5 Jahre Landtag NRW: Eine persönliche Bilanz

Nach 5 Jahren, so kurz vor der nächsten Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ist es Zeit, eine (ganz subjektiv-unvollständige) Bilanz meiner Arbeit im Landtag aufzustellen.

478 parlamentarische Dokumente gehen – ganz oder teilweise – auf mich zurück:

Insgesamt 213 der 478 Dokumente stammen aus der Zeit nach dem 23.10.2015, in der ich keiner Fraktion angehört habe, davon 196 Kleine Anfragen, 11 Anträge (einer davon gemeinsam mit allen Fraktionen), 3 Änderungs- und 3 Entschließungsanträge.
(Stand: 30.04.2017)

Erwartungsgemäß sind fast alle Anträge abgelehnt worden, an denen die Regierungsfraktionen nicht beteiligt waren. In wenigen Fällen sind kleine Teile angenommen worden, oder es wurden nach Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen Anträge beschlossen.

Ich konnte einige der Anträge ganz oder in Teilen an anderer Stelle wiederfinden. So kann man beispielsweise meinen Antrag „Sicheren Aufenthalt für Edward Snowden in Deutschland“ vom 19.11.2013 nahezu wörtlich im Antrag „Ein Jahr NSA-Skandal: Aufenthalt in Deutschland für Edward Snowden ermöglichen“ der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft vom 29.07.2014 wiederfinden – während mein Antrag in NRW von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zuvor noch abgelehnt worden war. Die Umstände der Debatte und die Tage davor waren geradezu dramatisch.

Dass steter Tropfen den Stein höhlt, zeigte das Bemühen um den Breitbandausbau. Ich forderte mehrfach, das Netz mit Glasfasertechnologie auszubauen, da die weitere Investition in Kupferkoaxialkabel meiner Meinung nach eine technologische Sackgasse ist. Nachdem es von Seiten der Landesregierung lange Zeit eine „technologieneutrale“ Förderung geben sollte, änderte sich die Sprachregelung gegen Ende der Legislaturperiode in ein eindeutigeres Bekenntnis zu der zukunftssichereren Technologie. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch die Forderung nach Bündelung der Internetkompetenz in ein Ministerium in der kommenden Legislaturperiode Wirklichkeit werden könnte. Seitens der Opposition aus CDU und FDP wurden die diversen von mir gestellten Forderungen zum Breitbandausbau schnell übernommen. Das im Laufe der Legislaturperiode entstandene Interesse der Landesregierung an Freifunk und Netzneutralität hat sicher auch mit den fortgesetzten Anträgen zu diesem Thema zu tun.

Stolz bin ich auf den Antrag „Operation Last Chance“ – Die letzten lebenden NS-Täter müssen ihrer strafrechtlichen Verfolgung zugeführt werden. Dieser Antrag von mir wurde als gemeinsamer Antrag aller Fraktionen am 30.04.2015 angenommen. Für mich persönlich war das einer der bewegendsten Momente der Legislaturperiode. Als Folge dieses Antrages berichtete die Landesregierung von 12 aktuellen Verfahren wegen nationalsozialistischer Massenverbrechen.

Die Kleinen Anfragen haben manchmal Überraschendes ergeben, waren bisweilen vielsagend nichtssagend, und oft warfen sie neue Fragen auf. Ich erfuhr beispielsweise, dass die Polizei immer noch nicht weiß, ob der Mord an einem türkischen Familienvater in Schloss Holte-Stukenbrock ein frühes NSU-Attentat gewesen sein könnte, dass das Innenministerium nicht dementieren mag, ob der Attentäter, der die Kölner Bürgermeisterkandidatin Henriette Reker im Wahlkampf mit einem Messer angriff, ein V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen war, und dass die Akten von Opfern des schwulenfeindlichen ehemaligen Strafrechtsparagrafen 175 vernichtet worden sind, obwohl die Pläne zur Entschädigung bereits bekannt waren. Eine kleine Anfrage zu einer umstrittenen Millionen-Gage für den Entertainer Thomas Gottschalk führte zu einer Änderung im WDR-Gesetz.

Man kann als Oppositionspolitiker, zumal als Angehöriger der kleinsten Oppositionsfraktion oder gar als Fraktionsloser keine Wunder vollbringen. Es ist nicht zu erwarten, dass man entscheidende Gesetze oder umwälzende Anträge einbringen und beschließen lassen kann. Dennoch bin ich zufrieden: An zahlreichen Stellen sind kleine Änderungen entstanden oder es wurde ein langsames Umdenken erkennbar, und ich darf sagen, daran unmittelbar mitgewirkt zu haben. Ich glaube, dabei bin ich erfolgreicher gewesen, als man das für einen einzelnen Abgeordneten hätte erwarten können. Darauf bin ich stolz, und ich bin dankbar, die Chance dazu gehabt zu haben.

Und wenn es so klappt, wie die aktuellen Umfragen es derzeit sagen, werde ich ab dem 14. Mai einen neuen Auftrag erhalten, diese Ziele zusammen mit einer neuen Fraktion von DIE LINKE im Landtag Nordrhein-Westfalens weiter zu verfolgen. Geht bitte wählen, ich würde mich freuen, wenn Ihr mir und uns diese Chance ermöglicht. Es braucht eine starke LINKE im Landtag!

WDR Kandidatencheck

Der WDR hat für die kommende Landtagswahl sämtliche Kandidaten befragt – und zwar nicht nur die Listenkandidaten, sondern auch alle Direktkandidaten aller Wahlkreise. Alle Kandidaten erhielten die gleichen Fragen in der gleichen Reihenfolge, und insgesamt 4 Minuten Zeit. Keine Schnitte, kein zweiter Versuch, nach 4 Minuten wurde die Aufnahme – notfalls mittem im Wort – abgeschnitten. Bis auf die Kandidaten der AfD haben sich alle Parteien beteiligt. Ein interessantes Format, und eine Herausforderung, denn die Zeit verfliegt und man muss sich kurzfassen.

Meine Antworten findet man hier.

Redetext zur aktuellen Türkei-Debatte im Landtag NRW

Heute wurden verschiedene Anträge debattiert, die sich mit der aktuellen Situation der Türkei, dem vorgesehenen Referendum zur Einführung eines Präsidialsystems und Wahlkampfauftritten türkischer Regierungsmitglieder befasste. Es lag ein Antrag der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vor, ein Entschließungsantrag der CDU und einer der FDP.

Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen enthielt verurteilende Worte, mir fehlte aber jede konkrete Maßnahme. Das reicht nicht. Auch der der CDU geht fehl, da er sich alleine auf eventuelle Auftrittsverbote beschränkt, sonst aber keine Maßnahmen enthält und nicht über den Tellerrand blickt. Ich finde es auch bezeichnend, dass die im Bund regierenden Parteien hier im Landtag die Bundesregierung zum Handeln auffordern, während sie gleichzeitig als Mitglieder der Bundesregierung einfach handeln könnten. Beide Anträge habe ich daher abgelehnt. Am konsequentesten fand ich den Antrag der FDP, der allerdings lediglich einen Satz zur Solidarität mit Inhaftierten hatte, und „innertürkische Konflikte“ aus unserem Land raushalten wollte – dass es aber auch einer Haltung zu den Konflikten in der Türkei selbst bedarf, kam zu kurz. Daher habe ich mich zu diesem Antrag enthalten.

Hier der Redetext, es gilt das gesprochene Wort.

{Anrede}

Die Türkei ist auf dem besten Wege in einen totalitären Führerstaat. Der Putschversuch im Sommer letzten Jahres wird als letzte Legitimation genutzt, das Land gleichzuschalten. Die Massenentlassungen von Beamten, Lehrern, Professoren und Richtern, das Verbot von kritischen Zeitschriften und Fernsehsendern, systematische Verhaftungen von Journalisten und Oppositionspolitikern kommen nicht von heute auf morgen: Hier werden Entlassungs- und Verhaftungslisten abgearbeitet, die schon sehr viel länger bestehen. Das alles weckt ungute Erinnerungen an Ereignisse aus der Zeit der Machtergreifung im Deutschland der 30er Jahre.

Die Entschließung von SPD und Grünen, die wir hier heute abstimmen, enthält verurteilende Worte. Das ist gut. Gehandelt wird aber nicht. Wie auch auf Bundesebene bleibt es bei einer lauen Verurteilung, die einen Erdogan nicht im Mindesten tangieren wird.

Wo sind denn die konkreten Maßnahmen? Warum isoliert man dieses Regime nicht, warum setzt man Verträge nicht aus, warum stellt man Finanzhilfen nicht ein? Wie wäre es denn mit befristeten Einreiseverboten oder Kontensperrungen für den Erdogan-Clan oder Regierungsmitglieder?
Ich darf daran erinnern, dass diese SPD Mitglied der Bundesregierung ist. Die muss die Bundesregierung hier zu nichts auffordern, die könnte es einfach machen. Die Unterwerfungsgesten der Bundesregierung bei der Armenien-Resolution des Bundestages und im Fall Böhmermann waren jedenfalls einfach nur peinlich.

Man lässt sich mit einem unsäglichen Flüchtlingsabkommen erpressen, mit denen man hunderttausende geflüchtete Syrer aus der EU heraushalten will, und pampert dafür das Regime mit Millionenbeträgen. Noch ein Grund, dieses scheußliche Abkommen umgehend zu beenden.

Die Türkei ist im ersten Halbjahr 2016 von Platz 25 auf Platz 8 deutscher Rüstungsexporte aufgerückt. Damit unterstützen wir unmittelbar den Feldzug gegen die Kurden.

Die deutsche Bundeswehr ist in Incirlik stationiert. Auch das ist ein Faktor, auf den sich ein Erdogan berufen kann. Die von den deutschen Tornados gewonnenen Aufklärungsdaten dienen auch dem Angriff auf die Kurden in der Region. Dabei dürfen wir nicht mitmachen, die Bundeswehr muss aus Incirlik abgezogen werden.

Auf EU-Ebene gibt es umfangreiche Zollerleichterungen und Millionenhilfen, sogar über Erweiterungen soll verhandelt werden.

All diese Signale ermutigen Erdogan doch nur, auf seinem eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Er muss das alles doch als implizite Zustimmung zu seinem Kurs werten. Und das müssen wir abstellen. Es wird Zeit, auch die konkrete Türkei-Politik grundlegend zu ändern. Von lauen Worten jedenfalls wird sich Erdogan nicht beeindrucken lassen.

Vielen herzlichen Dank.

Redebeitrag in Debatte zur Causa Amri: Kameras stoppen keine Lastwagen

Heute hat der Landtag NRW über die Causa Anis Amri debattiert. Ich habe im Rahmen dieser Debatte die folgende Rede gehalten (es gilt das gesprochene Wort):


{Anrede}

Anis Amri reiste mit einem Dutzend falscher Identitäten und falschen Papieren durch ganz Deutschland. Er absolvierte eine kriminelle Karriere, mit Sozialhilfebetrug, Diebstählen, Drogenhandel. Er verkehrte mit Islamisten, googelte im Internet nach Bombenbau. Er sprach mit zahlreichen Leuten, ob sie mit ihm gemeinsam Anschläge begehen wollen. Vom marokkanischen Geheimdienst kamen mindestens zwei Terrorwarnungen. Einem V-Mann des LKA erzählte er von seinen Plänen, sich Schnellfeuergewehre für einen Anschlag zu beschaffen, während dieser ihn im Auto nach Berlin fuhr.

Und trotzdem hat all das keinen Alarm ausgelöst.

Die Behörden haben im Fall des Anis Amri krass versagt. Und das ist die eigentlich bittere Erkenntnis dieses Falls: Der Anschlag am Berliner Breidscheidplatz hätte möglicherweise verhindert werden können, hätte man diese Zeichen richtig gelesen.

Jetzt wird also wieder nach neuen Strafen gerufen, nach leichterer Abschiebung, Fußfesseln, weiterer Aushöhlung des Rechtes auf Asyl und unserer Bürgerechte. Es wird noch mehr anlasslose Überwachung gefordert. Vermeintliche Rechtslücken sollen geschlossen werden.

Aber all das hat nichts mit dem Fall Amri zu tun! All das wird uns nicht mehr Sicherheit bringen, im Gegenteil: Das ist eine Schein-Sicherheit, solange die tatsächlichen Probleme nicht angegangen werden.

In Deutschland halten sich 62 sog. Gefährder mit abgelehntem Asylantrag auf. Anis Amri war einer davon. War es nicht möglich, wenigstens diese lückenlos zu überwachen?

Anis Amri jedenfalls wurde nicht lückenlos überwacht, er wurde nicht in Haft genommen, das wurde nicht einmal versucht. Selbst die verfügbaren milderen Mittel des Asylrechts wie etwa Meldeauflagen wurden nicht angewendet. Von Grenzen des Rechtsstaates waren wir weit entfernt. Dann aber kann auch niemand behaupten, dass, wenn strengere Regeln im Asylrecht verfügbar gewesen wären, diese hier auch überhaupt angewendet worden wären.

Minister Jäger sagte vergangene Woche im Innenausschuss, er kannte den Namen Anis Amri vor dem Anschlag nicht. Der Minister lässt sich also nicht von seinem Ministerium über ausreisepflichtige Gefährder in NRW unterrichten. Das ist besonders interessant, denn eine Abschiebungsanordnung nach §58a Aufenthaltsgesetz, die hätte der Minister selbst veranlassen müssen. Das hat er also noch nicht einmal prüfen können!

Und zu allem Überfluss hat die eine beteiligte Stelle nicht mit der anderen gesprochen. Das LKA nicht mit der Ausländerbehörde Kleve und nicht mit der Staatsanwaltschaft Duisburg.

Wir müssen also konstatieren: Konsequente Anwendung des bestehenden Rechts hätte womöglich schon ausgereicht. Funktionierende Kommunikation unter den Sicherheitsbehörden hätte vielleicht schon ausgereicht. Schärfere Gesetze jedenfalls ersetzen keine Defizite im Vollzug.

Kameras stoppen keine Lastwagen!

Nur herkömmliche Polizeiarbeit, gründliche Ermittlungen, anlassbezogene, konsequente Überwachung und funktionierende Kommunikation zwischen allen beteiligten Stellen bringen auch Sicherheit. Ja, das ist anstrengend, ja, das braucht viel Personal, und ja, dieses muss dann auch gut ausgerüstet und ausgebildet sein. Mit esoterischer Sicherheitstechnik kann man das genauso wenig ersetzen wie mit noch mehr Gesetzen und neuen Strafen.

Und ja, es ist aufwendig, vor einen Richter zu treten und eine rechtliche Maßnahme, wie zum Beispiel eine Abschiebungsanordnung, zu begründen. Aber das muss sein. Das ist keine Rechtslücke. Wir brauchen diese Instanz, damit das Recht gewahrt bleibt. Dem muss man sich dann als Exekutive auch stellen.

Und über die sozialen Gründe, warum junge Menschen zu Fanatikern werden, haben wir hier noch nicht gesprochen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Im Fall Anis Amri sind krasse Fehler im Vollzug offenbar geworden. Diese müssen jetzt weiter aufgeklärt werden, auch parlamentarisch, und zwar mit einem Untersuchungsausschuss. Und das Versagen muss Folgen haben. Minister Jäger trägt die politische Verantwortung für dieses Desaster, und sollte die Konsequenzen ziehen.

Jetzt aber den kurzen Weg zu gehen und einfach einen Katalog neuer Gesetze und einen bunten Strauß neuer Überwachungstechnik zu fordern ist keine Lösung. Das wird den nächsten Anis Amri nicht aufhalten.

Vielen herzlichen Dank.

Richtige Idee mit groben Fehlern: Die neue »Charta der digitalen Grundrechte«


Dieser Kommentar erschien in gekürzter Form am 9.12.2016 im »Neues Deutschland«:

Dieser Tage ist mit großangelegten Werbeanzeigen die »Charta der digitalen Grundrechte« [1] vorgestellt worden: Nichts weniger als ein Ansatz für Menschenrechte in der digitale Sphäre soll es werden. Die Initiatoren verstehen es als Diskussionsgrundlage, gleichwohl wird bereits jetzt nach Mitunterzeichnern dieser Charta gesucht. Ich kann das jedoch nicht unterschreiben, nicht in der derzeitigen Form.

Initiiert von der »Zeit«-Stiftung, hat eine Gruppe Politiker, Wissenschaftler und Journalisten einen Entwurf von Grundrechten erstellt, wie wir in der digitalen Zukunft miteinander leben sollen. Diesen wollen sie später in das EU-Parlament einbringen. Die Idee ist vollkommen richtig: Zwar gelten die bestehenden Menschenrechte universell, und sind damit ebenso im Internet gültig wie in der »realen« Welt. Und doch gibt es Interpretationsspielraum und vollkommen neue Fragestellungen, die erst durch die digitale Sphäre aufgeworfen werden.

Auch wenn manche Regelung in der Charta eine Doppelung bereits bestehender Menschenrechte ist, wie beispielsweise das Diskriminierungsverbot oder die Meinungsfreiheit, kann es nicht schaden, die Aufmerksamkeit im Internet erneut darauf zu lenken. Zudem haben wir es vielfach mit Durchsetzungsproblemen dieser Rechte im Internet zu tun, so dass eine digitale Grundrechtecharta hier zu Lösungsansätzen führen könnte. Ich freue mich über die Initiative, halte sie für dringend notwendig und wertvoll.

Gleichwohl sind im derzeitigen Entwurf der Charta – neben einigen Unterlassungen (es fehlen beispielsweise Schranken für Geheimdienste in der digitalen Sphäre) – zwei grobe Fehler enthalten, die mich angesichts der illustren Runde der Erstunterzeichner überrascht.

Unerfüllbare Forderung nach Prävention

In Artikel 5 mit dem Titel »Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit« heißt es in Absatz 2: »Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.«

Man fordert hier also eine Prävention gegen unerwünschte Inhalte im Internet – das hat schon Ursula von der Leyen (CDU) mit ihren Stopp-Schildern versucht. Seit dieser Zeit diskutieren wir die Wirkungslosigkeit von technischen Filtersystemen, die Unmöglichkeit, den Zugriff auf illegales Material im Internet im Vorfeld vollständig zu unterbinden [2]. Doch Straftaten von vorneherein durch technische Maßnahmen zu verhindern ist unmöglich. Es ist genauso wenig möglich, einen Banküberfall sicher zu verhindern: Dazu entschlossene Menschen werden einen Weg finden, ihn durchzuführen.

Der Absatz 4 dieses Artikels verlagert diese unmöglich zu erfüllende Pflicht auch noch auf die Dienstbetreiber. Diese müssten konsequenterweise mit massiven Filtern oder Einzelkontrolle aller Inhalte reagieren – mit allen bekannten Problemen falsch-positiver Ergebnisse, Overblocking und rechtlicher Unsicherheiten, bis hin zu Gefahren für Meinungsfreiheit und Demokratie [3].

Eigentlich waren wir 2009 schon weiter: Spätestens seit der »Zensursula«-Debatte wissen wir, dass nur Löschen solchen unerwünschten Materials an der Quelle wirksam ist [4]. Sehr wohl ist es richtig, dass die Dienst-Betreiber hier ab Kenntnis an der Beseitigung mitzuwirken haben, und dass sie sich davor nicht mit Hinweis auf eigene Standards wegducken dürfen. Es bedarf eingespielter und standardisierter Verfahren, die bei Bedarf von jedem Betroffenen angestoßen werden können. Warum die Initiatoren der Charta diese Erkenntnisse unberücksichtigt lassen ist mir unverständlich.

Statt also unerfüllbare Prävention gegen Cybermobbing und Verleumdung zu fordern, sollte man auf effektives und zügiges Löschen solcher Inhalte an der Quelle setzen. Dazu sollten Dienstanbieter verpflichtet sein, und dazu sollten sie einfach zu erfüllende und standardisierte Verfahren anbieten müssen. Der Absatz 2 könnte also zum Beispiel heißen: »Gegen digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, muss vorgegangen werden.« Und in Absatz 4 könnte man hinzufügen: »Dienstanbieter müssen dazu standardisierte Verfahren für alle Betroffene anbieten.«

Immaterialgüter- statt Urheberrecht

Ein weiterer Artikel wurde kurz vor Schluss den digitalen Grundrechten untergeschoben, der nichts in Menschenrechten verloren hat: Das Immaterialgüterrecht. Im Artikel 22 fällt man ohne Not im Bereich geistiger Eigentumsrechte auf einen Stand vor den Zeiten des Internet zurück. Dort heißt es: »Rechteinhabern steht ein fairer Anteil an den Erträgen zu, die aus der digitalen Nutzung ihrer Immaterialgüter erwirtschaftet werden.«

Rechteinhaber, das sind heutzutage in der Regel Medienkonzerne und Verlage. Sie handeln mit digitalen Werken und deren Vervielfältigungsrechten, die sie den Autoren abgekauft haben, sind also in erster Linie Wirtschaftsunternehmen. Hier soll eine Leistungsschutzgarantie als Grundrecht verankert werden, eine Verdienstgarantie für Rechteverwerter, wie es zum Beispiel das Leistungsschutzrecht für Presseverleger darstellt [5]. Warum man aber einer einzelnen Industrie plötzlich Menschenrechte zugestehen will, die auf einen Schutz ihres Geschäftsmodells herauslaufen, erschließt sich mir nicht. Ich kann mir das nur mit heftigem Lobbyeinfluss im Erstellungsprozess der Charta erklären. Hat sich hier der Cheflobbyist des Springer-Verlages Christoph Keese [6] eingebracht, der ebenfalls zu den Erstunterzeichnern der Charta gehört?

Kein Wort findet sich dagegen zum Schutze der Kulturschaffenden selbst, der Autoren, Künstler, Journalisten oder Musiker. Der Durchschnittsverdienst bildender Künstler deckt in den meisten Fällen nicht mal die Kosten ihrer Kunst selbst [7]. Wäre nicht viel eher eine Forderung angebracht, dass diese von der digitalen Verwertung ihrer Werke angemessen profitieren? Sollte man nicht eher ihre Position gegenüber den Konzernen – gleichgültig, ob es nun Internetkonzerne oder Medienunternehmen sind – stärken? Nur eine Handvoll Künstler kann tatsächlich vom Vertrieb ihrer Werke durch Medienkonzerne und Verlage leben. Dass man es nicht für nötig hält, Kulturschaffende selbst mit einem digitalen grundrechtlichen Schutz ihrer Urheberrechte auszustatten, entlarvt das spezifische Eigeninteresse der Medienkonzerne.

Die digitale Sphäre bietet die einzigartige Möglichkeit, um Wissen, Kunst und Kultur verlustfrei kostenlos für alle zur Verfügung zu stellen, wenn für faire Vergütung der Kulturschaffenden gesorgt ist. Die künstliche Verknappung von Wissen und Kultur muss nicht in Stein gemeißelt sein. Der Verkauf digitaler Rechte über Rechteverwerter ist längst nicht die einzige Möglichkeit, für das Einkommen von Autoren zu sorgen. Dies in grundrechtliche Form zu gießen ist Behinderung des Fortschritts. Auch das wissen wir im Grunde schon seit Jahren.
Bemühungen, Menschenrechte auf Medienkonzerne auszudehnen, sind nicht neu [8]. Die absichtsvolle Vermischung von Urheberrechten einerseits und handelbaren Immaterialgüterrechten andererseits hat Einzug in diese Grundrechtecharta gefunden. Das ist dreister Lobbyismus. Dies unverändert zu belassen wäre ein Fehler, den ich nicht entschuldigen könnte.

[1] https://digitalcharta.eu/
[2] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/streit-um-internet-filter-die-generation-c64-schlaegt-zurueck-a-628017.html
[3] http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/jugendschutzfilter-filtern-blogs
[4] http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger#Gegenstimmen
[6] http://www.horizont.net/medien/nachrichten/-Springer-Lobbyist-Christoph-Keese-Google-ist-eine-Art-Taliban-111793
[7] http://www.bbk-berlin.de/con/bbk/front_content.php?idart=1303
[8] http://www.daniel-schwerd.de/geistiges-eigentum-und-die-menschenrechte/

Rent a Politician: An wen hat sich die Landesregierung vermietet?

gemuesestand

„Kein Kunde kauft jemals ein Erzeugnis. Er kauft immer nur das, was das Erzeugnis für ihn leistet.“
Peter Ferdinand Drucker

Wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ aufdeckte, hat die (über den Vorwärts-Verlag) SPD-eigene Medienagentur „Network Media GmbH“ (MWMD) sogenannte „Sponsoring-Termine“ mit Ministern und anderen Regierungsmitgliedern vermittelt. Für 3000 bis 7000 Euro „Sponsoring“ konnten Lobbyisten oder Unternehmer beispielsweise einen Termin bei SPD-Ministern buchen und hatten dann exklusiven Zugang zu diesen Regierungsmitgliedern. Treffen gab es u.a. mit Bundesministern, aber auch mit Ministern des Landes NRW, so mit Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Verkehrsminister Michael Groschek, berichtet der WDR.

Der Direktzugang zu Regierungsmitgliedern durch Unternehmen oder Lobbyverbände ermöglicht deren Manipulation. Kein Mensch kann sich vollständig von Beeinflussung freisprechen, wenn er stundenlang geballte, gut vorbereitete Argumente lediglich von einer Seite zu hören bekommt, und niemand der anderen Anwesenden eine Gegenposition einnimmt. Demokratische Entscheidungsfindung ist das nicht, das ist reinste Postdemokratie.

Diese Möglichkeit dann aber auch noch an Höchstbieter zu verkaufen ist geradezu unverschämt. Hier wird die Chance eingeräumt, gegen Geld Regierungshandeln mittelbar zu beeinflussen. Mich erinnert das an Korruption. Über zunehmende Politikverdrossenheit muss sich so jedenfalls niemand wundern.

Ich habe der Landesregierung zur Erhellung dieser Affäre die folgenden Fragen gestellt:

  1. Welche „Sponsoring-Termine“ hat es mit Landesministern, Staatssekretären oder anderen Mitgliedern der NRW-Regierung seit 2012 gegeben? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweils die beteiligten Gesprächspartner, also die Regierungsmitglieder und alle Personen und Verbände der anderen Seite, sowie das Datum und den Ort der Treffen, die gesponsert worden sind.
  2. Wie hoch war der jeweilige Spenden- bzw. Sponsoringbetrag, der für jedes dieser Gespräche in Aussicht gestellt wurde bzw. geflossen ist?
  3. Um welche Themen ist es bei diesen Gesprächen jeweils gegangen? Gehen Sie für jeden einzelnen Fall darauf ein, inwieweit es sich um Themen des Regierungshandeln oder der jeweiligen Ministerien drehte.
  4. Welche Gegenleistung haben die Sponsoren in jeden dieser Fälle erwartet bzw. bekommen? Gehen Sie darauf ein welchen Einfluss diese Gespräche auf Regierungshandeln oder Entscheidungen der Regierung bzw. der Ministerien hatten.
  5. Wie haben die Regierungsmitglieder jeweils den Charakter der Gespräche eingeschätzt? Gehen Sie für jeden einzelnen Fall darauf ein, inwieweit die jeweiligen Gesprächspartner der Regierung von der Sponsoring-Natur der Gespräche gewusst haben.

Die zugehörige kleine Anfrage findet man hier.

Auf die Antworten bin ich gespannt.

Arbeit 4.0 und das Bedingungslose Grundeinkommen

sonnuntergang

Nicht jede Arbeit wird ausreichend bezahlt. Ein Bataillon Menschen ist dazu gezwungen, niedrigstbezahlte Arbeit anzunehmen, um dann gleich mehrere Jobs erfüllen zu müssen oder auch noch aufzustocken. Das unmenschliche Hartz IV-System zwingt sie in jeden denkbaren Job, egal, wie unsicher und prekär er ist. Und selbst zahlreiche Menschen, die zeitlebens gearbeitet haben, bekommen später keine auskömmlichen Renten.

Nicht jede Arbeit wird überhaupt bezahlt. Die vielen Menschen, die sich ehrenamtlich, sozial oder gesellschaftlich engagieren, die vielen Menschen, die sich um Schwächere kümmern, um Kinder, um pflegebedürftige Angehörige, die können ein Lied davon singen. Das alles ist auch viel Arbeit, und das alles muss auch getan werden. Ebenso notwendig wie der Beitrag zur kulturellen, musischen, künstlerischen Vielfalt, zu Information und Bildung, zu gesellschaftlichem Fortschritt, der in aller Regel ebenfalls nicht bezahlt wird.

Die heutige neoliberale Wirtschaftslogik führt dazu, dass immer weniger Menschen immer mehr arbeiten müssen. Die Erwerbstätigen sollen vorzugsweise rund um die Uhr abrufbar sein, während die anderen dabei zusehen dürfen. Rationalisierung verstärkt dies noch, und mit dem neuen Trend zur Digitalisierung aller Arbeitsprozesse, mit selbstfahrenden Autos, Industrie 4.0 etc. werden in absehbarer Zeit wiederum zahlreiche weitere Jobs entfallen. Die Romantisierung von Industriearbeit, der Wunsch nach Vollbeschäftigung, nach (bezahlten) Arbeitsplätzen für alle hilft da nicht weiter.

Rationalisierung ist nicht automatisch schlecht: Viele der entfallenden Arbeiten sind anstrengend, monoton oder gefährlich. Es ist kein Wert an sich, diese unbedingt von Menschen erledigen zu lassen. Nur tatsächlich erfüllende Arbeit ist es wert, getan zu werden.

Neue Technik erzeugt auch neue Jobs, aber keiner kann sagen, wie viele. Und auf jeden Fall werden die neuen Tätigkeiten ganz andere Qualifikationen erfordern als die zugleich entfallenden. Eine erste Lösung dafür kann also nur das Recht auf lebenslange und kostenlose Bildung und Weiterbildung sein.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist Arbeitszeitverkürzung, durch kürzere Wochen- und Lebensarbeitszeiten. Die Rationalisierungsdividende der Digitalisierung sollte dafür Spielräume eröffnen.

Doch ungeachtet aller dieser Maßnahmen wird es dabei bleiben, dass viele Menschen nicht mehr in das System passen. Sie können keine der Jobs erfüllen, die angeboten werden. Sie wollen ihr Leben frei bestimmen, sich frei einer sozialen, gesellschaftlichen, künstlerischen Aufgabe widmen können. Sie wollen ihre Kinder nicht vernachlässigen. Und das alles soll bitte ohne Existenzängste und ohne Repressionen stattfinden.

Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdige Existenz und auf gesellschaftliche Teilhabe. Mit Hartz IV ist beides nicht möglich, die Zahlungen reichen dafür nicht aus. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Angst und ohne Sanktionen. Das Hartz IV-System ist das Gegenteil davon. Hartz IV muss also weg.

Doch was soll an seine Stelle treten? Es muss ein sanktionsfreies Existenz- und Teilhabeminimum sein. Darauf hat jeder Mensch ein Anrecht: Die unantastbare Würde des Menschen ist eben unter allen Umständen zu garantieren.

Und da kommt ein Bedingungsloses Grundeinkommen ins Spiel. Es sichert die materielle Existenz und ermöglicht Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Niemand muss mehr entwürdigende, unsichere oder unzureichend bezahlte Jobs annehmen. Diese Grundsicherung kann man dann steuerlich so gestalten, dass sie – zum Beispiel in Form einer negativen Steuer – nur den tatsächlich Bedürftigen in voller Höhe zukommt, und mit steigenden zu versteuernden Einkommen abnimmt. Sie stellt zugleich das Rentenminimum dar. Trotzdem kostet das alles erstmal viel Geld.

Voraussetzung dafür ist ein faires Steuersystem, welches alle Einkommensarten gleichermaßen besteuert: Arbeit, Unternehmenseinkünfte und Kapitaleinkünfte. Voraussetzung ist eine angemessene Erbschafts- und Vermögenssteuer, die die ständig steigenden Vermögen mit zur Verantwortung zieht. Voraussetzung dafür ist eine angemessene Besteuerung der Wertschöpfung, die internationale Unternehmen erzielen, anstatt Gewinne in Steueroasen zu verschieben.

Roboter und Algorithmen zahlen keine Steuern. Doch wenn sie Arbeit von Menschen übernehmen, sollen sie auch mit für deren Auskommen sorgen. Und nicht zuletzt sparen wir uns eine gigantische Repressionsbürokratie und Verwaltung.

Aber abseits von konkreten Finanzierungsideen und -Vorbehalten: Wer, wenn nicht wir, soll denn eine gesellschaftliche Vision entwickeln? Soll man nicht zuerst die Gesellschaft planen, in der man in Zukunft leben möchte, und dann die nötigen Schritte dahin? Wenn man das Ziel klar definiert hat und sich darüber einig ist, ergeben sich die nächsten Schritte. Und ein Anfang kann darin bestehen, zunächst einen geringen Grundeinkommensbetrag anzusetzen. Weitere wissenschaftliche Begleitung ist auf jeden Fall nötig.

Politik machen heißt Visionen zu entwickeln, denn alles andere ist nur Verwaltung.

Die DITIB und das Land NRW

blauemoschee

Die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion“ (DITIB) ist ein Dachverband türkisch-islamischer Moscheegemeinden des Landes. Nachdem es eine langjährige Zusammenarbeit zwischen DITIB und Land und Kommunen gab, gibt es in letzter Zeit verstärkt Kritik an der DITIB. Ihr wird zu große Staatsnähe zur Türkei und fehlende Distanzierung zum extremen bzw. radikalen Islam vorgeworfen. Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist die DITIB laut ihrer Satzung an die türkische Religionsbehörde in Ankara angebunden.

Innenminister Jäger hat die bisherige Zusammenarbeit beim Präventionsprogramm „Wegweiser“ aus diesen Gründen beendet, während das Schulministerium weiter mit der DITIB im Beirat für Islamkunde an Schulen arbeitet. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ging zur DITIB ebenfalls auf Distanz. „Es verstärken sich die Zweifel, dass DITIB den Kriterien zur Einstufung als Religionsgemeinschaft entspricht“ wird sie zitiert.

Ich habe daher die Landesregierung heute mit einer kleinen Anfrage (DrsNr. 16/12062) nach einer Bewertung und dem aktuellen Stand der Zusammenarbeit gefragt:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die DITIB im Hinblick ihrer Beziehung zur Türkei und zum extremen bzw. radikalen Islam?
  2. Welche Zusammenarbeit gab bzw. gibt es mit der DITIB bzw. Mitgliedsorganisationen der DITIB auf Landesebene? Nennen Sie beteilige Organisationen und Landesstelle, Name und Art der Zusammenarbeit, und ob diese fortgesetzt wird oder beendet ist bzw. wird.
  3. Welche Förderarten und -mittel sind für diese Zusammenarbeit bzw. für dabei geförderte Projekte von 2014 bis heute geflossen? Nennen Sie Empfänger, Projekt, Förderart, Summe und Zeitraum.
  4. Wieviele vom türkischen Staat abgestellte Imame gibt es in Nordrhein-Westfalen, beispielsweise in Moscheen, Schulen oder als Gefängnisseelsorger? Nennen Sie auch den jeweiligen Einsatzort.
  5. Inwieweit und in welcher Form sind DITIB oder DITIB-Organisatonen an Religions- oder Türkischunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen eingebunden?

Ich werde über die Antwort auf gewohnte Weise berichten.

Videobeobachtung durch Dortmunder Polizei bei „Es reicht“-Demonstration rechtswidrig?

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Nach Angriffen von Neonazis auf junge Antifaschisten in Dortmund stellt sich eine breite Initiative von über 40 Organisationen der rechtsextremen Gewalt in der Stadt entgegen. Rund 2000 Demonstranten gingen am Samstag, den 24. September 2016 unter dem Motto „Es reicht“ auf die Straße.

Die Demonstration verlief „ausgesprochen friedlich“, so wird berichtet. Die Dortmunder Polizei unterstütze das Engagement ausdrücklich, hieß es im Vorfeld.

Beobachter berichteten, dass die friedliche Demonstration von Kamerawagen der Polizei beobachtet wurde. Dies wurde durch die Polizei Dortmund bestätigt, sie habe „reine Übersichtsaufnahmen für den Polizeiführer“ durchgeführt. Mir wurde übermittelt, es wäre keine Speicherung der Aufzeichnung erfolgt. Damit wurde die reine Beobachtung durch Kamerawagen bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil vom 21. August 2009 mit dem Az. 1 K 1403/08 eine Videobeobachtung einer Demonstration im Jahre 2008 für rechtswidrig erachtet.

Beamte des Polizeipräsidiums N. richteten sowohl bei der Auftaktkundgebung als auch bei dem Demonstrationszug von einem vorausfahrenden Polizeiwagen aus deutlich erkennbar eine Kamera auf die Demonstrationsteilnehmer, so heißt es im Urteil. Die auslösebereite Kamera übertrug die Bilder auf einen Monitor in einem Polizeifahrzeug (Beweissicherungsfahrzeug). Auf Proteste des Klägers sowie des Versammlungsleiters sowohl im Rahmen der Auftaktveranstaltung als auch später während des Aufzuges teilten die Polizeibeamten mit, eine Aufzeichnung erfolge gegenwärtig nicht und werde lediglich im Falle von Störungen bzw. Verstößen gegen das Versammlungsgesetz erfolgen. Zu solchen kam es nicht.

Das Gericht stellte fest, dass das „Richten einer aufnahmebereiten Kamera auf die Demonstrationsteilnehmer nebst Übertragung der Bilder auf einen Monitor … den Kläger in seinen Grundrechten“ verletze. Die Videobeobachtung beeinträchtige die innere Versammlungsfreiheit. Bürger könnten von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden oder sich in dieser nicht frei bewegen. Auf eine tatsächliche Aufzeichnung oder Speicherung kommt es nicht an.

Eine Beobachtung sei aber nur vertretbar, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.“ Diese lagen im Urteilsfalle, aber auch im Falle der Dortmunder „Es reicht“-Demonstration erkennbar nicht vor. Die Versammlung in Dortmund war durchgängig friedlich und ohne Zwischenfälle, und es waren auch keinerlei Risiken im Vorfeld bekannt. Die Gefahr der Begehung von Ordnungswidrigkeiten o.ä. schwache Gründe rechtfertige diesen Grundrechtseingriff jedenfalls nicht, so das Gericht in seinem Urteil.

Es ist ein Widerspruch, wenn die Dortmunder Polizei die Demonstration einerseits „unterstützt“, andererseits durch eine Videobeobachtung selbst einen Abschreckungseffekt auslöst. Sie wird ja wohl kaum eine Demonstration ausdrücklich unterstützen, von der sie erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erwartet. Anlässe für eine Neubewertung des Risikos der Demonstration hat es nachweislich nicht gegeben.

Man muss auf Basis dieses Urteils davon ausgehen, dass die Videobeobachtung in Dortmund offenbar rechtswidrig war, da die Vorbedingungen der beiden Demonstrationen offenkundig vergleichbar sind, und die Begründungen vollkommen analog verlaufen können.

Ich habe daher die Landesregierung heute in einer Kleinen Anfrage (DrsNr. 16/13020) gefragt:

  1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen erfolgte die erkennbare und bestätigte Videobeobachtung der von Anfang an friedlichen Demonstration in Dortmund vom 24. September 2016?
  2. Inwieweit ist diese Beobachtung nach Auffassung der Landesregierung – unter Berücksichtigung des Urteils des VG Münster – rechtlich zulässig bzw. unzulässig gewesen?
  3. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, eine Beobachtung der von Beginn an friedlichen Demonstration verletze nicht die informationelle Selbstbestimmung der Demonstranten bzw. deren Recht auf Versammlungsfreiheit? Gehen Sie dabei auch auf den genannten Abschreckungseffekt eine Videobeobachtung ein.
  4. Welche Konsequenzen werden aus der – möglicherweise illegalen – Videobeobachtung in Verbindung mit dem genannten Urteil des VG Münster gezogen?
  5. Inwieweit und unter welchen Umständen ist die Videobeobachtung von friedlichen Kundgebungen polizeiliche Praxis? Nennen Sie alle bekannten Fälle, sowie entsprechende Dienstvorschriften.

Über die Antwort werde ich wie gewohnt berichten.

Weitere Hintergründe über „Es reicht“ kann man z.B. hier nachlesen.

Landeshaushalt 2017: Beleg der Selbstentleibung der Politik

papierstapel

Heute wurde erstmals im Landtag über den Haushalt 2017 von Nordrhein-Westfalen debattiert. Mir hat man in der Debatte ganze fünf Minuten Redezeit eingeräumt. Hier ist der Redetext:

Jedes fünfte Kind in Nordrhein-Westfalen ist arm. Unser Land ist sogar besonderes Negativbeispiel, denn hier ist der Anteil armer Kinder in den letzten Jahren sogar gestiegen.

Armut ist ein Lebensurteil. Arme Kinder wachsen zu armen Erwachsenen heran, die dann wieder arme Kinder bekommen. Armut wird gewissermaßen vererbt. Die Durchlässigkeit ist wie auch bei der Bildung in unserem Land besonders gering.

Wir leisten uns eine beispiellose soziale Spaltung in unserem Land. Wir lassen zu, dass diese weiter wächst. Wir beobachten ein explosives Potential, das Jahr für Jahr anwächst.

Die Ursache dieser Spaltung, der Grund für die Endgültigkeit des Urteils, Arm zu sein, ist Hartz IV. Hartz IV ist staatlich verordnete Armut. Menschen in Hartz IV werden auf ein Lebensniveau gebracht weit unter dem, was gesellschaftliche Teilhabe und würdige Existenz ermöglichen würde. Ich brauche ihnen das doch nicht vorzurechnen.

Menschen sind gezwungen, prekäre Jobs ohne Zukunftsaussichten anzunehmen. Auch Arbeit schützt heute vor Armut nicht. Ein Heer von Aufstockern hat selbst mit Arbeit nicht genug. Und wer sein Leben lang gearbeitet hat, bekommt dann oft genug nur Rente unter Existenzminimum.

Auch das hat einen Grund: Die Aufkündigung der solidarischen Sozialversicherungssysteme. Junge, gesunde, gut verdienende Menschen können sich ausklinken, übrig bleiben nur tendenziell alte, kranke und geringer verdienende. Ich muss ihnen doch nicht vorrechnen, dass ein solidarisches System so nicht funktionieren kann.

In unserem reichen Land müsste niemand arm sein. Gesellschaftliches Vermögen ist genug da. Doch es ist ungerecht verteilt. Wir haben uns vom Solidargedanken in unserer Gesellschaft verabschiedet. Jeder ist sich selbst der nächste. Das nennt man Neoliberalismus. Dabei waren wir schon mal weiter. Wir hatten mal ein System, das nannte sich soziale Marktwirtschaft. Keiner soll sich über schleppende Binnenkonjunktur wundern, wenn die Gehälter schon seit Jahren real nicht mehr steigen.

Der hier vorgelegte Landeshaushalt 2017 ist Beleg der Selbstentleibung der Politik. Jahrelang wurde die Einnahmeseite des Staates beschnitten, indem Steuern insbesondere auf Vermögen und Unternehmensgewinne entfielen. Internationale Konzerne können die Kannibalisierung der Steuersysteme der verschiedenen Länder untereinander ausnutzen, und nichts wird dagegen unternommen.

Jahrelang wurden Vermögenswerte der öffentlichen Hand verschleudert. Die lukrativen Besitztümer der Allgemeinheit wechseln in private Hände. Dem Staat, den Kommunen bleiben nur unwirtschaftliche Stücke.

Gleichzeitig steigen durch demografische Effekte die Ausgaben. Die meisten Haushaltspositionen lassen gar keinen Spielraum zu: Jede Einsparung ist ein schmerzhafter Schnitt in die Substanz. Und so hat sich die Politik selbst jeder Möglichkeit politischer Gestaltung durch den Haushalt beraubt. Die Königsdisziplin des Landtages ist eine Farce.

Die Krönung dieser Selbst-Strangulation ist der Popanz der schwarzen Null. Die Politik hat sich das Aufnehmen von Krediten selbst verboten. Auch hier waren wir schon mal weiter, bei Keynes Deficit Spending, als Lehre des schwarzen Freitags.

Aufnahme von Krediten ist doch nicht grundsätzlich schlecht. Ein guter Kaufmann wird selbstverständlich einen Kredit aufnehmen, wenn beispielsweise eine Produktionsmaschine defekt ist. Denn sonst kann er seinen Laden gleich zumachen. Er wird selbstverständlich einen Kredit aufnehmen, wenn die Zinsen, die er dafür zu bezahlen hat, unter dem Return on Investment liegen, die er erwartet. Und er wird einen Kredit aufnehmen, wenn er damit sehr viel höhere Ausgaben in der Zukunft verhindern kann.

Unser Land macht das alles falsch. Unser Land verhält sich nicht wie ein verantwortungsbewusster Kaufmann: Dringend notwendige Investitionen, etwa in Bildung oder Infrastruktur unterbleiben, obwohl man genau weiß, dass uns das in Zukunft teurer zu stehen kommt. Nicht renovierte Infrastruktur sind doch einfach nur nicht deklarierte Schulden. Wollen wir den Laden, wollen wir das Land jetzt zumachen?

Es wäre sinnvoll, angesichts der niedrigen Zinsen jetzt Schulden aufzunehmen und dringend notwendige Investitionen zu tätigen, in Bildung und Infrastruktur, sowie beispielsweise einst öffentliche Netze zurückzukaufen, solange die Zinsen unter den zu realisierenden, gesellschaftlichen Vorteilen liegen. Das wäre weitsichtig.

Und ein letztes noch: Armut und Existenzsorgen sind der Boden, auf denen rechtspopulistisches Gedankengut keimt. Die Wahlerfolge der AfD wären nicht denkbar ohne Abstiegsängste, die da geschickt ausgenutzt werden. Lassen Sie das nicht weiter zu.