LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/5777 |
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06.05.2014 |
Änderungsantrag
der Fraktion der SPD
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der PIRATEN
zum Antrag der Fraktion der SPD und Bündnis90/Die Grünen
„Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!“
Der Antrag wird wie folgt geändert:
1. Im Abschnitt II. Der Landtag stellt fest werden die letzten beiden Abschnitte ersetzt durch:
„Der Landtag
begrüßt, dass bereits 2008 mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erste
Rahmenbedingungen zur Sicherung der Medienvielfalt geschaffen wurden.
Sollten die Bemühungen auf EU- und Bundesebene zu einer nachhaltigen Sicherung der Netzneutralität weiterhin nicht ausreichend sein, befürwortet der Landtag eine Weiterentwicklung der Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags, um auf diesem Wege die Netzneutralität maximal zu sichern.“
2. Im Abschnitt III. Der Landtag beschließt wird Ziffer 2 ersetzt durch:
„Der Landtag unterstützt eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität. Der Landtag appelliert an die Bundesregierung hierbei unverzüglich tätig zu werden. Sofern die Bemühungen der Bundesregierung nicht ausreichen, fordert der Landtag die Landesregierung dazu auf, eine Bundesratsinitaitive zu unternehmen, mit dem Ziel, die Netzneutralität gesetzlich im Telekommunikationsgesetz festzuschreiben.
Eine gesetzliche Regelung muss sich dabei inhaltlich immer an der am 03. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Definition von Netzneutralität orientieren.“
3. Im Abschnitt III. Der Landtag beschließt wird Ziffer 3 ersetzt durch:
„Ziel des Landtages ist die Schaffung eines verbindlichen Rechtsrahmens, der den gleichberechtigten Transport aller Datenpakete, unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Anbieter, Herkunft oder Ziel sicherstellt. Der zu schaffende Rechtsrahmen soll nachfolgende Punkte berücksichtigen:
· Zugangsprovider müssen dazu verpflichtet werden, ihren Kundinnen und Kunden Inhalte diskriminierungsfrei durchzuleiten.
· Ausnahmen dürfen nur dann zulässig sein, wenn dies technisch zur Qualitätssicherung unbedingt notwendig oder rechtlich erforderlich ist.
· Spezialdienste dürfen die Funktionsfähigkeit des nach dem Best Effort Grundsatz funktionierenden Internets nicht einschränken.
· Deep Packet Inspection (DPI) zur Diskriminierung von Diensten oder Überwachung der Nutzerinnen und Nutzer soll untersagt werden.
· Internetzugangsanbieter sollen verpflichtet werden, alle von ihnen durchgeführten Eingriffe in den Datenverkehr offenzulegen.“
4. Im Abschnitt III. Der Landtag beschließt wird Ziffer 4 ersetzt durch:
„Der Landtag kritisiert den vorliegenden Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu einer Schaffung eines Telekommunikationsbinnenmarktes (KOM (2013) 627 final).
· Neben dem begrüßenswerten Ziel, Roaminggebühren innerhalb der EU abzuschaffen, weist der Entwurf erhebliche Defizite insbesondere bei der Regelung zu den Themen Netzneutralität und Frequenzvergaben und weiteren wichtigen Verbraucherrechten auf.
· Die in Art. 23, Abs. 5 des Kommissionsvorschlags implizite Ermöglichung von Netzsperren ist abzulehnen.
· Der vorliegende Verordnungsvorschlag ist nicht geeignet, um eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am offenen Internet als einem zentralen Medium der Informationsgesellschaft zu gewährleisten. Dies hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag festgestellt.
· Zur Festschreibung echter Netzneutralität dürfen die am 03. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Regelungen zur Netzneutralität in den anstehenden Trilogverhandlungen zum Kommissionsvorschlag KOM (2013) 627 nicht aufgeweicht werden.“
Norbert Römer Reiner Priggen Dr. Joachim Paul
Marc Herter Sigrid Beer Nicolaus Kern
Alexander Vogt Matthi Bolte Daniel Schwerd
und Fraktion und Fraktion und Fraktion