In einer Diskussionsrunde der Reihe „BMF im Dialog: Wachstumstreiber Digitalisierung“ des Bundesministerium für Finanzen sprach der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger über Netzneutralität, Telemedizin und intelligente Verkehrssicherheitssysteme in einem Podium mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) und dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Timotheus Höttges. Oettinger stellte darin die These auf, dass es zugunsten von Telemedizin und Verkehrssicherheitssystemen geboten sei, auf Netzneutralität zu verzichten, er deutete an, dass es Leben gefährde, wenn solche Systeme nicht mit Vorrang im Internet bedient werden. Die Bemühungen (speziell auch aus Deutschland), Netzneutralität gesetzlich zu sichern, nannte er „Taliban-ähnliche“ Entwicklungen.
Julia Reda hat den bemerkenswerten Monolog von Oettinger hier hochgeladen, und dazu hier einen lesenswerten Blogpost verfasst.
Oettinger stößt damit argumentativ in das gleiche Horm wie Angela Merkel vergangenen Dezember auf einem Vodafone-Kongress, was ich im Handelsblatt online hier kommentiert hatte: „Frau Merkel, sie spielen falsch!“
Ich frage mich, wie man Telemedizin und Verkehrssicherheitssysteme gestalten will, die auf eine permanente Internetverbindung angewiesen sind, wo es doch bekannt ist, das Internet mobil nicht überall zur Verfügung stehen kann, und man mit Verbindungsabbrüchen auch im stationären Internet rechnen muss. Unverständlich ist auch, wie eine Aufhebung der Netzneutralität dieses Problem lösen soll. Am unverständlichsten ist es für mich allerdings, warum der Parlamentarische Staatssekretär Kampeter und der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Telekom AG Höttges ihm diesen Unsinn nicht achtkantig um die Ohren geschlagen haben.
„Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen.“
Birgit Breuel, dt. Politikerin u. Managerin, bis 1995 Präsidentin der Treuhandanstalt
Ich kenne keine konkreten Produkte, Anwendungen, Dienste oder Forschungen aus den Bereichen Telemedizin oder intelligenter Verkehrssicherheit, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang einerseits, und der Abwesenheit von Netzneutralität andererseits angewiesen sind. Ganz im Gegenteil: Lebenswichtige oder lebensbedrohliche Systeme, wie die Tele-Operation im Organbereich oder die Kollisionswarnung im Straßenverkehr dürfen sich nicht auf Echtzeit-Internetkommunikation verlassen. Das Internet ist prinzipbedingt nicht zu 100% ausfallsicher, und das mobile Internet erst recht nicht überall lückenlos verfügbar, man denke z.B. an Unterführungen oder abgelegene Bereiche. Kein lebensgefährliches System darf sich in solchen Situtationen auf Internet verlassen müssen.
Aber vielleicht liege ich ja falsch. Inspiriert von vergleichbaren Fragen, die Julia Reda an die EU-Kommission geschickt hat, werde ich die Landesregierung in einer kleinen Anfrage folgendes fragen:
- Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich Telemedizin sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang sowie der Abwesenheit von Netzneutralität abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut oder Krankenhaus und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen bzw. Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
- Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich intelligenter Verkehrssicherheit und Mobilität (wie etwa Kollisionswarner) sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang sowie der Abwesenheit von Netzneutralität abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen bzw. Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
- Sind der Landesregierung sonstige Produkte bekannt, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang sowie der Abwesenheit von Netzneutralität abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall das Produkt, jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte mit deren (Marken-)Bezeichnungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
- Wie bewertet die Landesregierung lebenswichtige bzw. lebensbedrohliche Systeme (wie zum Beispiel Tele-Operationen im Organbereich bzw. Kollisionswarner im Straßenverkehr), deren einwandfreies Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang sowie der Abwesenheit von Netzneutralität abhängig ist?
- Welche Schritte ergreift die Landesregierung, um Netzneutralität auf Bundes-, Landes- und Europaebene im Sinne des Landtagsbeschlusses „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!“ mit der Dokumentennummer 16/5777 voranzutreiben?
Auf mein Betreiben hin gibt es einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!“ mit der Dokumentennummer 16/5777 Jetzt ist die Landesregierung gefordert, diesem Beschluss Leben zu verleihen.
Die kleine Anfrage kann man in Gänze hier lesen:
Netzneutralität: Taliban-ähnliche Entwicklung?
Eine Übersicht aller meiner kleinen Anfragen findet man hier:
http://www.daniel-schwerd.de/glaeserner-mdl/kleine-anfragen/
34567 Leser.
#Netzneutralität: @GOettingerEU sieht Taliban-ähnliche Entwicklung: http://t.co/NcsiWxdvKX #OMGoettinger #Oettinger
Also ich beschäftige mich bereits eine Weile mit dem Thema „neue Medienordnung“ (neue Medienordnung – ein Schnelleinstieg) . Was mir zu den Themen „Telemedizin oder intelligenter Verkehrssicherheit,“ im Zusammenhang mit der Netzneutralität auffällt:
* im Koalitionsvertrag_CDU-CSU-SPD
„sollen Bürokratische und rechtliche Hemmnisse in der Telemedizin
abgebaut werden,“
http://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2013/11/Koalitionsvertrag_CDU-CSU-SPD.pdf#page=142
Keine Probleme mit der Bandbreite sind erwähnt.
* im sog. Konvergenzwertachten sind schwere Geschütze aufgefahren und als einziges Grund für die Einführung von sog. Managed Services wird die Sicherung der Meinungsvielfalt nach. Art. 5 des Grundgesetzes genannt. Telemedizin oder Verkehrssicherheit kommen im Konvergenzwertachten einfach nicht vor.
Auf dem Symposium Moderne Regulierung schaffen, Medienzukunft gestalten am 19.03.2015 in Berlin bietet sich eine Gelegenheit die Argumente von Günther Oettinger aus der ersten Hand zu hören und Fragen zu stellen.
Ah ja, zum Thema „Konvergenz und Vielfaltssicherung: Was muss getan werden?“ ist eine Paneldiskussion geplant.
Anmerkung: Wenn Günther Oettinger mit Argumenten wie „Taliban-ähnliche Entwicklung“ daher kommt, dann hat die Große Koalition wahrscheinlich keine richtige Argumente?
Na ja, wenn Telemedizin und Verkehrssicherheit kein Grund genug sind, um der Netzneutralität ein Garaus zu machen, dann
erklärt der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Wächter der Meinungsvielfalt und Erklär-Bär der Nation Torsten Albig (SPD) in einem Selbstgespräch
„Eine Medienordnung müsse, so Albig, „eine diskriminierungsfreie Anzeige von Suchergebnissen“ sicherstellen.“ Albig will Google und Facebook in Medienregulierung einbeziehen. So, so also im Sprachgebrauch von SPD heisst die Zensur „diskriminierungsfreie Anzeige „.
Und das mit dieser neuen Medienordnung die Gewinnaussichten für die SPD-Beteiligungen – s. DDVG und SPD-Beziehungsnetzwerk automatisch verbessern, es ist nur ein Zufall. Ein Schelm, wer böses dabei denkt!
SPD ist ein Lobby-Verein der Medienkonzerne, 09.03.2015 und deswegen kein Wunder, dass „SPD an gravierendem Imageproblem leidet“.
#Netzneutralität: Taliban-ähnliche Entwicklung? Kl. Anfrage 111 veröffentlicht: http://t.co/kP9T7G54Qj – siehe auch http://t.co/NcsiWwVUmn
Am 05.06.2015 während der Podiumsdiskussion zum Thema „Digital und klug? Wie wir Wirtschaft und Gesellschaft gestalten” auf dem 35. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Stuttgart hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel die bereits von Günther Oettinger im Kontext der Netzneutralität-Diskussion verkündete Anwendungsbeispiele aus der Telemedizin, intelligenter Verkehrssicherheit wiederholt. Hier das Video mit dem erwähnten Statement der Bundeskanzlerin ab der 5. Minute.
Es sieht für mich danach aus, dass die Bundesregierung und die EU für die Durchsetzung von eigenen Interessen beim Thema Netzneutralität auf eine mantraartige Wiederholung von bestimmten Thesen setzen und auf eine sachliche Argumentation verzichten.