Facebook-Fahndung und die ewige Strafe

Derzeit wird wieder intensiver diskutiert, inwieweit die Behörden Fahndungen nach Straftätern per Internet, speziell über Facebook, durchführen sollen. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) möchte der Polizei dieses Fahndungsmöglichkeit einräumen..

Als zusätzlicher Kanal für die Fahndung nach Straftätern oder die Suche nach Zeugen eines Verbrechens ist Facebook mit Sicherheit geeignet. Man kann damit die jüngeren Generationen erreichen, die eher weniger das Fernsehen oder Tageszeitungen nutzen.

Es ist aber ein großes Risiko, nach Verdächtigen oder nicht überführten Personen zu suchen. Hier sehe ich die Gefahr, dass durch Fotos oder die Nennung personenbezogener Daten Menschen an einen Online-Pranger gestellt werden, die sich nachher als unschuldig erweisen, oder dass es zu Lynchjustiz kommt.

Außerdem muss man berücksichtigen, dass die Veröffentlichung von Daten im Internet stets für die Ewigkeit ist. Eine solche Stigmatisierung hält selbst dann an, wenn der Täter seine Strafe womöglich längst verbüßt hat, oder sich seine Unschuld erweist. Die Veröffentlichung stellt dann eine Strafe dar, die niemals endet – ohne Richter, ohne Urteil und ohne Möglichkeit der Verteidigung.

Die Diskussion, wie sich die Inhalte nach Ende einer Fahndung wieder aus dem Internet entfernen lassen, ist müßig. Es liegt in der Natur des Netzes, dass sich Inhalte verbreiten, wiederverwendet werden, aggregiert und an anderem Ort gespeichert werden. Einmal in das Internet gegebene Informationen lassen sich nicht mehr rückstandslos entfernen, der Ruf nach dem „digitalen Radiergummi“ ist naiv.

Die Übergabe von Daten an Facebook bedeutet auch, dass sie an ein amerikanisches Unternehmen preisgegeben werden, welches nicht den deutschen Datenschutzbestimmungen unterliegt. Bekannt ist doch auch, dass wieder gelöschte Postings dennoch physisch auf Servern bei Facebook erhalten bleiben – sie werden nur unsichtbar geschaltet.

Ich würde empfehlen, die Kommentierungsfunktion der Fahndungsaufrufe abzuschalten, damit von den Besuchern der Seiten keine vermuteten Personendaten gepostet werden.

Facebook unterliegt als amerikanisches Unternehmen dem DMCA und der Antiterror-Gesetzgebung. Informationen über Straftäter fliessen mit ziemlicher Sicherheit an die amerikanischen Sicherheitsbehörden.

Insgesamt ist also bei der Fahndung im Internet oder per Facebook mit größter Vorsicht vorzugehen. Auf keinen Fall dürfen standardmäßig alle möglichen Fahndungsaufrufe und Daten veröffentlicht werden, sondern die Suche muss auf wirklich schwere und eindeutige Fälle beschränkt sein, wo der Nutzen diese Risiken überwiegt.

Bild: Vít Luštinec, Wikipedia, Lizenz: CC-BY-SA-3.0-2.5-2.0-1.0, via Wikimedia Commons

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