Aufzeichnungen Symposium Arbeit 4.0: Gesellschaft im Umbruch

Die hochkarätig besetzte Veranstaltung „Symposium Arbeit 4.0: Gesellschaft im Umbruch“ vom 31. Januar wurde vom Videosystem des Landtages automatisch gesteuert aufgezeichnet. Die Videos habe ich hier bereitgestellt. Man die einzelnen Beiträge der Playlist auswählen, indem man links oben auf das hier abgebildete Symbol klickt:

Playlist
1. Begrüßung durch Daniel Schwerd (MdL, DIE LINKE)
2. Keynote Anke Domscheit-Berg (Netzaktivistin & Unternehmensberaterin) zu Perspektiven der Digitalisierung / Was kommt auf uns zu?
3. Mathias Schweitzer (Gewerkschafterdialog Grundeinkommen) zu Gewerkschaften und die Erosion der Erwerbsarbeit
4. Dr. Ulrich Schachtschneider (Sozioökologische Transformation) zu Impulsen für den Strukturwandel durch Degrowth und Ökologisierung
5. Edith Bartelmus-Scholich (Herausgeberin Onlinemagazin Scharf-Links)
6. Fazit durch Katja Kipping (Parteivorsitzende DIE LINKE): Welche Impulse sollte die Politik setzen?

Anke Domscheit-Berg wurde leider von dem automatischen, ohne Kameramann gesteuerten System im Bild angeschnitten. Der Beitrag ist aber dennoch sehr sehenswert.

Einladung zum Symposium „Arbeit 4.0: Gesellschaft im Umbruch“

Der Industrie-Strukturwandel in NRW ist noch nicht mal gemeistert, da steht schon der nächste an: Industrie 4.0 und Arbeit 4.0 werden die Welt der Arbeit erneut erheblich verändern. Welche Fragen werden sich uns stellen? Wie sollen wir den Herausforderungen begegnen? Wie können wir diesen Wandel sozial, solidarisch und ökologisch gestalten? Wir wollen auch darüber diskutieren, ob eine Grundeinkommensgesellschaft die anstehenden Umwälzungen in der Arbeitswelt mitsamt ihren Folgen besser bewältigen kann.

Mit Unterstützung der Rosa Luxemburg Stiftung NRW und freundlicher Erlaubnis der Präsidentin des Landtages NRW lade ich Euch/Sie herzlich ein:

Dienstag, 31. Januar 2017, 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Landtag von Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf, Saal E1D05

Programm:
• 14:00 Uhr: Begrüßung durch Daniel Schwerd (MdL, DIE LINKE)
• 14:15 Uhr: Keynote Anke Domscheit-Berg (Netzaktivistin & Unternehmensberaterin) zu Perspektiven der Digitalisierung / Was kommt auf uns zu?
• 15:00 Uhr: Beginn des Podiums / Moderation: Edith Bartelmus-Scholich (Herausgeberin Onlinemagazin Scharf-Links) & Jörg Reiners (Netzwerk Grundeinkommen)
Daniel Schwerd zu Chancen in NRW
• 15:15 Uhr: Mathias Schweitzer (Gewerkschafterdialog Grundeinkommen) zu Gewerkschaften und die Erosion der Erwerbsarbeit
• 15:45 Uhr: Inge Hannemann (Whistleblowerin & Hartz-IV-Rebellin) zu Folgen für künftige Erwerbsbiografien
• 16:15 Uhr: Dr. Ulrich Schachtschneider (Sozioökologische Transformation) zu Impulsen für den Strukturwandel durch Degrowth und Ökologisierung
• 16:45 Uhr: Podiumsrunde (alle)
• 18:15 Uhr: Ende des Podiums
• 18:20 Uhr: Fazit durch Katja Kipping (Parteivorsitzende DIE LINKE): Welche Impulse sollte die Politik setzen?
• 18:45 Uhr: Schlusswort / Danksagung durch Jörg Reiners
• 19:00 Uhr: Offizielles Ende

Wer das Symposium besuchen möchte, melde sich bitte bis Montag, den 16. Januar 2017 mit Namen, ggf. Funktion und Anschrift per E-Mail bei daniel.schwerd (ät) landtag.nrw.de an. Ein Personalausweis o.vgl. ist zum Eintritt nötig. Der Eintritt ist frei.

Industrie 4.0 – Arbeit im Umbruch: Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW in Köln

rls

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW veranstaltet am

Dienstag, den 18.10.2016, um 19:30 Uhr

einen Vortrag samt Diskussion mit mir

Industrie 4.0 – Arbeit im Umbruch

im Salon & Galerie Freiraum,
Gottesweg 116a,
50939 Köln (Stadteil Sülz)

in Kooperation mit dem Rosa-Luxemburg- Gesprächskreis Sülz/Klettenberg in Köln.

Die Industrie 4.0 wird Arbeitsprozesse, wie wir sie kennen, vollständig auflösen. Die Auswirkungen auf Arbeit und Wirtschaft werden erst in Ansätzen deutlich. Was heißt Industrie 4.0 eigentlich, und was erwartet uns? Vor welchen Fragen wird eine moderne Linke morgen stehen? Wir werden darüber sprechen, ob Grund zur Hoffnung oder zur Verzweiflung besteht.

Ich freue mich auf Euch!

#CETA, die Blaupause für das Freihandelsabkommen #TTIP: Undemokratisch und unsozial!

containerschiff

Am Samstag, den 17. September, finden mehrere Großdemonstrationen gegen TTIP, CETA, TISA und co. statt. Kommt zahlreich, und sagt laut Eure Meinung gegen diesen neoliberalen Großangriff auf unsere soziale Demokratie! Für einen fairen Welthandel!
Informationen hier: http://ttip-demo.de/home/

Ich habe mit einem parlamentarischen Entschließungsantrag „CETA, die Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP: Undemokratisch und unsozial!“ (Drucksache 16/12905), der heute im Nordrhein-Westfälischem Landtag abgestimmt wurde, unsere Ablehnung des Freihandelsabkommen CETA formuliert. Worum geht es?

Das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ CETA ist ein geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen. Es sieht umfassende Zoll- und Handelserleichterungen für Unternehmen vor, die grenzüberschreitend tätig sind. In CETA sind ähnliche Regelungen enthalten, die schon beim Freihandelsabkommen TTIP kritisiert werden, welches zwischen der Europäischen Union und der USA verhandelt wird. Daher wird CETA auch als „Blaupause“ und Testfall für den Abschluss von TTIP bezeichnet.

Wie TTIP wurde CETA unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auch unter Ausschluss der demokratisch legitimierten Institutionen der Parlamente verhandelt. Ergebnisse kamen erst durch verschiedene Leaks ans Tageslicht. Erst zum Verhandlungsschluss wurden Dokumente erstmals veröffentlicht.

Die EU-Kommission betrachtet CETA als ein Abkommen, das reine EU-Kompetenzen berührt, so dass sie die Zustimmung der europäischen Länder für nicht erforderlich hält. Aber selbst falls eine Ratifizierung erforderlich wird, wenn CETA als gemischtes Abkommen eingestuft werden wird, könnte das Abkommen auch bereits vor der Abstimmung vorläufig angewendet werden.

Wie TTIP sieht CETA Investitionsschutz vor, der es Unternehmen erlauben wird, Staaten bei der Veränderung von Gesetzen auf Schadensersatz zu verklagen. Erweiterungen von Sozial-, Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutzstandards können damit, wenn sie zu reduzierten Gewinnerwartungen der Unternehmen führen, kostspielige Schadenersatzklagen auslösen. Dazu wird ein Schiedsgericht eingesetzt, dessen Entscheidungen für die Staaten bindend sein werden – und welches selbst frei über die Transparenz seiner Verfahren entscheiden kann. Nationale Gerichtsbarkeiten müssen nicht berücksichtigt werden. Auch US-amerikanische Unternehmen werden bereits vor einer Einigung über TTIP diesen Rechtsschutz durch kanadische Tochterunternehmen nutzen können. Inländische Unternehmen haben diesen zusätzlichen Rechtsschutz im eigenen Land nicht. Gerade internationale Konzerne erhalten damit einen Vorteil zulasten des Gemeinwohls.

Der Investitionsschutz führt zum einem Lock-In-Effekt: Rücknahmen von Privatisierungen und Erhöhungen von Standards im Sozial-, Umwelt-, Arbeits- oder Verbraucherschutz­bereich, die für Unternehmen in irgendeiner Form mit Kosten verbunden sind, werden für alle Zeit unmöglich, oder die damit verbundenen Kosten müssten dauerhaft und vollständig von den Staaten und damit von der Allgemeinheit getragen werden. Analog verhält es sich mit verringerten Gewinnerwartungen der Unternehmen, die ebenfalls von öffentlicher Seite ausgeglichen werden müssten. Der effektive Spielraum gesetzgeberischer Gestaltung wird damit auch für die Zukunft eingeschränkt. Der Investitionsschutz soll noch Jahrzehnte nach einer eventuellen Kündigung des Abkommens Bestand haben.

Koppelung von Aufträgen an die Einhaltung von Tariftreue- und Vergabegesetzen könnte als Diskriminierung ausländischer Unternehmen angesehen werden, und durch CETA unmöglich werden. Auch gegen neue Steuern und Abgaben kann geklagt werden, etwa gegen eine Vermögenssteuer. Der Kulturbereich und öffentliche Dienstleistungen sind nicht ausgenommen, öffentliche Daseinsvorsorge wird dem grenzüberschreitenden Handel untergeordnet. Geplante Rechtsveränderungen mit eventuellen Auswirkungen auf Wirtschaft und Handel müssen noch vor parlamentarischer Befassung und öffentlicher Debatte in einem „Forum für Zusammenarbeit in Regulierungsfragen“ Lobbyverbänden zur Kontrolle und Einflussnahme vorgelegt werden. Nach Abschluss des CETA-Abkommens sind nachträgliche Veränderungen des Vertrages durch einen gemischten CETA-Ausschuss ohne demokratische Kontrolle möglich.

Im Immaterialgüterrecht enthält das Abkommen Regelungen mit unbestimmten Rechtsbegriffen und Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, wie das bereits bei früheren Handelsabkommen wie ACTA kritisiert worden ist.

Während die Grenzen zwischen Kanada und Europa für Waren durchlässiger werden, werden sie undurchlässiger für Waren aus dem Rest der Welt Die Handelserleichterungen zwischen Kanada und der Europäischen Union schließen ärmere Länder aus, benachteiligen sie, und vergrößern damit die weltweite Not und soziale Ungleichheit. Dadurch entstehen neue Fluchtursachen und werden alte verstärkt.

Ich habe mit meinem Entschließungsantrag „CETA, die Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP: Undemokratisch und unsozial!“ (Drucksache 16/12905) beantragt, dass der Landtag folgende Feststellungen trifft:

1. Der Entstehungsweg von CETA als geheim verhandelter, privatwirtschaftlicher Vertrag zwischen Staaten an der Legislative der Staaten sowie an der Öffentlichkeit vorbei ist intransparent und undemokratisch.

2. Eine Beschlussfassung über CETA ohne Beteiligung der nationalen Parlamente darf es nicht geben. Eine vorzeitige Anwendung von CETA vor Beschlussfassung der nationalen Parlamente ist abzulehnen.

3. Einen Investitionsschutz, der über sozialen Errungenschaften, dem Umwelt- oder Verbraucherschutz steht, diese einschränkt oder Fortschritte darin behindert, darf es nicht geben. Damit verbundene Kosten dürfen nicht als zu erstattendes Investitionshemmnis betrachtet werden.

4. Unbestimmte Rechtsbegriffe und Privatisierung von Rechtsdurchsetzung müssen gestrichen werden. Kanada und die europäischen Länder sind demokratische Rechtsstaaten. Die Anrufung lokaler Gerichtsbarkeiten und die Einhaltung der vorgesehenen Rechtswege kann in allen Fällen erwartet werden. Sondergerichts­bar­keiten sind nicht erforderlich.

5. Den Lock-In-Effekt sowie die Einschränkung gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums für alle Zukunft sieht der Landtag mit großer Besorgnis. Die öffentliche Daseinsvorsorge als zentrale Aufgabe des Staates darf nicht gefährdet werden.

6. Ein internationales Handelsabkommen zwischen großen und stark entwickelten Wirtschaftsräumen der Welt benötigt eine Komponente der Entwicklungshilfe. Vorteile, die sich reiche Länder gegenseitig einräumen, dürfen den armen Ländern nicht verwehrt werden. Das stärkt die lokale Wirtschaft in der Dritten Welt, verringert globale Not und Ungerechtigkeit und vermindert damit die Ursachen von Flucht und Vertreibung.

Die Landesregierung habe ich zu folgendem aufgefordert:

1. sich auf allen politischen Ebenen, national sowie international dafür einzusetzen, dass das CETA-Abkommen in seiner jetzigen Form weder ratifiziert noch in Kraft gesetzt wird,

2. darauf hinzuwirken, dass eine eventuelle Neuverhandlung von Anfang an vollständig demokratischen Prinzipien unterworfen wird und dass weltweites Gemeinwohl, soziale Errungenschaften und Umwelt an erster Stelle stehen.

Der Antrag wurde heute im Plenum behandelt, er wurde von den Fraktionen der CDU, SPD, Grüne und FDP bei Zustimmung der Piraten abgelehnt.

Breitbandausbau: Wirtschaftsminister Duin startet Ablenkungsmanöver – Netze gehören in Bürgerhand

Duin

Gestern fand das 4. Breitbandforum des Landes NRW in den Räumen der NRW.Bank in Düsseldorf statt. Verschiedene Referenten stellten dort auf Einladung des Wirtschaftsministeriums Möglichkeiten der Breitbandförderung vor. Eingeladen waren Wirtschafts- und kommunale Vertreter aus ganz NRW. Am Rande des Forums kündigte NRW-Wirtschaftsministers Garrelt Duin in einer Pressekonferenz an, bis 2026 ein flächendeckendes Glasfasernetz in NRW errichten zu wollen.

Endlich ist vom Infrastrukturziel Glasfaser die Rede! Nachdem Minister Duin noch vor ein paar Monaten von „technologieneutraler Förderung“ sprach, ist er in seiner Planung jetzt endlich dort angekommen, wovon wir schon seit Jahren sprechen. Damit ist der Weg zu einem echten Gigabit-Netz offen, um unsere Gesellschaft an das 21 Jahrhundert anzuschließen.

Allerdings fürchte ich, dass es sich bei Duins Ansage um ein Ablenkungsmanöver handelt. Ich befürchte, dass damit klammheimlich das bei Beginn der Legislaturperiode vollmundig gegebene Versprechen, bis 2018 ganz NRW an ein lückenloses Breitbandnetz anzuschließen, vergessen gemacht werden soll. Duin scheint jetzt deutlich geworden zu sein, dass die Landesregierung ihr Ziel meilenweit verfehlen wird. Das wäre dann nicht megastark, das wäre megadreist.

Zudem ist bei den Förderungsbedingungen des Netzausbaus das Primat des Marktes zu bemängeln. Öffentliche Förderung von bürgerschaftlichen oder kommunalen Initiativen soll es nämlich nur dort geben, wo es keine privaten Investitionen gibt. Weiterhin gilt die Bündelung alter Kupferkabel durch die Deutsche Telekom mittels sogenanntem Vectoring ebenfalls als Ausbau. Alle rentablen Netzbereiche gehen damit an Privatunternehmen – für Kommunen und gemeinnützige Initiativen bleiben nur unrentable Gebiete. So wird in Zukunft noch mehr Infrastruktur privatisiert als ohnehin schon. Und wenn die Telekom sagt, einen Bereich in den nächsten drei Jahren mit Vectoring ausstatten zu wollen, ist dort keine Förderung von Ausbauprojekten mehr erlaubt. Damit wird Vectoring ganz klar zu einem Innovationshemmnis. Vectoring ist ohnehin Remonopolisierung der letzten Meilen zum Kunden in die Hand der Deutschen Telekom.

Der Netzausbau in Nordrhein-Westfalen sollte doch besser durch ein Investitionsprogramm vorangetrieben werden, bei welchem sich anschließend die Netze in Bürgerhand befinden.

Eine Förderung ist auch nur da möglich, wo die derzeitige Bandbreite unter 30 MBit/s liegt. Eine flächendeckende Förderung bleibt unmöglich. Anekdote am Rande: Minister Duin sprach in seiner Rede von 50 MBit in der Stunde – das wäre die Geschwindigkeit eines alten analogen Modems aus der Mitte der 90er Jahre. Hoffen wir, dass es nur ein Versprecher war – natürlich ist bei der Angabe in MBit/s Megabit pro Sekunde gemeint.

Kein Versprecher war seine Darstellung, eine instabile Netzanbindung könne bei der neuen vernetzten Fabrik (Stichwort „Industrie 4.0“) zur Produktion von Schrott führen oder gar die vernetzten Maschinen beschädigen. Hoffen wir doch sehr, dass das nicht so ist – dass solche Maschinen bei abreißender Internetverbindung im schlimmsten Falle (nach der Fertigstellung des in Bearbeitung befindlichen Werkstücks) einfach stehen bleiben. Maschinen sollen sich unter allen Umständen nur in definierten, sicheren Zuständen befinden! Denn sonst wäre eine solche Fabrik Cyberangriffen vollkommen schutzlos ausgeliefert. Mit gleichen Argumenten wird auch stets der Anspruch nach Netzneutralität im Internet unterhöhlt. Hoffen wir, dass sich der Wirtschaftsminister in dieser Sache in Zukunft besser beraten lässt.

Klares Bekenntnis zu Glasfaser-Breitband fehlt in NRW

Glasfaser

Die Versorgung mit schnellem Internet wird heutzutage für jeden Menschen immer bedeutsamer. Informationen, soziale Kontakte und Unterhaltung über das Internet, heute für viele Menschen unverzichtbar, aber auch Wirtschaft, Einkaufen, Arbeiten sowie politische und gesellschaftliche Teilhabe findet heute immer häufiger per Internet statt. Diejenigen, die – aus welchen Gründen auch immer – keinen breitbandigen und schnellen Zugang haben, sind effektiv benachteiligt.

Breitband-Internet ist eine materielle Lebensgrundlage

Nicht umsonst hat der Bundesgerichtshof den Zugang zum Breitband-Internet zu einer materiellen Lebensgrundlage erklärt – so wie Strom, Wärme und Wasser. Und diese Bedeutung wird immer wichtiger.

Diese Erkenntnis ist in den Regierungen des Landes und Bundes nur sehr langsam angekommen – in der Umsetzung hapert es aber noch fast überall. Streckenweise wird das Problem zwar erkannt, aber nach wie vor mit den falschen Instrumenten angegangen: Man hofft auf den Markt, dass er von Zauberhand die fehlenden Stücke des Puzzles ergänzt, oder man versucht die marktmächtigen Internetversorger mit finanziellen und politischen Zugeständnissen zum Ausbau zu bewegen. Diese wissen wohl um ihre bequeme Position und lassen sich ihre längst abgeschriebene, einst mit Steuermitteln erstellte Infrastruktur weiter vergolden.

Hier wird insbesondere auf die Vectoring-Technologie gesetzt, die es erlaubt, noch einigen Geschwindigkeitszuwachs aus alten Kupferkabeln herauszuquetschen. Der Preis ist ein Rückbau des Marktes hin zu neuen Monopolstrukturen. Darin investierte Steuermittel werden nur einen kurzfristigen Effekt haben, denn der geringe Leistungszuwachs wird schon in wenigen Jahren nicht mehr ausreichen, und das Geld ist dann weg. Der Übergang zur Gigabit-Gesellschaft wird so nicht gelingen.

Glasfaser bis in jedes Haus

Einzig Glasfaser ist die Technologie, mit der das Wachstum der Nutzung des Internets auch langfristig abgebildet werden kann. Bekenntnisse zur Technologie-Neutralität der Förderung verkennen diesen Umstand – wenn man die Wahl zwischen energieeffizientem Traktor und dem Doppelgespann-Pferdepflug hat, so wäre die Förderung eines zweiten Ackergauls zwar technologieneutral, aber sicher nicht zukunftsweisend.

Und damit Glasfaser seinen Vorteil voll ausspielen kann, muss es lückenlos bis in jedes Haus, bis zu jedem Nutzer reichen, denn der Engpass ist meist die letzte Meile. Doch hier fehlen klare Bekenntnisse der Landes- und Bundespolitik.

In NRW sieht es nicht rosig aus: Einigermaßen gut versorgten Ballungsgebieten stehen anachronistische Geschwindigkeiten in Randlagen und weiße Flecken im ländlichen Raum gegenüber. Hier alleine auf den freien Markt zu hoffen reicht ganz offensichtlich nicht aus.

NRW drückt sich um konkrete Antworten

Ich habe die Landesregierung nach Stand und Zukunft des Breitbandausbaus in den einzelnen Kreisen des Landes NRW gefragt. Insbesondere wollte ich wissen, welche Förderprojekte es gab, wie der Ausbaustand insbesondere mit Glasfaser ist, welche Maßnahmen für erforderlich gehalten werden, um die Lage zu verbessern und welche Maßnahmen konkret geplant sind – jeweils aufgeschlüsselt für sämtliche Städte und Gemeinden des Bundeslandes.

Die Antworten sind ernüchternd. Den Glasfaserausbaustand kennt man nicht, konkrete Projekte auf Kreisebene kann die Landesregierung nicht nennen. Stattdessen betet sie nur die allgemeinen, schon bekannten, wenig erfolgreichen bzw. wenig spezifischen Förderprogramme herunter. Eine Strategie ist genauso wenig erkennbar wie ein Ansatz zur Realisierung.

Die Antworten der Landesregierung können für die Kommunalarbeit wichtiger Anknüpfungspunkt sein. Man kann einzelnen Projekten nachforschen und der Einschätzung der Landesregierung kommunal auf den Zahn fühlen.

Die Antworten der Landesregierung findet ihr – geschlüsselt nach Kommunen – hier:

Aachen (Städteregion): Drucksache 16/11028
Bielefeld: Drucksache 16/11029
Bochum: Drucksache 16/11030
Bonn: Drucksache 16/11031
Borken: Drucksache 16/11032
Bottrop: Drucksache 16/11033
Coesfeld: Drucksache 16/11034
Dortmund: Drucksache 16/11035
Duisburg: Drucksache 16/11036
Düren: Drucksache 16/11037
Düsseldorf: Drucksache 16/11038
Ennepe-Ruhr-Kreis: Drucksache 16/11039
Essen: Drucksache 16/11040
Euskirchen: Drucksache 16/11041
Gelsenkirchen: Drucksache 16/11042
Gütersloh: Drucksache 16/11043
Hagen: Drucksache 16/11044
Hamm: Drucksache 16/11045
Heinsberg: Drucksache 16/11046
Herford: Drucksache 16/11047
Herne: Drucksache 16/11048
Hochsauerlandkreis: Drucksache 16/11049
Höxter: Drucksache 16/11050
Kleve: Drucksache 16/11051
Köln: Drucksache 16/11052
Krefeld: Drucksache 16/11053
Leverkusen: Drucksache 16/11054
Lippe: Drucksache 16/11055
Märkischer Kreis: Drucksache 16/11056
Mettmann: Drucksache 16/11057
Minden-Lübbecke: Drucksache 16/11058
Mönchengladbach: Drucksache 16/11059
Mülheim an der Ruhr: Drucksache 16/11060
Münster: Drucksache 16/11061
Oberbergischer Kreis: Drucksache 16/11062
Oberhausen: Drucksache 16/11063
Olpe: Drucksache 16/11064
Paderborn: Drucksache 16/11065
Recklinghausen: Drucksache 16/11066
Remscheid: Drucksache 16/11067
Rhein-Erft-Kreis: Drucksache 16/11068
Rheinisch-Bergischer Kreis: Drucksache 16/11069
Rhein-Kreis Neuss: Drucksache 16/11070
Rhein-Sieg-Kreis: Drucksache 16/11071
Siegen-Wittgenstein: Drucksache 16/11072
Soest: Drucksache 16/11073
Solingen: Drucksache 16/11074
Steinfurt: Drucksache 16/11075
Unna: Drucksache 16/11076
Viersen: Drucksache 16/11077
Warendorf: Drucksache 16/11078
Wesel: Drucksache 16/11079
Wuppertal: Drucksache 16/11080

Pressemitteilung des Kölner Bündnis NO-TTIP

Zaun

Pressemitteilung zum ersten paneuropäischen Treffen von ca. 60 Städten aus 9 Ländern gegen CETA & TTIP & TiSA und für Solidarität, Respekt und Freiheit vom 21. bis 22. April 2016 in Barcelona unter der Teilnahme der Stadt Köln

Auf dem ersten „Pan-European Meeting of Local Authorities and the New Generation of Free Trade Agreements“, haben sich über 60 Städte aus 9 Ländern für eine gemeinsame Erklärung, gegen CETA (Handelsabkommen zwischen EU und Kanada) & TTIP (Handelsabkommen zischen EU & USA) & TiSA (Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) ausgesprochen. Unter den Teilnehmern dieses Netzwerktreffen war auch Herr Frieder Wolf, Leiter – Internationale Angelegenheiten im Amt der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und hat dort Frau Oberbürgermeisterin Reker vertreten.

Die teilnehmenden Bürgermeister und deren anwesende Vertreter sehen Europa an einem Scheideweg. Die Krisen, die die EU gerade erlebt, erfordern eine politische Lösung. Daher sind Sie der Meinung, dass Europa zentrale Werte wie Solidarität, die Achtung von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt seiner Politik stellen muss. Sie zweifeln an, dass diese neue Generation von Handelsabkommen für die Gesellschaft als Ganzes von Nutzen ist. Und heben hervor, dass Europa seine Wirtschaft nicht auf Freihandel aufbauen darf, sondern soziale und ökologische Rechte, ebenso wie Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stärken muss.

Sie fordern das europäische Parlament und den europäischen Rat auf TTIP und TiSA solange auszusetzen bis ein neues Mandat unter Berücksichtigung der erhobenen Forderungen vorliegt. Für das bereits fertig ausverhandelte Freihandelsabkommen CETA fordern sie einen sofortigen Stopp. CETA, das noch gefährlicher als TTIP ist, darf ihres Erachtens nicht unterschrieben werden.

Allein in Europa wurden bereits in über 1.600 Städten von deren obersten Gremien wie dem Rat oder der Bürgerschaft Resolutionen gegen CETA & TTIP & TiSA verabschiedet von Edinburgh über Glasgow, Oxford und Cambridge, Cork, Clare Country, Amsterdam, Bruxelles, Paris, Strasbourg, Lyon, Lübeck, Bremen, Köln, Leipzig, München, Wien, Bregenz, Linz, Milano, Roma, Firenze, Siena, Corfu, Egaleo, Barcelona, Madrid, Valencia, Évora um nur einige beispielhaft zu nennen. Zu den 1.600 kritischen europäischen Städten kommen noch die in den USA und Kanada CETA & CO kritischen Städte hinzu, wie z.B. New York City, Miami, Pittsburgh, San Francisco, Berkeley, Seattle, City of Toronto, Montreal, Ottawa, Victoria.

Mit jeder Woche wächst diese internationale Liste der Städte mit Resolutionen gegen CETA & TTIP & TiSA.

Für das baldige Folgetreffen haben sich mit Grenoble und Brüssel gleich zwei teilnehmende Städte beworben. Bis zum nächsten Treffen will man möglichst viele Städte als Mitunterzeichner und Mitglied dieses internationalen Bündnis der Kommunen für den Erhalt der demokratischen Strukturen und dem Erhalt und der Weiterentwicklung sozialer und ökologischer Standards gewinnen. Die vom Rat der Stadt Köln im März 2015 verabschiedet Resolution gegen CETA & CO ist für die Stadt Köln die Grundlage eine solche Resolution mit zu unterzeichnen und sich in diesem internationalen Städtenetzwerk zu engagieren, zum Wohle seiner Bürger und der vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der Wirtschaftsregion Köln. Die KMUs bilden ca. 95 % der Unternehmen im Wirtschaftsraum Köln ab, stellen die meisten Arbeitsplätze und sind fast die einzigen die die wichtigste Einnahmequelle der Stadt, die Gewerbesteuer leisten. Laut ihren Vertretern, der KMU – Bewegung und dem Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft sehen sie sich durch die neuen Freihandelsabkommen, wie CETA in ihrer Existenz bedroht.

Aber auch in der Bevölkerung gibt es keine Mehrheit für diese neue Form der Freihandelsverträge. Dies machen 2,5 Mio. Unterschriften für die europäische Bürgerinitiative gegen CETA & TTIP & CO deutlich und 50 tausend Mitkläger für die eingereichte Verfassungsklage gegen CETA, 250 tausend Besucher bei der Demo im letzten Oktober in Berlin und die spontanen 90 Teilnehmer an der Kundgebung an diesem Wochenende in Hannover. Eine Allianz aus Deutschen Richterbund und weiteren Juristenvereinigungen sprechen sich ebenso wie viele andere zivile Nichtregierungsorganisationen, wie Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Bistümer hiergegen aus. In NRW und in Bayern sind Bündnisse in Gründung, die sich z. B. für ein Volksbegehren zum Stopp von CETA einsetzen.

Angelika Link-Wilden Norbert Baumgarten
Bündnis NO TTIP Köln Bündnis NO TTIP Köln


Auf der Webseite http://no-ttip-koeln.de/ finden Sie weitere Informationen des Kölner Bündnis und unter http://www.ttip-free-zones.eu finden Sie Informationen zum europäischen Netzwerktreffen und der verabschiedeten Resolution. Unter den nachfolgenden beiden Links finden Sie die Landkarten mit den Verzeichnissen der Städte mit Freihandelskritischen Resolutionen.
http://www.attac.de/kampagnen/freihandelsfalle-ttip/aktionen/ttip-in-kommunen/
http://www.attac.de/kampagnen/freihandelsfalle-ttip/aktionen/ttip-in-kommunen/international/

Für Rückfragen und Interviews:
• Norbert Baumgarten, Das Kölner Bündnis NO-TTIP, Tel. 0160/66 57 010
• Angelika Link-Wilden, Das Kölner Bündnis NO-TTIP, Tel. 0172/60 29 843

Befristete Arbeitsverträge, Leiharbeit und Outsourcing bei Landesministerien

zettelkasten

Ein unbefristeter Arbeitsplatz stellt für viele Menschen den Fixpunkt der eigenen Existenzsicherung dar. Befristungen und Leiharbeit sind hingegen meist Übergangslösungen, da sich eine längerfristige Lebensplanung auf dieser unsicheren Grundlage nicht realisieren lässt.

Outsourcing macht Stellen auch nicht unbedingt sicherer und langfristiger, sondern ist oft der Einstieg in Stellenabbau, Rationalisierung und Lohndumping.

Dem Land kommt eine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft zu. Es stellt sich die Frage, wie die Regierung, die Ministerien des Landes, nachgeordnete Behörden und landeseigene Betriebe mit befristeten Arbeitsplätzen, mit Leiharbeit und mit Outsourcing umgehen.

Aus diesem Grund habe ich der Landesregierung drei kleine Anfragen gestellt:

Kleine Anfrage 4444: Befristete Arbeitsverträge in Landesministerien und deren nachgeordnete Behörden
Kleine Anfrage 4445: Leiharbeit in Landesministerien und deren nachgeordnete Behörden
Kleine Anfrage 4446: Outsourcing in Landesministerien und deren nachgeordnete Behörden

Folgende Fragen habe ich der Landesregierung gestellt:

Befristete Arbeitsverträge:

1. Wie viele Personen mit unbefristeten Arbeitsverträgen, mit befristeten Arbeitsverträgen und mit Minijobs arbeiten in den bzw. für die Ministerien des Landes, deren nachgeordnete Behörden und landeseigenen Betrieben zum 31.12.2015? Geben Sie absolute Stellenzahlen und prozentuale Werte pro Behörde an und schlüsseln Sie sie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
2. Wie viele Neueinstellungen gab es in den Jahren 2014 und 2015 in den Ministerien des Landes, deren nachgeordneten Behörden und landeseigenen Betrieben? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach Jahren und Behörden sowie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
3. Wie viele davon waren jeweils nur befristet? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach den Kalenderjahren, Befristungsgründen (bzw. Angabe „Sachgrundlos“) und Behörden, nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
4. Wie viele Befristungen wurden 2014 und 2015 jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde verlängert?
5. In welche Rechtsstreitigkeiten waren die Ministerien, nachgeordnete Behörden bzw. landeseigene Betriebe in den Jahren 2014 und 2015 aufgrund von befristeten Arbeitsverträgen verwickelt? Geben Sie Ergebnisse (Entscheidungen für/gegen die Behörde, Vergleich o.ä.) sowie die Kosten des Verfahrens an.

Leiharbeit:

1. Wie viele Personen mit Leiharbeitsverträgen arbeiten in den bzw. für die Ministerien des Landes, deren nachgeordnete Behörden und landeseigenen Betrieben zum 31.12.2015? Geben Sie absolute Zahlen und prozentuale Werte pro Behörde an und schlüsseln Sie sie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
2. Welches sind jeweils Aufgabenbereiche, Tätigkeiten sowie Gründe für die Leiharbeit? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
3. Wie stellt sich jeweils die Lohndifferenz zwischen Leiharbeitskräften und angestellten Stammkräften dar? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
4. Welche Kosten haben die Leiharbeitsverträge jeweils verursacht? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
5. Welche Personalausgaben wurden jeweils im Gegenzug eingespart? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.

Outsorcing:

1. Welche Aufgaben und Dienstleistungen haben die Ministerien des Landes, deren nachgeordnete Behörden und landeseigene Betrieb (zumindest teilweise) in den Jahren 2014 und 2015 an externe Dienstleister ausgelagert? Nennen Sie Auftraggeber, Auftragnehmer und Auftragsumfang, Begründung sowie Beginn und Dauer.
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in diesen Unternehmen jeweils für das Land?
3. Inwieweit zahlen diese Unternehmen Tariflöhne? Geben Sie ebenfalls an, inwieweit dieses Kriterium bei der Vergabe an das Unternehmen eine Rolle gespielt hat.
4. Welche Kosten hat dieses Outsourcing 2014 und 2015 jeweils verursacht? Schlüsseln Sie diese Werte nach Behörden und Auftragnehmer auf.
5. Welche Personalausgaben wurden jeweils im Gegenzug eingespart? Schlüsseln Sie diese Werte nach Behörden und Aufgabenbereichen.

Die Antworten werden wie üblich veröffentlicht werden.

Lobbyeinfallstor Clearingstelle Mittelstand? Mehr Transparenz der Verfahren ist erforderlich

Fabrik
Die Clearingstelle Mittelstand wurde vor zwei Jahren eingerichtet, um Gesetzesvorhaben frühzeitig, vor der Kabinettsbefassung, auf Mittelstands- und Wirtschaftsverträglichkeit zu überprüfen. Ein Schwerpunkt soll auf den Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen liegen. Organisatorisch ist sie bei den Industrie- und Handelskammern angesiedelt, angehört werden in Clearingverfahren Kammern, Wirtschafts- und kommunale Spitzenverbände sowie der DGB.

Durch die außerordentlich frühe Einflussmöglichkeit, noch während der Erarbeitung im Ministerium und vor der Kabinettsbefassung, sowie durch die einseitige Besetzung der Interessengruppen besteht die Gefahr, dass Lobbyinteressen übergewichtet werden. Zudem sind in den Verbänden statt kleinen und mittleren Unternehmen auch oft gerade Großunternehmen einflussstark.

Ich habe das bereits mehrfach seit der Einführung der Clearingstelle Mittelstand kritisiert, zum Beispiel hier: Wirtschaftsminister setzt geheim tagendes Lobbygremium ein

Nachdem dieses Gremium nun schon etwas länger existiert, ist es an der Zeit, nach seiner Beeinflussung von Gesetzesvorhaben zu fragen. Daher habe ich die folgenden Fragen an die Landesregierung gerichtet:

  1. Welche Änderungen an den entsprechenden Gesetzesentwürfen/Referentenentwürfen wurden aufgrund von Feedback der Clearingstelle vorgenommen? Listen Sie für jedes Vorhaben die jeweils veränderten Textstellen auf, wie sie unmittelbar vor dem Clearingverfahren verfasst waren, gegenübergestellt den Versionen derselben Textstellen nach dem Clearingverfahren vor der jeweiligen weiteren Beratung, mit den jeweiligen Zeitpunkten. Unveränderte Textstellen müssen nicht aufgelistet werden.
  2. Auf welche Teile der Stellungnahmen der Clearingstelle bzw. einer der befragten Organisationen bezieht sich jede vorgenommene Veränderung? Markieren sie solche Textstellen, die aus Stellungnahmen wörtlich oder nahezu wörtlich entommen worden, gesondert.
  3. Welche dieser Veränderungen sind Anforderungen, die speziell zur Förderung kleiner Unternehmen und Einzelunternehmern vorgenommen worden sind?
  4. Welche dieser Veränderungen ist im folgenden Verfahren inhaltlich nicht mehr zurückgenommen und somit gültig geworden? Spätere redaktionelle Änderungen an diesen Veränderungen sind damit nicht gemeint.
  5. Wie wurde jeweils sichergestellt, dass andere Anforderungen, u.a. Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und Arbeitnehmerschutz bei jeder dieser Veränderungen gleichwertig sichergestellt wurden.

Die kleine Anfrage wurde mit der Drucksachennummer 16/10535 veröffentlicht.

„Waffenfähiges Plutonium“: Ein dummer Scherz und schon ist man Terrorist?

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Das ist Euch allen sicher schon mal passiert: Da will man seine sauer ersparten Groschen einmal in etwas Plutonium investieren, und dann passiert das…

Jetzt mal ohne Flachs: Banken sind rechtlich zur Überwachung des Geldverkehrs verpflichtet, welchen sie durch ihr Haus leiten. Geldwäsche und illegale Aktivitäten müssen sie zur Anzeige bringen. Dazu wird offenbar auch der Verwendungszweck von Überweisungen routinemäßig nach kritischen Worten durchsucht. Ein Münchener geriet vergangenes Jahr wegen einer Überweisung in Höhe von 480 Euro, die er an einen Freund in der Schweiz veranlasste, unter Terrorverdacht. Im Verwendungszweck hatte er den Text „weil du so lecker schmeckst danke für die nacht kommune 1 ak47 bin laden“ angegeben, so der Bayrische Rundfunk. In den sozialen Medien kursiert ein Foto, wo eine Bank wegen eines Verwendungszwecks „waffenfähiges Plutonium“ dem Bankkunden ankündigte, diesen Verwendungszweck „nicht tolerieren zu können“ und Meldung an die Behörden zu machen.

Ein schlechter Scherz, und man könnte als Terrorverdächtiger bei den Behörden registriert sein. Die Auswirkungen, die das bei Grenzübertritten haben könnte, wären fatal. Gleichzeitig erscheint es absurd, dass ein tatsächlicher Terrorist bei einer Geldüberweisung einen solchen, sprechenden Verwendungszweck angeben würde. Es stellt sich die Frage, ob hier nicht in übertriebener Hysterie agiert wird. Laut Bankenverband werden „verdächtige Schlagworte“ von Behörden vorgeschlagen und in die Filterprogramme eingespeist, so berichtet es die Süddeutsche Zeitung.

Ich habe der Landesregierung in einer kleinen Anfrage die folgenden Fragen gestellt:

  • Wie viele Verdachtsmeldungen haben die Landeskriminalbehörden in NRW von Banken aufgrund verdächtiger Verwendungszwecke erhalten? Geben Sie die Zahlen aufgeschlüsselt nach Jahren, beginnend mit 2010 bis zum heutigen Jahr, und der Angabe des Grundes an.
  • Welche Daten wurden in jedem dieser Fälle gespeichert? Geben Sie Umfang der Datenspeicherung sowie Speicherdauern und –fristen an.
  • Inwieweit wurden Zielpersonen dieser Erfassung über die Datenspeicherung informiert? Geben Sie für alle Fälle an, wann und inwieweit informiert worden ist.
  • Welche der gemeldeten Fälle haben sich als begründet herausgestellt?
  • Hält die Landesregierung die Überwachung der Verwendungszwecke von Überweisungen mit einem Wortfilter dieser Art für ein geeignetes Mittel? Gehen Sie bitte auch darauf ein, ob ein Terrorist für den Geldverkehr einer terroristischen Aktion einen solchen, sprechenden Verwendungszweck verwenden würde.

Vielleicht wäre es an der Zeit, von dieser Hysterie Abstand zu nehmen.

Quelle des Bildes: @Z4PP3D bei twitter