Grundrechte verteidigen, anlasslose Überwachung stoppen, Vorratsdatenspeicherung kippen

Rede zu den beiden Anträgen „Grundrechte verteidigen, anlasslose Überwachung stoppen, Vorratsdatenspeicherung kippen“ sowie „Mehr politische Widersprüchlichkeit geht nicht. CDU und SPD bejubeln erst die Aufkündigung von Safe Harbor und führen dann die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) wieder ein“ (wurden gemeinsam beraten) vom 05. November 2015:


Daniel Schwerd (fraktionslos): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und an den Bildschirmen!

Es gibt genau zwei Arten von Datenbanken: solche, die bereits gehackt worden sind und von denen anschließend gespeicherte Daten in den Umlauf geraten sind, und solche, wo das noch nicht bekannt ist.

Es gibt aber keinen Grund, zu glauben, dass irgendwelche Daten tatsächlich sicher sind. Warum glaubt man also jetzt, dass ausgerechnet die Vorratsdaten sicher aufbewahrt werden können? Darauf basiert letztlich das gesamte Gesetz, indem man spitzfindig unterscheidet zwischen der anlasslosen und massenhaften Speicherung und Erfassung von Daten bei den Providern auf der einen Seite und der gezielten Abfrage durch die Ermittlungsbehörden nach richterlichem Vorbehalt auf der anderen Seite. Das soll dann die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs einhalten. Abgesehen davon, dass vollkommen unklar ist, ob die Gerichte das auch so sehen werden:

Wer bringt denn den Bundesgesetzgeber auf das schmale Brett, die Bewohner unseres Landes dem Risiko einer solchen monströsen Datenspeicherung auszusetzen? Jeden Tag liest man von gehackten Daten im freien Umlauf samt Krankenakten, Passwörtern, Kreditkartendaten etc.

Wir hatten hier im Landtag eine Anhörung, in der der befragte Experte erzählt hat, dass er binnen Stunden in jede kommunale Datenbank einbrechen konnte und dort meist sogar Spuren früherer Einbrüche vorgefunden habe. Wie kommt man also jetzt auf die Idee, dass ausgerechnet die Vorratsdaten auf einmal sicher seien? Dass die ein gefundenes Fressen für Geheimdienste sind, die sich bekanntermaßen einen Dreck um Richtervorbehalte kümmern, das muss man wohl nicht extra betonen. Der beste Datenschutz ist nach wie vor, Daten gar nicht erst zu speichern.

Wie man Berufsgeheimnisträger schützt, ist auch immer noch unklar. Schließlich sind an Kommunikation immer zwei Parteien beteiligt. Wie realisiert man den Schutz eines Anwalts, eines Journalisten oder eines Pfarrers, der plötzlich am anderen Ende einer Kommunikation auftaucht? Das ist völlig ungeklärt.

Über die Vorratsdatenspeicherung haben wir tatsächlich schon oft gesprochen. Die Argumente sind unverändert. Bis heute hat noch niemand den Nutzen einer solchen Regelung belegen können. Sehr wohl aber wird vor dem Schaden gewarnt. Das tun Verfassungsrechtler, Technikexperten und selbst die Industrie.

Lassen Sie uns also dieses Gesetz stoppen, bevor es von den Gerichten kassiert werden muss und bevor die 260 Millionen € rausgeworfen sind, die die Einführung der Vorratsdatenspeicherung kosten wird. Die Zeche dafür zahlen nämlich wir alle, auch mit erhöhter Datenunsicherheit.

Vielen herzlichen Dank.

Schwer(d) informiert! Radio-Interviews zur Vorratsdatenspeicherung und Transparenz durch soziale Medien

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Hallo liebe Blogleser_innen,

vor einigen Tagen führte das Campusradio Köln, der Studentensender aus Köln, ein Interview mit mir. Der Redakteur Andreas Jansen vom Campusradio besuchte mich im Landtag und führte mit mir ein Gespräch zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Es entwickelte sich ein Dialog, welcher die Pro- und Contraargumente anschaulich darstellt und den vermeintlichen Nutzen der massenhaften Vorratsdatenspeicherung entlarvt. Der Link zur Datei ist unterhalb dieses Textes.

 

Ein weiteres Interviews habe ich mit Hauke van Göns (@hauke_vg) geführt, der für das Campusradio Wilhelmshaven und das unabhängige Münchener Radio Lora 924 das Interview aufgezeichnet hatte. Schwerpunkt war hierbei die Frage, ob und welche Möglichkeiten der Digitale Wandel mit sich bringt um Politik transparenter, responsiver und direkter zu gestalten. Das Interview wurde noch nicht ausgestrahlt, ist aber fertig produziert, ich verlinke es ebenfalls unten.

Der Konvent kuscht: Ein Gefallen für den Koalitionspartner

Foto: Arne Müseler / arne-mueseler.de  Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Foto: Arne Müseler / arne-mueseler.de
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Eine gekürzte Fassung dieses Beitrags ist am 27.06. in der Tageszeitung „neues deutschland“ in der Rubrik „Meinung“ erschienen.

Vergangenen Samstag hat der SPD-Parteikonvent den Antrag der Parteispitze zur Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikations-Verbindungsdaten in Deutschland mehrheitlich angenommen. Hinter verschlossenen Türen berieten 250 Delegierte über die Zukunft der Privatsphäre in Deutschland, während die versammelte Presse vor den Türen, und wir alle vor den Fernsehgeräten mit Phoenix-TV-Programm warteten.

Der Parteivorsitz hatte sich zuvor eindeutig für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen: Nur zwei der 35 Führungsmitglieder stimmten letztlich dagegen. Ganz anders die Parteibasis: Über 100 Gliederungen der SPD, darunter 11 Landesverbände, hatten sich gegen die Vorratsdatenspeicherung positioniert. Widerspruch kam von SPD-Netzpolitikern. Auch aus der Jugendorganisation der SPD rumorte es gewaltig.

Gabriel und Fahimi holten die große Keule der „Regierungsfähigkeit“ heraus, Rücktrittsdrohungen standen im Raum, und auf dem Konvent wurden Kritiker und Befürworter in geschickter Reihenfolge orchestriert: Und der Konvent kuschte. Letztlich sprachen sich 124 der Delegierten für, 88 gegen den Vorstandsantrag aus. Mit knapp 60% setzt die SPD ihre Beschlusslage auf Bundesebene Pro Vorratsdatenspeicherung fort. Überraschend ist das also im Grunde nicht.

Große Keulen geschwungen

Es wackelt der Schwanz mit dem Hund: Wie kommt es, dass die Delegierten all dieser SPD-Gliederungen entgegengesetzt stimmen? Wenn sich sämtliche politischen Schwergewichte eindeutig positionieren, so sorgt das offenbar in der offenen Abstimmung für Eindruck. Womöglich hat aber auch das Dauerfeuer polemischer Argumentation für Überwachung zu langsamer Gehirnerosion geführt. So twitterte der baden-württembergische SPD-Innenminister Reinhold Gall am Abend nach der Abstimmung: „Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen“ (Das Komma fehlt bereits im Original). Sehr schön ist erkennbar, wie nachhaltig erfolgreich die unbewiesene Behauptung ist, Vorratsdatenspeicherung würde Kinderleid verhindern, ebenso wie das Mantra, man müsse auf Freiheiten verzichten, um Sicherheit zu gewinnen. Es traut sich offenbar niemand, diese Behauptungen zu hinterfragen – wenn man sich dann im Ruf eines Kinderschänderfreundes wiederfinden muss.

Schmallippig diktiert der Bundesvorsitzende auf der Pressekonferenz kurz nach der Abstimmung den Journalisten in den Block, dass Freiheit und Sicherheit sich nicht ausschließen – und das unmittelbar nach den Diskussionen, die gerade das eine gegen das andere erfolgreich ausgespielt haben. Angesprochen auf die Terroranschläge von Paris weist er darauf hin, niemals die Vorratsdatenspeicherung in diesem Fall angeführt zu haben, die in Frankreich bestand und die ganz offensichtlich keinen Beitrag zur Verhinderung dieser Taten leistete. Leider spricht ihn keiner der anwesenden Journalisten auf den Anschlag durch Anders Breivik an, zu dem Gabriel schon mehrfach behauptete, die Vorratsdatenspeicherung wäre in diesem Fall erfolgreich gewesen, obgleich sie in Norwegen technisch zu diesem Zeitpunkt gar nicht umgesetzt war, also keinen Beitrag geleistet haben kann.

Linke Positionen ohne Not geräumt

Derweil ist es seitens der CDU auffallend still: Weder wurde vorher erkennbar Druck auf den Parteikonvent ausgeübt, noch wurde anschließend die Entscheidung genüsslich kommentiert – die CDU kann sich hier vollkommen zurücklehnen, denn der ganze Empörungssturm geht ausschließlich auf die SPD nieder. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft soll nach Medienberichten gesagt haben, sie ärgere sich, dass die SPD das Thema auf sich gezogen habe. Und damit hat sie Recht: Die SPD hat ohne Not ein polarisierendes Thema durchgekämpft, in dem sie dem großen Koalitionspartner einen Gefallen tut und bei dem sie nichts gewinnen kann. Umso unverständlicher, warum der große Vorsitzende sein gesamtes Gewicht dafür in die Waagschale warf. Merkel ist da geschickter, sich aus unangenehmen Themen vollkommen herauszuhalten.

Die Hoffnungen liegen erneut auf dem Bundesverfassungsgericht. Denn an der grundsätzlichen Konstruktion, dass Daten massenhaft, flächendeckend und anlasslos gespeichert werden, hat auch der neue Gesetzentwurf nichts geändert. Darüber wird der neue Name „Mindestspeicherfrist“ nicht hinwegtäuschen. Amüsantes Detail am Rande: Selbst Gabriel nennt die Maßnahme immer wieder „Höchstspeicherfrist“ – die Unsinnigkeit dieser Sprachverwirrung wird deutlich, wenn beide Begriffe synonym verwendet werden können. Von glaubwürdiger Netzpolitik hat die SPD jedenfalls Abstand genommen.

Übrig bleibt eine innen- und bürgerrechtspolitisch deutlich nach rechts gerückte SPD: Da, wo die CDU bereits ist. Das ist keine profilschärfende Maßnahme, im Gegenteil: Eine CDU „light“ braucht niemand. Ohne Not räumen die Sozialdemokraten reihenweise Positionen links der Mitte. Sie erledigen damit die schmutzige Arbeit der Union, der nachher die Früchte zufallen werden – der SPD wird das niemand danken. Ich sehe jedenfalls schwarz für die nächsten Wahlen.

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Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!

man-358969_640Wir haben heute zu einem CDU-Antrag, der eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert, einen Entschließungsantrag eingereicht:

„Runter vom toten Pferd! Angstmache beenden, Vorratsdatenspeicherung ablehnen!“ (Drucksache 16/7849).

Dazu habe ich das folgende Pressestatement abgegeben:


Die Vorratsdatenspeicherung ist ein datenschutztechnischer Alptraum. Mit ihr
werden die Kommunikationsdaten und damit die persönlichen Informationen über
Millionen Bürger anlasslos, massenhaft und grundlos gespeichert. Demgegenüber
steht die anlassbezogene Datenspeicherung, bei der in einem Verdachts- oder
Ermittlungsfall selbstverständlich ganz gezielt Daten von bestimmten
Verdächtigen gesammelt werden.

In der Debatte gehen diese beiden Arten von Datenspeicherung wild durcheinander.
Die eine wird mit der anderen begründet. Diese absichtsvolle Vermischung darf
nicht toleriert werden. Verwerflich ist auch die Instrumentalisierung der Opfer
der Anschläge von Paris, um die Vorratsdatenspeicherun zu rechtfertigen.

Bisherige Versuche auf bundesdeutscher oder europäischer Ebene, eine anlasslose
Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind an verfassungsrechtlichen Bedenken
gescheitert. In Deutschland darf es keine Einführung der Vorratsdatenspeicherung
gegen die Grundrechte geben. Sicherheit gibt es nur durch mehr Freiheit, nicht
durch den Abbau von Freiheitsrechten. Der beste Datenschutz ist immer noch,
sowenig Daten wie möglich zu sammeln. Und Datenschutz erhöht unser aller
Sicherheit.

Vorratsdatenspeicherung: Das Ermittlungsvakuum in den Köpfen

Diesen Beitrag habe ich ursprünglich am 13. Mai bei Carta veröffentlicht.


Vorratsdatenspeicherung: Das Ermittlungsvakuum in den Köpfen

Wie Sicherheitsbehörden und -politiker Sachargumente ignorieren

Der Glaube an die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung hat esoterische Züge. Rational ist er nicht zu erklären, und Gegenbeweise werden ignoriert. Stattdessen werden Kritiker mit Totschlagargumenten bedacht. Die Rechtfertigungsstrategien dieser Vorratsdatenspeicherungs-Gläubigen ähneln der von Anhängern der Homöopathie oder anderen Nichtwissenschaften.

Die Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern verabschiedeten auf ihrer Konferenz am vergangenen Freitag, dem 9. Mai 2014, eine „Erfurter Erklärung“. Darin fordern sie „eine bundesgesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung“. Ohne Vorratsdatenspeicherung könnten Ermittler derzeit schwere Straftaten nicht aufklären, heißt es.

Sie postulieren eine Schutzlücke; Datenschutz drohe zum Täterschutz zu werden. Und weiter:
 

„Insbesondere Täter, die im Bereich der Internetkriminalität agieren oder die die Verbreitung und den Konsum von Kinderpornografie ermöglichen, dürfen nicht länger im Dunkelfeld dieses gegenwärtigen Ermittlungsvakuums untertauchen.“

 
Auch die Innenminister SPD-geführter Länder bestehen auf der Vorratsdatenspeicherung. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger beispielsweise behauptete in einem Interview mit heute.de:
 

„Der Wegfall der Mindestspeicherfrist hat zu einer gravierenden Schutzlücke im Kampf gegen Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus geführt.“

 
Für diese Behauptungen bleiben sie jedoch Beweise schuldig. Dabei sind im Fall der Vorratsdatenspeicherung die Voraussetzungen für eine systematische Untersuchung optimal.

In Deutschland bestand in der Vergangenheit schon einmal eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Am 01.01.2008 trat ein entsprechendes Gesetz in Kraft, welches bis zum 02.03.2010 galt, nachdem die Regelung vom Bundesverfassungsgericht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurde. Im Vergleich zu Ermittlungs- und Verurteilungszahlen der Vor- bzw. Folgejahre sollte es möglich sein, die Erfolgsbilanz, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu analysieren.

Doch solche Zahlen liegen gar nicht vor. Mit einer kleinen Anfrage erkundigten wir Piraten im Landtag Nordrhein-Westfalens uns bei der Landesregierung, wie viele Anfragen es für den Datenpool der Vorratsdatenspeicherung im Zeitraum zwischen dem 01.01.2008 und dem 02.03.2010 gab, aufgrund welcher Straftatbestände diese vorgenommen wurden, und welchen Anteil sie am Ermittlungserfolg jeweils hatten.

Die Antwort ist vielsagend nichtssagend: Solche Daten liegen nicht vor. Innenminister Jäger kann nur allgemein argumentieren und verweist ansonsten vage auf Statistiken des Bundesjustizamtes.

Tatsächlich ist die Aufklärungsrate von schweren Verbrechen, dokumentiertem Kindesmissbrauch sowie der Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ überdurchschnittlich hoch. In den Jahren, in denen die Vorratsdatenspeicherung in Kraft war, ist kein Anstieg der Aufklärungsraten schwerer Straftaten feststellbar. Ein Absinken oder gar ein Einbruch in diesen Quoten nach dem 02.03.2010 ist ebenfalls nicht zu erkennen.

Im Tatbereich „Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB“ (Titel 14330 der polizeilichen Kriminalstatistik) lag die Aufklärungsquote 2007 unmittelbar vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bei 93,1%.

Die Quote veränderte sich anschließend kaum. 2008 lag sie bei 94,2%, 2009 bei 93,5%, 2010 bei 87,2%. Nach dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung gibt es keinen Einbruch in der Aufklärungsrate: 2011 wurden 90,6% der Fälle aufgeklärt, 2012 wiederum 91,8%. Es werden also jedes Jahr rund 9 von 10 Fällen aufgeklärt.

Eine Auswirkung der Vorratsdatenspeicherung auf die Zahlen kann man nicht feststellen. Eine Schutzlücke gibt es in diesen Fällen nicht, im Gegenteil – die Täter werden recht zuverlässig ermittelt und verurteilt, ungeachtet der Existenz oder Abwesenheit einer Vorratsdatenspeicherung. Das – ohnehin hohe – Aufklärungsniveau konnte durch die Vorratsdatenspeicherung nicht weiter gesteigert werden. Damit ist sowohl die Notwendigkeit als auch überhaupt eine Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung solcher Verbrechen in Frage zu stellen.

Warum aber halten Innenpolitiker und Sprecher von CDU, SPD und Polizei an der Vorratsdatenspeicherung so fanatisch fest, obwohl sie selbst keine nachprüfbaren Argumente für die Notwendigkeit oder Wirksamkeit anbringen? Warum ignorieren sie alle Belege, dass Vorratsdatenspeicherung weder erforderlich noch effektiv ist?

Im Gegenteil – jeder, der gegen den Glauben dieser Sicherheitsesoteriker argumentiert, muss befürchten, als Kinderschänder denunziert zu werden. Jede Diskussion wird mit solchen Totschlagargumenten im Keim erstickt. Wissenschaftlich oder rational ist dieser Neigung offenbar nicht beizukommen. Dulden darf man die Kontrollsucht der Spähfanatiker dennoch nicht.

Wie bei Verschwörungstheorien wird selbst die Abwesenheit von Argumenten als Argument verwendet, und jeder Kritiker gilt als interessengesteuert, manipuliert und verdächtig. So etwas muss ich auf den neuen Montagsdemonstrationen wohl hinnehmen, aber nicht in den Kabinetten unseres Landes.

Die religiös anmutende Überzeugung von etwas, was sich nicht beweisen lässt, das Niederschreien aller Gegenargumente erinnert mich an Esoteriker. So argumentieren Anhänger der Homöopathie, die ebenfalls keine rationalen Argumente vorbringen und Gegenbelege ignorieren.

Doch Homöopathie ist im Normalfall harmlos – sie schadet auch nicht. Vorratsdatenspeicherung hingegen ist gefährlich für unsere Freiheit und unsere Demokratie, und die Datenberge gefährden unsere Sicherheit.

 

Freiheit statt Angst 2013 – Demo am 7. September 2013 in Berlin

Stoppt den Überwachungswahn!

Am 7. September 2013 werden wir in Berlin wieder für unsere Bürgerrechte auf die Straße gehen. Das ist aktueller denn je, die Angriffe auf unsere Privatsphäre, unsere Bürgerrechte und unsere Freiheit nehmen zu und werden immer umfassender.

Wir wehren uns gegen die totale Überwachung durch #Prism, #Tempora, #Vorratsdatenspeicherung, gegen Drohnen, Klarnamenspflicht und vieles weitere mehr.

Dagegen tun wir wieder etwas! Es wäre toll, wenn Ihr teilnehmen könnt:

Samstag, 7. September 2013, 13.00 Uhr am Potsdamer Platz Update 21.08: Alexanderplatz!! in Berlin. (Wegen des großen Andrags verlegt zum Alexanderplatz.)

Aber auch im Vorfeld könnt ihr helfen: Mobilisiert über Twitter unter dem Hashtag #fsa13 und #fsa, sagt allen Bescheid, bloggt was das Zeug hält, hängt Plakate auf etc. Es ist wichtig!

Plakate und anderes Demo-Material stellt der Foebud hier (Plakate sogar kostenlos) zur Verfügung. Wie das Plakat aussieht, könnt Ihr links sehen.

Weitere Informationen finden sich immer unter Freiheitstattangst.de