LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/8915 |
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08.06.2015 |
Kleine Anfrage 3550
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Beitrags-Wirrwarr der Kammern in NRW: Warum zahlt ein Bäcker in Bochum viermal soviel wie in Essen?
In Nordrhein-Westfalen gibt es 16 Industrie- und Handelskammern sowie sieben Handwerkskammern. Sie finanzieren sich über Beiträge, Gebühren und Entgelte. Ihre Mitgliedsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, der zuständigen Kammer anzugehören und damit diese Abgaben abzuführen. Die Rechtsaufsicht über die Kammern liegt bei der Landesregierung.
Nach Angaben des Bundesverbands für freie Kammern e.V. (bffk), der am 10.05.2015 einen bundesweiten Beitragsvergleich von Industrie- und Handelskammern sowie auch Handwerkskammern veröffentlichte, variiert die Höhe der Pflichtmitgliedsbeiträge stark zwischen den Kammern in Nordrhein-Westfalen.
So musste laut bffk ein Bäcker in Bochum mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro einen Jahresbeitrag von 1.624 Euro an die Handwerkskammer abführen. Ein Bäcker mit dem gleichen Einkommen in Essen jedoch nur 387 Euro. In diesem Fall ist die Beitragsbelastung in Bochum etwa viermal so hoch wie in Essen.
Auch ein Vergleich zwischen den Berufsgruppen ergibt große Unterschiede im Beitragsniveau. Laut einer Beispielrechnung des bffk zahlt ein Metallbauer in Dortmund mit einem Einkommen von 75.000 Euro 1.821 Euro an die Kammer, während ein Bäcker mit gleichem Einkommen 2.681 Euro an die für ihn zuständige Kammer zahlen muss.
Die Unterschiede zwischen Beiträgen gleicher Berufsgruppen an unterschiedlichen Kammern, wie auch jene zwischen unterschiedlichen Berufsgruppen an derselben Kammer sind frappant und auf den ersten Blick nicht einleuchtend.
Vor dem diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Begrüßt die Landesregierung die Initiative, Transparenz und damit Vergleichbarkeit hinsichtlich der Beitragshöhe bei den IHKn und HWKn in Nordrhein-Westfalen herzustellen? Begründen Sie Ihre Haltung.
2. Sind die oben zitierten Zahlen korrekt? Geben Sie bitte ggf. die zutreffenden Beitragshöhen der genannten Beispiele an.
3. Wie bewertet die Landesregierung die dem Beitragsvergleich entnommene Aussage, dass vergleichbare Unternehmen in NRW extrem unterschiedliche Beiträge zahlen müssen, je nachdem in welchen Kammerbezirk sie gemeldet sind? Gehen Sie bitte darauf ein, inwieweit es gerechtfertigt sein kann, dass sich das Beitragsniveau in NRW zum Teil um das Vierfache unterscheidet bei gleichem Jahreseinkommen wie hier beim Beispiel des Bäckerhandwerks in Bochum und Essen.
4. Sieht es die Landesregierung als angemessen an, dass sich auch die Höhe der Pflichtbeiträge zwischen den unterschiedlichen Berufen so stark unterscheidet? Begründen Sie bitte Ihre Meinung.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um für eine effiziente Kammerstruktur in Nordrhein-Westfalen zu sorgen und das Problem der gravierenden Beitragsunterschiede zu beheben?
Daniel Schwerd