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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9962

 

13.10.2015

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 3883 vom 16. September 2015

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/9755

 

 

 

Neuauflage der HoGeSa-Demo in Köln: Wird die Landesregierung wieder überrascht?

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3883 mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

"Du bist wirklich saudumm, darum geht's dir gut.

Hass ist deine Attitüde, ständig kocht dein Blut.

Alles muss man dir erklären, weil du wirklich gar nichts weißt.

Höchstwahrscheinlich nicht einmal, was Attitüde heißt!"

Die Ärzte: „Schrei nach Liebe“

 

Zum Jahrestag der gewalttätigen Demonstration mit dem Namen „Hooligans gegen Salafisten“ in Köln ist erneut eine Demonstrationsanmeldung aus dem gleichen politischen Spektrum vorgenommen worden. Für den 25.10.2015 wird mit dem Motto „Der gleiche Ort – Die gleiche Demoroute – Die gleiche Uhrzeit – Köln 2.0“ zu einem Aufmarsch aufgerufen. In Nazi- und Hooligankreisen wird eifrig für eine Wiederholung der Randale des letzten Jahres geworben.

 

Vergangenes Jahr waren etwa 5000 Holigans und Nazis in der Kölner Innenstadt aufmarschiert und konnten nahezu ungestört randalieren, Menschen bedrohen, Autos umwerfen, den Hitlergruß zeigen und rassistische und menschenverachtende Parolen brüllen. Diese Form von Zusammenarbeit von Hooligans und Neonazis hatte eine neue Qualität erreicht. Die Polizei war sichtlich überfordert und unterbesetzt – eine angemessene Aufarbeitung durch Polizei und Landesregierung fand bislang nicht statt.

 

Die HoGeSa-Demonstration war das Signal für eine bundesweite Kette von Folgedemonstrationen, aus denen sich Pegida und andere fremdenfeindliche Bewegungen entwickelten. Angriffe auf Flüchtlingsheime wurden zu täglichen Nachrichtenbildern.

 

Dieses fatale Signal darf sich nicht wiederholen. Die braunen Horden dürfen nicht nahezu ungehindert in den Straßen Kölns randalieren. Die Landesregierung muss rechtzeitig einschreiten und alle angemessenen, möglichen Maßnahmen ergreifen. Es wäre unerträglich, wenn die Landesregierung erneut von Größe und Aggressivität der Demonstration überrascht wird.

 

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Die Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass obliegt den örtlich und sachlich dafür zuständigen Polizeibehörden. Deren Verantwortung umfasst auch die jeweilige Beurteilung der Lage sowie die anlassbezogene Einsatz- und Kräfteplanung. Der Einsatz aus Anlass demonstrativer Aktionen am 25.10.2015 in Köln wird durch das Polizeipräsidium (PP) Köln als einsatzführende Behörde bewältigt.

 

 

1.       Auf welche Teilnehmerzahlen der neuen HoGeSa-Demonstration in Köln richtet sich die Landesregierung ein?                                                

 

Für den 25.10.2015, 14.00 bis 20.00 Uhr, hat der Vorsitzende des Kreisverbandes der „Bürgerbewegung Pro NRW“ im eigenen Namen eine Versammlung in Köln zum Thema „Köln 2.0 - friedlich und gewaltfrei gegen islamischen Extremismus“ mit erwarteten 1.000 Teilnehmern angemeldet.

Die Versammlung wurde mit Verfügung des PP Köln vom 29.09.2015 verboten. Zugleich wurde die sofortige Vollziehung des Verbots angeordnet. Gegen diese Verfügung hat der Anmelder über seinen Rechtsanwalt am 06.10.2015 beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eingereicht. Die justizielle Entscheidung darüber bleibt abzuwarten.

 

Die bisherigen Angaben des Versammlungsanmelders zu den erwarteten Teilnehmerzahlen bewertet das PP Köln als nicht belastbar. Für den Fall, dass ein Antrag des Versammlungsanmelders auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Verbotsverfügung Erfolg haben sollte und das Verbot damit nicht vollziehbar werden kann, wertet das PP Köln auch weiterhin diverse Quellen zur Bemessung der Teilnehmerzahlen aus. Eine seriöse Einschätzung möglicher Teilnehmerzahlen ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich.

 

 

2.       Welche konkreten Vorbereitungen ergreift die Landesregierung? Gehen Sie darauf ein, wie Sie konkret Ausschreitungen und volksverhetzende Parolen unterbinden wollen.

 

Zur Bewältigung des polizeilichen Einsatzes aus Anlass demonstrativer Aktionen am 25.10.2015 in Köln hat das PP Köln eine sogenannte Besondere Aufbauorganisation eingerichtet. Zur Unterstützung des Polizeiführers bei der Vorbereitung der erforderlichen Einsatzmaßnahmen wird ein polizeilicher Planungsstab eingesetzt. Zu den polizeilichen Zielen gehören auch die Verhinderung von Ausschreitungen und der Äußerung volksverhetzender Parolen. Das Einsatzkonzept und damit auch konkrete taktische Maßnahmen zur Zielerreichung unterliegen im Vorfeld der Einsatzdurchführung der Geheimhaltung, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden.

 

 

3.       Welche Anzeichen sieht die Landesregierung, dass es erneut zu Gewalt kommen wird?

 

In den sozialen Netzwerken wird von potenziellen Versammlungsteilnehmern auch zu Gewalttätigkeiten aufgerufen.

 

 

4.       Welche Auflagen werden für die Demonstration erteilt bzw. vorgesehen?

 

Das PP Köln als zuständige Versammlungsbehörde hat die Versammlung „Köln 2.0 - friedlich und gewaltfrei gegen islamischen Extremismus“ mit Verfügung vom 29.09.2015 verboten. Sofern ein Antrag des Versammlungsanmelders auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Erfolg haben sollte und das Verbot damit nicht vollziehbar werden kann, wird das PP Köln umfassend und fortlaufend alle relevanten Aspekte im Hinblick auf die Erteilung von Auflagen prüfen.

 

 

5.       Welche Bedingungen müssen in diesem konkreten Fall eintreten bzw. erfüllt werden, damit die Demonstration untersagt bzw. aufgelöst werden kann?

          Gehen Sie darauf ein, inwieweit solche Bedingungen bereits erfüllt sind bzw. bei der Demonstration vergangenes Jahr eingetreten waren.

 

Die Rahmenbedingungen für ein Versammlungsverbot ergeben sich aus § 15 des Versammlungsgesetzes. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Hinsichtlich versammlungsrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Polizei aus Anlass demonstrativer Aktionen in Köln am 26.10.2014 verweise ich auf den Abschlussbericht[1] (insbesondere Seiten 12, 13 und 21) des Polizeipräsidiums Köln, der der Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 23.04.2015 übermittelt wurde.

 

 

 



[1] „Abschlussbericht zum Einsatz der Polizei aus Anlass demonstrativer Aktionen in Köln am 26.10.2014 VS-NfD“


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