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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9523

 

18.08.2015

 

 

 

 

Kleine Anfrage 3787

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Klausurheberrecht: Wem steht die Nutzung vergangener Abituraufgaben zu? 

 

 

 

"Dem Mensch fällt mehr auf, was ihm fehlt, als das, was er besitzt."

Johann Wolfgang v. Goethe

 

Eine Anfrage nach vorzeitiger Einsicht von Abiturklausuren auf der Basis des nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW) sorgte dieses Frühjahr europaweit für einige Presseresonanz.

 

Das führte zu einer Welle von Nachahmern, die über die Internetplattform „FragDenStaat“ Aufgaben zu staatlichen Prüfungen wie dem Richteramt, zur Jägerprüfung oder andern Abschlüssen haben wollten. 

 

Eine nachträgliche Anfrage zu den Abituraufgaben des Jahres 2011 in NRW war für den antragsstellenden Schüler erfolgreich. Er bekam die Aufgaben zugeschickt, darf sie allerdings nicht veröffentlichen. Der Grund dafür liegt offenbar beim Urheberrecht: In NRW (anders als z.B. in Sachsen-Anhalt) hat das Land die Lizenzen für die Veröffentlichung von Abituraufgaben einem privaten Anbieter übertragen: Dem Verband Bildungsmedien und seinen angeschlossenen Verlagen.

 

Das Land NRW behält sich zwar das Recht bei, die Aufgaben den Schulen zur Verfügung zu stellen, dies allerdings nur auf “gesicherten Servern”. Nach veröffentlichten Aussagen des Ministeriums dienen diese Regelungen “dem Zweck, die Aufgaben unverändert zu lassen und zum anderen einer, wenn auch sehr geringen, Refinanzierung.“

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Welchen genauen Text hat der zugrundeliegende Vertrag? Übermitteln Sie bitte den Vertragstext mit allen Anlagen und Vereinbarungen sowie ggf. späteren Abänderungen ohne Streichungen.

 

2.         Welche konkreten Vorteile erzielt nach Ansicht der Landesregierung daraus das Land? Gehen Sie auch darauf ein, ob diese Vorteile nicht auch ohne kommerzielle Verwertung der Rechte zu erreichen wären.

 

3.         Warum dient die kommerzielle Verwertung dem Zweck, "die Aufgaben unverändert zu lassen"? Begründen Sie, warum dazu ausgerechnet die kommerzielle Verwertung  gewählt wurde und ob nicht auch eine andere Lizenzform möglich gewesen wäre, etwa eine ND-Lizenz.

 

4.         Welche Einnahmen sind seit 2010 dem Land Nordrhein-Westfalen aus der jährlichen Lizenzvergabe der Verwertung von Prüfungen zugutegekommen? Schlüsseln Sie die Einnahmen nach Kalenderjahren auf.

 

5.         Stehen diese Einnahmen im Verhältnis zu dem Umstand, dass mit öffentlichen Geldern finanzierte Inhalte der freien Nutzung durch die Öffentlichkeit entzogen werden (zumal sie durch das Land als "gering" bezeichnet werden)? Gehen Sie auch auf die Belastung der Abiturienten ein, die die Abituraufgaben zu ihrer Vorbereitung kaufen, und ob damit eine Diskriminierung einhergehen kann.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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