Die DITIB und das Land NRW

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Die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion“ (DITIB) ist ein Dachverband türkisch-islamischer Moscheegemeinden des Landes. Nachdem es eine langjährige Zusammenarbeit zwischen DITIB und Land und Kommunen gab, gibt es in letzter Zeit verstärkt Kritik an der DITIB. Ihr wird zu große Staatsnähe zur Türkei und fehlende Distanzierung zum extremen bzw. radikalen Islam vorgeworfen. Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist die DITIB laut ihrer Satzung an die türkische Religionsbehörde in Ankara angebunden.

Innenminister Jäger hat die bisherige Zusammenarbeit beim Präventionsprogramm „Wegweiser“ aus diesen Gründen beendet, während das Schulministerium weiter mit der DITIB im Beirat für Islamkunde an Schulen arbeitet. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ging zur DITIB ebenfalls auf Distanz. „Es verstärken sich die Zweifel, dass DITIB den Kriterien zur Einstufung als Religionsgemeinschaft entspricht“ wird sie zitiert.

Ich habe daher die Landesregierung heute mit einer kleinen Anfrage (DrsNr. 16/12062) nach einer Bewertung und dem aktuellen Stand der Zusammenarbeit gefragt:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die DITIB im Hinblick ihrer Beziehung zur Türkei und zum extremen bzw. radikalen Islam?
  2. Welche Zusammenarbeit gab bzw. gibt es mit der DITIB bzw. Mitgliedsorganisationen der DITIB auf Landesebene? Nennen Sie beteilige Organisationen und Landesstelle, Name und Art der Zusammenarbeit, und ob diese fortgesetzt wird oder beendet ist bzw. wird.
  3. Welche Förderarten und -mittel sind für diese Zusammenarbeit bzw. für dabei geförderte Projekte von 2014 bis heute geflossen? Nennen Sie Empfänger, Projekt, Förderart, Summe und Zeitraum.
  4. Wieviele vom türkischen Staat abgestellte Imame gibt es in Nordrhein-Westfalen, beispielsweise in Moscheen, Schulen oder als Gefängnisseelsorger? Nennen Sie auch den jeweiligen Einsatzort.
  5. Inwieweit und in welcher Form sind DITIB oder DITIB-Organisatonen an Religions- oder Türkischunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen eingebunden?

Ich werde über die Antwort auf gewohnte Weise berichten.

Videobeobachtung durch Dortmunder Polizei bei „Es reicht“-Demonstration rechtswidrig?

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Nach Angriffen von Neonazis auf junge Antifaschisten in Dortmund stellt sich eine breite Initiative von über 40 Organisationen der rechtsextremen Gewalt in der Stadt entgegen. Rund 2000 Demonstranten gingen am Samstag, den 24. September 2016 unter dem Motto „Es reicht“ auf die Straße.

Die Demonstration verlief „ausgesprochen friedlich“, so wird berichtet. Die Dortmunder Polizei unterstütze das Engagement ausdrücklich, hieß es im Vorfeld.

Beobachter berichteten, dass die friedliche Demonstration von Kamerawagen der Polizei beobachtet wurde. Dies wurde durch die Polizei Dortmund bestätigt, sie habe „reine Übersichtsaufnahmen für den Polizeiführer“ durchgeführt. Mir wurde übermittelt, es wäre keine Speicherung der Aufzeichnung erfolgt. Damit wurde die reine Beobachtung durch Kamerawagen bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil vom 21. August 2009 mit dem Az. 1 K 1403/08 eine Videobeobachtung einer Demonstration im Jahre 2008 für rechtswidrig erachtet.

Beamte des Polizeipräsidiums N. richteten sowohl bei der Auftaktkundgebung als auch bei dem Demonstrationszug von einem vorausfahrenden Polizeiwagen aus deutlich erkennbar eine Kamera auf die Demonstrationsteilnehmer, so heißt es im Urteil. Die auslösebereite Kamera übertrug die Bilder auf einen Monitor in einem Polizeifahrzeug (Beweissicherungsfahrzeug). Auf Proteste des Klägers sowie des Versammlungsleiters sowohl im Rahmen der Auftaktveranstaltung als auch später während des Aufzuges teilten die Polizeibeamten mit, eine Aufzeichnung erfolge gegenwärtig nicht und werde lediglich im Falle von Störungen bzw. Verstößen gegen das Versammlungsgesetz erfolgen. Zu solchen kam es nicht.

Das Gericht stellte fest, dass das „Richten einer aufnahmebereiten Kamera auf die Demonstrationsteilnehmer nebst Übertragung der Bilder auf einen Monitor … den Kläger in seinen Grundrechten“ verletze. Die Videobeobachtung beeinträchtige die innere Versammlungsfreiheit. Bürger könnten von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden oder sich in dieser nicht frei bewegen. Auf eine tatsächliche Aufzeichnung oder Speicherung kommt es nicht an.

Eine Beobachtung sei aber nur vertretbar, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.“ Diese lagen im Urteilsfalle, aber auch im Falle der Dortmunder „Es reicht“-Demonstration erkennbar nicht vor. Die Versammlung in Dortmund war durchgängig friedlich und ohne Zwischenfälle, und es waren auch keinerlei Risiken im Vorfeld bekannt. Die Gefahr der Begehung von Ordnungswidrigkeiten o.ä. schwache Gründe rechtfertige diesen Grundrechtseingriff jedenfalls nicht, so das Gericht in seinem Urteil.

Es ist ein Widerspruch, wenn die Dortmunder Polizei die Demonstration einerseits „unterstützt“, andererseits durch eine Videobeobachtung selbst einen Abschreckungseffekt auslöst. Sie wird ja wohl kaum eine Demonstration ausdrücklich unterstützen, von der sie erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erwartet. Anlässe für eine Neubewertung des Risikos der Demonstration hat es nachweislich nicht gegeben.

Man muss auf Basis dieses Urteils davon ausgehen, dass die Videobeobachtung in Dortmund offenbar rechtswidrig war, da die Vorbedingungen der beiden Demonstrationen offenkundig vergleichbar sind, und die Begründungen vollkommen analog verlaufen können.

Ich habe daher die Landesregierung heute in einer Kleinen Anfrage (DrsNr. 16/13020) gefragt:

  1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen erfolgte die erkennbare und bestätigte Videobeobachtung der von Anfang an friedlichen Demonstration in Dortmund vom 24. September 2016?
  2. Inwieweit ist diese Beobachtung nach Auffassung der Landesregierung – unter Berücksichtigung des Urteils des VG Münster – rechtlich zulässig bzw. unzulässig gewesen?
  3. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, eine Beobachtung der von Beginn an friedlichen Demonstration verletze nicht die informationelle Selbstbestimmung der Demonstranten bzw. deren Recht auf Versammlungsfreiheit? Gehen Sie dabei auch auf den genannten Abschreckungseffekt eine Videobeobachtung ein.
  4. Welche Konsequenzen werden aus der – möglicherweise illegalen – Videobeobachtung in Verbindung mit dem genannten Urteil des VG Münster gezogen?
  5. Inwieweit und unter welchen Umständen ist die Videobeobachtung von friedlichen Kundgebungen polizeiliche Praxis? Nennen Sie alle bekannten Fälle, sowie entsprechende Dienstvorschriften.

Über die Antwort werde ich wie gewohnt berichten.

Weitere Hintergründe über „Es reicht“ kann man z.B. hier nachlesen.

Mit den Opfern wird nicht gesprochen: Ermittlungen zum Mord in Holte-Stukenbrock abgeschlossen

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Die Landesregierung möchte einen rechtsextremen Hintergrund des Mordes an einem türkischen Familienvater in Schloss Holte-Stukenbrock weder bestätigen noch dementieren. In seiner Antwort auf eine kleine Anfrage von mir (Drs.Nr. 16/12730) wollte der Innenminister auch nicht angeben, ob ein Bezug zum NSU ermittelt werden konnte. Ein Täter habe nicht ermittelt werden können. Die Untersuchungen seien abgeschlossen. Damit lässt sie reichlich Raum für Spekulationen.

Am 7. September 1996 wurde in Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) ein Familienvater türkischer Nationalität auf offener Straße erschossen, während er mit seiner kleinen Tochter auf dem Fahrrad unterwegs war. Der Fall wurde nie aufgeklärt. Im Rahmen der NSU-Untersuchungen wurde dieser Fall sowie weitere ungeklärte Altfälle zur Überprüfung eines möglichen rechtsterroristischen bzw. rassistischen Hintergrundes wieder aufgenommen und an die Landesbehörden zur Überprüfung übergeben. Ich hatte über den Fall bereits berichtet.

Das Innenministerium gab jetzt in seiner Antwort (Drs.Nr. 16/12957) an, dass im ursprünglichen Ermittlungsverfahren „sämtliche Ermittlungsrichtungen berücksichtigt“ worden wären. Ich halte das nicht für glaubhaft: Bei der gesamten NSU-Terrorserie sind Opfer und Angehörige mit Verdächtigungen terrorisiert worden. Auch beim Nagelbomben-Attentat in der Kölner Keupstraße wurde schon am Tag nach der Tat ein terroristischer Hintergrund ausgeschlossen. Warum sollte das ausgerechnet hier anders gewesen sein? Der Innenminister ist nicht willens, sich mit eventuellen Ermittlungsfehlern auseinanderzusetzen, selbst nachdem es zahlreiche Tote durch Rechtsterrorismus gegeben hat.

Und eine weitere Unterlassung ist meinen Informationen aus der Familie zufolge geschehen: Man hat nicht mit den Angehörigen gesprochen. Im Zuge der Neuermittlungen hat man es nicht für nötig befunden, mit der Familie des Mordopfers Kontakt aufzunehmen. Das ist beschämend.

Landeshaushalt 2017: Rede zur ersten Debatte

Meine Rede in der ersten Debatte zum NRW-Landeshaushalt 2017, mit ein paar Bemerkungen zu Kinderarmut, Hartz IV und der Schuldenbremse, ist jetzt online, die könnt ihr hier gerne nachsehen:

Ich habe das ganze mit „Landeshaushalt 2017 – Beleg der Selbstentleibung der Politik“ überschrieben. Den Redetext findet ihr hier:
Landeshaushalt 2017: Beleg der Selbstentleibung der Politik

Über Feedback freue ich mich!

Landeshaushalt 2017: Beleg der Selbstentleibung der Politik

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Heute wurde erstmals im Landtag über den Haushalt 2017 von Nordrhein-Westfalen debattiert. Mir hat man in der Debatte ganze fünf Minuten Redezeit eingeräumt. Hier ist der Redetext:

Jedes fünfte Kind in Nordrhein-Westfalen ist arm. Unser Land ist sogar besonderes Negativbeispiel, denn hier ist der Anteil armer Kinder in den letzten Jahren sogar gestiegen.

Armut ist ein Lebensurteil. Arme Kinder wachsen zu armen Erwachsenen heran, die dann wieder arme Kinder bekommen. Armut wird gewissermaßen vererbt. Die Durchlässigkeit ist wie auch bei der Bildung in unserem Land besonders gering.

Wir leisten uns eine beispiellose soziale Spaltung in unserem Land. Wir lassen zu, dass diese weiter wächst. Wir beobachten ein explosives Potential, das Jahr für Jahr anwächst.

Die Ursache dieser Spaltung, der Grund für die Endgültigkeit des Urteils, Arm zu sein, ist Hartz IV. Hartz IV ist staatlich verordnete Armut. Menschen in Hartz IV werden auf ein Lebensniveau gebracht weit unter dem, was gesellschaftliche Teilhabe und würdige Existenz ermöglichen würde. Ich brauche ihnen das doch nicht vorzurechnen.

Menschen sind gezwungen, prekäre Jobs ohne Zukunftsaussichten anzunehmen. Auch Arbeit schützt heute vor Armut nicht. Ein Heer von Aufstockern hat selbst mit Arbeit nicht genug. Und wer sein Leben lang gearbeitet hat, bekommt dann oft genug nur Rente unter Existenzminimum.

Auch das hat einen Grund: Die Aufkündigung der solidarischen Sozialversicherungssysteme. Junge, gesunde, gut verdienende Menschen können sich ausklinken, übrig bleiben nur tendenziell alte, kranke und geringer verdienende. Ich muss ihnen doch nicht vorrechnen, dass ein solidarisches System so nicht funktionieren kann.

In unserem reichen Land müsste niemand arm sein. Gesellschaftliches Vermögen ist genug da. Doch es ist ungerecht verteilt. Wir haben uns vom Solidargedanken in unserer Gesellschaft verabschiedet. Jeder ist sich selbst der nächste. Das nennt man Neoliberalismus. Dabei waren wir schon mal weiter. Wir hatten mal ein System, das nannte sich soziale Marktwirtschaft. Keiner soll sich über schleppende Binnenkonjunktur wundern, wenn die Gehälter schon seit Jahren real nicht mehr steigen.

Der hier vorgelegte Landeshaushalt 2017 ist Beleg der Selbstentleibung der Politik. Jahrelang wurde die Einnahmeseite des Staates beschnitten, indem Steuern insbesondere auf Vermögen und Unternehmensgewinne entfielen. Internationale Konzerne können die Kannibalisierung der Steuersysteme der verschiedenen Länder untereinander ausnutzen, und nichts wird dagegen unternommen.

Jahrelang wurden Vermögenswerte der öffentlichen Hand verschleudert. Die lukrativen Besitztümer der Allgemeinheit wechseln in private Hände. Dem Staat, den Kommunen bleiben nur unwirtschaftliche Stücke.

Gleichzeitig steigen durch demografische Effekte die Ausgaben. Die meisten Haushaltspositionen lassen gar keinen Spielraum zu: Jede Einsparung ist ein schmerzhafter Schnitt in die Substanz. Und so hat sich die Politik selbst jeder Möglichkeit politischer Gestaltung durch den Haushalt beraubt. Die Königsdisziplin des Landtages ist eine Farce.

Die Krönung dieser Selbst-Strangulation ist der Popanz der schwarzen Null. Die Politik hat sich das Aufnehmen von Krediten selbst verboten. Auch hier waren wir schon mal weiter, bei Keynes Deficit Spending, als Lehre des schwarzen Freitags.

Aufnahme von Krediten ist doch nicht grundsätzlich schlecht. Ein guter Kaufmann wird selbstverständlich einen Kredit aufnehmen, wenn beispielsweise eine Produktionsmaschine defekt ist. Denn sonst kann er seinen Laden gleich zumachen. Er wird selbstverständlich einen Kredit aufnehmen, wenn die Zinsen, die er dafür zu bezahlen hat, unter dem Return on Investment liegen, die er erwartet. Und er wird einen Kredit aufnehmen, wenn er damit sehr viel höhere Ausgaben in der Zukunft verhindern kann.

Unser Land macht das alles falsch. Unser Land verhält sich nicht wie ein verantwortungsbewusster Kaufmann: Dringend notwendige Investitionen, etwa in Bildung oder Infrastruktur unterbleiben, obwohl man genau weiß, dass uns das in Zukunft teurer zu stehen kommt. Nicht renovierte Infrastruktur sind doch einfach nur nicht deklarierte Schulden. Wollen wir den Laden, wollen wir das Land jetzt zumachen?

Es wäre sinnvoll, angesichts der niedrigen Zinsen jetzt Schulden aufzunehmen und dringend notwendige Investitionen zu tätigen, in Bildung und Infrastruktur, sowie beispielsweise einst öffentliche Netze zurückzukaufen, solange die Zinsen unter den zu realisierenden, gesellschaftlichen Vorteilen liegen. Das wäre weitsichtig.

Und ein letztes noch: Armut und Existenzsorgen sind der Boden, auf denen rechtspopulistisches Gedankengut keimt. Die Wahlerfolge der AfD wären nicht denkbar ohne Abstiegsängste, die da geschickt ausgenutzt werden. Lassen Sie das nicht weiter zu.

#CETA, die Blaupause für das Freihandelsabkommen #TTIP: Undemokratisch und unsozial!

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Am Samstag, den 17. September, finden mehrere Großdemonstrationen gegen TTIP, CETA, TISA und co. statt. Kommt zahlreich, und sagt laut Eure Meinung gegen diesen neoliberalen Großangriff auf unsere soziale Demokratie! Für einen fairen Welthandel!
Informationen hier: http://ttip-demo.de/home/

Ich habe mit einem parlamentarischen Entschließungsantrag „CETA, die Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP: Undemokratisch und unsozial!“ (Drucksache 16/12905), der heute im Nordrhein-Westfälischem Landtag abgestimmt wurde, unsere Ablehnung des Freihandelsabkommen CETA formuliert. Worum geht es?

Das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ CETA ist ein geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen. Es sieht umfassende Zoll- und Handelserleichterungen für Unternehmen vor, die grenzüberschreitend tätig sind. In CETA sind ähnliche Regelungen enthalten, die schon beim Freihandelsabkommen TTIP kritisiert werden, welches zwischen der Europäischen Union und der USA verhandelt wird. Daher wird CETA auch als „Blaupause“ und Testfall für den Abschluss von TTIP bezeichnet.

Wie TTIP wurde CETA unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auch unter Ausschluss der demokratisch legitimierten Institutionen der Parlamente verhandelt. Ergebnisse kamen erst durch verschiedene Leaks ans Tageslicht. Erst zum Verhandlungsschluss wurden Dokumente erstmals veröffentlicht.

Die EU-Kommission betrachtet CETA als ein Abkommen, das reine EU-Kompetenzen berührt, so dass sie die Zustimmung der europäischen Länder für nicht erforderlich hält. Aber selbst falls eine Ratifizierung erforderlich wird, wenn CETA als gemischtes Abkommen eingestuft werden wird, könnte das Abkommen auch bereits vor der Abstimmung vorläufig angewendet werden.

Wie TTIP sieht CETA Investitionsschutz vor, der es Unternehmen erlauben wird, Staaten bei der Veränderung von Gesetzen auf Schadensersatz zu verklagen. Erweiterungen von Sozial-, Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutzstandards können damit, wenn sie zu reduzierten Gewinnerwartungen der Unternehmen führen, kostspielige Schadenersatzklagen auslösen. Dazu wird ein Schiedsgericht eingesetzt, dessen Entscheidungen für die Staaten bindend sein werden – und welches selbst frei über die Transparenz seiner Verfahren entscheiden kann. Nationale Gerichtsbarkeiten müssen nicht berücksichtigt werden. Auch US-amerikanische Unternehmen werden bereits vor einer Einigung über TTIP diesen Rechtsschutz durch kanadische Tochterunternehmen nutzen können. Inländische Unternehmen haben diesen zusätzlichen Rechtsschutz im eigenen Land nicht. Gerade internationale Konzerne erhalten damit einen Vorteil zulasten des Gemeinwohls.

Der Investitionsschutz führt zum einem Lock-In-Effekt: Rücknahmen von Privatisierungen und Erhöhungen von Standards im Sozial-, Umwelt-, Arbeits- oder Verbraucherschutz­bereich, die für Unternehmen in irgendeiner Form mit Kosten verbunden sind, werden für alle Zeit unmöglich, oder die damit verbundenen Kosten müssten dauerhaft und vollständig von den Staaten und damit von der Allgemeinheit getragen werden. Analog verhält es sich mit verringerten Gewinnerwartungen der Unternehmen, die ebenfalls von öffentlicher Seite ausgeglichen werden müssten. Der effektive Spielraum gesetzgeberischer Gestaltung wird damit auch für die Zukunft eingeschränkt. Der Investitionsschutz soll noch Jahrzehnte nach einer eventuellen Kündigung des Abkommens Bestand haben.

Koppelung von Aufträgen an die Einhaltung von Tariftreue- und Vergabegesetzen könnte als Diskriminierung ausländischer Unternehmen angesehen werden, und durch CETA unmöglich werden. Auch gegen neue Steuern und Abgaben kann geklagt werden, etwa gegen eine Vermögenssteuer. Der Kulturbereich und öffentliche Dienstleistungen sind nicht ausgenommen, öffentliche Daseinsvorsorge wird dem grenzüberschreitenden Handel untergeordnet. Geplante Rechtsveränderungen mit eventuellen Auswirkungen auf Wirtschaft und Handel müssen noch vor parlamentarischer Befassung und öffentlicher Debatte in einem „Forum für Zusammenarbeit in Regulierungsfragen“ Lobbyverbänden zur Kontrolle und Einflussnahme vorgelegt werden. Nach Abschluss des CETA-Abkommens sind nachträgliche Veränderungen des Vertrages durch einen gemischten CETA-Ausschuss ohne demokratische Kontrolle möglich.

Im Immaterialgüterrecht enthält das Abkommen Regelungen mit unbestimmten Rechtsbegriffen und Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, wie das bereits bei früheren Handelsabkommen wie ACTA kritisiert worden ist.

Während die Grenzen zwischen Kanada und Europa für Waren durchlässiger werden, werden sie undurchlässiger für Waren aus dem Rest der Welt Die Handelserleichterungen zwischen Kanada und der Europäischen Union schließen ärmere Länder aus, benachteiligen sie, und vergrößern damit die weltweite Not und soziale Ungleichheit. Dadurch entstehen neue Fluchtursachen und werden alte verstärkt.

Ich habe mit meinem Entschließungsantrag „CETA, die Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP: Undemokratisch und unsozial!“ (Drucksache 16/12905) beantragt, dass der Landtag folgende Feststellungen trifft:

1. Der Entstehungsweg von CETA als geheim verhandelter, privatwirtschaftlicher Vertrag zwischen Staaten an der Legislative der Staaten sowie an der Öffentlichkeit vorbei ist intransparent und undemokratisch.

2. Eine Beschlussfassung über CETA ohne Beteiligung der nationalen Parlamente darf es nicht geben. Eine vorzeitige Anwendung von CETA vor Beschlussfassung der nationalen Parlamente ist abzulehnen.

3. Einen Investitionsschutz, der über sozialen Errungenschaften, dem Umwelt- oder Verbraucherschutz steht, diese einschränkt oder Fortschritte darin behindert, darf es nicht geben. Damit verbundene Kosten dürfen nicht als zu erstattendes Investitionshemmnis betrachtet werden.

4. Unbestimmte Rechtsbegriffe und Privatisierung von Rechtsdurchsetzung müssen gestrichen werden. Kanada und die europäischen Länder sind demokratische Rechtsstaaten. Die Anrufung lokaler Gerichtsbarkeiten und die Einhaltung der vorgesehenen Rechtswege kann in allen Fällen erwartet werden. Sondergerichts­bar­keiten sind nicht erforderlich.

5. Den Lock-In-Effekt sowie die Einschränkung gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums für alle Zukunft sieht der Landtag mit großer Besorgnis. Die öffentliche Daseinsvorsorge als zentrale Aufgabe des Staates darf nicht gefährdet werden.

6. Ein internationales Handelsabkommen zwischen großen und stark entwickelten Wirtschaftsräumen der Welt benötigt eine Komponente der Entwicklungshilfe. Vorteile, die sich reiche Länder gegenseitig einräumen, dürfen den armen Ländern nicht verwehrt werden. Das stärkt die lokale Wirtschaft in der Dritten Welt, verringert globale Not und Ungerechtigkeit und vermindert damit die Ursachen von Flucht und Vertreibung.

Die Landesregierung habe ich zu folgendem aufgefordert:

1. sich auf allen politischen Ebenen, national sowie international dafür einzusetzen, dass das CETA-Abkommen in seiner jetzigen Form weder ratifiziert noch in Kraft gesetzt wird,

2. darauf hinzuwirken, dass eine eventuelle Neuverhandlung von Anfang an vollständig demokratischen Prinzipien unterworfen wird und dass weltweites Gemeinwohl, soziale Errungenschaften und Umwelt an erster Stelle stehen.

Der Antrag wurde heute im Plenum behandelt, er wurde von den Fraktionen der CDU, SPD, Grüne und FDP bei Zustimmung der Piraten abgelehnt.

Messer und Kühnengruß auf Dortmunder Demonstration: Polizei auf dem rechten Auge blind?

Edit 14.09.:
Es reicht uns mit der Nazi-Pest. Kommt zur Demonstration „Es reicht!“ gegen Nazi-Gewalt am 24.9. in Dortmund, 13 Uhr am Hauptbahnhof (Nordeingang/Steinwache)! Folgt auf Twitter, verbreitet den Aufruf bitte weiter:

Facebook: https://www.facebook.com/esreichtdo/
Twitter: @es_reicht_do

butterflymesser

Am 02. September 2016 marschierte in Dortmund wieder einmal die rechtsextreme Szene auf – glücklicherweise begleitet von vielen engagierten Antifaschisten, die sich ihnen in den Weg stellen wollten. Nicht so erfreulich war das Verhalten der örtlichen Polizei.

Bilder vom Protest gegen die Nazikundgebung dokumentieren, wie Benjamin G., eine Person aus dem Umfeld der Dortmunder Neonazi-Szene, mit einem Messer herumhantiert und den sog. „Kühnengruß“ zeigt. Beides geschah, wie die Aufnahmen nachweisen, in unmittelbarer Nähe und unter den Augen von Beamten der 3. Bereitschaftspolizeihundertschaft aus Dortmund, die jedoch von einer Strafverfolgung vor Ort absahen.

G. habe während eines Wortgefechts mit Aktivisten der Antifa im Bereich der U-Bahnhaltestelle Brunnenstraße ein Butterfly-Messer aus seiner Hosentasche gezogen, es geöffnet und damit gedroht. Sowohl die Klinge als auch die für das Öffnen typische Handbewegung seien auf einem Video deutlich zu erkennen, so wird berichtet. Im weiteren Verlauf zeigte G. den sogenannten “Kühnengruß”, eine an den Hitlergruß angelehnte Erkennungsgeste der verbotenen ehemaligen Neonazigruppierung ANS/NA.

Die laxe Haltung der Polizei Dortmund angesichts einer gefährlichen Situation mit einem Messer sowie dem Zeigen einer Erkennungsgeste einer verbotenen Organisation wirft Fragen auf. Ich habe daher der Landesregierung heute die folgenden Fragen gestellt:

  1. Warum wurde in der Demonstration nicht gegen G. eingegriffen, als er das Messer zog bzw. den Erkennungsgruß einer verbotenen Neonazi-Organisation zeigte?
  2. Welche Strafanzeigen bzw. strafrechtlichen Ermittlungen gibt es in Folge der Neonazi-Demonstration am 02. September 2016 in Dortmund?
  3. Welche Informationen über das Mitführen und Hervorholen von Waffen sowie über das Zeigen von Erkennungszeichen verbotener Organisationen auf der ge-nannten Neonazi-Demonstration liegen derzeit vor?
  4. Welche Anweisungen haben Polizeibeamte, wie sie damit umgehen sollen, wenn auf Demonstrationen Messer mitgeführt oder hervorgeholt werden, bzw. wenn Erkennungszeichen verbotener Organisationen gezeigt werden? Gehen Sie darauf ein, in welchen Fällen ein sofortiges Einschreiten vorgenommen werden soll.
  5. Welcher Eindruck wird in der Öffentlichkeit erweckt, wenn auf Nazi-Demonstrationen unter den Augen von Polizeibeamten Waffen gezogen, Erkennungsgrüße verbotener Organisationen gezeigt oder andere erkennbare Straftaten begangen werden, ohne dass die anwesende Polizei dagegen einschreitet? Gehen sie darauf ein, inwieweit dann der Eindruck erweckt wird, die Polizei sei auf dem rechten Auge blind.

Polizei NRW stigmatisiert HIV und psychisch Erkrankte in ihren Datenbanken

Spritze

„Es sind nicht unsere Unterschiede, die uns trennen. Es ist unsere Unfähigkeit, diese Unterschiede zu verstehen, zu akzeptieren und zu ehren.“ Audre Geraldine Lorde

Im polizeilichen Auskunftssystem „POLAS NRW“ speichert die nordrhein-westfälische Polizei unter ihrem obersten Dienstherrn Minister Ralf Jäger (SPD) Merkmale für HIV und psychische Erkrankungen. In der Antwort auf meine kleine Anfrage mit dem Titel „Personengebundene Hinweise im Polizeilichen Auskunftssystem NRW“ (DrsNr. 16/12650) räumte das Ministerium in seiner jetzt veröffentlichten Antwort ein, 870 Menschen mit dem Merkmal „ANST“ für „Ansteckungsgefahr“ (gemeint ist HIV, Hepatitis B oder C) und 841 mit dem Merkmal „PSYV“ für „psychische und Verhaltensstörungen“ gespeichert zu haben.

Die Speicherung sei nötig, um Polizeibeamte zu schützen, heißt es in der Antwort. Für die Einhaltung des Datenschutzes sieht der Minister die übermittelnden Stellen, also anscheinend die Ärzte, verantwortlich. Die Rechtsgrundlagen zu benennen, auf denen die Übermittlungen der Merkmale jeweils basieren, sei „in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.“

Jedermann weiß, dass von HIV-Infizierten im Alltagskontakt überhaupt keine Gefahr ausgeht. Moderne Medikamente reduzieren das Virenniveau im Blut der Erkrankten bis unter die Nachweisgrenze. Nur die Polizei weiß das offenbar noch nicht, und stigmatisiert Menschen mit dieser Erkrankung weiterhin und unnötig. Es gibt weder einen medizinischen noch einen für die Eigensicherung von Polizeibeamten relevanten Grund für die Speicherung dieses Merkmals.

Nach zahlreichen Protesten wurde zwar der historisch belastete Begriff „geisteskrank“ aus der polizeilichen Datenbank entfernt, aber die Speicherung selbst wurde gar nicht beendet: Sie läuft vielmehr unter dem Kürzel „PSYV“ munter weiter. Wer gegen die Stigmatisierung von psychisch Kranken vorgehen will, darf sie nicht selbst stigmatisieren. Von daher ist hier – ebenso wie bei der Speicherung von HIV- und Hepatitisdiagnosen – auch Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) gefordert. Schönwetterreden gegen Ausgrenzung und für Emanzipation durch die Ministerin sind nur noch zynisch, wenn die Landesregierung, der sie angehört, so sensible personenbezogene Daten speichert und damit selbst stigmatisiert.

Beide Merkmale müssen umgehend aus den Datenbanken gelöscht werden. Insgesamt muss die Datensammelwut nordrhein-westfälischer Behörden offenbar noch viel stärker kontrolliert werden und Datenspeicherung noch stärker begrenzt werden.

Die kleine Anfrage: Drucksache 16/12650
Die Antwort der Landesregierung: Drucksache 16/12796

Weitere Berichterstattung:
Queer: Polizei speichert HIV-Infektionen in ihrem Auskunftssystem
Junge Welt: SPD und Grünen fehlt das Unrechtsbewusstsein

Vielen Dank an Jasper Prigge für die Formulierung dieser Anfrage!