Ich habe die Landesregierung gefragt, wieviele Überwachungsdrohnen Nordrhein-Westfalen besitzt und wofür sie eingesetzt werden. Nachdem die Antwort nun da ist, habe ich einen kleinen Vodcast zu der Problematik gemacht.
Über Feedback freue ich mich!
Politik aus Notwehr
Ich habe die Landesregierung gefragt, wieviele Überwachungsdrohnen Nordrhein-Westfalen besitzt und wofür sie eingesetzt werden. Nachdem die Antwort nun da ist, habe ich einen kleinen Vodcast zu der Problematik gemacht.
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PM der Piratenfraktion zum Überwachungsdrohneneinsatz in NRW
Nordrhein-Westfalen setzt seit dem Jahr 2009 zwei Drohnen ein. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Daniel Schwerd berichtet Innenminister Ralf Jäger von insgesamt 26 Einsätzen der unbemannten Fluggeräte. Diese fanden demnach in den Regionen Köln, Heinsberg, Bochum, Wesel, Viersen, Krefeld, Märkischer Kreis und in Rheinland-Pfalz statt. In der überwiegenden Zahl der Einsätze wurden die Drohnen zur Aufklärung von Grundstücken und Gebäuden im Zusammenhang mit Cannabisplantagen eingesetzt. Daniel Schwerd, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW: “Bei der verdeckten Bildüberwachung mithilfe von Überwachungsdrohnen handelt es sich um einen schweren Grundrechtseingriff. Die Rechtsgrundlage, auf der diese Einsätze stattfinden, lässt vieles offen – die angewendeten Rechtsordnungen sind auf Drohneneinsätze nicht ausgelegt.
Immerhin sind die Überwachungsdrohnen wohl nicht zur Überwachung von Großveranstaltungen eingesetzt worden – aber auch bei Einsätzen auf der Jagd auf Cannabisplantagen können durchaus auch völlig unschuldige Menschen gefilmt werden.
Ich möchte nicht gefilmt werden, nur weil vielleicht mein Nachbar Cannabis im Garten anbaut. Hier treten die Ermittler das Persönlichkeitsrecht von unbescholtenen Bürgern mit Füßen!
Und selbst wenn gewährleistet wird, dass nur die Verdächtigen gefilmt werden, ist hierbei immer noch nicht die Rechtsgrundlage vollständig geklärt. Denn wenn man auf dem Boden in das Gelände eindringen wollen würde, wäre ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig. Aber ein Lufteinsatz wird einfach so durchgeführt.
Wie schon bei anderen Technologien, die mit Terror und organisierter Kriminalität begründet werden, werden die Überwachungsdrohnen sehr schnell auch bei leichtesten Vergehen eingesetzt. Hier ist keine Verhältnismäßigkeit gegeben. Wir fordern das Innenministerium eindringlich auf, Überwachungsdrohnen nur bei Verdacht auf schwerste Straftaten einzusetzen und dabei die Persönlichkeitsrechte aller Bürger zu berücksichtigen.
Grundsätzlich sollte der Einsatz von verdeckter Bildüberwachung Gegenstand einer breiten gesellschaftlichen Debatte sein, die wir dringend führen müssen. Denn die weitere technische Entwicklung wird eine noch intensivere und gleichzeitig unsichtbarere Überwachung möglich machen, und wir sollten uns alle fragen, ob wir das wollen.“