Mit den Opfern wird nicht gesprochen: Ermittlungen zum Mord in Holte-Stukenbrock abgeschlossen

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Die Landesregierung möchte einen rechtsextremen Hintergrund des Mordes an einem türkischen Familienvater in Schloss Holte-Stukenbrock weder bestätigen noch dementieren. In seiner Antwort auf eine kleine Anfrage von mir (Drs.Nr. 16/12730) wollte der Innenminister auch nicht angeben, ob ein Bezug zum NSU ermittelt werden konnte. Ein Täter habe nicht ermittelt werden können. Die Untersuchungen seien abgeschlossen. Damit lässt sie reichlich Raum für Spekulationen.

Am 7. September 1996 wurde in Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) ein Familienvater türkischer Nationalität auf offener Straße erschossen, während er mit seiner kleinen Tochter auf dem Fahrrad unterwegs war. Der Fall wurde nie aufgeklärt. Im Rahmen der NSU-Untersuchungen wurde dieser Fall sowie weitere ungeklärte Altfälle zur Überprüfung eines möglichen rechtsterroristischen bzw. rassistischen Hintergrundes wieder aufgenommen und an die Landesbehörden zur Überprüfung übergeben. Ich hatte über den Fall bereits berichtet.

Das Innenministerium gab jetzt in seiner Antwort (Drs.Nr. 16/12957) an, dass im ursprünglichen Ermittlungsverfahren „sämtliche Ermittlungsrichtungen berücksichtigt“ worden wären. Ich halte das nicht für glaubhaft: Bei der gesamten NSU-Terrorserie sind Opfer und Angehörige mit Verdächtigungen terrorisiert worden. Auch beim Nagelbomben-Attentat in der Kölner Keupstraße wurde schon am Tag nach der Tat ein terroristischer Hintergrund ausgeschlossen. Warum sollte das ausgerechnet hier anders gewesen sein? Der Innenminister ist nicht willens, sich mit eventuellen Ermittlungsfehlern auseinanderzusetzen, selbst nachdem es zahlreiche Tote durch Rechtsterrorismus gegeben hat.

Und eine weitere Unterlassung ist meinen Informationen aus der Familie zufolge geschehen: Man hat nicht mit den Angehörigen gesprochen. Im Zuge der Neuermittlungen hat man es nicht für nötig befunden, mit der Familie des Mordopfers Kontakt aufzunehmen. Das ist beschämend.

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