#Netzneutralität: Oettinger sieht Taliban-ähnliche Entwicklung

Image: Martin Kraft Licence: CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons
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In einer Diskussionsrunde der Reihe „BMF im Dialog: Wachstumstreiber Digitalisierung“ des Bundesministerium für Finanzen sprach der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger über Netzneutralität, Telemedizin und intelligente Verkehrssicherheitssysteme in einem Podium mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) und dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Timotheus Höttges. Oettinger stellte darin die These auf, dass es zugunsten von Telemedizin und Verkehrssicherheitssystemen geboten sei, auf Netzneutralität zu verzichten, er deutete an, dass es Leben gefährde, wenn solche Systeme nicht mit Vorrang im Internet bedient werden. Die Bemühungen (speziell auch aus Deutschland), Netzneutralität gesetzlich zu sichern, nannte er „Taliban-ähnliche“ Entwicklungen.

Julia Reda hat den bemerkenswerten Monolog von Oettinger hier hochgeladen, und dazu hier einen lesenswerten Blogpost verfasst.

Oettinger stößt damit argumentativ in das gleiche Horm wie Angela Merkel vergangenen Dezember auf einem Vodafone-Kongress, was ich im Handelsblatt online hier kommentiert hatte: „Frau Merkel, sie spielen falsch!“

Ich frage mich, wie man Telemedizin und Verkehrssicherheitssysteme gestalten will, die auf eine permanente Internetverbindung angewiesen sind, wo es doch bekannt ist, das Internet mobil nicht überall zur Verfügung stehen kann, und man mit Verbindungsabbrüchen auch im stationären Internet rechnen muss. Unverständlich ist auch, wie eine Aufhebung der Netzneutralität dieses Problem lösen soll. Am unverständlichsten ist es für mich allerdings, warum der Parlamentarische Staatssekretär Kampeter und der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Telekom AG Höttges ihm diesen Unsinn nicht achtkantig um die Ohren geschlagen haben.

„Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen.“
Birgit Breuel, dt. Politikerin u. Managerin, bis 1995 Präsidentin der Treuhandanstalt

Ich kenne keine konkreten Produkte, Anwendungen, Dienste oder Forschungen aus den Bereichen Telemedizin oder intelligenter Verkehrssicherheit, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang einerseits, und der Abwesenheit von Netzneutralität andererseits angewiesen sind. Ganz im Gegenteil: Lebenswichtige oder lebensbedrohliche Systeme, wie die Tele-Operation im Organbereich oder die Kollisionswarnung im Straßenverkehr dürfen sich nicht auf Echtzeit-Internetkommunikation verlassen. Das Internet ist prinzipbedingt nicht zu 100% ausfallsicher, und das mobile Internet erst recht nicht überall lückenlos verfügbar, man denke z.B. an Unterführungen oder abgelegene Bereiche. Kein lebensgefährliches System darf sich in solchen Situtationen auf Internet verlassen müssen.

Aber vielleicht liege ich ja falsch. Inspiriert von vergleichbaren Fragen, die Julia Reda an die EU-Kommission geschickt hat, werde ich die Landesregierung in einer kleinen Anfrage folgendes fragen:

  1. Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich Telemedizin sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang sowie der Abwesenheit von Netzneutralität abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut oder Krankenhaus und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen bzw. Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  2. Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich intelligenter Verkehrssicherheit und Mobilität (wie etwa Kollisionswarner) sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang sowie der Abwesenheit von Netzneutralität abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen bzw. Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  3. Sind der Landesregierung sonstige Produkte bekannt, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang sowie der Abwesenheit von Netzneutralität abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall das Produkt, jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte mit deren (Marken-)Bezeichnungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  4. Wie bewertet die Landesregierung lebenswichtige bzw. lebensbedrohliche Systeme (wie zum Beispiel Tele-Operationen im Organbereich bzw. Kollisionswarner im Straßenverkehr), deren einwandfreies Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang sowie der Abwesenheit von Netzneutralität abhängig ist?
  5. Welche Schritte ergreift die Landesregierung, um Netzneutralität auf Bundes-, Landes- und Europaebene im Sinne des Landtagsbeschlusses „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!“ mit der Dokumentennummer 16/5777 voranzutreiben?

Auf mein Betreiben hin gibt es einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!“ mit der Dokumentennummer 16/5777 Jetzt ist die Landesregierung gefordert, diesem Beschluss Leben zu verleihen.


Die kleine Anfrage kann man in Gänze hier lesen:
Netzneutralität: Taliban-ähnliche Entwicklung?

Eine Übersicht aller meiner kleinen Anfragen findet man hier:
http://www.daniel-schwerd.de/glaeserner-mdl/kleine-anfragen/

Stellenangebot: (Studentische) Hilfskraft zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit

kermit-601712_640Stellenangebot: (Studentische) Hilfskraft zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit

Zur Unterstützung meines Abgeordnetenbüros im Nordrhein-Westfälischen Landtag suche ich ab 01.03. bzw. baldmöglichst danach eine (studentische) Hilfskraft beliebigen Geschlechts Minijob oder Teilzeit (16-24 Stunden) als erweitertes Gehirn, rechte Hand, Rückenfreihalter, Händchenhalter, Organisator, Arbeitswegschaufler etc.

Folgende Aufgaben werden auf Dich zukommen:

  • Themen- und Literaturrecherche für politische Initiativen aller Art, insbesondere in den Bereichen Medien-, Netz- und Wirtschaftspolitik;
  • ständige Aktualisierung und Pflege meines Blogs;
  • allgemeine administrative Tätigkeiten wie telefonische und schriftliche Anfragenbearbeitung;
  • Kommunikation mit Bürgern, Verbänden und Partei;
  • Mitarbeit an parlamentarischen Anträgen und Anfragen;
  • Organisation, Terminkoordination, Veranstaltungsplanung, Pflege meines Kalenders;
  • Unterstützung bei allen weiteren Aufgaben, die im Zuge der Mandatstätigkeit anfallen

Was ich biete:

  • Die Möglichkeit, Landespolitik „hautnah“ zu erleben und Deine Ideen einzubringen;
  • Mitarbeit an parlamentarischen Initiativen, Anfragen, Anträgen, Gesetzentwürfen;
  • eine entspannte Arbeitsatmosphäre in einem kleinen, feinen Team;
  • einen Arbeitsplatz direkt am Rhein im Düsseldorfer Landtag J;
  • Arbeitszeit: Minijob oder Teilzeit im Rahmen von 16-24 Stunden nach Vereinbarung
  • ein Brutto-Monatsgehalt von 800 Euro (bei 20h/Woche).

Was Du mitbringen solltest:

  • Offenheit & politisches Gespür;
  • Verantwortungsbewusstsein & Zuverlässigkeit;
  • Interesse an Landespolitik und insbesondere an Themen der Medien-, Netz- und Wirtschaftspolitik;
  • gute kommunikative Fähigkeiten, insbesondere einen sicheren Schreibstil;
  • einen sicheren Umgang mit gängigen Computeranwendungen (Office, Content-Management-Systeme, WordPress) sowie die Bereitschaft, sich in neue Anwendungen einzuarbeiten;
  • Affinität zu den Inhalten der PIRATEN (eine Partei-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich);
    Fähigkeit zum interdisziplinären Denken und Handeln – Generalist statt Fachidiot;
  • optimalerweise, aber nicht zwingend, einen Studienplatz im Bereich der Politik-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften bzw. Informatik.

Ich biete eine interessante, herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit im Zuge meines Mandats im Landtag NRW. Wir Piraten sind ein bunter Haufen verschiedenster Charaktere, die angetreten sind, vieles an der Art und Weise zu verändern, wie Politik gemacht wird.

Wenn du dir vorstellen kannst, mich und mein Team mit Freude und Begeisterung zu unterstützen und den Anforderungen weitgehend entsprichst, freue ich mich auf Deine Bewerbung!

Bitte sende mir Deine Bewerbungsunterlagen samt Lebenslauf, relevanten Zeugnissen und der Angabe des frühestmöglichen Arbeitsbeginns als PDF an

daniel.schwerd (ät) landtag.nrw.de

oder per Post an

Daniel Schwerd
Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!

man-358969_640Wir haben heute zu einem CDU-Antrag, der eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert, einen Entschließungsantrag eingereicht:

„Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!“ (Drucksache 16/7849).

Dazu habe ich das folgende Pressestatement abgegeben:


Die Vorratsdatenspeicherung ist ein datenschutztechnischer Alptraum. Mit ihr
werden die Kommunikationsdaten und damit die persönlichen Informationen über
Millionen Bürger anlasslos, massenhaft und grundlos gespeichert. Demgegenüber
steht die anlassbezogene Datenspeicherung, bei der in einem Verdachts- oder
Ermittlungsfall selbstverständlich ganz gezielt Daten von bestimmten
Verdächtigen gesammelt werden.

In der Debatte gehen diese beiden Arten von Datenspeicherung wild durcheinander.
Die eine wird mit der anderen begründet. Diese absichtsvolle Vermischung darf
nicht toleriert werden. Verwerflich ist auch die Instrumentalisierung der Opfer
der Anschläge von Paris, um die Vorratsdatenspeicherun zu rechtfertigen.

Bisherige Versuche auf bundesdeutscher oder europäischer Ebene, eine anlasslose
Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind an verfassungsrechtlichen Bedenken
gescheitert. In Deutschland darf es keine Einführung der Vorratsdatenspeicherung
gegen die Grundrechte geben. Sicherheit gibt es nur durch mehr Freiheit, nicht
durch den Abbau von Freiheitsrechten. Der beste Datenschutz ist immer noch,
sowenig Daten wie möglich zu sammeln. Und Datenschutz erhöht unser aller
Sicherheit.

NRW-Justizminister Kutschaty und die Angst vor dem Internet

KutschatyBei Twitter ist er nicht, und sein Facebook-Profil hat er abschalten lassen: Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Jetzt beschreibt er im aktuellen SPIEGEL seine Pläne für ein „Recht auf digitalen Neustart“. Und offenbart damit ein trauriges Maß an Internet-Halbwissen.

Das Netz besteht nicht nur aus Google. Inhalte, welche Google in seinem Suchindex löschen muss, sind nicht verschwunden: Sie sind lediglich in einer der Suchmaschinen unter einer der denkbaren Suchanfragen nicht mehr auffindbar. Mit seiner Forderung beschwört der NRW-Justizminster einen Datenschutz erster und zweiter Klasse herauf: Einen Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet erstreckt, und einen, der sich auf Suchergebnisse bezieht, also Auflistungen von Referenzen auf Inhalte. Oder kurz gesagt: Ein neues Recht, dass zuvor legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen. An den ursprünglichen Inhalten ändert sich dadurch jedenfalls nichts, und auch nicht an der grundsätzlichen Auffindbarkeit von Inhalten unter anderen Suchphrasen.

Das vom Minister geforderte Gesetz hat der EU-Gerichtshof mit seinem sogenannten „Recht auf Vergessen“ vorweggenommen, als er im vergangenen Mai Google dazu verpflichtete, Inhalte des Suchindexes auf Anforderung von Bürgern zu löschen. Und auch hier schon haben Internetexperten vor den negativen Auswirkungen einer solchen, neuen Form von Suchmaschinen-Zensur gewarnt.

Ein solches Recht wird auch Begehrlichkeiten bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg damit hatte, unerwünschte Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, wird zukünftig den Weg der Suchergebnis-Zensur wählen. Einschränkungen von Presse- und Meinungsfreiheit sind zu befürchten. Kutschaty lässt sich davon allerdings nicht beeindrucken, wenn er diese Regelung nun per Bundesratsinitiative in nationales Recht umsetzen möchte.

Wenn wir ein „Recht auf Vergessen“ erreichen möchten, muss es bei den Inhalten ansetzen: Es bedarf einer Verpflichtung, dass Benutzer sozialer Medien diesen gegenüber ein uneingeschränktes Recht darauf haben, dass ihre eigenen Inhalte auf Wunsch rückstandslos von deren Systemen gelöscht werden. Dies kann zwar nicht dafür sorgen, dass einmal verbreitete und geteilte Inhalte aus dem Internet verschwinden, es setzt aber zumindest an der Quelle an, und gibt den Internetnutzern mehr Herrschaft über ihre eigenen Daten zurück – anstatt im Sekundärindex Google die Daten nur gleichsam ausblenden lassen zu wollen. Löschen ist immer wirksamer als Sperren.

Kutschaty bezeichnet im SPIEGEL-Interview die Cloud-Computing als „ungeregelten Bereich“. Das erinnert fatal an das Narrativ des rechtsfreien Raums Internet – als seien heute bestehende Gesetze auf Internet-Clouds nicht anwendbar. Wildes Durcheinanderwerfen von Fragen der Persönlichkeitsrechte, Google und Internetkriminalität, Angst vor Onlinebanking und Cybermobbing, wie er es im Interview betreibt, gemahnt an Angstmache von Sicherheitspolitik-Fanatikern. Und reflexhaftes Fordern von härteren Strafen und neuen Straftatbeständen, wie es der Minister tut, sind dann doch eher unter Aktionismus abzuheften.

Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Daten in der Cloud im Eigentum der Nutzer bleiben. Das ist aber weniger eine rechtliche, sondern mehr eine technische Frage: Wir brauchen mehr Angebote von sicher verschlüsselten Clouds, in denen hochgeladene Inhalte nur von denjenigen gelesen werden können, die über den separaten Schlüssel verfügen – und nicht einmal von den Betreibern der Clouds selbst. Es bedarf sehr viel mehr Kenntnis und Wissen über solche Techniken. Wenn überhaupt, dann sollte der Minister entsprechende Angebote fordern.

Mobbing hingegen ist ein Phänomen, welches außerhalb und innerhalb des Internets existiert. Es gibt keinen Grund, nur solches im Internet rechtlich zu verfolgen: Soweit es juristische Lücken gegen Mobbing gibt, sollten sie allgemein geschlossen werden, auch bei Mobbing am Arbeitsplatz oder auf dem Schulhof. Und es muss auch der Mut vorhanden sein, solche Vergehen zu verfolgen und zu bestrafen, hier scheint noch einiges im Argen.

Wenn man die Technik nicht versteht, sollte man unbedingt jemanden fragen, der sich damit auskennt. Gesellschaftliche Probleme kann man jedenfalls nicht alleine juristisch oder technisch lösen – die Antwort besteht in mehr Bildung und mehr Medienkompetenz. Der französische Schriftsteller und Philosoph Jean-Paul Sartre sagte einmal: „Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht“. Das Internet geht nicht mehr weg, wir alle müssen den Umgang damit lernen. Angst ist jedenfalls kein guter Ratgeber.


Der Artikel ist auch als Gastbeitrag in “Der Freitag” erschienen:

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/trauriges-halbwissen-ueber-das-internet

Netzneutralität: Frau Merkel, Sie spielen falsch!

joker-390863_640Folgenden Gastbeitrag habe ich am 17.12. beim Handelsblatt veröffentlicht.

„Frau Merkel, Sie spielen falsch!“

Dass Merkel Spezialdienste bevorzugt durchs Netz leiten will, ist abwegig. Es gibt nur einen Grund, manche Datenpakete im Internet anders zu behandeln als andere: Wenn davon alle profitieren.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Anfang Dezember auf der Veranstaltung „Digitising Europe“ des Vodafone Instituts für Gesellschaft und Kommunikation die Netzneutralität grundsätzlich in Frage gestellt. Ihrer Meinung nach lässt sich Netzneutralität angesichts neuer Spezialdienste, wie fahrerlose Autos oder Telemedizin, nicht aufrechterhalten. Dieses Argument ist auf den ersten Blick genauso einleuchtend wie letztlich falsch: Alles nur Rauch und kein Braten.

Jeder weiß, dass das mobile Netz nicht überall lückenlos verfügbar sein kann. Verbindungsprobleme in abgelegenen Gegenden sind allseits bekannt, doch auch in der Stadt im Windschatten von Hochhäusern oder Unterführungen steht kein Internet zur Verfügung. Die Konstruktion von selbstfahrenden Autos, die im Verkehr nur mit stabiler Internetverbindung sicher navigieren können, wäre also mehr als fahrlässig.

Selbstverständlich muss ein fahrerloses Auto in der Lage sein, ohne Datenverbindung, aufgrund der eigenen Sensoren, im Straßenverkehr Hindernissen auszuweichen und einer vorgegebenen Route folgen zu können. Ein Auto, welches ohne Internet stehen bliebe, stellt eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Lediglich für die Routenplanung und Verkehrsinformationen ist eine Datenverbindung erforderlich.

Da spielt es aber keine Rolle, ob diese Informationen bevorzugt im Netz transportiert werden, oder einige Sekunden später eintreffen. Auch ein herkömmliches Navigationssystem stellt seinen Dienst nicht ein, wenn mal kurzzeitig kein GPS-Signal zur Verfügung steht. Ein fahrerloses Auto braucht bei verantwortlicher Programmierung nicht mehr oder stabileres Internet als irgendjemand anderes.

Auch das Telemedizin-Argument klingt so gut, wie es in die Irre führt. Das Internet ist nicht für Echtzeit-Kommunikation konzipiert worden. Der Schwerpunkt der Entwicklung lag darauf, dass sich das Netz selbst organisiert, und die zu transportierenden Daten, aufgeteilt in Pakete, selbst ihren Weg durch das Netz suchen. Eine bestimmte Transportgeschwindigkeit sieht das Netz nicht vor. Eine physische Verbindung zwischen zwei Teilnehmern gibt es nicht, die Kommunikation verläuft grundsätzlich asynchron über eine Reihe von Verbindungspunkten.

Dennoch wird das Internet heute für Echtzeit-Kommunikation genutzt. Neben Chat und IP-Telefonie stellt auch unterbrechungsfreies Streaming von Ton und Video hohe Anforderungen an die Verbindungsqualität. Diese Dienste funktionieren, weil das Internet einen bestimmten Ausbaustandard erreicht hat – eine Garantie, dass diese Dienste tatsächlich lückenlos laufen, gibt das Internet dennoch nicht.

Mit dem Begriff „Single Point of Failure“ bezeichnet man den Bestandteil eines Systems, dessen Defekt den Ausfall des ganzen Systems verursacht. Bei lebenswichtigen Systemen wird darauf geachtet, dass es keine solchen Fehlerpunkte gibt – jedes entsprechende Teil wird dann redundant, also mehrfach ausgelegt. Deswegen gibt es Notstromversorgungen, Backups und Standby-Systeme, die im Fall des Falles eintreten. Auch Anschlüsse und Leitungen müssen doppelt ausgelegt werden, wenn mal ein Bagger ein Glasfaserkabel durchtrennt.

Bei einer herkömmlichen Internetverbindung gibt es zahlreiche Fehlerquellen, deren Ausfall nicht automatisch kompensiert werden kann. Dazu zählen Router, Internetknotenpunkte auf dem Weg zwischen Sender und Empfänger, und die Leitung der letzten Meile.

Wer also eine lebenswichtige Operation als Telemedizin über das herkömmliche Internet ausführen möchte, riskiert das Leben seines Patienten. Solche Dienste über das Internet auszuführen, ist Körperverletzung – auch das Bevorzugen gewisser Datenpakete ändert nichts an der Lebensgefahr, wenn das System selbst plötzlich nicht verfügbar ist.

Eine Fern-Operation darf nur über ein dediziertes System ausgeführt werden, bei dem zwischen Sender und Empfänger jede einzelne Komponente garantiert ausfallgesichert vorhanden ist. Das Internet ist dafür nicht geeignet. Ein Gespräch zwischen Arzt und Patient, eine Fern-Untersuchung und Beratung hingegen braucht keine garantierten Antwortzeiten.

Es gibt überhaupt nur einen Grund, gewisse Datenpakete im Internet anders zu behandeln als andere: Wenn davon alle profitieren. Das kann sinnvoll sein bei Rundfunk – also da, wo viele Nutzer den gleichen Datenstrom empfangen. Diesen sollte man dann zu Gunsten der restlichen Bandbreite nur einmal übertragen, und dann an alle Nutzer verteilen.

Dass man diesen Datenpaketen dann entsprechend ihrer Bedeutung für viele Empfänger einen höheren Stellenwert einräumt, darf nicht dazu führen, dass das Netz für alle langsamer wird – setzt also einen entsprechenden Netzausbau voraus. Eine Verpflichtung der Provider zur Bevorzugung zum Beispiel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es nämlich im Grunde bereits jetzt.

Doch auch bei diesen Diensten muss Plattformneutralität gelten: Der Zugang zu diesen Diensten muss allen Teilnehmern – Anbietern wie Nutzern – gleichermaßen und diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen. Das ist nicht nur technisch möglich, das ist nötig und geboten.

Spezialdienste machen nur auf eigenen, dedizierten Systemen Sinn. Dann wird aus dem Spezialdienst eine Zusatzleistung, die eine eigene Bepreisung rechtfertigt. Eine Ausrede, damit auf den dringend notwendigen Netzausbau zu verzichten, dürfen Spezialdienste nicht sein. Die Ausgliederung eines Teils von Internetdiensten ist jedenfalls immer eine Verletzung der Netzneutralität. Und durch diese Tür sollten wir nicht gehen.

Sicherheit statt Freiheit: CDU beschließt Innenpolitik von vorgestern

turtle-416914_640Folgenden Gastbeitrag von mir hat das Neue Deutschland am 17.12. in der Print-Ausgabe und online veröffentlicht:

Auf ihrem Kölner Parteitag in der vergangenen Woche hat die CDU ein Positionspapier zur inneren Sicherheit beschlossen, das sämtliche Schubladen der Angstmache aufmacht: Salafisten, ausländische Einbrecherbanden, Crystal Meth, jugendliche Verbrecher, Cyberkriminelle und Pädophile werden darin als akute Bedrohung ausgemacht. Selbst die Warnung vor dem Internet, das kein »rechtsfreier Raum« sein dürfe, war nicht zu abgedroschen, um sie nicht in dem Text mit dem Titel »Mit einem starken Staat für Freiheit und Sicherheit« unterzubringen. Die Autoren setzen darin auf das ganze Gruselarsenal von Sicherheitsinstrumenten, das uns seit Jahren schon verfolgt. Schon im zweiten Satz wird die innere Sicherheit als Grundrecht der Menschen definiert. Das »Supergrundrecht« des ehemaligen Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) lässt grüßen. Von Freiheit ist im weiteren Verlauf nicht mehr die Rede. Wie die CDU diese sichern und schützen will, bleibt also offen.

Die Christdemokraten fordern in dem Text die Vorratsdatenspeicherung, eine spezielle Technik zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation und die Verstärkung der Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der anlasslosen Datensammlung finden keine Erwähnung, ebenso wenig die umfassende Missachtung unserer Privatsphäre durch Maßnahmen westlicher Geheimdienste – Stichwort NSA. Dabei sind doch gerade Datensammlungen ein beliebtes Ziel von Kriminellen – solche Informationshalden erhöhen die Unsicherheit der Bürger und Unternehmen, genauso wie die Kompromittierung von Hard- und Software durch staatliche Trojaner und Wanzen auf unseren Computern.

Weiterhin wird das Internet als rechtsfreier Raum dargestellt. Es sei ein Deckmantel für Straftaten, heißt es, die Videoplattform »Youtube« diene der Miliz Islamischer Staat als Werbemittel und Vorratsdaten seien notwendig zur Bekämpfung von Kinderpornografie, die mittlerweile vor allem online ihre Verbreitung findet. Die Chancen des World Wide Web werden dagegen nicht erwähnt. Und auch nicht die Gefahren einer ausufernden Überwachung, die immer mehr Bereiche unseres täglichen Lebens einnehmen. Man denke nur an die Elektronischen Gesundheitskarten, die seit geraumer Zeit an die Krankenversicherten verteilt werden.

Nach Vorstellung der CDU reicht das alles noch nicht. So wollen die Christdemokraten mit mehr Videokameras im öffentlichen Raum und softwarebasierten Kriminalitätsprognosen die innere Sicherheit erhöhen – ob das durch mehr Technik überhaupt möglich ist, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Durch Kameras wurde jedenfalls noch kein einziges Verbrechen verhindert – weder in der Berliner U-Bahn noch auf einem Münchener S-Bahn-Gleis. Und das Vorhersagen von möglichen Verbrechen erinnert an Zukunftsdystopien, in denen programmierten Algorithmen mehr Vertrauen entgegengebracht wird als Menschen. Mehr als bedenklich sind außerdem die zur Sprache gebrachten Beschränkungen der Reisefreiheit, zum Beispiel durch den Entzug von Pässen. Selbst die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit wird zur Terrorbekämpfung gefordert, als ob sich dadurch ein potenzieller Attentäter von seinem Vorhaben abbringen lassen würde.

Die CDU will darüber hinaus das Strafrecht verschärfen. Nach ihren Vorstellungen soll seltener Jugend- und mehr Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Auch das ist eine Forderung aus der innenpolitischen Mottenkiste. Die Androhung härterer Strafen hat nur in wenigen Ausnahmefällen zu einer niedrigeren Kriminalitätsrate geführt. Das sollten eigentlich auch Konservative wissen, schließlich ist das Lesen von Polizeistatistiken kein Privileg der politischen Linken.

Es scheint, als wolle die CDU ihre Reihen nach rechts schließen. Offenbar hat der Einzug der Alternative für Deutschland in mehrere Landtage bereits Folgen auf den Parteitag in Köln gehabt. Anders ist der Schwenk nach rechts kaum zu erklären.

Sicherheit hat keinen Vorrang vor Freiheit. Vielmehr muss beides sorgfältig ausgewogen werden. Absolute Sicherheit werden die Behörden niemals gewährleisten können, auch nicht durch exzessivste Überwachung. Und umgekehrt gibt es keine Sicherheit ohne Freiheit – diese Erkenntnis ist bei der CDU offensichtlich noch nicht angekommen.

Flüchtlinge willkommen? Ja, aber nicht vor meiner Haustür!

Bei Youtube hat Bjoern Tielebein einen Beitrag der Berliner Abendschau vom 28. September 1989 hochgeladen, der angesichts der Pegida-Proteste aktueller kaum sein könnte. Auch damals beschwerten sich Anwohner über den Bau eines Flüchtlingsheimes, welches den Ausblick aus ihren Fenstern störe. Auch damals beteuerte man, nichts gegen Flüchtlinge zu haben. Nur halt nicht gerade da.

Der einzige Unterschied: Damals waren es Flüchtlinge aus dem anderen Teil Deutschlands. Ich bin ganz froh, dass man „die Sorgen der Bevölkerung“ damals wohl nicht so „ernst genommen“ hat. Sonst gäbe es vielleicht gar keine Wiedervereinigung.

Würden sich die Pegida-Demonstranten in Dresden doch ebenfalls an die Zeit erinnern, wo Deutsche, auch aus ihrer Stadt, als Flüchtlinge Schutz und Hilfe gesucht haben:

Dankeschön, Bjoern Tielebein, für dieses Kleinod!

#Eikonal: Die Kernschmelze staatlicher Integrität

camera-89012_640Aus der deutschen Geschichte, vor allem der NS-Zeit, haben wir das Bewusstsein gewonnen, dass Rechtsstaatlichkeit ein hoher Wert ist. Sie zu verteidigen ist uns von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes zu einer Verpflichtung erhoben worden.

So erklärte einmal Konrad Adenauer: „Demokratie ist mehr als eine parlamentarische Regierungsform, sie ist eine Weltanschauung, die wurzelt in der Auffassung von der Würde, dem Werte und den unveräußerlichen Rechten eines jeden einzelnen Menschen“.

Es ist nicht bekannt, ob Adenauer dies an einem Sonntag sagte. Bekannt hingegen ist, was er veranlasste, als sein Innenminister Hermann Höcherl einst verfassungsgesetzlich geschützte Grundrechte mit den Füßen trat. Dieser erlaubte dem Verfassungsschutz, von alliierten Nachrichtendiensten gesetzwidrig abgehörte Telefongespräche und ausgespähte Briefe der Bürger auszuwerten. Bürgerrechte, die laut Grundgesetz Artikel 10 unverletzlich sind.

Die Antwort lautet: Er veranlasste nichts. Selbst, als jener Innenminister über den bekannt gewordenen Grundrechtsverstoß spottete und dazu nur hämisch anmerkte: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen“.

Daraufhin geschah wiederum nichts. Entfernte der Bundeskanzler damals einen solchen Mann aus seinem Amt? Nein, er stellte sich noch hinter ihn. Der Bürger rieb sich die Augen.

Eine bittere Lektion, so den Unterschied zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit zu enthüllen.

Seitdem sind mehr als fünfzig Jahre vergangen. Die Welt hat sich verändert. Die Mauer ist gefallen. Der „Unrechtsstaat“ der DDR ist passé. Und sogar Gregor Gysi erklärte aus den Erfahrungen im anderen Teil Deutschlands: „Rechtssicherheit ist die beste Staatssicherheit.“

Gleichwohl haben sich zwischen 2004 und 2008 die Dinge wiederholt. Diesmal stellte sich im Nachhinein heraus, dass der Bundesnachrichtendienst grundgesetzlich geschützte Informationen an den amerikanischen Geheimdienst NSA weitergab.

Dies geschah vom deutschen Internetknotenpunkt De-Cix aus und hätte – wenn überhaupt – nur in sehr wenigen begründeten Einzelfällen und mit Richtervorbehalt geschehen dürfen. Das wusste der BND sehr genau. Denn zumindest versuchte er erfolglos, aus den weitergeleiteten Daten und Inhalten diejenigen der deutschen Benutzer herauszufiltern. Die Beamten hatten also ihr Grundgesetz diesmal sehr wohl unter dem Arm. Aber nicht die Politik!

Als feststand, dass der angestrebte Filter nicht hinreichend funktioniert und innerhalb des BND ernste verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden, was geschah? Man setzte die Praxis des systematischen Verfassungsbruchs ungerührt weiter fort.

Damit noch nicht genug. Den politisch Verantwortlichen war sehr wohl bewusst, dass es den US-Amerikanern nicht um die Abwehr einer akuten Terrorgefahr ging. Vielmehr geht aus den inzwischen enthüllten Unterlagen eindeutig hervor, dass das Interesse der USA an Wirtschaftsspionage an vorderster Spitze stand.

So rufen wir Piraten in unserem vorliegenden Antrag dazu auf, aus der massiven Grundrechtsverletzung diesmal Konsequenzen zu ziehen.

Weder gibt es einen Grund, die Wahrung der verfassungsmäßigen Grundrechte einer wie auch immer gearteten „Staatsräson“ unterzuordnen. Der Preis dafür wäre die Glaubwürdigkeit unseres Staatswesens zu unterminieren.

Noch kann eine wie auch immer begründete vage „Bedrohungslage“ die Preisgabe von zentralen Verfassungsrechten rechtfertigen. Kant drückte das so aus: Der Sinnspruch des Notrechtes heißt zwar „Not hat kein Gebot“, doch kann es keine Not geben, die aus Unrecht Recht macht.

Wer anderer Meinung ist, sollte sich schleunigst eine Antwort auf die Frage einfallen lassen: Wie oft soll den Bürgern dieses Landes eigentlich noch diese bittere Lektion zugemutet werden?

In Sonntagsreden werden Verfassungsstaat und die Rechtsstaatlichkeit beschworen, im politischen Alltag aber soll es zu einer Binsenweisheit werden, dass zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit Welten liegen? Dies wäre die Konsequenz aus der Normativität des Faktischen. Das ruiniert jedes Vertrauen in den Staat.

Auch die Bundesregierung hat inzwischen erkannt, wie weit die Angelegenheit greift. Doch welche Schlussfolgerung zog sie daraus? Sie sanktionierte das Bekanntwerden weiterer Details auf das Schärfste und klassifizierte die Vernehmung eines hochrangigen BND-Mitarbeiters zu Eikonal mit der höchsten denkbaren Geheimhaltungsstufe ein.

Aufgeschlüsselt bedeutet diese laut Geheimschutzordnung des Bundestags, dass die Weitergabe von Kenntnissen an Unbefugte „den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden würden“.

In der Tat haben wir es mit einem derart ernsthaften Fall des Versagens staatlicher Vertreter zu tun, dass man von drohender Kernschmelze staatlicher Integrität sprechen kann.

Unseren Antrag „Der Landtag Nordrhein-Westfalen verurteilt den millionenfachen Grundrechtsbruch durch Eikonal“ findet man hier:
http://daniel-schwerd.de/drucksachen/7151

Nicht vergessen! Chelsea #Manning hat am 17.12. Geburtstag.

chelsea-logoChelsea Manning sitzt seit über 5 Jahren unter Isolationsbedingungen im Gefängnis, weil sie uns die Wahrheit über den Afghanistan-Krieg brachte. Sie wollte nicht schweigen angesichts der dokumentierten Tötung von Zivilisten und Journalisten durch einen amerikanischen Kampfhubschrauber 2007 in Bagdad. Informationen über die tatsächlichen Vorkommnisse in Afghanistan brachte sie über die Whistleblower-Plattform Wikileaks an die Öffentlichkeit. Das Video „Collateral Murder“ zeigte die tatsächlichen Vorkommnisse ungeschminkt – dafür wurde sie verhaftet und verurteilt.

Am 17. Dezember feiert sie ihren Geburtstag. Die Seite Freemanning.de hat nützliche Informationen veröffentlicht, wie man Chelsea Manning helfen kann, wie man ihr Bücher oder Geld senden kann, wie man sie unterstützen kann, oder unter welcher Adresse man ihr einfach einen Brief schicken kann, damit sie weiß, dass man sie nicht vergessen hat. Ich finde das eine tolle Idee.

http://www.freemanning.de/?p=7255

Die Wau-Holland-Stiftung hat ein Projekt zugunsten Chelsea Mannings unter dem Stichwort „Zivilcourage“ eingerichtet, das man hier unterstützen kann:

http://www.wauland.de/de/spenden.html#74

Helft dabei, dass Chelsea Mannings Einsatz für die Wahrheit nicht in Vergessenheit gerät – und dass Sie auch erfährt, dass wir an sie denken.