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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9227

 

06.07.2015

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 3537 vom 2. Juni 2015

der Abgeordneten Birgit Rydlewski, Daniel Schwerd und Torsten Sommer   PIRATEN

Drucksache 16/8902

 

 

 

Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3537 mit Schreiben vom 2. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

In ihrer Antwort (Drucksache 16/6051) auf die Große Anfrage 10 der Fraktion der Piraten (Drucksache 16/5215 – Überwachung und Datenzugriff im Bereich der Telekommunikation. Wie nutzen nordrhein-westfälische Ermittlungsbehörden Funkzellenabfragen, Stille SMS, IMSI-Catcher und W-LAN-Catcher?) beantwortet die Landesregierung eine Vielzahl von Fragen zur Nutzung der genannten Maßnahmen zur Überwachung (mobiler) Telekommunikation bis einschließlich März 2014.

 

Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich allerdings, dass sich diese Antwort ausdrücklich nur auf den Bereich der Strafverfolgung bezieht. Die folgenden Fragen erstrecken sich daher ausdrücklich sowohl auf den Bereich der Strafverfolgung als auch auf den der Gefahrenabwehr (insbesondere auch im Bereich des Staatschutzes).

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Im Zuge der Beantwortung der Großen Anfrage 10, Drucksache 16/6051, hat die Landesregierung Ausführungen zur Recherchefähigkeit einzelner Daten von Funkzellenabfragen und Stillen-SMS sowie IMSI- und W-LAN-Catcher Einsätzen gemacht. Ferner wurden Eingriffsermächtigungen dargestellt.

 

 

1.       Wie viele nicht individualisierte Funkzellenabfragen wurden seit dem 01.01.2014 bis heute von der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich vorgenommen (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)?

 

 

2.       Wie viele Ortungsimpulse (sogenannte stille SMS) wurden seit dem 01.01.2014 bis heute durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis versandt?

 

 

3.       Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute W-LAN-Catcher durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)?

 

 

4.       Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute IMSI-Catcher durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)?

 

 

In den 47 Kleinen Anfragen 3501 bis 3547 (Drs. 16/8866 bis 16/8912) wurden identische Fragen zum Einsatz der technischen Ermittlungsinstrumente Funkzellenabfrage, Ortungsimpulse, IMSI- sowie W-LAN-Catcher in verschiedenen Kreispolizeibehörden und dem Landeskriminalamt NRW gestellt.

 

Identische Fragestellungen der Abgeordneten zu den Kreispolizeibehörden Düsseldorf und Dortmund sowie dem Landeskriminalamt NRW  wurden mit erheblichem Personalaufwand in den Kleinen Anfragen 3333 bis 3336 (Drs. 16/8724 bis 8727) beantwortet. Dieser war erforderlich, da die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Informationen kein Bestandteil regelmäßiger Datenerhebungen sind und dem Ministerium für Inneres und Kommunales daher nicht vorliegen.

 

Zur Beantwortung der 47 Kleinen Anfragen müssten diese Daten durch zusätzliche Berichtsaufforderungen bei den nachgeordneten Polizeibehörden erhoben, extrahiert und aufgearbeitet werden. Dies ist für 47 Kleine Anfragen in dem zur Beantwortung der Kleinen Anfragen vorgesehenen Zeitraum nicht leistbar.

 

 

5.       Aufgrund welcher Rechtsgrundlage(n) erfolgten die jeweiligen Maßnahmen?

 

 

Die Rechtsgrundlagen gefahrenabwehrender Maßnahmen hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleinen Anfragen 3333 - 3336 (Drs. 16/8724 bis 8727) dargestellt, hierauf wird verwiesen. Hinsichtlich strafprozessualer Ermächtigungsgrundlagen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

 

 

 


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