Was wusste man über den Attentäter von Düsseldorf-Wehrhahn und welche waffenrechtliche Erlaubnisse besaß er?

17 Jahre nach dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn führte jetzt eine DNA-Spur zu einem Verdächtigen. Damals war eine mit TNT gefüllte Bombe am Bahnhof explodiert, tötete ein ungeborenes Kind und verletzte 10 Menschen. Die Opfer waren überwiegend jüdische Einwanderer, die vom Deutschunterricht an einer Sprachschule kamen.

Der mutmaßliche Täter Ralf S. soll ein bekannter Neonazi aus Ratingen gewesen sein, der über ein Arsenal von Waffen verfügte. Im Zuge der damaligen Ermittlungen wurde er befragt, konnte aber ein Alibi vorweisen, was sich erst später als falsch herausstellte.

Es stellen sich Fragen nach seinem Waffenbesitz und seinem Umgang mit Sprengstoff, sowie nach den Erkenntnissen, die über ihn bereits vorlagen.

Die Sprachschule selbst lag gegenüber dem Ladengeschäft des Ralf S. Von zwei Neonazis seien die Sprachschüler im Herbst vor dem Anschlag bedroht worden.

Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass ein Informant des Verfassungsschutzes für den Tatverdächtigen gearbeitet hat. Auch hier stellen sich Fragen nach Art und Umfang einer möglichen Zusammenarbeit zwischen Ralf S. und den Sicherheitsbehörden des Landes NRW.

Ich habe daher heute der Landesregierung in einer kleinen Anfrage (Drucksache 16/14243) die folgenden Fragen gestellt:

  1. Über welche waffenrechtliche Erlaubnisse und/oder Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Sprengstoff verfügt bzw. verfügte Ralf S.? Bitte nennen Sie für jede Erlaubnis
    • die ausstellende Behörde,
    • den Ausstellungszeitpunkt,
    • wann die Erlaubnis ggf. widerrufen wurde,
    • zu welchen Zeitpunkten die Erlaubnis jeweils überprüft worden ist,
    • von welchen Behörden die Überprüfung jeweils veranlasst wurde, sowie
    • mit welchem Ergebnis die Überprüfung jeweils abgeschlossen worden ist.
  2. Welche Erkenntnisse lagen der Landesregierung zu Ralf S. vor? Nennen Sie z.B. ggf. vorhandene Erkenntnisse aus NADIS, NADIS WN, vom Staatsschutz, vom Landesamt für Verfassungsschutz, ggf. vorhandene Quellenberichte etc. Nennen Sie die jeweils erfassenden Behörden und Datum der Erfassung. Geben Sie auch an, welche Informationen über die Vertrauensperson André M. kamen.
  3. Inwieweit war Ralf S. zu irgendeinem Zeitpunkt als Quelle, Mitarbeiter, Vertrau-ensperson o.vgl. einer nordrhein-westfälischen Polizeibehörde oder eines nordrhein-westfälischen Amtes tätig? Nennen Sie ggf. Amt, Zeitraum und Auftrag.
  4. Inwieweit sind im Zuge der ersten Wohnungsdurchsuchungen des Ralf S. Hinweise auf Sprengstoff bzw. dessen Verarbeitung gefunden worden? Nennen Sie Art und Umfang ggf. gefundener Spuren.
  5. Welche Schritte sind unternommen worden, die beiden die Sprachschüler bedrohenden Neonazis zu identifizieren? Nennen Sie ggf. Ergebnisse der Ermittlungen.

16802 Leser.

Ein Gedanke zu „Was wusste man über den Attentäter von Düsseldorf-Wehrhahn und welche waffenrechtliche Erlaubnisse besaß er?

  • 15. Februar 2017 um 13:27 Uhr
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    Genau so ist das zu handhaben!
    Werden sehen, ob Staat sich als demokratische Institution erweist in dieser Sache.

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