen, links kriminalisieren.

Medienkompetenz: Schulische Bildung in einer digitalen Welt

Klassenzimmer

„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ soll Albert Einstein gesagt haben. Man könnte fast meinen, er habe das Internet vor Augen gehabt haben, denn die Dummheit, die man da zu lesen bekommt, scheint wirklich unendlich.

Verschwörungstheroretiker und Hassprediger waren früher isoliert und weit weg von ihren Opfern – im World Wide Web finden sie ihr Publikum und rücken ihren Opfern auf die Pelle. Technische Mittel helfen gegen gesellschaftliche Probleme jedenfalls nicht. Außer dem Löschen von tatsächlich illegalem Material an der Quelle hilft hier nur eines: Medienkompetenz. Und deren Vermittlung muss bereits in der Schule beginnen. Damit meine ich eben nicht technische Medienkompetenz, die haben unsere Kinder ohnehin mehr als wir. Ich meine Punkte wie Mediengestaltung und Medienkritik. Dafür bietet sich das bisherige Fach Informatik an.
Anstatt den Umgang mit kommerzieller Standardsoftware zu lernen sollte es dort zunächst um grundlegende Konzepte und Prinzipien der Programmierung gehen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich übrigens Herrn Höttges, Vorstandsvorsitzender Deutsche Telekom entschieden widersprechen, der kürzlich in einem Interview mit der FAZ forderte, in den Schulen sollten mehr Programmiersprachen gelernt werden – Nein, es ist gerade eben nicht Aufgabe der Schulen, zur Zeit angesagte Programmiersprachen zu pauken, das ist Aufgabe der Unternehmen und nennt sich Ausbildung. Schule ist nicht dafür da, schnell verwertbare Arbeitskräfte zu produzieren, sondern bei jungen Menschen ein Fundament an Bildung zu legen, zu der in Zukunft auch die digitale Demokratie gehört.

In dem Maße, indem Vernetzung und Computer unser Leben immer weiter durchdringen, wird der Umgang mit den Maschinen immer weniger zum Selbstzweck, und immer mehr muss gelehrt werden, mit den Begleiterscheinungen umzugehen. Man muss über Datenschutz und Privatsphäre aufklären. Über Cybermobbing und Netiquette. Man muss Mittel der digitalen Selbstverteidigung erlernen. Zusammenhänge in der digitalen Welt müssen erkannt und verstanden werden. Verantwortungsbewusster Umgang mit Medien und Inhalten muss trainiert werden. Und nicht zuletzt müssen Maschinen und Algorithmen auf einem abstrakten Level verstanden und beherrscht werden. So stelle ich mir ein Fach Informatik, kombiniert mit Medienkunde und digitaler Demokratie in Zukunft vor.

Auf jeden Fall müssen wir weg von Bulimie-Pädagogik: In kürzester Zeit vollstopfen mit einer Riesenmenge Faktenwissen, bei der nächsten Prüfung wieder auskotzen und anschließend vergessen.


Dies ist der Text einer Rede, die ich anlässlich eines Antrages „Bildung hoch vier – Leitlinien einer ‚Strategie für die schulische Bildung in der digitalisierten Welt'“ im Landtag NRW am Mittwoch, den 6. Juli 2016 gehalten habe. Es gilt das gesprochene Wort.

„Besser einfach wegschauen“: Sexueller Übergriff in der Bahn und die Reaktion der Polizei

Bahmhofsgang

Eine Frau schildert hier in der Zeit online, wie sie im Mai dieses Jahres im Zug von betrunkenen Fußballfans bedrängt und begrabscht wird. Triggerwarnung: Die Schilderung ist drastisch.

Zwar erscheint die Polizei, doch wie sie darauf reagiert ist einfach unfassbar: Dem Zugführer wird empfohlen, einfach wegzuschauen, die Betroffene soll eine eMail mit dem Tathergang schicken, wird ungefragt geduzt und bleibt ansonsten alleingelassen. Natürlich wird sie nur von männlichen Beamten befragt. Gegen die Täter unternimmt man nichts, man will sie nicht provozieren: Die Polizei zieht wieder ab.

Einen Monat nach dem Vorfall bekommt sie einen Brief von der Bundespolizei: Sie möge nach § 185 StGB Anzeige wegen des Verdachts auf Beleidigung gegen die Fußballfans erstatten.

Dieser Fall offenbart sehr krass die Strafbarkeitslücke im deutschen Strafrecht, was solche sexuellen Übergriffe angeht: Die Frau darf eine Anzeige wegen § 185 StGB stellen – wegen Beleidigung. Als das gilt so ein Fall nämlich. Man kann von Glück sagen, wenn deswegen überhaupt Verurteilungen zustande kommen.

Aus den Übergriffen an Silvester am Kölner Hauptbahnhof hat man einfach überhaupt nichts gelernt. Die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden sind so unsensibel wie eh und je, und die Rechtslücke ist immer noch offen.

Gestern saß ich in einer Anhörung im Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Geladen waren mehrere Vertreterinnen von Frauenhäusern und -Initativen sowie vom Juristinnenbund, und Vertreter vom Weißen Ring und der Deutschen Bahn. Es ging um die Vorfälle der Silvesternacht in Köln: All diese Probleme, die Strafbarkeitslücke, die anschließend unterlassene Hilfe, das unsensible Vorgehen von Polizei und Justiz in solchen Fällen sind schon so lange bekannt. Vorhandene Instrumente zum Zeugenschutz werden einfach nicht angewendet. Unter diesen Umständen ist auch nicht verwunderlich, dass über 90% aller Opfer gar keine Strafanzeigen stellen.

Ich könnte vor Wut explodieren.