Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem sogenannte „Asylpaket II“ eine deutliche Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Die Länderkammer des Bundesrats wird sich schon morgen erstmals mit dem Gesetzentwurf befassen. Migrationsexperten kritisieren den Gesetzentwurf als „wirkungslos und unmenschlich“.
Das Asylpaket II ist eine einzige Verbeugung vor Brandstiftern und Fremdenfeinden. Der brandstiftende Mob vor den Flüchtlingsheimen fühlt sich dadurch bestätigt und ermutigt. So macht man sich an weiteren fremdenfeindlichen Taten mitschuldig. NRW darf dem Asylpaket II im Bundesrat auf keinen Fall zustimmen!
Familien das Zusammenleben an einem sicheren Ort zu verweigern ist schlicht inhuman. Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention. Familien integrieren sich auch stets leichter in eine neue Lebensumgebung.
Immer neue Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ auszuweisen, immer weitere Beschleunigung der Asylentscheidungen vorzunehmen zerstört das Recht auf individuelle Anhörung und individuelle Beurteilung von Fluchtgründen.
Geflüchtete Menschen, die sich um einen Sprachkurs bemühen, sollen mit 10 Euro geringerem Leistungsbezug bestraft werden. Das ist dumm und kontraproduktiv, das konterkariert Integrationsbemühungen. Den geringen Einnahmen daraus steht ein enormer Verwaltungsaufwand gegenüber. Das Existenzminimum wird weiter unterlaufen.
In dem Gesetzentwurf wird u.a. bestimmt, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Algerien, Marokko und Tunesien werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Verfahren sollen deutlich beschleunigt und schneller entschieden werden. Zudem werden die Leistungen abgesenkt, ein alleinstehender Flüchtling erhält zehn Euro monatlich weniger, wenn er an einem Sprach- oder Integrationskurs teilnimmt.
Wenn man sich anschaut, wie der Landtag Nordrhein-Westfalens mit der NS-Vergangenheit einer Vielzahl ehemaliger Abgeordneter umgeht, drängt sich der Eindruck auf, dass bis heute nur eine Devise gilt: Vertuschen, Verschweigen, Aussitzen.
Jahrzehntelang hatte sich der Landtag des heiklen historischen Themas nicht angenommen. Erst eine 2009 erschienene Studie des Düsseldorfer Historikers Dr. Michael Klepsch (60 Jahre Landtag NRW. Das vergessene braune Erbe, Düsseldorf 2009) brachte zum Vorschein, dass wenigstens 40 Landtagsabgeordnete aus dem Reihen von CDU und FDP mit Nazivergangenheit teils bis Mitte der achtziger Jahre im Landtag saßen.
Auch danach scheiterten verschiedene Anläufe der Aufarbeitung des Themas, die von der Mehrheit des Landtages abgelehnt wurden. Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE fasste das Landtagspräsidium 2011 den Beschluss, ein Projekt mit dem Arbeitstitel „Personal des demokratischen Neuanfangs: Die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen von 1946 bis 1954“ in Auftrag zu geben.
Wie aber jetzt bekannt wurde, ist dieser Arbeitsauftrag bis zur vorgezogenen Landtagswahl 2012 verschleppt und dann, als der Fraktion der LINKEN der Wiedereinzug misslang, im September 2012 „aus Kostengründen“ stillschweigend beerdigt worden.
Während sich im Bund Ministerien intensiv darum bemühen, Licht in die eigene Vergangenheit zu bringen und Historikerkommissionen eingerichtet haben, taucht der Landtag in Nordrhein-Westfalen wortlos weg. Diese Verweigerungshaltung schadet massiv dem Ruf des Landes. Im Moment laufen die letzten Prozesse gegen die letzten lebenden NS-Täter.
Nordrhein-Westfalen kann es sich nicht leisten, eine Sonderrolle zu spielen. Dies gilt umso mehr, als es unserem Bundesland in der Nachkriegszeit der Versuch von Altnazis gab, einzelne Parteien und den Landtag zu unterwandern. Zu diesem Zweck habe ich eine kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet sowie für das nächste Plenum einen Antrag eingebracht. Der Landtag soll seine Verweigerungshaltung endlich beenden und sich seinem braunen Erbe stellen.
„Der beste Schutz gegen Haarausfall ist eine Glatze.“ – Telly Savalas
In den derzeit diskutierten Versionen zur Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ist vorgesehen, dass auf jeder Webseite ein maschinenlesbares Alterskennzeichen (ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18) installiert sein muss. Eltern können auf den Computern ihrer Kinder Filterprogrammen installieren (sogenannte „Jugendschutzprogramme“), die diese Kennzeichen auslesen, und den Kindern dann entsprechend lediglich altersgerechte Webseiten anzeigen. Andere Seiten werden blockiert.
Im Jahre 2012 wurden die ersten Jugendschutzprogramme anerkannt, die solche Kennzeichen auslesen. Erkenntnisse, wieviele Eltern diese Art von Filterprogrammen nutzen, kann man also aus einer über dreijährigen Nutzungszeit gewinnen. Jeder Nutzer, der ein solches anerkanntes Programm installiert hat, kann einfach daran erkannt werden, dass bei seinem Besuch das Alterskennzeichen – standardgemäß eine Datei namens age-de.xml – ausgelesen wird. Entsprechende Nutzer könnten also gezählt bzw. aus den Logfiles von Webseiten bestimmt werden, und die Verbreitung von anerkannten Jugendschutzprogrammen kann im Verhältnis zu den restlichen Besuchern einer Seite errechnet werden.
Da der neue JMStV auf diese Programme setzt und für Webseitenanbieter die Pflicht zur Verwendung von Alterskennzeichen vorsieht, ist es von Interesse, ob und inwieweit sie von Eltern und Erziehenden eingesetzt werden. Einer Verpflichtung zur Installation solcher Kennzeichen durch die Webseitenbetreiber sollte eine messbare Verbreitung der Schutzprogramme vorausgehen, damit der Aufwand in angemessenem Verhältnis zum Nutzen steht. Mit einer gesetzlichen Verpflichtung alleine ist es nämlich nicht getan, dann entsteht lediglich viel Aufwand ohne Nutzen.
Mich interessiert, ob die Landesregierung auf ihren Webseiten selbst überhaupt schon solche Kennzeichen einsetzt – oder verlangt man etwas, was man selbst nicht tut – und welche Verbreitung die Jugendschutzprogramme unter den Besuchern dieser Webseiten haben. Ich habe die Befürchtung, dass es zu beiden Fragen noch nicht viel zu sagen gibt. Aber lassen wir uns überraschen.
Folgende fünf Fragen habe ich der Landesregierung gestellt:
1. Welche Webseiten des Landes, seiner Ministerien, nachgeordneter Behörden oder landeseigener Betriebe verfügen derzeit (heute) nicht über eine installierte Alterskennzeichnung? (Einzeln auflisten)
2. Welche Alterseinstufung haben sämtliche Webseiten des Landes, seiner Ministerien, nachgeordneter Behörden oder landeseigener Betriebe jeweils derzeit (heute)? (Einzeln auflisten, mit jeweiliger Stufe sowie der Kennzeichnungsart)
3. Bezogen auf die 20 Webseiten des Landes mit dem höchsten Besucheraufkommen: Wieviele Besucher haben ein Altersverifikationsprogramm installiert? Geben Sie die Zahlen absolut an, sowie in Prozent gemessen am Besucheraufkommen der Seite, aufgeschlüsselt jeweils nach Kalendermonaten Oktober 2015 bis heute, und nach einzelner Website (soweit die Logfiles noch vorliegen).
4. Steht eine verpflichtende Angabe von Alterskennzeichnung bei diesem Verbreitungsgrad von Kennzeichnungen und installierten Altersverifikationsprogrammen bei Benutzern in angemessenen Verhältnis zum Aufwand der Installation?
5. Was tut die Landesregierung, die Verbreitung solcher Jugendschutzprogramme bei Eltern und Erziehenden zu fördern?
Ein unbefristeter Arbeitsplatz stellt für viele Menschen den Fixpunkt der eigenen Existenzsicherung dar. Befristungen und Leiharbeit sind hingegen meist Übergangslösungen, da sich eine längerfristige Lebensplanung auf dieser unsicheren Grundlage nicht realisieren lässt.
Outsourcing macht Stellen auch nicht unbedingt sicherer und langfristiger, sondern ist oft der Einstieg in Stellenabbau, Rationalisierung und Lohndumping.
Dem Land kommt eine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft zu. Es stellt sich die Frage, wie die Regierung, die Ministerien des Landes, nachgeordnete Behörden und landeseigene Betriebe mit befristeten Arbeitsplätzen, mit Leiharbeit und mit Outsourcing umgehen.
Aus diesem Grund habe ich der Landesregierung drei kleine Anfragen gestellt:
Folgende Fragen habe ich der Landesregierung gestellt:
Befristete Arbeitsverträge:
1. Wie viele Personen mit unbefristeten Arbeitsverträgen, mit befristeten Arbeitsverträgen und mit Minijobs arbeiten in den bzw. für die Ministerien des Landes, deren nachgeordnete Behörden und landeseigenen Betrieben zum 31.12.2015? Geben Sie absolute Stellenzahlen und prozentuale Werte pro Behörde an und schlüsseln Sie sie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
2. Wie viele Neueinstellungen gab es in den Jahren 2014 und 2015 in den Ministerien des Landes, deren nachgeordneten Behörden und landeseigenen Betrieben? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach Jahren und Behörden sowie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
3. Wie viele davon waren jeweils nur befristet? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach den Kalenderjahren, Befristungsgründen (bzw. Angabe „Sachgrundlos“) und Behörden, nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
4. Wie viele Befristungen wurden 2014 und 2015 jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde verlängert?
5. In welche Rechtsstreitigkeiten waren die Ministerien, nachgeordnete Behörden bzw. landeseigene Betriebe in den Jahren 2014 und 2015 aufgrund von befristeten Arbeitsverträgen verwickelt? Geben Sie Ergebnisse (Entscheidungen für/gegen die Behörde, Vergleich o.ä.) sowie die Kosten des Verfahrens an.
Leiharbeit:
1. Wie viele Personen mit Leiharbeitsverträgen arbeiten in den bzw. für die Ministerien des Landes, deren nachgeordnete Behörden und landeseigenen Betrieben zum 31.12.2015? Geben Sie absolute Zahlen und prozentuale Werte pro Behörde an und schlüsseln Sie sie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
2. Welches sind jeweils Aufgabenbereiche, Tätigkeiten sowie Gründe für die Leiharbeit? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
3. Wie stellt sich jeweils die Lohndifferenz zwischen Leiharbeitskräften und angestellten Stammkräften dar? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
4. Welche Kosten haben die Leiharbeitsverträge jeweils verursacht? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
5. Welche Personalausgaben wurden jeweils im Gegenzug eingespart? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
Outsorcing:
1. Welche Aufgaben und Dienstleistungen haben die Ministerien des Landes, deren nachgeordnete Behörden und landeseigene Betrieb (zumindest teilweise) in den Jahren 2014 und 2015 an externe Dienstleister ausgelagert? Nennen Sie Auftraggeber, Auftragnehmer und Auftragsumfang, Begründung sowie Beginn und Dauer.
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in diesen Unternehmen jeweils für das Land?
3. Inwieweit zahlen diese Unternehmen Tariflöhne? Geben Sie ebenfalls an, inwieweit dieses Kriterium bei der Vergabe an das Unternehmen eine Rolle gespielt hat.
4. Welche Kosten hat dieses Outsourcing 2014 und 2015 jeweils verursacht? Schlüsseln Sie diese Werte nach Behörden und Auftragnehmer auf.
5. Welche Personalausgaben wurden jeweils im Gegenzug eingespart? Schlüsseln Sie diese Werte nach Behörden und Aufgabenbereichen.
Die Antworten werden wie üblich veröffentlicht werden.
Am 27.01.2016 wurde im Plenum mein Antrag „Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall. #Ausnahmslos.“ debattiert, er trägt die Drucksachennummer 16/10800. In Kapitel I und II habe ich mich – mit Erlaubnis der Autorinnen – beim Aufruf Ausnahmslos.org bedient. Er wurde gemeinsam mit einem Antrag der SPD und Grünen beraten, der „Opfer nicht aus dem Blick verlieren – Täter ermitteln und bestrafen“ hieß, und zu welchem noch Entschließunganträge der CDU und der FDP vorlagen. Da mein Antrag zuerst eingegangen war, durfte ich die Debatte eröffnen. Alle Anträge wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne und an den Bildschirmen! Wir bemühen uns heute hier im Plenum darum, Lehren aus den Verbrechen der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof zu ziehen. Ich bin sehr froh über die Initiative ausnahmslos.org, die das Augenmerk auf die Opfer von Gewalt legt, und zwar auf alle Opfer; denn sexualisierte Gewalt gibt es nicht nur in dunklen Bahnunterführungen oder an verlassenen Orten. Es gibt sie überall – in allen Schichten, in Familien und Ehen, am Arbeitsplatz genauso wie auf der Straße. Es gibt eine regelrechte Kultur der Gewalt gegen Frauen, die sich im alltäglichen Sexismus äußert.
Die Autorinnen der Initiative ausnahmslos.org bemühen sich, diese Debatte vom Rassismus zu trennen, den die vermutliche Herkunft der Täter ausgelöst hat. Das ist auch dringend nötig.
Wenn sich jetzt Bürgerwehren aus dem Rocker-, Nazi-, Hooligan- oder Türstehermilieu auf der Straße bilden, wollen die doch nicht unsere Frauen schützen. Ausgerechnet die! Denen sind die Frauenrechte doch total egal. Ich glaube, die meisten Frauen können auf diese Art Schutz sehr gut verzichten. Eine andere Art Schutz ist nötig.
(Beifall von den PIRATEN)
Vergangenes Jahr – an einem durchschnittlichen Donnerstagabend auf dem Oktoberfest – griff ein junger Deutscher einer amerikanischen Besucherin unter den Rock. Diese drehte sich um und zog dem Typen einen Maßkrug über den Schädel. „Geschieht ihm recht“, möchte man fast sagen. Das Ganze endete mit einer vierstelligen Geldstrafe – allerdings für die Frau, nicht für den Mann.
Der Wiesn-Report der Polizei sprach von einem „spaßig gemeinten“ Griff unter den Rock, den der „kecke Bursche“ gemacht habe. Ich weiß nicht, wie Sie das sehen. Ich finde den Griff an die Geschlechtsteile eines Menschen ohne dessen Zustimmung nicht spaßig. Ich persönlich bin über die Verharmlosung dieses sexuellen Übergriffs stocksauer.
Gerichte haben derzeit ein Problem damit, sexuelle Übergriffe zu ahnden, die ohne eine aktive Widerstandshandlung des Opfers stattfinden – etwa weil sie so schnell passieren. Das zeigt doch ganz klar eine Strafbarkeitslücke auf. Ich finde, niemand muss es hinnehmen, ohne seinen Willen angefasst zu werden. Wer sich zu spät wehrt, macht sich sogar strafbar. So kann das nicht bleiben. Ein Nein muss immer ein Nein sein. Mehr noch: Kein Ja ist auch ein Nein.
Bei dem vorliegenden Antrag habe ich mich bei den Abschnitten eins und zwei mit freundlicher Genehmigung der Autorinnen beim Text der Initiative ausnahmslos.org bedient und einige politische Forderungen daraus abgeleitet. Die Arbeit der Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt muss gestärkt werden. Therapieplätze müssen in ausreichender Zahl und ausreichend schnell verfügbar sein. Schutzlücken bei sexueller Nötigung müssen auf Bundesebene geschlossen werden. Jetzt wäre die Zeit, wo sich die Landesregierung dafür aktiv einsetzen kann. Das Problembewusstsein ist jetzt da.
Polizei und Justiz müssen sensibel mit den Opfern umgehen und eine angemessene Strafverfolgung einleiten. Die Pädagogik muss in unserem Land geschlechtersensibel problembewusst sein. Es muss auch und gerade gegen die Stigmatisierung von Opfern sexueller Gewalt eine öffentliche Debatte geführt werden.
Den Aufruf von ausnahmslos.org unterstützen dankenswerterweise schon eine ganze Reihe Kolleginnen und Kollegen dieses Landtags aus ganz verschiedenen Parteien. Dafür möchte ich ihnen ganz herzlich danken.
Lassen Sie uns also einen gemeinsamen Beschluss fassen und als Parlament diesen Aufruf unterstützen. Ich fände, das wäre ein schönes Zeichen – gerade auch dafür, dass wir uns der Verantwortung für die Opfer stellen.
Es ist sehr schade, dass wir keinen gemeinsamen Antrag hinbekommen haben. Aber geben wir dem Ganzen noch eine Chance! Ich habe beantragt, dass dieser Antrag gemeinsam mit den anderen vorliegenden Anträgen in die Ausschüsse überwiesen wird, sodass wir noch die Gelegenheit haben, möglicherweise zu einem gemeinsamen Vorgehen zu kommen. Machen Sie etwas daraus! Jedenfalls sind alle drei Anträge dem Grunde nach gut und unterstützenswert. – Vielen herzlichen Dank.
Am 28.01. hat sich der Landtag mit meinem Antrag „Für faire Lastenverteilung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Kostenerhöhungen gerecht auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilen!“ befasst. Es geht darin um die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Versicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Den Antragstext kann man hier nachlesen. Er wurde leider mit den Stimmen aller Fraktionen abgelehnt.
(Es gilt das gesprochene Wort)
Frau Präsidentin / Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und in den Netzwerken,
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen Jahr für Jahr. Der stärkste Faktor dabei sind die Ausgaben für Arzneimittel. 2014 gab es einen Zuwachs von mehr als 10 Prozent. Im Zeitraum Januar bis September 2015 betrug der Ausgabenanstieg alleine in diesem Bereich 1,3 Milliarden Euro. Es sind diese Kostensteigerungen, die die Beiträge zur Krankenversicherung immer weiter ansteigen lassen. Allerdings treffen sie jedoch nur eine Gruppe. nämlich die abhängig Beschäftigten, während die Kostenerhöhungen auf Arbeitgeberseite eingefroren sind. Alle zukünftigen Steigerungen werden einseitig der Arbeitnehmerseite belastet.
Eine solche Regelung ist „nicht gerecht“. „Die Arbeitnehmer dürfen mit den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nicht allein gelassen werden“. „Es kann nicht sein, dass die Arbeitnehmer alle künftigen Kostensteigerungen allein tragen“ müssen.
Diese drei zutreffenden Aussagen sind nicht von mir. Es sind allesamt Zitate. Sie stammen von Gesundheitsexperten aus den Reihen von SPD und CDU, wie etwa Karl Lauterbach oder Christian Bäumler, dem Bundesvorsitzenden der Christlich Demokratischen Arbeiterschaft.
Doch was für Konsequenzen wurden daraus gezogen? Keine! Die Versicherten alleine zahlen seit Jahresbeginn die Zeche in Form steigender Beiträge. Es reicht nicht aus, immer nur die Lippen zu spitzen. Man muss auch mal pfeifen. Deswegen habe ich diesen Antrag eingebracht.
„Der europäische Sozialstaat und die Zivilisiertheit unserer Städte sind Errungenschaften, so unwahrscheinlich und so kostbar wie Kant, Beethoven, Pascal und Mozart“, erklärte einmal der französische Soziologe und Mitbegründer von Attac, Pierre Bourdieu.
Wir sind heute dabei, dieses kostbare Erbe zu verspielen.
Damit es gar nicht so weit kommt, haben wir gestern gegen die bedrohte Zivilisiertheit unserer Städte wie in Köln einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Was aus ihm für Handlungsempfehlungen erwachsen, werden wir sehen.
Was gegen die schon viel länger anhaltende Erosion des Sozialstaates getan werden muss, das ist auch schon lange bei CDU und SPD bekannt.
Ohne eine Rückkehr zum System der paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, wird die Erosion des Sozialstaates weiter voranschreiten. Da sind sich alle Experten, gleich welcher Couleur, einig.
Von diesem seit Jahrzehnten erfolgreichen Modell ist ohne jede Not abgewichen worden. Diesen Fehler müssen wir wieder korrigieren. Deswegen rufe ich alle Verantwortlichen hier auf: Lassen Sie aus Ihrer Einsicht endlich Taten folgen. Noch ist es dafür nicht zu spät!
Lassen Sie uns hier gemeinsam die dafür notwendigen Schritte einleiten. Wir werden viele Verbündete dabei finden.
Den zugehörigen Antrag kann man hier nachlesen. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen abgelehnt.
(Es gilt das gesprochene Wort.)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und in den Netzwerken,
Herr Innenminister Jäger hat hier gestern gesagt, wir hätten die Situation der Versorgung von geflüchteten Menschen derzeit im Griff. Das liegt allerdings nicht daran, dass das alles so reibungslos funktioniert in unserem Land: Das liegt an den Witterungsbedingungen, die die Flüchtlinge auf ihrer Flucht derzeit aufhalten, das liegt an den heruntergehenden Schlagbäumen in ganz Europa. Das liegt an dem Bestechungsgeld, was Europa an die Türkei zahlt für das Abhalten von Flüchtlingen an seinen Grenzen.
Tatsächlich hat sich aber gar nichts geändert: Täglich kommen immer noch tausende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln an. Die Fluchtursachen, der Krieg, die Not halten ungehindert an.
Millionen Flüchtlinge stecken in den Nachbarländern, oder im Kriegsgebiet selbst fest. Bei besserer Witterung werden die Geflohenen neue Routen finden, und Schlepperbanden werden ein glänzendes Geschäft machen. Wir werden auch im laufenden Jahr einen Zustrom vertriebener Menschen erleben – nur dass dann sämtliche Reserven aufgebraucht sind. Alle Turnhallen sind voll, alle Zelte und Container aufgestellt, selbst Flugzeughangars wurden belegt.
Es gibt also keinen Anlass, jetzt Entwarnung zu geben – vielmehr ist das ein Pfeifen im Dunkeln. Es ist höchste Zeit, sowohl kurzfristige Maßnahmen vorzubereiten, um sie bei Bedarf ziehen zu können – als auch langfristige Maßnahmen einzuleiten.
Als kurzfristige Maßnahme, um tatsächliche Obdachlosigkeit abzuwenden, bietet das Polizeirecht die Möglichkeit, als Ultima Ratio ungenutzten Wohnraum in Anspruch zu nehmen. Doch funktioniert dieses Werkzeug im Notfall, in der Praxis, gut und schnell genug?
Manche Bundesländer sahen da Nachbesserungsbedarf in ihrem Polizeirecht, sie haben entsprechende Gesetzgebung auf den Weg gebracht. Mein vorliegender Antrag bezweckte, dies für NRW zu überprüfen und bei Bedarf ebenfalls anzupassen. Dazu habe ich ein Expertengespräch im Innenausschuss angeregt. Leider haben sich sämtliche Fraktionen über diesen Wunsch hinweggesetzt. Mehr noch, man nutzte nicht mal die naheliegende Gelegenheit, anlässlich dieses Antrags über die Unterbringungssituation von Flüchtlingen in den Zelten, Leichtbauhallen und zugigen Hallen in unserem Land zu reden. Der Antrag wurde ohne Debatte im Ausschuss abgelehnt Das ist traurig!
Außerdem brauchen wir langsam auch ein langfristiges Konzept: Wir brauchen neuen Wohnraum in unserem Land. Die Flüchtlinge werden nicht so schnell wieder weggehen, und es werden in kommenden Jahren neue Flüchtlinge zu uns kommen. Verlorener, umgewidmeter Wohnraum muss zurückgewonnen werden.
Und wir müssen über Sozialbau nachdenken, also Neubau von bezahlbarem, menschenwürdigem Wohnraum, der allen zur Verfügung steht, die ihn benötigen, auch den geflohenen Menschen, die hier ihre Zukunft suchen. Langfristig brauchen wir die Zuwanderung.
Meine Damen und Herren,
das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Es ist keine generöse Geste, die wir nach Belieben austeilen und widerrufen dürfen, sondern es ist ein Recht, auf das sich die Geflüchteten berufen können: Die Genfer Flüchtlingskonvention. Und die kennt keine Obergrenzen. Es ist auch zu gewähren, wenn es lästig, unbequem, schwierig oder teuer ist. Die Zeit des „auf Sicht fahren“, der Verwaltung des Mangels ist jetzt vorbei. Wir sind verpflichtet, die entsprechenden Anstrengungen zu unternehmen, eine Zukunft für geflüchtete Menschen zu schaffen. Lassen Sie uns bitte endlich damit beginnen.
Anlässlich der Ereignisse in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof haben die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP gemeinsam einen Untersuchungsausschuss beantragt. Dieser Antrag wurde in der Plenardebatte vom 27.01.2016 behandelt. Ich hätte an diesem Antrag gerne einige Erweiterungen vorgenommen, jedoch haben die vier Fraktionen auf meine diesbezügliche Anfrage nicht mehr reagiert. Daher habe ich selbst einen Änderungsantrag zu dieser Einsetzung eingereicht. Den zugehörigen Änderungsantrag findet man hier: Drucksache 16/10884.
Ich wollte nämlich einen Schwerpunkt auf die Opferperspektive setzen: Stehen genug Hilfsangebote bereit? Sind sie schnell genug verfügbar? Sind sie ausreichend finanziert? Was kann man bei der Versorgung von Opfern, bei Anzeigenaufnahme etc. noch verbesser? Und was kann man gegen sexualisierte Gewalt noch tun?
Meine Rede kann man hier nachsehen:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne und an den Bildschirmen! An der politischen Verantwortung für dieses Desaster, für dieses vollkommene Staatsversagen in der Silvesternacht ändert auch ein Untersuchungsausschuss nichts. Die politische Verantwortung dafür tragen die obersten Dienstherren der Polizei: die Innenminister von Land und Bund, Jäger und de Maizière. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Dennoch ist dieser Untersuchungsausschuss dringend nötig. Aufklärung dieses ungeheuerlichen Vorgangs tut bitter not. Wir müssen erfahren, warum zu wenig Beamte vor Ort waren, warum sie so hilflos waren, warum keine Verstärkung kam. Wir müssen wissen, warum die Kommunikation während des Einsatzes und danach so katastrophal war, und wir müssen daraus die entsprechenden Lehren zur Verstärkung der Polizei und zur Verbesserung von Planung und Organisation ziehen.
Die einfache Lösung in Form von mehr Überwachung hat sich jedenfalls als unwirksam erwiesen. Mehr davon nützt eben nicht mehr.
Doch all das hilft den Opfern der Silvesternacht herzlich wenig, und das kommt mir in der öffentlichen Debatte deutlich zu kurz. Man konzentriert sich auf die mutmaßliche Herkunft der Täter. Das wird dann für miese Stimmungsmache gegen geflüchtete Menschen verwendet. Die Opfer sind diesen Scharfmachern doch total egal. Die Opfer müssen den Eindruck bekommen, niemand interessiere sich für sie.
Auch im Antrag auf den Untersuchungsausschuss kommt mir die Perspektive der Opfer ganz deutlich zu kurz. Dabei sollte das ein Hauptaugenmerk unserer Bemühungen sein.
(Beifall von den PIRATEN)
Wie kann man Opfern der sexualisierten Gewalt effektiv helfen? Was müssen wir für die Verbesserung ihrer Situation veranlassen? Haben wir genug Angebote dafür? Sind sie schnell genug verfügbar? Werden Betroffene ernst genug genommen? Was können wir weiter tun, um sexualisierte Gewalt zu verhindern? Wie kann man die öffentliche Aufklärung und die öffentliche Debatte befördern? Was für Strafbarkeitslücken haben sich offenbart?
Ein ganz krasses Beispiel ist der Verlauf der Anzeigenaufnahme in der Polizeiinspektion 1. Um 23:30 Uhr standen etwa 30 bis 50 Personen, die Anzeige erstatten wollten, gerade einmal zwei Beamte zur Anzeigenaufnahme gegenüber. Wie lange hätten die Opfer denn warten sollen, bis sich jemand um sie kümmert? Kein Wunder, dass man sich da im Stich gelassen fühlt.
Daher habe ich hier einen Änderungsantrag zu diesem Einsetzungsantrag vorgelegt, der neben einer Reihe von ungeklärten Detailfragen des Einsatzes vor allen Dingen einen Schwerpunkt auf die Perspektive der Betroffenen legt. Es ist schade, dass ein gemeinsamer Antrag mit den vier Fraktionen von den vier Fraktionen nicht gewünscht worden war. Wenigstens auf meine Bitte hätten Sie antworten können. Das wäre fairer Umgang gewesen. – Aber das ist kein guter Stil von Ihnen.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Guter Stil! Das sagt gerade Daniel Schwerd!)
Ich denke, wir müssen unsere Untersuchungskapazität sinnvollerweise auch dafür verwenden, wie man Opfern sexualisierter Gewalt wirklich helfen kann, wie man sexualisierte Gewalt im Vorfeld eindämmt und nicht für Wahlkampfgetöse nutzt. Daran würde ich gerne mitarbeiten, und dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank.
Was Kollege Mostofizadeh mit seinem Zwischenruf gemeint hat, ist mir unklar. Auf meine spätere Frage an ihn, worin ich keinen guten Stil gezeigt habe, hat er nicht reagiert. Er antwortete weder auf eine entsprechende Mail noch kam er meinem Wunsch nach einem Gespräch entgegen. Aber das sagt auch einiges über guten Stil aus.
Anlässlich der Ereignisse am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht, wo hunderte Frauen beraubt und sexuell belästigt worden sind, hat der Landtag am 14. Januar eine Sondersitzung veranstaltet. Zuerst hat die Landesregierung informiert, anschließend gab es eine Aussprache. Meinen Redebeitrag kann man hier nachsehen:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und an den Bildschirmen!
Die Ereignisse der Silvesternacht und des Neujahrsmorgens am Kölner Hauptbahnhof haben uns alle entsetzt. Massenhaft waren Frauen sexualisierter Gewalt ausgesetzt, wurden begrapscht, beraubt und bestohlen.
Wir sind uns alle in dem Abscheu über diese Taten und in dem Wunsch einig, dass all das restlos aufgeklärt werden und den Opfern alle erdenkliche Hilfe zukommen muss.
Unzulässig ist allerdings die Vermischung der Ereignisse mit der Frage, wie wir in Zukunft mit geflüchteten Menschen umgehen wollen.
Natürlich gibt es unter Geflüchteten auch Kriminelle. Alles andere wäre realitätsfremd. Sind damit aber auch alle anderen nach Deutschland geflohenen Menschen Täter? Asylrecht ist ein Menschenrecht und kein Gastrecht. Das kann man nicht entziehen.
Unzulässig ist auch der Ruf nach härteren Strafen. Das, was da am Kölner Hauptbahnhof passiert ist, ist bereits jetzt strafbar. Doch gibt es zum Beispiel im Bereich „sexuelle Belästigung in der Öffentlichkeit“ noch Schutzlücken. Das sollte dann aber bitte unabhängig von der Nationalität der Täter geregelt werden; das soll dann bitte auch in der U-Bahn, im Karneval und beim Oktoberfest gelten. Nein heißt nein – ausnahmslos.
Unzulässig hingegen ist der Ruf nach harter Antwort des Rechtsstaats. Sollen Muslime jetzt härter bestraft werden? Das ist Quatsch. Der Rechtsstaat soll nicht hart sein, er soll konsequent sein. Die Strafe soll der Tat und den Tatumständen angemessen sein, dann aber bitte für alle Täter gleichermaßen. Das Asylrecht zum Beispiel ist gerade erst zum 1. Januar 2016 verschärft worden.
Überhaupt ist dieser ganze Diskurs meiner Meinung nach unzulässig; denn er soll vom eigentlichen Problem ablenken: dem totalen Staatsversagen in dieser Nacht. Der eigentliche Skandal ist, dass diese Taten unter den Augen der Polizisten geschahen – stundenlang.
Lassen Sie mich das klarstellen: Ich bin davon überzeugt, dass die Beamten vor Ort absolut alles getan haben, was in ihrer Macht lag. Das ändert aber nichts daran, dass es offensichtlich viel zu wenige waren. Das ändert nichts daran, dass sie unzureichend ausgerüstet waren, dass die Kommunikation nicht funktionierte. Das ist nicht die Schuld der einzelnen Beamten.
Wenn an Polizeibeamten, an deren Ausrüstung und Organisation, gespart wird, dann werden wir es irgendwann erleben, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Und wenn so etwas bereits in einer alkoholgeschwängerten Silvesternacht passiert, wie wäre es dann erst bei einer Umweltkatastrophe oder bei einem Anschlag?
Stattdessen setzt man auf esoterische Überwachungstechnik. Sagen Sie mir: Wie sollen mehr Kameras, wie sollen neue Strafen die Frauen schützen? Das ist doch Verhöhnung der Opfer! Das ist eine Illusion von Sicherheit. Natürlich muss man Täter fangen und überführen. Das ist eine ganz klassische Aufgabe der Polizei. Aber wenn bereits der Schutz zu kurz kommt, hilft das auch nichts mehr.
Die Verantwortung dafür liegt bei der Polizeiführung. Es ist ein starkes Stück, dass der Herr Minister jetzt so tut, als sei er nicht Teil dieser Polizeiführung, dass er die Verantwortung an eine untergeordnete Behörde abschiebt. Dabei ist er deren Dienstherr und damit in vollem Umfang dafür verantwortlich. Wer denn sonst?
(Beifall von Michele Marsching [PIRATEN])
Ein gleiches Versagen trifft übrigens auch die Führung der Bundespolizei, die für den Bereich des Bahnhofs zuständig ist. Auch hier waren viel zu wenige Beamte vor Ort. Auch hier war die Situation vollkommen außer Kontrolle. Auch hier sitzt der dafür Verantwortliche auf einer Regierungsbank, nämlich in Berlin: Bundesinnenminister de Maizière.
Wollen wir No-go-Areas in unserem Land? Wollen wir in unseren Straßen weitere Treibjagden auf Ausländer unter den Augen der Polizei? Vergessen wir nicht die erste HoGeSa-Demo: Betrunkene Hooligans und Nazis randalieren stundenlang in der Stadt. Auch hier war die Kölner Polizei überfordert.
Verehrter Herr Minister Jäger, vielleicht erinnern Sie sich an den Satz, den Sie hier damals sagten: „Mit dieser massiven Gewalt haben die Sicherheitsbehörden und hat auch das Polizeipräsidium Köln nicht gerechnet.“ – Das war 2014. Wird das jetzt zur Standardausrede?
Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, dass der Staat sie vor Gewalt beschützt. Wenn man sich darauf nicht verlassen kann, dann hat der Staat versagt. So ein Versagen muss Konsequenzen haben, und zwar keine Bauernopfer.
Der Innenminister des Landes NRW und der Innenminister des Bundes müssen gehen. Herr Jäger, Herr de Maizière, packen Sie Ihre Sachen! Und wir brauchen hier einen Untersuchungsausschuss.
Symbol verbotener Organisation auf Duigida-Demo unter den Augen der Polizei
Auf der Duigida-Demonstration in Duisburg am 1. Februar 2016 trugen Demonstranten ein Banner „Good Night Left Side“ durch die Straßen, in dessen Mitte zwischen dem zweiten und dritten Wort ein Keltenkreuz (Fadenkreuz, also die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist) abgebildet war. Fotos zeigen, dass die Zurschaustellung dieses Symbols unter den Augen der Polizisten geschah, welche die Demonstration bewachten, ohne dass diese eingriffen. Bei Gegendemonstranten, die diesen Umzug zu blockieren versuchten, wurden hingegen noch vor Ort die Personalien festgestellt. Sie müssen mit Ermittlungen wegen Nötigung rechnen.
Das gleichschenklige Keltenkreuz war das Symbol der 1982 nach zwei Morden verbotenen, rechtsextremen „Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit“. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 2008, Az. 3 StR 164/08) kann auch eine isolierte Verwendung dieses Kennzeichens nach § 86a des deutschen Strafgesetzbuches strafbar sein, wenn nicht die äußeren Umstände eindeutig ergeben, dass der Schutzzweck der Norm nicht tangiert ist – wie das bei der Demonstration zweifellos der Fall ist. Diese Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Darüber hinaus lässt sich das Symbol – gesehen als Fadenkreuz, verbunden mit dem Spruch „Good Night Left Side“ – als Aufforderung zur Gewalt interpretieren. Die Polizei ließ diesen strafbaren Zustand ungeahndet.
In Duisburg herrscht – unter dem Deckmantel der Demonstration „besorgter Bürger“ – mittlerweile offenes Nazitum. Die Polizei lässt die Rechtsextremen gewähren. Gegendemonstranten hingegen müssen mit sofortigen Maßnahmen rechnen. Das ist ein unerträglicher Zustand: Auch rechte Demonstrationen dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Gerade einmal zwei Stunden zuvor befand sich Innenminister Jäger mit Personenschutz im Duisburger Bahnhof.
Bei welchen Demonstrationen wurden seit Anfang 2012 bis heute Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt? Nennen Sie jeden einzelnen Fall.
Bei welchen dieser Fälle griff die Polizei nicht ein?
Aus welchen Gründen griff die Polizei jeweils nicht ein?
Wie bewertet die Landesregierung das Zeigen des Banners mit dem „Keltenkreuz“ auf der Duisburger „Duigida“-Demonstration am 01. Februar 2016? Gehen Sie darauf ein, inwieweit es sich um eine strafbare Handlung handelt, sowie inwieweit der Eingriff der Polizei geboten wäre. Begründen Sie, warum in diesem Falle nicht eingegriffen wurde, sowie die Verhältnismäßigkeit im Vergleich zum Umgang mit Gegendemonstranten.
Was unternimmt die Landesregierung, um das Zeigen verbotener Symbole auf solchen Demonstrationen zukünftig zu unterbinden?