LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/8914 |
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08.06.2015 |
Kleine Anfrage 3549
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Kleine Anfrage zur (mobilen) Telekommunikationsüberwachung durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz in
In ihrer Antwort (Drucksache 16/6051) auf die Große Anfrage 10 der Fraktion der Piraten (Drucksache 16/5215 – Überwachung und Datenzugriff im Bereich der Telekommunikation. Wie nutzen nordrhein-westfälische Ermittlungsbehörden Funkzellenabfragen, Stille SMS, IMSI-Catcher und W-LAN-Catcher?) beantwortet die Landesregierung eine Vielzahl von Fragen zur Nutzung der genannten Maßnahmen zur Überwachung (mobiler) Telekommunikation bis einschließlich März 2014.
Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich allerdings, dass sich diese Antwort ausdrücklich nur auf den Bereich der Strafverfolgung bezieht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele nicht individualisierte Funkzellenabfragen wurden seit dem 01.01.2014 bis heute durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz im Stadtgebiet von Köln vorgenommen (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)?
2. Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute W-LAN-Catcher durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz im Stadtgebiet von Köln eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)?
3. Wie oft wurden seit dem 01.01.2014 bis heute IMSI-Catcher durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz im Stadtgebiet von Köln eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Anlass, Ort, ggfls. PMK-Einstufung des Vorgangs)?
4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage(n) erfolgten die jeweiligen Maßnahmen?
5. Welche weiteren Stellen außer dem NRW-Verfassungsschutz, LKA und Kölner Polizei haben nach Kenntnis der Landesregierung ihrerseits ebenfalls nicht individualisierte Funkzellenabfragen, W-LAN-Catcher, IMSI-Catcher oder Ortungs-SMS im Stadtgebiet von Köln eingesetzt?
Daniel Schwerd