Redetext zur aktuellen Türkei-Debatte im Landtag NRW

Heute wurden verschiedene Anträge debattiert, die sich mit der aktuellen Situation der Türkei, dem vorgesehenen Referendum zur Einführung eines Präsidialsystems und Wahlkampfauftritten türkischer Regierungsmitglieder befasste. Es lag ein Antrag der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vor, ein Entschließungsantrag der CDU und einer der FDP.

Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen enthielt verurteilende Worte, mir fehlte aber jede konkrete Maßnahme. Das reicht nicht. Auch der der CDU geht fehl, da er sich alleine auf eventuelle Auftrittsverbote beschränkt, sonst aber keine Maßnahmen enthält und nicht über den Tellerrand blickt. Ich finde es auch bezeichnend, dass die im Bund regierenden Parteien hier im Landtag die Bundesregierung zum Handeln auffordern, während sie gleichzeitig als Mitglieder der Bundesregierung einfach handeln könnten. Beide Anträge habe ich daher abgelehnt. Am konsequentesten fand ich den Antrag der FDP, der allerdings lediglich einen Satz zur Solidarität mit Inhaftierten hatte, und „innertürkische Konflikte“ aus unserem Land raushalten wollte – dass es aber auch einer Haltung zu den Konflikten in der Türkei selbst bedarf, kam zu kurz. Daher habe ich mich zu diesem Antrag enthalten.

Hier der Redetext, es gilt das gesprochene Wort.

{Anrede}

Die Türkei ist auf dem besten Wege in einen totalitären Führerstaat. Der Putschversuch im Sommer letzten Jahres wird als letzte Legitimation genutzt, das Land gleichzuschalten. Die Massenentlassungen von Beamten, Lehrern, Professoren und Richtern, das Verbot von kritischen Zeitschriften und Fernsehsendern, systematische Verhaftungen von Journalisten und Oppositionspolitikern kommen nicht von heute auf morgen: Hier werden Entlassungs- und Verhaftungslisten abgearbeitet, die schon sehr viel länger bestehen. Das alles weckt ungute Erinnerungen an Ereignisse aus der Zeit der Machtergreifung im Deutschland der 30er Jahre.

Die Entschließung von SPD und Grünen, die wir hier heute abstimmen, enthält verurteilende Worte. Das ist gut. Gehandelt wird aber nicht. Wie auch auf Bundesebene bleibt es bei einer lauen Verurteilung, die einen Erdogan nicht im Mindesten tangieren wird.

Wo sind denn die konkreten Maßnahmen? Warum isoliert man dieses Regime nicht, warum setzt man Verträge nicht aus, warum stellt man Finanzhilfen nicht ein? Wie wäre es denn mit befristeten Einreiseverboten oder Kontensperrungen für den Erdogan-Clan oder Regierungsmitglieder?
Ich darf daran erinnern, dass diese SPD Mitglied der Bundesregierung ist. Die muss die Bundesregierung hier zu nichts auffordern, die könnte es einfach machen. Die Unterwerfungsgesten der Bundesregierung bei der Armenien-Resolution des Bundestages und im Fall Böhmermann waren jedenfalls einfach nur peinlich.

Man lässt sich mit einem unsäglichen Flüchtlingsabkommen erpressen, mit denen man hunderttausende geflüchtete Syrer aus der EU heraushalten will, und pampert dafür das Regime mit Millionenbeträgen. Noch ein Grund, dieses scheußliche Abkommen umgehend zu beenden.

Die Türkei ist im ersten Halbjahr 2016 von Platz 25 auf Platz 8 deutscher Rüstungsexporte aufgerückt. Damit unterstützen wir unmittelbar den Feldzug gegen die Kurden.

Die deutsche Bundeswehr ist in Incirlik stationiert. Auch das ist ein Faktor, auf den sich ein Erdogan berufen kann. Die von den deutschen Tornados gewonnenen Aufklärungsdaten dienen auch dem Angriff auf die Kurden in der Region. Dabei dürfen wir nicht mitmachen, die Bundeswehr muss aus Incirlik abgezogen werden.

Auf EU-Ebene gibt es umfangreiche Zollerleichterungen und Millionenhilfen, sogar über Erweiterungen soll verhandelt werden.

All diese Signale ermutigen Erdogan doch nur, auf seinem eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Er muss das alles doch als implizite Zustimmung zu seinem Kurs werten. Und das müssen wir abstellen. Es wird Zeit, auch die konkrete Türkei-Politik grundlegend zu ändern. Von lauen Worten jedenfalls wird sich Erdogan nicht beeindrucken lassen.

Vielen herzlichen Dank.

Redetext zur Unterrichtung in der Causa #Wendt

Heute habe ich im Rahmen der Unterrichtung der Landesregierung im Plenum des Landtages zu Maßnahmen in der Causa Wendt das Wort ergriffen. Dies ist der Redetext (es gilt das gesprochene Worte):

{Anrede}

Eines vorab: Betriebliche Mitbestimmung ist ein in über hundert Jahren erkämpftes Recht von Arbeitern und Angestellten. Sie berücksichtigt das Interesse der Beschäftigten, auf Augenhöhe an den Geschicken ihres Unternehmens mitzuwirken. Zu diesem Zweck gibt es Betriebsräte, und deren Freistellung ab einer bestimmten Größe des Unternehmens ist ein unverzichtbarer Bestandteil von Mitbestimmung. Dafür hat der sich seiner Mitbestimmungsaufgabe im Unternehmen zu widmen. Und bei öffentlicher Verwaltung ist es der Personalrat, der diese Funktionen wahrnimmt.

Bei Wendt aber geht es gerade nicht um betriebliche Mitbestimmung. Wendt ist gerade nicht für Personalratsarbeit freigestellt. Man zahlt ihm seit vielen Jahren ein Gehalt dafür, einem Funktionärsamt in seinem Gewerkschaftsverband nachzugehen.

Die Bezahlung eines Bundesvorsitzenden stellt eine direkte Subvention eines Verbandes dar. Die DPolG ist dafür bekannt, aggressiv Mitglieder von anderen Gewerkschaften abzuwerben. Das lässt sie sich 80.000 Euro im Jahr an Erfolgsprämien kosten. Sind das also unsere Steuern, die dafür eingesetzt werden?

Wendt hat sich in den vergangenen Jahren als innenpolitischer Scharfmacher hervorgetan. Bei jeder Gelegenheit fordert er Ausweitung von Überwachung und neue Gesetze. Er forderte Gummigeschosse für die Polizei, Zäune an deutschen Grenzen, die Aufhebung von Privatsphäre im Internet. In seinen Worten: Ermittler sollen spähen, so viel es geht. Selbst das verfassungsmäßige Trennungsgebot zwischen Geheimdienst und Polizei will er aufheben.

Das Ganze bekommt ein besonderes Geschmäckle, wenn wir jetzt erfahren, dass er all diese Forderungen mit Steuergeld, mit Unterstützung durch das Innenministerium erheben konnte.

Was ich davon halte, dass Wendt es als oberster DPolG-Polizist mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, als er die Journalisten von Report München zunächst über den Ursprung seines Gehaltes belügen wollte, muss ich ja wohl nicht sagen. Law and Order fordern, aber nur für die Anderen. Dass er jetzt in den bezahlten Ruhestand gehen soll, finde ich unerträglich. Nicht zu vergessen: von der besagte Versicherung bekommt er als Aufsichtsrat auch noch 50.000 Euro im Jahr obendrauf.

Innenminister Jäger erklärte im Innenausschuss, er habe davon nichts gewusst. Und: Er sähe auch keine Schuld bei sich. Man finde in der Personalakte einfach keine Vereinbarung über eine Freistellung. Mir scheint, der Innenminister hat auch nach sieben Jahren Ministeramt überhaupt keine Ahnung, was in seinem Verantwortungsbereich so alles los ist. Das ist fahrlässig. So ein Versagen passiert ja jetzt nicht zum ersten Mal. Und wieder einmal ist der Innenminister nicht bereit, dafür die politische Verantwortung zu übernehmen.

Mich erinnert das an Bart Simpson mit seinem ewigen „Ich hab nichts gemacht“ vor dem Scherbenhaufen. Wer aber nichts weiß und nichts macht, der ist in seinem Job falsch. Vergesse man bitte nicht, dass Wendt als Aufsichtrat im Geschäftsbericht der Versicherung genannt wird. Wenig glaubhaft, das nicht gewusst zu haben.

Lieber Herr Innenminister, ich erwarte, dass Sie den zu Unrecht ausgezahlten Sold in voller Höhe nebst Zinsen zurückfordern. Alles andere wäre unredlich und Missachtung des Steuerzahlers. Diese Praxis muss auch generell sofort beendet werden. Und im Übrigen sollten Sie, Herr Minister Jäger, die politische Verantwortung für die zahlreichen Desaster in Ihrem Verantwortungsbereich übernehmen und zurücktreten.

Vielen herzlichen Dank.

Aufzeichnungen Symposium Arbeit 4.0: Gesellschaft im Umbruch

Die hochkarätig besetzte Veranstaltung „Symposium Arbeit 4.0: Gesellschaft im Umbruch“ vom 31. Januar wurde vom Videosystem des Landtages automatisch gesteuert aufgezeichnet. Die Videos habe ich hier bereitgestellt. Man die einzelnen Beiträge der Playlist auswählen, indem man links oben auf das hier abgebildete Symbol klickt:

Playlist
1. Begrüßung durch Daniel Schwerd (MdL, DIE LINKE)
2. Keynote Anke Domscheit-Berg (Netzaktivistin & Unternehmensberaterin) zu Perspektiven der Digitalisierung / Was kommt auf uns zu?
3. Mathias Schweitzer (Gewerkschafterdialog Grundeinkommen) zu Gewerkschaften und die Erosion der Erwerbsarbeit
4. Dr. Ulrich Schachtschneider (Sozioökologische Transformation) zu Impulsen für den Strukturwandel durch Degrowth und Ökologisierung
5. Edith Bartelmus-Scholich (Herausgeberin Onlinemagazin Scharf-Links)
6. Fazit durch Katja Kipping (Parteivorsitzende DIE LINKE): Welche Impulse sollte die Politik setzen?

Anke Domscheit-Berg wurde leider von dem automatischen, ohne Kameramann gesteuerten System im Bild angeschnitten. Der Beitrag ist aber dennoch sehr sehenswert.

Kritische Fragen zum Beamtensold ohne Arbeitsleistung für Polizeigewerkschaftschef Wendt

ARD Report München berichtet, dass der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt jahrelang Beamtensold vom Land NRW bekommen habe, ohne dafür eine Arbeitsleistung erbringen zu müssen. Diese Zahlungen hat er dem Fernsehmagazin gegenüber eingestanden, nachdem er im Interview zuvor noch wahrheitswidrig explizit verneint hatte, vom Land NRW als Polizist bezahlt zu werden. Mit dieser Falschaussage habe er den nordrhein-westfälischen Innenminister schützen wollen, sagte er.

Rainer Wendt hat als Hauptkommissar eine Besoldung im Umfang von mind. 28 Wochenstunden der Besoldungsstufe A11 / A12, zzgl. Familienzuschlag und evtl. weiterer Zulagen erhalten. Seinem Dienstherrn – dem Land NRW – stand er seitdem als Hauptkommissar in seinem konkret-funktionellen Amt bzw. seiner Tätigkeit beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste nicht zur Verfügung. Im Interview mit Report München stellt er fest: „Natürlich arbeite ich dort nicht aktiv.“ Stattdessen ging Rainer Wendt ausschließlich seiner Tätigkeit als Bundesvorsitzender der DPolG nach. Er stellt fest: „Ich repräsentiere meine Gewerkschaft. Und mit Billigung meines Ministers und meiner Behörde mache ich meine Arbeit hier.“

Ein Sprecher des Innenministeriums hat dem Magazin Report gegenüber die Bezahlung eine Praxis genannt, die es zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit in NRW seit mehr als zehn Jahren gebe. Report berichtet, dass nach Worten von Gewerkschaftschef Wendt auf diese Weise die Deutsche Polizeigewerkschaft unterstützt werden solle, da diese bei den Personalratswahlen nicht genug Stimmen erhalten habe, um eine gesetzlich begründete Freistellung von Personalräten zu erreichen.

Die Bundesleitung der DPolG bestätigt den Vorgang und spricht von einer „ortsunabhängigen Teilzeitbeschäftigung“, welche durch „Zustimmung des Ministeriums legitimiert sei“. Die DPolG zahle Herrn Wendt daher kein Gehalt, sondern nur eine „Aufwandsentschädigung für seine ehrenamtliche Arbeit in der DPolG“ zzgl. zu seinen Dienstbezügen vom Land NRW.

Herr Wendt und die Bundesleitung der DPolG sind offenbar der Auffassung, dass Herr Wendt in seiner Funktion als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft seinen Pflichten als Landesbeamter nachkommt und halten es daher offenbar für rechtskonform, dass der Steuerzahler in NRW den Bundesvorsitzenden der Interessengemeinschaft der DPolG alimentiert.

Da es sich bei den Bezügen, die das Land NRW an den Bundesvorsitzenden der DPolG auszahlt, um Steuergelder handelt frage ich die Landesregierung nach der Rechtsgrundlage dieser Zahlungen. Da es sich um eine mehr als zehn Jahre anhaltende Praxis handeln soll stellt sich darüber hinaus die Frage, welche weiteren Funktionäre auf diese Weise unterstützt worden sind und warum. Da kaum alle Gewerkschaftsfunktionäre, die sich im Dienst des Landes befinden, bezahlt ohne Gegenleistung freigestellt sein dürften ist zu klären, wie es zu dieser „üblichen Praxis“ gekommen ist, wer die Auswahl zu unterstützender Personen und Organisationen traf und wer dabei jeweils involviert war.

Zu diesem Zweck habe ich zwei kleine Anfragen gestellt:

Drucksache 16/14376: „Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Wendt für Funktionärsarbeit rechtswidrig vom Land alimentiert?“
Drucksache 16/14377: „Ist Alimentierung von Verbandsfunktionären ohne Rechtsgrund gängige Praxis in NRW?“


Weitere Infos:

Wendt-Freistellung war offenbar Deal unter der Hand: Rücktritt von Innenminister Jäger notwendig

Wendt offenbar kein Einzelfall: Strafanzeige gegen Innenminister – LINKE kritisiert Eingriff in die Gewerkschaftsautonomie

Was wusste man über den Attentäter von Düsseldorf-Wehrhahn und welche waffenrechtliche Erlaubnisse besaß er?

17 Jahre nach dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn führte jetzt eine DNA-Spur zu einem Verdächtigen. Damals war eine mit TNT gefüllte Bombe am Bahnhof explodiert, tötete ein ungeborenes Kind und verletzte 10 Menschen. Die Opfer waren überwiegend jüdische Einwanderer, die vom Deutschunterricht an einer Sprachschule kamen.

Der mutmaßliche Täter Ralf S. soll ein bekannter Neonazi aus Ratingen gewesen sein, der über ein Arsenal von Waffen verfügte. Im Zuge der damaligen Ermittlungen wurde er befragt, konnte aber ein Alibi vorweisen, was sich erst später als falsch herausstellte.

Es stellen sich Fragen nach seinem Waffenbesitz und seinem Umgang mit Sprengstoff, sowie nach den Erkenntnissen, die über ihn bereits vorlagen.

Die Sprachschule selbst lag gegenüber dem Ladengeschäft des Ralf S. Von zwei Neonazis seien die Sprachschüler im Herbst vor dem Anschlag bedroht worden.

Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass ein Informant des Verfassungsschutzes für den Tatverdächtigen gearbeitet hat. Auch hier stellen sich Fragen nach Art und Umfang einer möglichen Zusammenarbeit zwischen Ralf S. und den Sicherheitsbehörden des Landes NRW.

Ich habe daher heute der Landesregierung in einer kleinen Anfrage (Drucksache 16/14243) die folgenden Fragen gestellt:

  1. Über welche waffenrechtliche Erlaubnisse und/oder Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Sprengstoff verfügt bzw. verfügte Ralf S.? Bitte nennen Sie für jede Erlaubnis
    • die ausstellende Behörde,
    • den Ausstellungszeitpunkt,
    • wann die Erlaubnis ggf. widerrufen wurde,
    • zu welchen Zeitpunkten die Erlaubnis jeweils überprüft worden ist,
    • von welchen Behörden die Überprüfung jeweils veranlasst wurde, sowie
    • mit welchem Ergebnis die Überprüfung jeweils abgeschlossen worden ist.
  2. Welche Erkenntnisse lagen der Landesregierung zu Ralf S. vor? Nennen Sie z.B. ggf. vorhandene Erkenntnisse aus NADIS, NADIS WN, vom Staatsschutz, vom Landesamt für Verfassungsschutz, ggf. vorhandene Quellenberichte etc. Nennen Sie die jeweils erfassenden Behörden und Datum der Erfassung. Geben Sie auch an, welche Informationen über die Vertrauensperson André M. kamen.
  3. Inwieweit war Ralf S. zu irgendeinem Zeitpunkt als Quelle, Mitarbeiter, Vertrau-ensperson o.vgl. einer nordrhein-westfälischen Polizeibehörde oder eines nordrhein-westfälischen Amtes tätig? Nennen Sie ggf. Amt, Zeitraum und Auftrag.
  4. Inwieweit sind im Zuge der ersten Wohnungsdurchsuchungen des Ralf S. Hinweise auf Sprengstoff bzw. dessen Verarbeitung gefunden worden? Nennen Sie Art und Umfang ggf. gefundener Spuren.
  5. Welche Schritte sind unternommen worden, die beiden die Sprachschüler bedrohenden Neonazis zu identifizieren? Nennen Sie ggf. Ergebnisse der Ermittlungen.

Anlässlich des 27. Januar: Gegen Revisionismus! Die Shoa wird nicht vergessen werden

„Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen.“ Primo Levi¹

Aus den Reihen der AfD mussten wir kürzlich wieder einmal widerliche, revisionistische Aussagen hören. Das Holocaust-Mahnmal sei ein „Denkmal der Schande“, hieß es, die Aufarbeitung der Schrecken der Nazi-Zeit „Umerziehung“ und Teil des Versuches, den Deutschen ihre „kollektive Identität“ zu rauben. Statt der Opfer von Krieg und Vernichtung solle der deutschen Opfer gedacht werden. Die Erinnerung an Krieg und Opfer der Shoa sei „Mies- und Lächerlichmachung deutscher Geschichte“. Auschwitz sei nicht Teil deutscher Geschichte, wurde behauptet, sondern Propaganda mit dem Ziel der Umerziehung. Die praktizierte Erinnerungskultur sei ein „Schuldkult“, den man für beendet erklären will.²

Anlässlich des Gedenkentages für die Opfer des Nationalsozialismus am heutigen 27. Januar³ ist es mir wichtig, festzustellen:

  • Der Holocaust ist eine historische Tatsache. Er ist unleugbarer Teil unserer Geschichte und in seiner Monstrosität unvergleichlich.
  • Es ist unsere Aufgabe, die Erinnerung an den von Deutschland entfesselten zweiten Weltkrieg und an die Verbrechen gegen die Menschlichkeit jener Zeit wachzuhalten und an die folgenden Generationen weiterzugeben, auf dass sich solche Geschehnisse niemals wiederholen mögen.
  • Wer den Holocaust leugnet oder relativiert, wer die Erinnerung an 6 Millionen getötete Juden und die unzähligen anderen Opfer abschaffen möchte, wer nationalsozialistische Begriffe und Kategorien wieder hoffähig machen will, der stellt sich außerhalb des demokratischen Konsenses in unserem Land und erntet unseren Widerstand.
  • Personen und Parteien mit diesen Ansichten und Absichten dürfen in Parlamenten keinen Platz finden. Mit ihnen kann es keine Zusammenarbeit geben.

„Man muss immer Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“ [Elie Wiesel]⁴


¹ Über Primo Levi.
² Ja, dafür gibt es Quellen, die ich auf Anfrage gerne weitergebe, aber ganz sicher nicht mit Namensnennung oder einem Link aus diesem Beitrag heraus adeln werde. Die Urheber dieser Aussagen habe ich angezeigt.
³ Am 27. Januar 1945 befreite die rote Armee Auschwitz.
Über Elie Wiesel.

Aufklärung von“Racial Profiling“ Silvester in Köln ist nötig!

Gestern war im Landtag die Silvesternacht 2016/2017 am Kölner Hauptbahnhof Thema. CDU sowie SPD/Grüne hatten Anträge eingereicht, in der vor allem der Polizei für ihren Einsatz gedankt werden sollte.

Mir ist das zu wenig, ich wollte, dass auch die Vorwürfe zum „Racial Profiling“ zur Sprache kommen. In der Silvesternacht waren zahlreiche Menschen festgehalten worden, die offenbar nach ihrem Aussehen, nach Haut- und Haarfarbe ausgewählt wurden. Sprach die Polizei zunächst von „Hunderten Nafris“ am Bahnhof, wurde später zurückgerudert. Bei diesem Einsatz sind zahlreiche Widersprüche ungeklärt.

Daher hatte ich einen Entschließungsantrag eingereicht, der in der Debatte erwartungsgemäß von den Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FDP bei Enthaltung der Piraten abgelehnt wurde. Der Antrag trägt die Drucksachennummer 16/14074, ich habe ihn „Bei allem berechtigten Dank an die Einsatzkräfte: Aufklärung der Vorkommnisse der Silvesternacht nicht vergessen – „Racial Profiling“ verurteilen“ genannt.

Ich wollte, dass festgestellt werden soll, wie die Auswahl der Personen am Bahnhof genau getroffen wurde. Ich wollte, dass die genauen Umstände des Einkesselns geklärt werden. „Racial Profiling“ sollte als institutioneller Rassismus verurteilt und die Verwendung mit Konsequenzen belegt werden werden sowie die Polizei entsprechend geschult werden. Schließlich wollte ich noch erreichen, dass der Begriff „Nafris“ für nordafrikanische Menschen allgemein als diskriminierend festgestellt wird und in der Kommunikation der Polizei nicht mehr auftauchen darf.

Die Debatte selbst gab mir Gelegenheit, zu differenzieren: Die Verantwortung für das katastrophale Versagen Silvester 2015/2016, sowie für die fragwürdige Selektionen Silvster 2016/2017 trägt ja nicht der einzelne Beamte: Ich nannte das „Dieser Fisch stinkt am Kopfe“. Den Redetext habe ich hier angehängt (es gilt das gesprochene Wort).


{Anrede}

Lassen Sie mich eines vorausschicken: Wenn wir Kritik an der Polizei anlässlich der letzten beiden Silvesternächte üben, dann sind damit nicht die einzelnen Polizeibeamtinnen und Beamten gemeint. Ich habe großen Respekt vor deren Leistung! Die sehen jeden Tag Gewalt, Kriminalität und die Folgen menschlicher Tragödien – die müssen es ausbaden, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Respekt – vor all denjenigen, die diese Arbeit tagtäglich leisten und als ihre Berufung ansehen.

Nein, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieser Fisch stinkt am Kopfe.

Es ist die Polizeiführung, die jeweils für das Versagen am Kölner Hauptbahnhof verantwortlich ist. Es ist die Polizeiführung, die vorletztes Silvester viel zu wenig Kräfte einsetzte und auch dann keine Verstärkung schickte, als das notwendig war und dringend erbeten wurde. Es ist die Polizeiführung, die für die katastrophale Kommunikation während und nach Silvester verantwortlich ist.

Dieses Jahr ist das Pendel offensichtlich in die andere Richtung geschlagen: Diesmal wurde mit fragwürdigen Mitteln gearbeitet. Es wurden Hunderte von jungen Männern festgehalten, die offensichtlich nach dem Aussehen, nach Haut- und Haarfarbe ausgewählt wurden. Deutsche durch die rechte Tür, ausländisch anmutende Männer durch die linke.

Insgesamt sind zahlreiche Widersprüche ungeklärt: Zuerst redete man von „Hunderten Nafris“ am Bahnhof, später räumt man kleinlaut ein: Es waren nach jetziger Kenntnis gerade mal dreißig Nordafrikaner unter den Kontrollierten. Die mitgeteilten Zahlen passen vorne und hinten nicht zusammen.

Während es offiziell heißt, es seien lediglich Gruppen von gemeinsam anreisenden Pöblern und Betrunkenen gezielt herausgegriffen worden, sprechen zahlreiche Zeugenberichte eine ganz andere Sprache. Es gibt Berichte von Einzelreisenden, es gibt Berichte von einzelnen Personen, die aus größeren zusammenreisenden Gruppe herausgegriffen worden sind. Es gibt Berichte von Männern, die in weiblicher Begleitung unterwegs waren und von ihrer Begleitung getrennt worden sind.

Viele wurden erst mal gar nicht kontrolliert, sondern einfach im Kessel festgehalten. Und dann, eine Minute nach Mitternacht, wird der Kessel plötzlich aufgelöst und alle Männer können gehen, dann unkontrolliert. Kann mir das jemand erklären?

Wie wurden die Zielpersonen nun tatsächlich ausgewählt? „Racial Profiling“, also die Auswahl polizeilich zu kontrollierender Menschen alleine nach deren Hautfarbe oder Herkunft ist von Gerichten klar verboten worden. Wenn man also zu dieser Maßnahme griff, im berechtigten Bemühen, dass sich die Straftaten der Silvesternacht nicht wiederholen, dann ist das unzulässig. Man kann nicht ein Unrecht mit einem anderen bekämpfen!

Ich glaube, mit dieser Anzahl eingesetzter Beamtinnen und Beamten, die in Köln unterwegs waren, hätte man auch ohne Kessel die Sicherheit in der Stadt herstellen können.

Hier sind zahlreiche Fragen offen und Konsequenzen erforderlich. Dazu liegt hier mein Entschließungsantrag vor, für den ich um Zustimmung werben möchte. Beim richtigen und berechtigten Dank an die Beamtinnen und Beamten, die für unsere Sicherheit sorgten, während wir Silvester feiern durften, darf man die Aufklärung dieser Vorkommnisse nicht vergessen.

Vielen herzlichen Dank.

Redebeitrag in Debatte zur Causa Amri: Kameras stoppen keine Lastwagen

Heute hat der Landtag NRW über die Causa Anis Amri debattiert. Ich habe im Rahmen dieser Debatte die folgende Rede gehalten (es gilt das gesprochene Wort):


{Anrede}

Anis Amri reiste mit einem Dutzend falscher Identitäten und falschen Papieren durch ganz Deutschland. Er absolvierte eine kriminelle Karriere, mit Sozialhilfebetrug, Diebstählen, Drogenhandel. Er verkehrte mit Islamisten, googelte im Internet nach Bombenbau. Er sprach mit zahlreichen Leuten, ob sie mit ihm gemeinsam Anschläge begehen wollen. Vom marokkanischen Geheimdienst kamen mindestens zwei Terrorwarnungen. Einem V-Mann des LKA erzählte er von seinen Plänen, sich Schnellfeuergewehre für einen Anschlag zu beschaffen, während dieser ihn im Auto nach Berlin fuhr.

Und trotzdem hat all das keinen Alarm ausgelöst.

Die Behörden haben im Fall des Anis Amri krass versagt. Und das ist die eigentlich bittere Erkenntnis dieses Falls: Der Anschlag am Berliner Breidscheidplatz hätte möglicherweise verhindert werden können, hätte man diese Zeichen richtig gelesen.

Jetzt wird also wieder nach neuen Strafen gerufen, nach leichterer Abschiebung, Fußfesseln, weiterer Aushöhlung des Rechtes auf Asyl und unserer Bürgerechte. Es wird noch mehr anlasslose Überwachung gefordert. Vermeintliche Rechtslücken sollen geschlossen werden.

Aber all das hat nichts mit dem Fall Amri zu tun! All das wird uns nicht mehr Sicherheit bringen, im Gegenteil: Das ist eine Schein-Sicherheit, solange die tatsächlichen Probleme nicht angegangen werden.

In Deutschland halten sich 62 sog. Gefährder mit abgelehntem Asylantrag auf. Anis Amri war einer davon. War es nicht möglich, wenigstens diese lückenlos zu überwachen?

Anis Amri jedenfalls wurde nicht lückenlos überwacht, er wurde nicht in Haft genommen, das wurde nicht einmal versucht. Selbst die verfügbaren milderen Mittel des Asylrechts wie etwa Meldeauflagen wurden nicht angewendet. Von Grenzen des Rechtsstaates waren wir weit entfernt. Dann aber kann auch niemand behaupten, dass, wenn strengere Regeln im Asylrecht verfügbar gewesen wären, diese hier auch überhaupt angewendet worden wären.

Minister Jäger sagte vergangene Woche im Innenausschuss, er kannte den Namen Anis Amri vor dem Anschlag nicht. Der Minister lässt sich also nicht von seinem Ministerium über ausreisepflichtige Gefährder in NRW unterrichten. Das ist besonders interessant, denn eine Abschiebungsanordnung nach §58a Aufenthaltsgesetz, die hätte der Minister selbst veranlassen müssen. Das hat er also noch nicht einmal prüfen können!

Und zu allem Überfluss hat die eine beteiligte Stelle nicht mit der anderen gesprochen. Das LKA nicht mit der Ausländerbehörde Kleve und nicht mit der Staatsanwaltschaft Duisburg.

Wir müssen also konstatieren: Konsequente Anwendung des bestehenden Rechts hätte womöglich schon ausgereicht. Funktionierende Kommunikation unter den Sicherheitsbehörden hätte vielleicht schon ausgereicht. Schärfere Gesetze jedenfalls ersetzen keine Defizite im Vollzug.

Kameras stoppen keine Lastwagen!

Nur herkömmliche Polizeiarbeit, gründliche Ermittlungen, anlassbezogene, konsequente Überwachung und funktionierende Kommunikation zwischen allen beteiligten Stellen bringen auch Sicherheit. Ja, das ist anstrengend, ja, das braucht viel Personal, und ja, dieses muss dann auch gut ausgerüstet und ausgebildet sein. Mit esoterischer Sicherheitstechnik kann man das genauso wenig ersetzen wie mit noch mehr Gesetzen und neuen Strafen.

Und ja, es ist aufwendig, vor einen Richter zu treten und eine rechtliche Maßnahme, wie zum Beispiel eine Abschiebungsanordnung, zu begründen. Aber das muss sein. Das ist keine Rechtslücke. Wir brauchen diese Instanz, damit das Recht gewahrt bleibt. Dem muss man sich dann als Exekutive auch stellen.

Und über die sozialen Gründe, warum junge Menschen zu Fanatikern werden, haben wir hier noch nicht gesprochen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Im Fall Anis Amri sind krasse Fehler im Vollzug offenbar geworden. Diese müssen jetzt weiter aufgeklärt werden, auch parlamentarisch, und zwar mit einem Untersuchungsausschuss. Und das Versagen muss Folgen haben. Minister Jäger trägt die politische Verantwortung für dieses Desaster, und sollte die Konsequenzen ziehen.

Jetzt aber den kurzen Weg zu gehen und einfach einen Katalog neuer Gesetze und einen bunten Strauß neuer Überwachungstechnik zu fordern ist keine Lösung. Das wird den nächsten Anis Amri nicht aufhalten.

Vielen herzlichen Dank.

Polizei Köln rudert zurück: Welche Nationalitäten hatten die Silvester überprüften Personen?

Am Silvesterabend selbst teilte die Kölner Polizei per Twitter mit, es würden „mehrere Hundert Nafris überprüft“. In den Stellungnahmen danach war von rund 650 überprüften Personen die Rede, die vorwiegend Nordafrikaner gewesen sein sollen.

Am Freitag, den 13. Januar 2017 wurde diese Darstellung durch die Polizei Köln plötzlich erheblich geändert. Insgesamt habe die Polizei die Identität von 674 Personen ermittelt, wobei bis dato bei 425 Personen die Nationalität festgestellt werden konnte. Von diesen 425 wiederum meldete die Polizei 99 Iraker, 94 Syrer, 48 Afghanen und 46 Deutsche. 17 waren Marokkaner und 13 Algerier. Zu den Nationalitäten der restlichen 108 Personen machte die Polizei keine Angaben. Ebenso unklar ist, warum sich bei 249 Personen die Identität, aber nicht die Nationalität feststellen ließ.

Als unbelegt und offensichtlich falsch hat sich also die Aussage erwiesen, es handele sich vorwiegend um Nordafrikaner. Die Mehrheit entfiel demzufolge auf Iraker und Syrer. Weniger als einer von zehn war Marokkaner oder Algerier. Das ist kein überwiegender, nicht einmal ein großer Anteil.

Ich habe der Landesregierung daher die folgenden Fragen gestellt (Drucksache 16/13984):

  1. Warum ist die Nationalität von 249 Personen nicht bestimmbar, wenn man ihre Identität hat klären können?
  2. Welche Nationalitäten haben die verbleibenden 108 Personen? Stellen Sie eine Tabelle von Nationalitäten aller identifizierten Personen insgesamt auf.
  3. Welche Stellungnahmen hat die Kölner Polizei abgegeben, in denen auf die Nationalitäten der in der Silvesternacht 2015/2016 überprüften Männer eingegangen worden ist? Nennen Sie jede einzelne Stellungnahme mit Datum, herausgebender Stelle und Veröffentlichungsort.
  4. Warum hat die Polizei Köln in der Silvesternacht und in den Stellungnahmen danach vor dem 13. Januar 2017 von einer überwiegenden Zahl Nordafrikaner unter den überprüften Personen gesprochen, wenn diese Feststellung nicht belegbar und damit offenkundig falsch ist? Nennen Sie die Gründe für jede Stellungnahme separat, und gehen darauf ein, wie diese falschen Aussagen jeweils zustande kamen.
  5. Welche Konsequenzen wird diese Verbreitung unbelegter offenkundig falscher Aussagen haben?

14 Identitäten des Anis Amri und keine Strafanzeige deswegen?

Anis Amri, der islamistische Attentäter, der für den Tod von zwölf Menschen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt verantwortlich ist, reiste zuvor monatelang mit insgesamt 14 Identitäten und entsprechenden gefälschten Identitätsdokumenten durch Deutschland, die den nordrhein-westfälischen Behörden bekannt waren. Gleichwohl behauptete Innenminister Jäger in der Sondersitzung des Innenausschusses im Landtag, es habe keine ausreichende Grundlage gegeben, Amri als Gefährder in Haft zu nehmen.

Wer sich falsche Ausweise verschafft, macht sich strafbar, ihm drohen mehrere Jahre Haft.

Anis Amri war als Gefährder bekannt, strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten, hatte bereits eine mehrjährige Freiheitsstrafe abgesessen, vor ihm wurde durch den tunesischen Geheimdienst gewarnt, er hatte Sozialhilfebetrug begangen, mit Betäubungsmitteln gehandelt, suchte Kontakte zu Islamisten, googelte Bombenbauanleitungen und war mehrfach Gegenstand geheimdienstlicher Beratungen gewesen.

Obgleich der Kreis Wesel, in dem Amri gemeldet war und Sozialhilfebetrug beging, es vorschlug, wurde durch Innenminister Jäger keine Abschiebungsanordnung beantragt. Nach der wäre es möglich gewesen, Amri bis zu 18 Monate in Abschiebehaft zu nehmen.

Es stellt sich die Frage, ob konsequente Ermittlungen wenigstens in dieser offenkundigen Straftat der Urkundenfälschung auf Basis bestehender Gesetze Amri womöglich hätten stoppen können.

Es wurde auch spekuliert, ob ein Amt für Verfassungsschutz seine schützende Hand über Amri gehalten haben könnte, weil er als potentieller V-Mann angesehen wurde oder sogar geführt wurde.

Ich habe daher die Landesregierung heute folgendes gefragt (Drucksache 16/13983):

  1. Welchen nordrhein-westfälischen Stellen waren die gefälschten Identitätsdokumente und/oder die falschen Identitäten des Anis Amri bekannt?
  2. Warum wurde wegen der falschen Identitäten und/oder der gefälschten Identitätsdokumente keine Strafanzeige gegen Anis Amri erstattet bzw. konkret diesbezüglich Ermittlungen eingeleitet? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit ein Verfassungsschutzamt daran beteiligt war, Amri vor Strafverfolgung zu bewahren.
  3. Bestehen eine oder mehrere Rechtsverpflichtungen, ab Kenntnis einer solchen Fälschung Anzeige zu erstatten bzw. Ermittlungen einzuleiten? Geben Sie an, auf welchen Rechtsvorschriften sie jeweils beruhen.
  4. Welche Strafe hätte Anis Amri zu erwarten gehabt?
  5. Wäre Anis Amri – wegen dieser Straftat, ggf. in Verbindung mit dem Sozialhilfebetrug und/oder dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – in Untersuchungshaft zu nehmen gewesen? Gehen Sie auf das Risiko der Fluchtgefahr bzw. der zu erwartenden Abschiebung ein.