Das „#Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist ein Schuss in den Ofen. #LSR jetzt abschaffen!

newspaper-502778_640Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7149 für den heutigen Plenartag eingereicht. Er wird im Landtag – zunächst ohne Debatte – an die zuständigen Ausschüsse, nämlich den Ausschuss für Kultur und Medien (federführend) und an den Wirtschaftsausschuss (mitberatend) überwiesen, eine Debatte im Plenum wird dann nach der jeweiligen Beratung im Ausschuss erfolgen. Im Ausschuss haben wir dann die Gelegenheit, Experten zum Scheitern dieses Vorhabens zu befragen.

Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ sollte ursprünglich bewirken, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, auch Snippets genannt, für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Allein den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, solche kleinen Ausschnitte zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen, beispielsweise beim Suchmaschinenanbieter Google, wäre demnach nicht mehr zulässig gewesen, soweit nicht eine Regelung bzw. Lizenzierung mit dem jeweiligen Verlag getroffen wurde. Im Gegenzug hätten Suchmaschinenbetreiber eine angemessene Vergütung an die Verlage zahlen müssen.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 vorgesehen war, wurde das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat – nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2013 – am 1. August 2013 in Kraft.

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hatte bereits am 27. November 2012 eine Stellungnahme zum damals geplanten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ veröffentlicht. Es prophezeite, dass das geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „leer laufen“ werde. Verleger würden nicht aus Suchindexen gelöscht werden wollen, gleichzeitig seien Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu zahlen. Dies könne zur Vergabe von Gratislizenzen und damit zu einem hohen Aufwand ohne direkten Mehrwert führen. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass sich das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“ und inländische Nutzer benachteiligen würde. Der Regierungsentwurf lasse sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen“, daher fehle „jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden“.

Wie zuvor von den Kritikern des Gesetzes befürchtet, setzte nach Inkrafttreten des „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ eine Rechtsunsicherheit ein, und einige Anbieter von Newsaggregatoren stellten ihre Dienstleistung ein. Die Berliner Verwertungsgesellschaft VG Media, die etwa 200 digitale verlegerische Angebote vertritt, und der Suchmachinenbetreiber Google stritten sich in den vergangenen Monaten um die Anzeige von Snippets der durch die VG Media vertretenen Verleger in den Google-Suchergebnissen. Daraufhin kündigte Google zunächst an, die entsprechenden Angebote ab dem 9. Oktober 2014 aus ihrem Index zu streichen. Nach Bitten der VG Media verschob Google die Streichung auf den 23. Oktober 2014. Am Tag zuvor, am 22. Oktober, räumte die VG Media Google ein „widerrufliches Gratisrecht“ ein, die Angebote der von ihnen vertretenen Unternehmen vorläufig kostenfrei nutzen zu dürfen. Die VG Media sah sich „angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen“.

Während Google durch diese Gratislizenz gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht, sind die kleinen deutschen Anbieter von Newsaggregatoren und Suchmaschinen extrem benachteiligt. Sie dürfen ohne Lizenz keine Snippets verwenden und können aufgrund ihrer geringen Größe kaum auf Gratislizenzen hoffen. Die Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet noch frei zur Benutzung oder lizenzpflichtig ist, trifft sie nach wie vor.

Der Plan der Verleger, an den Einnahmen des de-facto-Monopolisten Google partizipieren zu können, ist trotz des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ gescheitert.

Ich beantrage, dass der Landtag feststellen soll:

  1. Das Ziel, Verleger an den Einnahmen des großen Suchmaschinenbetreibers Google für die Anzeige von kleinsten Snippets derer Verlagsangebote zu beteiligen, wurde durch die Einführung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ nicht erreicht.
  2. Durch die Erteilung von Gratislizenzen für große Anbieter wird deren Marktmacht gestärkt. Kleine Anbieter werden benachteiligt – auch und gerade solche aus Deutschland und NRW.
  3. Ein Gesetz, welches seinen ursprünglichen Auftrag nicht erfüllt, sondern nur seine schädlichen Nebenwirkungen entfaltet, ist überflüssig und muss abgeschafft werden.

Ich beantrage, die Landesregierung aufzufordern,

  1. auf allen politischen Ebenen auf die Abschaffung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ hinzuwirken;
  2. eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, das Urheberrechtsgesetz dahingehend zu ändern, dass die für das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ vorgenommenen Änderungen wieder zurückgenommen werden.

#Leistungsschutzrecht im Landtag: Die ganze Debatte

Wer noch irgendeine Hoffnung in den Parlamentarismus legt, wie ihn die „Altparteien“ betreiben, der möge sich bitte die Debatte zum Leistungsschutzrechtsgesetz ansehen. Da ging es um einen Antrag, sich gegen das Verhalten der Landesregierung zum Bundesrats-Abstimmung des Leistungsschutzrechts auszusprechen, den wir eingereicht haben, nachdem uns die Landesregierung mit unserem Grundantrag über den Tisch gezogen hatte. Ich habe dazu Klartext geredet – sogar von Seiten mancher Abgeordneten der Grünen und der SPD kam unter der Hand Zustimmung.

Dass CDU und FDP pro Leistungsschutzrecht sprechen war zu erwarten, offenbarten sie jedoch ihre Ahnungslosigkeit zum Thema. Die Verrenkungen, die die Sprecher von SPD und den Grünen machen mussten, eine Entscheidung zu verteidigen, die sie selbst nicht mittragen, sind definitiv sehenswert. Alexander Vogt von der SPD musste sichtlich selbst lachen angesichts der Absurdität seiner Argumente – Matthi Bolte war sein körperiches Unwohlsein wegen der Ablenkungsmanöver in seiner Rede anzusehen. Frau Ministerin Schwall-Düren las hölzern vom Blatt ab – sie fühlte sich offensichtlich ebenfalls nicht wohl in ihrer Haut.

Wenn Ihr die halbe Stunde Zeit erübrigen könnt, tut das, es ist sehenswert.

Interessant ist auch das Abstimmungsverhalten. SPD und Grüne haben Einzelabstimmung der Beschlusspunkte beantragt. So kam es, dass unser Antrag in Teilen angenommen wurde (in seiner Gänze dann aber wieder abgelehnt).

Die drei Beschlussaussagen lauteten:

– Der Landtag lehnt das Leitungsschutzrecht für Presseverlage ab

wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen;

– Der Landtag kritisiert das Verhalten der Landesregierung in der 908. Sitzung des Bundesrats am 22. März 2013, bei der sie ein handwerklich mangelhaftes und unnützes Gesetz, das schädlich für die Meinungs- und Informationsfreiheit ist, entgegen der eigenen Überzeugungen durchgewunken hat. Die Landesregierung beschädigt mit ihrem Verhalten nicht nur ihre eigene politische Glaubwürdigkeit, sondern auch die Position der Abgeordneten des Landtags NRW

wurde abgelehnt, SPD, CDU, GRÜNE und FDP stimmten geschlossen dagegen;

– Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Zukunft Absichtserklärungen und tatsächliches Handeln miteinander in Einklang zu bringen, zu den eigenen Überzeugungen zu stehen und diese in politisches Handeln umzusetzen

wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Mehrheit von SPD und GRÜNEN. Neben uns Piraten stimmten auch CDU und FDP für diesen Punkt. Man könnte sagen, die Regierungsfraktionen haben ihrer Regierung einen Freifahrtsschein ausgestellt, in Zukunft die eigenen Überzeugungen vernachlässigen zu können, sowie die eigenen Absichtserklärungen dann im Handeln zu missachten.

Der Gesamtantrag wurde dann allerdings wieder abgelehnt, mit den Stimmen aller Fraktionen ausser den Piraten.

Über Feedback freue ich mich immer!

Plenarrede zum Bundesratsbeschluss #Leistungsschutzrecht

Am Donnerstag, den 25. April 2013, redete ich zu der äußerst unglücklich gelaufenen Abstimmung zum Leistungsschutzrecht im Bundesrat.

Die Abstimmung ist durchwachsen verlaufen, die Regierungsfraktionen liessen unseren Antrag in drei Teilen abstimmen.

Folgende Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:

Piraten-Antrag gegen Leitungsschutzrecht teilweise erfolgreich

Die Piratenfraktion hat sich im Plenum des Landtags NRW erneut gegen das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen und das Verhalten der NRW-Landesregierung scharf kritisiert. „Es ist traurig, dass unser erneuter Antrag überhaupt notwendig ist“, sagt Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion. „Ministerin Schwall-Düren hat im Kultur- und Medienausschuss erklärt, sie werde im Sinne des Piraten-Antrags alle Möglichkeiten im Bundesrat ausloten, um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu stoppen.“ In der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat ließ die NRW-Landesregierung das Gesetz jedoch einfach passieren.

„Die Ministerin sagt A und tut B. Für uns ist klar, dass es sich hierbei um ein Wahlkampfmanöver handelt: Offensichtlich hatte man in der rot-grünen Landesregierung Angst, sich im Bundestagswahlkampf mit den mächtigen Presseverlagen in NRW anzulegen“, vermutet Schwerd. „Die Ministerin hat die Parlamentarier im Ausschuss auf eine falsche Fährte geführt, um zu verhindern, dass der Landtag die Regierung mit einem klaren Auftrag in die Bundesratssitzung zum Leistungsschutzrecht schickt. Aber wir bleiben dabei: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage dient nicht der Vielfalt oder Qualität von journalistischen Angeboten, es schränkt die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet unzulässig ein. Wir lehnen das Gesetz weiterhin ab und setzen uns dafür ein, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wieder abzuschaffen.“

Das Plenum hat den Antrag der Piratenfraktion teilweise angenommen. Damit hat es beschlossen, dass der Landtag NRW das Leitungsschutzrecht für Presseverlage ablehnt.

 
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Leistungsschützer und Leistungsbeschützte!

CDU und FDP haben am 1. März 2013 mit ihrer Mehrheit im Bundestag ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt. Dieses Leistungsschutzrecht ist handwerklich schlecht gemacht und schädlich für die Meinungsfreiheit.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir Piraten haben daher schon vor Wochen einen Antrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung auffordern, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Sie, Frau Dr. Schwall-Düren, sagten in unserer Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 14. März wörtlich – ich zitiere –:

„Die Landesregierung lehnt das Leistungsschutzrecht so, wie es der Bundestag am 1. März beschlossen hat, ab. Mit dieser Ablehnung stehen wir an der Seite der uns tragenden Koalitionsfraktionen, aber auch an der Seite der Piraten.“

Und weiter:

„Das Gesetz, wie es im Bundesrat vorliegt, ist handwerklich mangelhaft. Es vernachlässigt die legitimen Interessen zu vieler Beteiligter und leistet keinen erkennbaren Beitrag zur publizistischen Vielfalt im Netz.“

Und dann sagten Sie noch:

„Die Landesregierung wird im Bundesrat mit den anderen Ländern alle Möglichkeiten ausloten, um ein besseres Ergebnis zu erzielen.“

Ich glaube, Piraten, die Fraktion der SPD, die Fraktion der Grünen und die Landesregierung sind sich im Ausschuss für Kultur und Medien selten so einig gewesen wie bei der Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

(Beifall von den PIRATEN)

Sowohl der Kollege Alexander Vogt von der SPD als auch der Kollege Matthi Bolte von den Grünen werden sich erinnern, wie froh wir alle über die Haltung der Landesregierung waren. Herr Vogt begrüßte die eindeutige Positionierung der Landesregierung. Auch Herr Bolte war dankbar dafür, dass sich die Landesregierung im Bundesrat gegen dieses Gesetz stellen wollte. Hören Sie sich noch einmal den Audiomitschnitt der Ausschusssitzung an!

Wir Piraten haben offenbar einen Fehler gemacht. Wir glaubten, dass bei der Regierungspolitik hier im Land Sachorientierung und Vernunft Vorrang hätten. Doch offensichtlich gibt es hier im Landtag stattdessen nur eine Prämisse, die lautet: Wahlkampftaktik!

(Beifall von den PIRATEN)

Wenn die Landesregierung ankündigt, alle Möglichkeiten zu ergreifen, das sinnlose Leistungsschutzrecht zu stoppen, dann erwarten wir, dass die Landesregierung tatsächlich alle Möglichkeiten ergreift, dieses sinnlose Leistungsschutzrecht zu stoppen.

(Beifall von den PIRATEN)

Nur aus diesem Grund waren wir damit einverstanden, vor der entscheidenden Bundesratssitzung auf ein Votum zu verzichten und stattdessen einer Sachverständigenanhörung zuzustimmen. Entsprechend perplex waren wir, als wir kurz vor der entscheidenden Bundesratssitzung die ersten Berichte hörten, dass die Landesregierung im Bundesrat nun doch nicht für die Einberufung eines Vermittlungsausschusses stimmt. Genau diese Einberufung wäre aber das Mittel der Wahl gewesen, um tatsächlich alle Möglichkeiten für ein besseres Ergebnis im Bundesrat auszuloten.

(Beifall von den PIRATEN)

Stattdessen hat der Bundesrat, in dem Rot-Grün die Mehrheit hat, eine windelweiche Entschließung gefasst, in der die neue Bundesregierung dazu aufgefordert wird, ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu erarbeiten. Da kann ich mir nur an den Kopf fassen: Welche neue Bundesregierung denn?

Frau Dr. Schwall-Düren, glauben Sie etwa, ein schlechtes Gesetz ist besser als gar kein Gesetz? Oder haben Sie kurzfristig von Ihrem Kanzlerkandidaten, dem Herrn Steinbrück, eine neue Marschrichtung vorgegeben bekommen? Könnte es sein, dass Sie sich gerade hier in NRW so kurz vor der Bundestagswahl nicht mit den großen Presseverlagen anlegen wollten?

Frau Ministerin, ich muss feststellen: Sie haben uns veräppelt! Sie haben den Ausschuss und uns Parlamentarier auf eine falsche Fährte geführt. Aber zu welchem Preis? – Sie haben im Bundesrat ein handwerklich mangelhaftes und schädliches Gesetz abgenickt, obwohl Sie wenige Tage vorher signalisierten, das Leistungsschutzrecht aufhalten zu wollen. Sie sind dafür verantwortlich, dass wir in Deutschland ein schlechtes und ungerechtes Gesetz mehr haben.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich fasse zusammen: Wir Piraten kritisieren das Verhalten der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der 908. Sitzung des Bundesrates scharf. Sie haben mit Ihrem Verhalten die Position dieses Parlamentes geschwächt und unser aller politische Glaubwürdigkeit beschädigt.

Nordrhein-Westfalen lehnt das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab. Nur sind Sie als Landesregierung offenbar zu ängstlich, auch im Bundesrat so zu handeln. Sie sind politisch unglaubwürdig.

(Beifall von den PIRATEN)

Sie sollten sich überlegen, wieso draußen auf der Straße niemand mehr Politikern traut. Wegen solcher politischer Winkelspielchen, weil Sie heute A sagen und morgen B tun! Jedenfalls kann ich dieser Landesregierung nicht mehr glauben. – Vielen Dank!

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPD-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Vogt.

Unschöne Wendung beim Leistungsschutzrecht

LeistungsschutzEine unschöne Wendung nahm die Haltung der Landesregierung zum Leistungsschutzrecht. Wie wir heute der Presse entnehmen konnten, will Ministerin Schwall-Düren im Bundesrat nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen. Das heißt, dass die SPD auf die Möglichkeit, das LSR im Vermittlungsausschuss zu verzögern, verzichten will. Man ist zwar dagegen, tut aber nichts.

Das steht in krassem Widerspruch zu der Aussage, die wir vergangene Woche von ihr im Ausschuss für Kultur und Medien zu hören bekamen. „Alle Register gegen das Gesetz ziehen“, wie sie es dort zusagte, sieht anders aus. Die Beantragung einer Anhörung durch die Grünen zum Thema, der dafür sorgte, dass wir unseren Antrag gegen das Leistungsschutzrecht heute nicht im Plenum diskutierten, bekommt so auch eine ganz neue, fiese Note.

Wir haben folgende Pressemitteilung verfasst:

Leisungsschutzrecht: Ministerin Schwall-Düren darf nicht umkippen!

Kurz vor der Bundesrat-Abstimmung über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger scheint die rot/grüne NRW-Landesregierung einzuknicken.

Daniel Schwerd, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Diese Landesregierung versagt in der Netzpolitik völlig. Die rot-grünen Politiker gehen vor den starken Verlagen in NRW in die Knie und brechen lieber uns gegenüber ihr Wort. Denn noch in der vergangenen Sitzung des Ausschusses Kultur und Medien sagte Ministerin Schwall-Düren, dass sie alle Register ziehen werde und sich auf breiter Front gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht einsetzen werde. Und heute? Heute kündigt zunächst sie und dann SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück an, dass das alles nicht mehr gelten soll.“

Frank Herrmann, Kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Es ist einfach nicht einzusehen, wieso die Ministerin sich an einem Tag in den Ausschuss setzt und zugibt, dass die Regelung zum Leistungsschutz für Presseverleger handwerklich schlecht und inhaltlich unsinnig ist, und eine Woche später komplett anders handelt. Wir fordern die Landesregierung auf, morgen im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen! Wir hoffen sehr auf ein Einsehen über Nacht. Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass unzählige Blogger in eine völlige Rechtsunsicherheit gestoßen werden.“

Christopher Schrage vom Landesverband der Piratenpartei NRW:

„Die Landesregierung torpediert ihr eigenes Engagement im Bereich des Lokaljournalismus, denn die noch in der vergangenen Woche gelobten neuen und unabhängigen lokalen Online-Angebote wären die ersten, die unter einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu leiden hätten. Denn diese müssten schon direkt nur für Hinweise auf überregionale Berichte zahlen, oder sie schließen Exklusivverträge mit Großverlegern und untergraben damit ihre journalistische Unabhängigkeit.“

Nach Ansicht der Piraten in NRW sorgt das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger wegen unklarer Formulierungen für zusätzliche rechtliche Unsicherheit bei Bloggern und schützt die Urheber nicht ausreichend. Erste Beispiele gibt es bereits ( http://www.nfhdata.de/ ).

Hintergrund – Was bisher geschah:

Die Piratenfraktion hatte im Landtag NRW ihren Antrag “Nordrhein-Westfalen lehnt die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab” (Drucksache 16/2136) eingereicht. Ziel des Antrags war es, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat dafür einzutreten, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und ggf. anschließend Einspruch gegen den von der Bundesregierung eingereichten Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (BT-Drucksache 17/11470) eingelegt wird.

Dieser Antrag hätte in der vergangenen Woche am 14.03.2013 im zuständigen Kultur- und Medienausschuss abschließend beraten werden müssen, um in der heutigen Plenarsitzung abgestimmt zu werden. Die die Landesregierung tragenden Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen signalisierten in der Ausschusssitzung, ebenso wie Ministerin Schwall-Düren für die Landesregierung, dass sie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorgelegten Form ablehnen.

Gleichwohl beantragte Matti Bolte (Bündnis90/Die Grünen) eine Expertenanhörung, um sich mit dem Thema noch ausführlicher zu beschäftigen. Durch diesen politischen Schachzug wurde verhindert, dass das Plenum den Antrag heute abstimmen kann. Letztlich haben sich die Parlamentarier an dieser Stelle ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten genommen. Bündnis90/Die Grünen haben somit verhindert, dass der Landtag NRW die Landesregierung mit einem eindeutigen Auftrag zur Bundesratssitzung schickt.