Den zugehörigen Antrag kann man hier nachlesen. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen abgelehnt.
(Es gilt das gesprochene Wort.)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und in den Netzwerken,
Herr Innenminister Jäger hat hier gestern gesagt, wir hätten die Situation der Versorgung von geflüchteten Menschen derzeit im Griff. Das liegt allerdings nicht daran, dass das alles so reibungslos funktioniert in unserem Land: Das liegt an den Witterungsbedingungen, die die Flüchtlinge auf ihrer Flucht derzeit aufhalten, das liegt an den heruntergehenden Schlagbäumen in ganz Europa. Das liegt an dem Bestechungsgeld, was Europa an die Türkei zahlt für das Abhalten von Flüchtlingen an seinen Grenzen.
Tatsächlich hat sich aber gar nichts geändert: Täglich kommen immer noch tausende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln an. Die Fluchtursachen, der Krieg, die Not halten ungehindert an.
Millionen Flüchtlinge stecken in den Nachbarländern, oder im Kriegsgebiet selbst fest. Bei besserer Witterung werden die Geflohenen neue Routen finden, und Schlepperbanden werden ein glänzendes Geschäft machen. Wir werden auch im laufenden Jahr einen Zustrom vertriebener Menschen erleben – nur dass dann sämtliche Reserven aufgebraucht sind. Alle Turnhallen sind voll, alle Zelte und Container aufgestellt, selbst Flugzeughangars wurden belegt.
Es gibt also keinen Anlass, jetzt Entwarnung zu geben – vielmehr ist das ein Pfeifen im Dunkeln. Es ist höchste Zeit, sowohl kurzfristige Maßnahmen vorzubereiten, um sie bei Bedarf ziehen zu können – als auch langfristige Maßnahmen einzuleiten.
Als kurzfristige Maßnahme, um tatsächliche Obdachlosigkeit abzuwenden, bietet das Polizeirecht die Möglichkeit, als Ultima Ratio ungenutzten Wohnraum in Anspruch zu nehmen. Doch funktioniert dieses Werkzeug im Notfall, in der Praxis, gut und schnell genug?
Manche Bundesländer sahen da Nachbesserungsbedarf in ihrem Polizeirecht, sie haben entsprechende Gesetzgebung auf den Weg gebracht. Mein vorliegender Antrag bezweckte, dies für NRW zu überprüfen und bei Bedarf ebenfalls anzupassen. Dazu habe ich ein Expertengespräch im Innenausschuss angeregt. Leider haben sich sämtliche Fraktionen über diesen Wunsch hinweggesetzt. Mehr noch, man nutzte nicht mal die naheliegende Gelegenheit, anlässlich dieses Antrags über die Unterbringungssituation von Flüchtlingen in den Zelten, Leichtbauhallen und zugigen Hallen in unserem Land zu reden. Der Antrag wurde ohne Debatte im Ausschuss abgelehnt Das ist traurig!
Außerdem brauchen wir langsam auch ein langfristiges Konzept: Wir brauchen neuen Wohnraum in unserem Land. Die Flüchtlinge werden nicht so schnell wieder weggehen, und es werden in kommenden Jahren neue Flüchtlinge zu uns kommen. Verlorener, umgewidmeter Wohnraum muss zurückgewonnen werden.
Und wir müssen über Sozialbau nachdenken, also Neubau von bezahlbarem, menschenwürdigem Wohnraum, der allen zur Verfügung steht, die ihn benötigen, auch den geflohenen Menschen, die hier ihre Zukunft suchen. Langfristig brauchen wir die Zuwanderung.
Meine Damen und Herren,
das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Es ist keine generöse Geste, die wir nach Belieben austeilen und widerrufen dürfen, sondern es ist ein Recht, auf das sich die Geflüchteten berufen können: Die Genfer Flüchtlingskonvention. Und die kennt keine Obergrenzen. Es ist auch zu gewähren, wenn es lästig, unbequem, schwierig oder teuer ist. Die Zeit des „auf Sicht fahren“, der Verwaltung des Mangels ist jetzt vorbei. Wir sind verpflichtet, die entsprechenden Anstrengungen zu unternehmen, eine Zukunft für geflüchtete Menschen zu schaffen. Lassen Sie uns bitte endlich damit beginnen.
Vielen herzlichen Dank.
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