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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/10884

 

27.01.2016

 

 

 

 

Änderungsantrag

 

des fraktionslosen Abg. Schwerd

 

 

 

zu dem Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP

 

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung zu den massiven Straftaten in der Silvesternacht 2015 und zur Frage von rechtsfreien Räumen in Nordrhein-Westfalen („Untersuchungsausschuss Silvesternacht 2015“)

 

Drucksache 16/10798 (Neudruck)

 

 

Im Abschnitt I. wird folgender Absatz angefügt:

Dreizehntes Mitglied des Untersuchungsausschusses wird der fraktionslose Abgeordnete Schwerd mit beratender Stimme, jedoch ohne Stimmrecht und ohne Stellvertretung.

 

Im Abschnitt V. werden folgende Fragen eingefügt:

·        Unter 1.):

1.20.                Welche Anzahl von Notrufen gab es in den Silvesternächten der Vorjahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014? Wie verteilten sich diese auf die Abend- und Nachtstunden? Wie viele davon bezogen sich auf Sexualdelikte, Raub oder Diebstahl? Wie viele auf das Umfeld des Hauptbahnhofes? Welche davon führten jeweils zu konkreten Einsätzen? Welche Schlüsse konnte die Polizei Köln daraus für die Vorbereitung des Silvesterabends 2015 ziehen?

1.21.                Wie sahen das Notrufaufkommen und die Verteilung jeweils zur Karnevalszeit im Untersuchungszeitraum aus? Wie viele davon bezogen sich auf Sexualdelikte, Raub oder Diebstahl? Welche davon führten jeweils zu konkreten Einsätzen? Gab es dort Situationen der massenhaften Belästigung? Welche Schlüsse konnte die Polizei Köln daraus für die Vorbereitung des Silvesterabends 2015 ziehen?

1.22.                Welche Anzahl von Ingewahrsamnahmen gab es in den Silvesternächten der Vorjahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014? Waren die Räumlichkeiten und Hilfsmittel dafür vorhanden? Wie viele Personenfeststellungen und Festnahmen gab es? Welche Schlüsse konnte die Polizei Köln daraus für die Vorbereitung des Silvesterabends 2015 ziehen? Gab es im Vorfeld bereits Engpässe?

1.23.                Mit wie vielen Identitätsfeststellungen und Ingewahrsamnahmen rechnet die Polizei bei einer Menschenmenge von 1000-1500 Personen, die als aggressiv wahrgenommen wird? Wie bereitet sich die Polizei auf so einen Einsatz vor, wenn sie zuvor Kenntnis davon hat? Wie wird auf eine solche Lage üblicherweise spontan reagiert?

1.24.                Wer erhält üblicherweise Kenntnis von Notrufen? Welches Vorgehen gibt es, wenn sich Notrufe plötzlich häufen oder massieren? Wie sieht ein Eskalationsmanagement für Gefahrenlagen bei der Kölner Polizei aus?

 

·        Unter 2.):

2.20.                Wie war der Ausbildungs- und Kenntnisstand der übrigen eingesetzten Beamten? Waren diese in solchen Situationen erfahren? Wie war die Organisations- und Kommandostruktur der Gruppen aufgebaut?

2.21.                Wie war die Bundespolizei vorbereitet? Hatte diese besondere Maßnahmen getroffen? Wie verlief die Kommunikation zwischen Landes- und Bundespolizei konkret an diesem Abend? Welche Informationen sind wann geflossen?

2.22.                Wie verteilen sich die Notrufe der Silvesternacht auf die Zeitstunden? Wie verteilen sich diese auf die Deliktarten? Wie auf das Umfeld des Hauptbahnhofes? Gab es Häufungen oder Spitzen des Aufkommens? Was konnte daraus geschlossen werden?

2.23.                Wie viele Notrufe konnten nicht zu Einsätzen führen? Woran lag das?

2.24.                Wer hatte Kenntnis vom Aufkommen von Notrufen? Wie wurden diese weitergeleitet und ausgewertet? Welche Erkenntnisse konnten wann daraus gezogen werden?

2.25.                Wann genau hat der Dienstgruppenleiter der Leitstelle die Entscheidung getroffen, keine Verstärkung anzunehmen? Welche Informationen lagen ihm zu dem Zeitpunkt genau vor? Welche nicht? Welche Rückfragen hat er mit beteiligten Beamten gehalten? Hätte es einen späteren Zeitpunkt gegeben, zu dem er seine Entscheidung hätte revidieren können oder müssen?

2.26.                Welche Verstärkungskräfte hätten konkret an diesem Abend zur Verfügung gestanden, und wie lange hätte es gedauert, bis sie am Tatort eingetroffen wären? Wäre der Abruf auch noch später möglich gewesen?

2.27.                Welche konkreten Gründe gab es, warum nicht mehr Personen festgenommen werden konnten? Wie viele Zellen standen bereit? Hätten andere Maßnahmen, wie Einkesselungen oder Busse verwendet werden können? Warum wurden solche Maßnahmen unterlassen, als bereits klar war, es mit mehr als 1000 als aggressiv beschriebenen Personen zu tun zu haben?

2.28.                Wie verlief die Räumung des Vorplatzes? War der Haupteingang des Bahnhofs abgeriegelt? War die B-Passage ebenfalls abgeriegelt? Wie war die Situation dabei in der Bahnhofsvorhalle? Waren die Nebeneingänge, die Querpassagen abgeriegelt? Wohin wichen die abgedrängten Menschen aus? Wie schnell füllte sich der Platz wieder, nachdem die Räumung aufgehoben wurde? Warum wurde kein weiterer Räumungsversuch unternommen?

2.29.                Wie war die Situation zwischen 01:00 Uhr und 04:00 Uhr? Wie viele Frauen wandten sich hilfesuchend wann an Beamte vor Ort? Welchen konnte geholfen werden, welchen nicht? Wie viele Menschen wurden zu ihren Gleisen geleitet? Wurden Frauen vor dem Betreten des Bahnhofes von Beamten gewarnt bzw. sie aktiv angesprochen? Gab es in dieser Zeit weitere Bemühungen, Verstärkung zu erlangen? Gab es weitere Bemühungen, zu räumen oder den Platz abzusperren?

2.30.                Wurden vor den Augen von Beamten BAMF-Registrierungen zerrissen? Wurden diese sichergestellt? Wenn ja, wie viele wurden sichergestellt? Wenn nein, warum nicht?

2.31.                Wie war die Lage in der Polizeiinspektion 1? Wie verliefen die Anzeigenaufnahmen? Wer war verantwortlich? Welche Schlüsse konnten an dem Abend in der PI 1 aus dem Anzeigenaufkommen geschlossen werden? Wie wurden diese weitergeleitet?

 

·        Unter 3.):

3.8.Zu welchem Zeitpunkt genau wurde die erste Pressemitteilung verfasst? Von wem? Welche Informationen lagen ihm dabei vor? Welche nicht? Warum nicht? Wann hat die Presseabteilung auf dem Dienstweg von den tatsächlichen Ereignissen Kenntnis erlangt? Was hat sie dann unternommen?

3.9.Welche Einsatzberichte (offizielle / inoffizielle) mit welchem Inhalt gibt es? Welche sind öffentlich, welche nicht? Sind die Erlebnisberichte aus der Presse zutreffend? Welche Schritte wurden unternommen, Berichte anzufertigen, zu erlangen, auszuwerten oder zur Kenntnis zu nehmen?

3.10.                Wie genau verlief die Kommunikation zwischen MIK und PP Köln im Zeitraum vom 01.01. bis zum 08.01.? Wann? In welcher Form? Welche Informationen flossen? Welchen (auch elektronischen) Schriftwechsel gab es mit welchem Inhalt? Welche Widersprüche in der Darstellung des PP Köln haben sich gezeigt? Welche Veränderungen und Ungereimtheiten gab es? War die Berichterstattung ausreichend? Welche Rückfragen ergaben sich, und warum? Welche Aufforderungen mit welchem Inhalt sind in der Zeit an PP Köln ergangen? Welche Rückfragen sind ungeklärt geblieben?

3.11.                Liegt den Behörden der in der Presse abgebildete Übersetzungszettel bedrohlicher sexistischer Sprüche von Arabisch nach Deutsch vor? Welchen genauen Inhalt hat er? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen sind daraus zu ziehen?

3.12.                Welche Haftungsvorsorge trifft das Land? Welche Ansprüche haben Geschädigte?

3.13.                Wie verläuft die Suche nach den geraubten Telefonen? Welche Maßnahmen wurden dazu ergriffen? Wie viele sind es? Welche wurden geortet, und wo? Welche wurden zurückerlangt?

 

·        Unter 4.):

4.3.4.               Wie werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die im Dienst Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, betreut? Welche Fälle gab es? Reichte die Betreuung aus? Welche Folgen sind daraus zu ziehen?

 

4.4.4.               Welche Verfahrensweisen gibt es bei Polizei und Justiz zum Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt? Sind Umgang und Sensibilität angemessen? Welche speziellen Betreuungsangebote von Opfern durch die Polizei und Justiz gibt es? Werden Opfer ausreichend ernst genommen? Kam es zu Fällen von Victim-Blaming oder Täter-Opfer-Umkehr? Gibt es Verbesserungs- oder Schulungsbedarf? Welchen? Wie kann er erfüllt werden?

4.4.5.               Wie viele Betreuungsplätze und welche Therapieplätze stehen für Opfer sexualisierter Gewalt zur Verfügung? Reicht das Angebot aus? Ist das Angebot ausreichend finanziert? Wie lange dauert es, bei Bedarf einen solchen Platz zu erlangen? Welchen Verbesserungsbedarf gibt es? Sind diese Angebote ausreichend barrierefrei?

4.4.6.               Welche öffentliche Aufklärungsarbeit gegen sexualisierte Gewalt gibt es? Wie kann man die öffentliche Debatte befördern? Wie kann man für diese Problematik besser sensibilisieren?

4.4.7.               Wie kann man Pädagogik problembewusst sensibler gestalten?

4.4.8.               Wie kann man darauf hinwirken, dass die Taten nicht verschleiert oder verharmlost, dass die Opfer nicht verhöhnt werden?  Welche medialen Ansätze gibt es? Welche Zusammenhänge gibt es zwischen sexualisierter Gewalt und geschlechterstereotyper Darstellung? Was kann dagegen getan werden?

4.4.9.               Werden Opfer sexualisierter Gewalt ausgegrenzt oder stigmatisiert? Warum? Was kann man dagegen tun?

4.4.10.           Wie kann man vermeiden, dass die Debatte um sexualisierte Gewalt angesichts der Debatte um geflüchtete Menschen in den Hintergrund tritt? Wie kann man der Instrumentalisierung des Problems durch Rassisten und Rechtspopulisten entgegentreten?

4.4.11.           Welche Rechts- oder Strafbarkeitslücken offenbaren sich im Bereich der sexualisierten Gewalt und der sexuellen Belästigung? Was kann dagegen unternommen werden? Was kann das Land NRW dabei tun?

 

 

 

Im Abschnitt VI. wird der Teil 2.) wie folgt neu gefasst:

2.)   ob und wie die Vorbeugung und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt sowie die Betreuung und Versorgung der Opfer sexualisierter Gewalt in Nordrhein-Westfalen verbessert werden muss, u.a.

a)     im Hinblick auf die Betreuung der Opfer mit Hilfsangeboten, Ansprechpartnern, Therapieangeboten und -plätzen sowie Beratungsstellen,

b)     im Hinblick auf personelle und finanzielle Ausstattung der Hilfsangebote,

c)     bei Anzeigenaufnahme, Polizei, Gericht und Strafverfolgung,

d)     mit öffentlicher Aufklärungsarbeit und öffentlicher Debatte,

e)     in Bildung und Erziehung,

f)       in medialer Darstellung von Fällen sexualisierter Gewalt,

g)     in materieller und juristischer Hinsicht.

 

 

 

Im Abschnitt IX. werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

·        Im Punkt 1.) wird das Wort „Fraktionen“ durch „Mitgliedern“ ersetzt.

 

·        Folgender Punkt wird nach 3.) ergänzt:

4.)   Dem fraktionslosen Mitglied des Ausschusses mit beratender Stimme werden die erforderlichen Mittel für 0,5 Stellen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des höheren Dienstes gestellt.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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