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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9037

 

18.06.2015

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 3429 vom 13. Mai 2015

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/8681

 

 

 

Brisante Selektoren: Welche nordrhein-westfälischen Bürger und Unternehmen spähte der BND im Auftrag des NSA aus?

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3429 mit Schreiben vom 18. Juni 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen anderen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

"Wer sich zum Wurm macht, kann nachher nicht klagen, wenn er mit Füßen getreten wird." Immanuel Kant

 

Durch den NSA-Untersuchungsausschuss wurde bekannt, dass dem Bundesnachrichtendienst eine Liste sogenannter "Selektoren" vorlag, also von Suchbegriffen, mit denen er im Auftrage des National Security Agency Internetverkehr durchsuchte und filterte und die Ergebnisse an den NSA weiterleitete. In diesen Suchbegriffen sind auch IP-Adressen, Emailadressen, Telefonnummern und Firmen- und Produktnamen enthalten. Die Gesamtliste umfasst mehr als 6 Millionen Begriffe.

 

Inzwischen ist ebenfalls bekannt, dass viele dieser Suchbegriffe sich auf deutsche und europäische Bürger, Politiker, Organisationen und Unternehmen erstreckten. Zehntausende der Begriffe sind, so die Zeugen im Ausschuss, außerhalb der Legalität und des Auftrages des Bundesnachrichtendienstes angesiedelt. Den Verantwortlichen im BND selbst war klar, dass die Verwendung dieser Selektoren rechtlich problematisch sein könnte, man folgte aber anscheinend Anweisungen aus dem Kanzleramt.

 

 

 

1.       Liegt die Liste der Selektoren, zumindest soweit sie Menschen (und damit auch Politiker), Organisationen und Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen betrifft, der Landesregierung vor?

 

Der Landesregierung liegt keine Liste der Selektoren vor.

 

 

2.       Falls ja: Welche Selektoren betreffen jeweils Menschen, Organisationen und Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen? Listen sie alle Selektoren auf (um ggf. personenbezogene Daten bereinigt bzw. anonymisiert). Markieren Sie darin Politiker und andere Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte, Geistliche und Journalisten.

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

 

3.       Falls nein: Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, die Liste der Selektoren (zumindest soweit sie Menschen, Organisationen und Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen betrifft) zu erlangen?

 

Die Landesregierung hat großes Interesse an weiterer Aufklärung. Es handelt sich um eine Angelegenheit im Verantwortungsbereich des Bundeskanzleramtes. Ich habe daher den Chef des Bundeskanzleramtes um eine Stellungnahme gebeten.

 

 

4.       Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um von den Selektoren und damit von der illegalen Ausspähung betroffene Menschen, Organisationen und Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen zu informieren und zu schützen?

 

Da der Landesregierung die Liste der Selektoren nicht vorliegt, können betroffene Personen, Organisationen und Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen nicht zu konkreten Vorfällen informiert werden. Allerdings unterstützt die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger und die in NRW ansässigen Unternehmen in Fragen zum Wirtschaftsschutz durch Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote. So bietet u.a. der Verfassungsschutz NRW im Rahmen seines Wirtschaftsschutzprogramms Sensibilisierungsvorträge bei Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbänden und Unternehmen vor Ort an. Ein weiterer Baustein dieser präventiven Arbeit ist die Sicherheitspartnerschaft NRW, die sich aus dem Verfassungsschutz des Landes NRW, der Polizei des Landes NRW, dem Wirtschaftsministerium NRW, dem Verband für Sicherheit in der Wirtschaft und den Industrie- und Handelskammern zusammensetzt. Gemeinsames Ziel ist es, Kompetenzen zusammenzuführen und zu einem gewinnbringenden fachlichen Austausch zwischen Behörden des Landes und der Wirtschaft beizutragen.

 

 

5.       Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um in Zukunft Selektoren beim BND zu verhindern, die Menschen, Organisationen und Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen betreffen?

 

Der BND ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes (§ 1 Abs. 1 BNDG). Dienst- und Fachaufsicht obliegen daher dem Bundeskanzleramt. Nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (PKGrG) unterliegt die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des BND der Kontrolle durch das vom Bundestag eingesetzte Parlamentarische Kontrollgremium. Es handelt sich somit um eine Angelegenheit im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Bundes.

 

 

 


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