Pressekonferenz und Videostatement zu den Afghanistan-Papieren

Gestern haben Lukas Lamla, Markus Kompa und ich eine kleine Pressekonferenz zu der Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere, und zu der Bereitstellung einer eigenen Leak-Plattform auf Fraktionsservern gehalten. Die Pressemitteilung, die wir gleichzeitig herausgegeben haben, kann man hier nachlesen: „Echte Transparenz erlaubt keine Willkür!“ Presseresonanz gab es z.B. hier: „NRW-Piraten übernehmen Afghanistan-Papiere auf eigenen Server“.

Lukas und ich haben dazu noch einen kleinen Vodcast aufgenommen. Hier:

Nein zur Bestandsdatenauskunft

bdaAm 21.03.2013 wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetz beschlossen, das erneut in bedenklichem Ausmaß in unsere Bürgerrechte, unsere Freiheit und unsere Privatsphäre eingreift. Die Debatte fand wieder spät in der Nacht statt, nur eine halbe Stunde Zeit nahm man sich dafür, und wieder waren nur wenige Abgeordnete anwesend. Man erinnert sich, das katastrophale Meldegesetz wurde unter ähnlichen Umständen durchgewunken.

Dieses Gesetz schreibt fest, dass staatliche Stellen, Ämter, Behörden und die Polizei umfassend auf Deine Bestandsdaten bei Telekommunikationsdiensten zugreifen können. Dazu wird eine Schnüffelschnittstelle geschaffen, die sie dazu nutzen dürfen – und das ohne Kontrolle und meist ohne Richtervorbehalt.

Dazu braucht es keiner schwerer Verbrechen, der Zugriff ist auch schon bei Ordnungswidrigkeiten erlaubt – wie etwa dem Falschparken.

Zu den sogenannten Bestandsdaten zählen neben Name und Adressdaten, Geburtsdatum, Telefonnummern, Bankkonten auch die PIN Deines Mobiltelefons und die Passwörter von Emailaccounts oder sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook, Twitter oder Google.

Der Zugriff auf Deine Kommunikation, Deine Nachrichten und Deine Daten ist so ohne Dein Wissen schon bei geringsten Verdachtsmomenten möglich – etwas, was es in dieser Form noch nie gegeben hat. Eine digitale Privatsphäre gibt es nicht mehr.

Damit steht wieder einmal jeder unter Generalverdacht. Der gläserne Bürger wird Realität.

Bruno Kramm hat ein schönes Erklärvideo gemacht, in dem er die Folgen und Risiken dieses Gesetzes anschaulich erklärt. Danke dafür!

Deutschlandweit organisiert sich der Widerstand gegen dieses Gesetz, gegen Überwachung und für das Recht auf Privatsphäre. Am 14.04.2013 wird ein deutschlandweiter Aktionstag stattfinden. Zentrale Anlaufstelle der Organisation dieses Protesttags ist die Webseite bda.protestwiki.de

Ich bitte Euch, gemeinsam am 14.04.2013 in ganz Deutschland aufzustehen und auf die Straße zu gehen, um gegen Überwachung, für Privatsphäre und gegen das Bestandsdatenauskunftsgesetz zu demonstrieren.

Weitergehende Informationen findet man auch hier: bestandsdatenauskunft.de

Plenarrede „Abschaffung der Störerhaftung“

Am Freitag, den 22.03.2013, Top 6., redete ich zu unserem Antrag „Abschaffung der Störerhaftung“.

Dabei handelt es sich um ein Bundesthema – wir können aus dem Landtag also nur die Regierung auffordern, sich im Bundesrat entsprechend zu verhalten- Seitens der Grünen und der SPD kam Zustimmung zu unserem Antrag, irgendwas mit „Offenen Scheunentoren“. Die Antworten der CDU und FDP auf meine Rede waren vorhersehbar. Die Behandlung dieses Antrags geht dann in den Ausschüssen weiter. Ich bin sehr gespannt.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Opfer der Abmahnindustrie! Heute werde ich Ihr Gerechtigkeitsempfinden strapazieren. Ich entführe Sie in die Niederungen der deutschen Rechtsprechung, der sogenannten Störerhaftung. Da man komplexe, trockene Dinge am besten in bekannten Bildern erklärt, erzähle ich Ihnen dazu eine kleine Geschichte:

Stellen Sie sich vor: An Ihrer Tür klingelt ein Passant und fragt Sie, ob er Ihr Telefon benutzen dürfe. Da Sie eine Deutschlandflatrate haben, ist das kein Problem. Und weil Sie wohlerzogen sind, hören Sie dem fremden Telefongespräch nicht zu.

Einige Wochen später erhalten Sie den Brief eines Anwalts mit einer vierstelligen Rechnung. Es stellt sich heraus, dass sich der Mensch einen Maserati bestellt hat, aber nicht bezahlen kann. Weil er das von Ihrem Telefon aus gemacht hat, werden Sie als Mitverursacher haftbar gemacht.

Klingt bizarr! Warten Sie ab, es geht noch bizarrer:

Am nächsten Tag – es ist schönes Wetter – gehen Sie spazieren und lassen Ihr Fenster zu Hause geöffnet. Auch das rächt sich: Ein paar Wochen später finden Sie wieder Post von einem Rechtsanwalt. Ein Passant hat nämlich durch Ihr Fenster gegriffen, sich Ihr Telefon geangelt und einen Lamborghini bestellt, den er nicht bezahlen kann.

Und wieder sind Sie als Mitverursacher haftbar, weil Sie nämlich Ihr Telefon nicht ausreichend vor unberechtigter Benutzung gesichert haben.

Das finden Sie ungerecht? – Seien Sie gewiss: Wir auch!

(Beifall von den PIRATEN)

Leider ist genau das geltende Rechtsprechung: Wenn jemand Ihren Internetanschluss benutzt und damit einen Urheberrechtsverstoß begeht, werden Sie als Mitstörer auf Unterlassung haftbar gemacht, unabhängig davon, ob Sie von dem Verstoß wussten oder nicht, auch dann, wenn Sie nicht einmal explizit erlaubt haben, dass Ihr Anschluss benutzt wird, jedenfalls dann, wenn Sie Ihren Anschluss nicht verschlüsseln.

Dieses Risiko betrifft keineswegs nur Privatleute. Auch wenn Hotels oder Cafés ihren Inter-netanschluss für ihre Gäste freigeben, haften sie als Mitstörer für die Verstöße ihrer Besucher. Das ist so, als würden Kneipiers für Verbrechen mithaften, zu denen sich ein Gast am Münztelefon im Gang verabredet hat.

Um Ihr Gerechtigkeitsempfinden noch ein wenig weiter zu belasten: Es gibt eine Industrie, die von dieser Haftung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das sind nämlich diejenigen, deren Geschäftszweck im Vermieten von Internetzugängen besteht. Die haften nicht für Verstöße ihrer Kunden.

Der Bundesgerichtshof nannte in einem Urteil am 24. Januar 2013 die Versorgung mit Internet ein Grundrecht.

(Beifall von den PIRATEN)

Es ist Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass alle Menschen Zugang dazu haben, auch solche mit wenig Geld. Gleichzeitig machen sich viele Kommunen Gedanken darüber, wie sie für ihre Besucher kostenlose WLAN-Zugänge bereitstellen können. Dabei gibt es eine einfache Lösung, die weder den Staat noch die Kommunen oder die Bürger einen Cent kos-ten würde: Die Inhaber eines Internetanschlusses könnten die nicht genutzte Bandbreite ihrer Flatrate für die Allgemeinheit freigeben. Die Vertraulichkeit der Internetkommunikation und -daten sowie die benötigte Bandbreite des Nutzers blieben dabei gewahrt.

Natürlich sind nur wenige Menschen unter diesem schwebenden Haftungsrisiko bereit, ihre Internetanschlüsse zu teilen. Die aktuelle Rechtslage nutzt nur einer Abmahnindustrie, die durch die restriktive Auslegung der Haftungsfrage ihre Abmahnungen mit Einnahmegarantie versenden kann.

(Beifall von den PIRATEN)

Die zehn größten Kanzleien in diesem Sektor machen 80 % des gesamten Abmahnvolumens von Urheberrechtsverstößen aus. Die Summe dieser Kostennoten liegt seit Jahren im dreistelligen Millionenbereich jährlich. Die größte Kanzlei hat in diesen Sachen allein im Jahr 2010 Rechnungen von zusammengenommen 80 Millionen € verschickt.

Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme für den Bundesrat vom 26. Februar keinen Handlungsbedarf gesehen. Sie setzt darauf, dass sich die Rechtsprechung schon in die richtige Richtung entwickeln werde.

Das hilft den 110.420 Menschen, die im vergangenen Jahr eine Abmahnung bekommen haben, nicht weiter. Wir fordern Sie auf, sich für die Abschaffung dieser Rechtsunsicherheit einzusetzen und das beschriebene Teilen von Internetzugängen zu ermöglichen, damit noch mehr Menschen einen Zugang zur vielfältigen Teilhabe an Kultur, Wissen, Unterhal-tung, Bildung und Arbeit im Internet bekommen können. – Vielen Dank!

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Plenarrede „Fahrplan Breitbandausbau für NRW“

Am Donnerstag, den 21.03.2013, Top 9., redete ich zu unserem Antrag „Fahrplan Breitbandausbau für Nordrhein-Westfalen“. Hier muss dringend was passieren – zwar hat rot/grün im Koalitionsvertrag den Ausbau bis 2018 beschlossen, passiert ist allerdings nichts. Es scheint, als müssten wir die Regierung noch mal an ihren Koalitionsvertrag erinnern, und in der Umsetzung auf die Sprünge helfen.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Surferinnen und Surfer! Breitbandinternet ist heute in seiner Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wichtig wie die anderen großen Infrastrukturträger, wie Straßen oder Schienen. Wir sind uns alle einig, dass der wirtschaftliche Erfolg unseres Landes zum großen Teil darauf beruht, eine gut ausgebaute Infrastruktur zu haben.

Wir müssen daher endlich anfangen, uns dem Ausbau der digitalen Infrastruktur mit der gleichen Energie zu widmen.

(Beifall von den PIRATEN)

Das Thema „Breitbandinfrastruktur” hat dabei eine doppelte gesellschaftliche Bedeutung. Es geht um die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen an der Gesellschaft. Das Internet hat die Art und Weise, in der wir zusammenleben, arbeiten und unsere Freizeit gestalten, radikal verändert. In Zukunft wird die Bedeutung des Internets in allen gesellschaftlichen Bereichen noch zunehmen: Fernarbeit, E-Government, E-Learning sind einige Stichworte.

Der Bundesgerichtshof bezeichnet den Zugang zum Breitbandinternet bereits als Teil der materiellen Lebensgrundlage. Umso erschreckender ist es, dass immer noch Tausende Bürger in Nordrhein-Westfalen keinen Zugang zu einer zeitgemäßen Internetversorgung haben. Auch für Bürger im ländlichen Raum oder in einer Kommune mit angespannter Haushaltslage muss das Land sicherstellen, dass Breitbandinternet flächendeckend zur Verfügung steht.

(Beifall von den PIRATEN)

2 MBit/s im Downstream als Internetgrundversorgung zu definieren, wie es die Landesregierung tut, entspricht Technik von vorgestern. Das reicht heute nicht mehr aus.

(Beifall von den PIRATEN)

Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Bedeutung vom Breitbandinternet für die Volkswirt-schaft. Investitionen in schnelle Breitbandnetze rechnen sich. Unternehmen profitieren von schnellen Internetverbindungen, mit deren Hilfe sie innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln und anbieten können. Regionen, die mit dieser Entwicklung nicht mithalten können, werden in Zukunft wirtschaftlich zurückfallen.

Die Landesregierung verfolgt angeblich das Ziel, bis 2018 eine flächendeckende Breitband-infrastruktur von mindestens 50 MBit/s zu ermöglichen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings erkennen wir bislang keine Anstrengungen, wie die Regierung das bewerkstelligen will. Weder der Wirtschafts- noch der Landwirtschaftsminister können angeben, wie die nächsten fünf Jahre konkret genutzt werden sollen, um das Ausbauziel zu erreichen.

Wir fordern die Landesregierung auf, darzulegen, wie sie dieses Ziel erreichen will. Mit welchen Instrumenten und Mitteln wollen Sie in welcher Zeit eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur erreichen?

Darauf aufbauend wollen wir mit den anderen Fraktionen hier im Haus einen konkreten Fahrplan bis 2018 erarbeiten. Denn es gibt zahlreiche ungeklärte Fragen:

Der Netzausbau ist privatwirtschaftlich organisiert. Wie können wir erreichen, dass auch dort eine Breitbandinfrastruktur entsteht, wo es sich derzeit nicht lohnt? Bisher wird diese Wirt-schaftlichkeitslücke mit Landesfördermitteln überbrückt.

Wie können wir dafür sorgen, dass die Telekommunikationsanbieter angemessen an den Kosten beteiligt werden? Denn sie verdienen anschließend durch die Nutzung der Infrastruktur ihr Geld.

Oder noch besser: Wie können wir dafür sorgen, dass die Netze nach dem Ausbau in Nutzerhand bleiben, wenn sie schon mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?

Wie können wir die staatlichen Ausgaben so gering wie möglich halten? Denn es gilt wie immer, mit möglichst wenig Landesmitteln möglichst viel zu erreichen. Wir müssen uns dazu auch Gedanken um das gesamte Regulierungsdesign machen.

Was ist mit Kommunen, die selbst die entsprechende Infrastruktur bereitstellen wollen?

Schließlich: Reicht der Fokus auf den Ausbau des Downstreams aus, oder müssen wir nicht auch die Upstream-Bandbreite viel stärker in den Blick nehmen?

Das sind nur einige grundlegende Fragen. Wir halten es für entscheidend, darüber endlich zu einem parteiübergreifenden Diskussionsprozess zu kommen.

Wir haben zwei kurzfristige Übergangsmaßnahmen vorgeschlagen, um den Breitbandausbau in NRW schon jetzt zu beschleunigen:

Erstens muss die Definition der Internetgrundversorgung in einem ersten Schritt von 2 MBit/s auf mindestens 6 MBit/s erhöht werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Das würde dafür sorgen, dass auch die Kommunen staatlich gefördert werden könnten, die derzeit über eine anachronistisch langsame Anbindung verfügen.

Zweitens haben wir gefordert, dass auch finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt werden, sich an den Förderprogrammen des Landes zu beteiligen. Diese Forderung hat Rot-Grün schon kurz nach unserer Beantragung erfüllt. Dafür unser Dank!

(Matthi Bolte [GRÜNE]: So sind wir!)

Dennoch kann es sich hierbei nur um einen allerersten Schritt handeln. Wir fordern: Machen sie den Breitbandausbau zur Chefsache! Denn unser Land braucht neue Impulse in diesem Bereich. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schwerd.

Pressemitteilung zur Störerhaftungs-Debatte im Parlament

wlan-150x150Heute fand die Debatte zu unserem Antrag gegen die Störerhaftung statt. Wir haben dazu die folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Störerhaftung: der Abmahnindustrie die Geschäftsgrundlage entziehen!

Die Piratenfraktion im Landtag NRW fordert in ihrem heutigen Antrag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Abschaffung der Störerhaftung einzusetzen. „Die derzeitige Gesetzeslage zur Haftung von Betreibern offener WLAN-Netze ist weder gerecht noch verhältnismäßig“, so der Medienpolitische Sprecher der Piratenfraktion, Daniel Schwerd. Nach der aktuellen Rechtsprechung müssen Betreiber eines geteilten Internetzugangs als sogenannte Mitstörer selbst dann für Rechtsverstöße von Mitnutzern haften, wenn sie hiervon keine Kenntnis hatten. Demgegenüber haften kommerzielle Internet-Zugangsprovider für Verstöße erst ab Kenntnis.

„Diese rechtliche Benachteiligung führt dazu, dass die Menschen davor zurückschrecken, ihren Internetzugang zu teilen. Gerade finanzschwachen Menschen würde dies jedoch ungemein helfen – in den aktuellen Regelsätzen der sozialen Sicherung ist keine ausreichende finanzielle Berücksichtigung eines Internetzugangs enthalten. Ein Internetzugang ist heute jedoch eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe“, erklärt Marc Olejak, Sprecher der Piratenfraktion für Bürgerbeteiligung. „Darüber hinaus würde das Teilen von Internetzugängen dazu beitragen, auch Menschen und Firmen in Gebieten mit Breitband-Unterversorgung einen Zugang zum Internet zu ermöglichen.“

Schwerd ergänzt: „Auch wirtschaftlich wäre die Abschaffung der Störerhaftung sinnvoll. Aktuell begeben sich Cafés, Veranstaltungszentren, Jugendtreffs, Hotels und Co-Working-Spaces in die Gefahr, mittels Abmahnung zur Kasse gebeten zu werden, wenn sie Kunden und Besuchern offene WLAN-Netze zur Verfügung stellen.“ Die aktuelle Rechtslage nützt aus Sicht der Piratenfraktion allein der Abmahnindustrie. Diese verschickt im Jahr Rechnungen im dreistelligen Millionenbereich – mehr als 100.000 Menschen in Deutschland erhielten im vergangenen Jahr entsprechende Abmahnungen.

„Wir fordern die Landesregierung auf, sich für die Abschaffung dieser Rechtsunsicherheit einzusetzen, damit noch mehr Menschen einen Zugang, und damit zur vielfältigen Teilhabe an Kultur, Wissen, Unterhaltung, Bildung und Arbeit im Internet bekommen“, resümiert Schwerd.

Der Antrag der Piratenfraktion trägt die Drucksache 16/2284 und wurde heute in die Ausschüsse verwiesen.

Unschöne Wendung beim Leistungsschutzrecht

LeistungsschutzEine unschöne Wendung nahm die Haltung der Landesregierung zum Leistungsschutzrecht. Wie wir heute der Presse entnehmen konnten, will Ministerin Schwall-Düren im Bundesrat nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen. Das heißt, dass die SPD auf die Möglichkeit, das LSR im Vermittlungsausschuss zu verzögern, verzichten will. Man ist zwar dagegen, tut aber nichts.

Das steht in krassem Widerspruch zu der Aussage, die wir vergangene Woche von ihr im Ausschuss für Kultur und Medien zu hören bekamen. „Alle Register gegen das Gesetz ziehen“, wie sie es dort zusagte, sieht anders aus. Die Beantragung einer Anhörung durch die Grünen zum Thema, der dafür sorgte, dass wir unseren Antrag gegen das Leistungsschutzrecht heute nicht im Plenum diskutierten, bekommt so auch eine ganz neue, fiese Note.

Wir haben folgende Pressemitteilung verfasst:

Leisungsschutzrecht: Ministerin Schwall-Düren darf nicht umkippen!

Kurz vor der Bundesrat-Abstimmung über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger scheint die rot/grüne NRW-Landesregierung einzuknicken.

Daniel Schwerd, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Diese Landesregierung versagt in der Netzpolitik völlig. Die rot-grünen Politiker gehen vor den starken Verlagen in NRW in die Knie und brechen lieber uns gegenüber ihr Wort. Denn noch in der vergangenen Sitzung des Ausschusses Kultur und Medien sagte Ministerin Schwall-Düren, dass sie alle Register ziehen werde und sich auf breiter Front gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht einsetzen werde. Und heute? Heute kündigt zunächst sie und dann SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück an, dass das alles nicht mehr gelten soll.“

Frank Herrmann, Kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Es ist einfach nicht einzusehen, wieso die Ministerin sich an einem Tag in den Ausschuss setzt und zugibt, dass die Regelung zum Leistungsschutz für Presseverleger handwerklich schlecht und inhaltlich unsinnig ist, und eine Woche später komplett anders handelt. Wir fordern die Landesregierung auf, morgen im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen! Wir hoffen sehr auf ein Einsehen über Nacht. Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass unzählige Blogger in eine völlige Rechtsunsicherheit gestoßen werden.“

Christopher Schrage vom Landesverband der Piratenpartei NRW:

„Die Landesregierung torpediert ihr eigenes Engagement im Bereich des Lokaljournalismus, denn die noch in der vergangenen Woche gelobten neuen und unabhängigen lokalen Online-Angebote wären die ersten, die unter einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu leiden hätten. Denn diese müssten schon direkt nur für Hinweise auf überregionale Berichte zahlen, oder sie schließen Exklusivverträge mit Großverlegern und untergraben damit ihre journalistische Unabhängigkeit.“

Nach Ansicht der Piraten in NRW sorgt das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger wegen unklarer Formulierungen für zusätzliche rechtliche Unsicherheit bei Bloggern und schützt die Urheber nicht ausreichend. Erste Beispiele gibt es bereits ( http://www.nfhdata.de/ ).

Hintergrund – Was bisher geschah:

Die Piratenfraktion hatte im Landtag NRW ihren Antrag “Nordrhein-Westfalen lehnt die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab” (Drucksache 16/2136) eingereicht. Ziel des Antrags war es, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat dafür einzutreten, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und ggf. anschließend Einspruch gegen den von der Bundesregierung eingereichten Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (BT-Drucksache 17/11470) eingelegt wird.

Dieser Antrag hätte in der vergangenen Woche am 14.03.2013 im zuständigen Kultur- und Medienausschuss abschließend beraten werden müssen, um in der heutigen Plenarsitzung abgestimmt zu werden. Die die Landesregierung tragenden Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen signalisierten in der Ausschusssitzung, ebenso wie Ministerin Schwall-Düren für die Landesregierung, dass sie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorgelegten Form ablehnen.

Gleichwohl beantragte Matti Bolte (Bündnis90/Die Grünen) eine Expertenanhörung, um sich mit dem Thema noch ausführlicher zu beschäftigen. Durch diesen politischen Schachzug wurde verhindert, dass das Plenum den Antrag heute abstimmen kann. Letztlich haben sich die Parlamentarier an dieser Stelle ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten genommen. Bündnis90/Die Grünen haben somit verhindert, dass der Landtag NRW die Landesregierung mit einem eindeutigen Auftrag zur Bundesratssitzung schickt.

Landesregierung begrüßt unseren Antrag gegen das LSR

MdL Daniel SchwerdHeute im Kultur- und Medienausschuss hat Frau Ministerin Schwall-Düren klare Worte gegen den vorliegenden Entwurf zum Leistungsschutzrecht gefunden, und unseren Antrag auf Ablehnung des Leistungsschutzrechtes sehr deutlich unterstützt. Sie sagte, die Landesregierung würde die erforderlichen Schritte ergreifen, die im Bundesrat möglich seien.

Seitens der Grünen wurde der Antrag auf Durchführung einer Anhörung gestellt – das bedeutet leider, dass der Antrag in der kommenden Woche im Plenum nicht mehr behandelt wird. Andererseits bietet es die Möglichkeit, im Rahmen der Anhörung einige Experten zu Wort kommen zu lassen und die Kritik noch deutlicher zu formulieren. Die SPD unterstützte diesen Antrag auf Anhörung, erwartungsgemäß lehnen CDU und FDP die Anhörung – und natürlich auch unseren Antrag – ab.

Wir haben dazu die untenstehende Pressemitteilung herausgegeben:

Daniel Schwerd, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, zur heutigen Sitzung des Ausschusses Kultur und Medien und zum neuen Leistungsschutzrecht:

„Wir freuen uns, dass die Landesregierung unseren Antrag auf Ablehnung der Einführung eines neuen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage begrüßt. Frau Ministerin Schwall-Düren hat angekündigt, sich in der kommenden Woche im Bundesrat für eine Änderung des vor zwei Wochen vom Bundestag verabschiedeten neuen Leistungsschutzrechtes einzusetzen. Das bestätigt unsere Einschätzung, dass das verabschiedete Gesetz in dieser Form untauglich ist. Es berücksichtigt nicht die Interessen der Journalisten, eröffnet massive Rechtsunsicherheiten und schränkt die Meinungs- und Informationsfreiheit erheblich ein.

Der Ausschuss Kultur und Medien wird im Landtag NRW eine ausführliche Anhörung zum Thema durchführen, um die Möglichkeiten und Notwendigkeiten zum Schutz der journalistischen Arbeit im Internet zu besprechen. Dieser Anhörung blicken wir gespannt entgegen. Wir bedauern aber, dass vor der Entscheidung im Bundesrat die Befassung im Plenum des Landtags NRW nicht mehr möglich ist. Im weiteren Verlauf werden wir uns ganz klar gegen das neue Schutzrecht und unter anderem für eine Stärkung der Rechte der Urheber und Verwerter gegenüber den Verlagen einsetzen.“

Antrag der Piratenfraktion NRW:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2136.pdf

Themenübersicht 9. Sitzung Kultur- und Medienausschuss

Hallo liebe Leute,

folgende Themen werden im Kultur- und Medienausschuss am Mittwoch, dem 14.März 2013  im Landtag behandelt:

1) Lokaljournalismus in NRW – Situation und Ausblick

  • Bericht der Landesregierung und Gespräch mit Herrn Röper, Formatt-Institut

2) Nordrhein-Westfalen lehnt die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab

3) Neubesetzung Schauspiel Düsseldorf

  • Sachstandsbericht der Landesregierung

4) Medienforum Nordrhein-Westfalen

  • Bericht der Landesregierung

5) Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich, sie findet am Mittwoch, dem 14. März  2013 ab 13:30 Uhr in Raum E1-A16 statt.

Über Feedback / Input freue ich mich.

 

Piraten an CSU: Netzpolitischer Offenbarungseid

417px-Wahlplakat_CSU_1969Piraten an CSU: «Netzpolitischer Offenbarungseid»

Berlin (dpa) – Die Piratenpartei attestiert der CSU, sich bei ihrer Klausur in Wildbad Kreuth «ins netzpolitische Abseits katapultiert» zu haben. Piraten-Vorstandsmitglied Klaus Peukert sagte am Mittwoch, die CSU habe bewiesen, dass sie kein «netzpolitisch ernsthafter Player» sei.

Peukert kritisierte vor allem das Festhalten an der Vorratsdatenspeicherung. Das Ablehnen einseitiger Haftungsfreistellungen bei freien Netzen sei «dann nur noch das Sahnehäubchen auf dem netzpolitischen Offenbarungseid». Zuvor hatte auch die FDP die CSU aufgefordert, nicht weiter auf der Vorratsdatenspeicherung zu beharren.