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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9681

 

03.09.2015

 

 

 

 

Kleine Anfrage 3839

 

der Abgeordneten Birgit Rydlewski, Daniel Schwerd und Torsten Sommer   PIRATEN

 

 

(Digitale) Erfassung polizeilichen Handelns in Nordrhein-Westfalen

 

Immer wieder sieht sich die Landesregierung bei detaillierteren Nachfragen betreffend das Handeln nordrhein-westfälischer Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei, außer Stande, die seitens des Parlaments erbetenen Zahlen anzugeben. Dabei tritt in den Antworten der Landesregierung ein Grundmuster zu Tage, das gerne einen oder beide der folgenden Sätze enthält: 

 

"Diese Daten werden in NRW nicht erhoben."

 

oder aber

 

"Diese Daten werden zwar in NRW erhoben, aber leider sind es so viele, dass eine Beantwortung in angemessener Zeit nicht möglich ist...“

 

Auf der anderen Seite ist die Erfassung solcher Daten selbstverständlich ein massiver Aufwand und nicht zuletzt deshalb beklagen sich Polizeibeamt*innen und deren Organisationen immer wieder über den steigenden bürokratischen Aufwand im Polizeidienst, der zunehmend mehr eine Konzentration auf die eigentlichen Aufgaben der Polizei erschwert.

 

Aus diesem Grund arbeiten die Polizeibehörden in den Ländern mit verschiedensten Vorgangsverwaltungsprogrammen – in NRW ist dies das „Integrationsverfahren Polizei“ (IGVP NRW). In der Vergangenheit hat es aber auch mit solchen Programmen immer wieder Probleme gegeben, die die eigentlich beabsichtigte Entlastung für die Polizeibeamt*innen konterkariert haben.

 

https://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/pc-probleme-bei-der-polizei-id3810399.html

 

Um diese Probleme zu lösen, haben verschiedene Bundesländer Ausschreibungen zur Fortentwicklung ihrer teilweise nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechenden Vorgangsverwaltungsprogramme vorgenommen, so z.B. der Freistaat Bayern und der Freistaat Thüringen:

http://ausschreibungen-deutschland.de/184666_Technologische_Fortentwicklung_Integrationsverfahren_Polizei_IGVP-FE_2014_Muenchen

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

 

1)         Nach welcher Systematik werden Einsätze der Polizei in Nordrhein-Westfalen erfasst (bitte die einzelnen Erfassungsstufen auflisten, bspw. einzelne/r Beamt*in, Dienststelle, Kreispolizeibehörde, Innenministerium)?

2)         Welche Daten werden grundsätzlich in dieser Systematik erfasst (z.B. Einsatztag, -zeit, -ort, beteiligte Behörden, beteiligte Beamt*innen, Anlass, Ablauf, Folgen, Einsatz von unmittelbarem Zwang, angewendete Zwangsmittel, etc...)?

3)         Welche dieser Erfassungsstufen (z.B. Einsatztagebuch) sind analoger Natur und welche digitaler?

4)         Gibt es ein einheitliches digitales Erfassungssystem für ganz Nordrhein-Westfalen, in dem eine solche Erfassung vollständig erfolgt oder möglich wäre (z.B. im IGVP NRW)?

5)         Ist das IGVP NRW noch den aktuellen Anforderungen gewachsen oder gibt es Bestrebungen zu dessen Optimierung oder gar zur Anschaffung eines neuen Systems?

 

 

 

Birgit Rydlewski

Daniel Schwerd

Torsten Sommer


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