LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/8704 |
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18.05.2015 |
Kleine Anfrage 3434
der Abgeordneten Frank Herrmann und Daniel Schwerd PIRATEN
Sorgt die Landesregierung für Internet und Computerarbeitsplätze in den
Aufnahmeeinrichtungen des Landes?
Der Bundesgerichtshof stellte in einem Urteil aus dem Jahr 2013 fest, dass der Zugang zum Internet zu den Lebensgrundlagen gehört. In der Tat finden Kommunikation, Wissensverbreitung und vieles mehr mittlerweile über das Internet statt. Damit ist der Zugang zum Netz eine wichtige Ressource für die Teilhabe an unserer Gesellschaft und Demokratie geworden. Besonders für Flüchtlinge sind das Internet und eventuelle Computerarbeitsplätze die einzige Möglichkeit, Kontakte zu Familie und Freunden zu pflegen, sich ein Bild ihrer neuen Umgebung zu machen oder sich über die aktuelle Situation in ihren Herkunftsländern zu informieren. Einige Kommunen sind daher in den letzten Wochen dazu übergegangen, Gemeinschaftsunterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge mittels Freifunk mit drahtlosem Internet zu versorgen.
Zurzeit betreibt das Land fast 50 Sammelunterkünfte für Asylbewerber (Vorlage 16/2788). Im Sachverständigengespräch zum Antrag der Piratenfraktion „Flüchtlinge in NRW brauchen einen Flüchtlingsbeauftragten und verbindliche Standards“ (Drs. 16/7152) wurde angemerkt, dass es in den Landeseinrichtungen an öffentlichen Zugängen zum Internet fehle (Stellungnahme 16/2707).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. In welchen Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden wird ein Internetzugang für Verwaltungszwecke der Einrichtung genutzt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Arbeitsplätze, vorhandener Bandbreite und Nutzungsart , z.B. Datenbankanbindung, E-Mail usw.)
2. In welchen Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden besteht die Möglichkeit, dass Flüchtlinge einen bestehenden Internetzugang nutzen? (Bitte aufschlüsseln nach Gewährungsart, z. B. Anzahl von Computerarbeitsplätzen, WLAN, Kosten für Nutzer usw. und Einrichtung)
3. Was sind die Gründe der Landesregierung, in den Landeseinrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung keinen Computerarbeitsplatz mit Internetzugang für die Geflüchteten anzubieten? (Bitte nach Gründen des jeweiligen Falls aufschlüsseln)
4. Welche Kosten würden dem Land entstehen, um Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge mit dem vor Ort verfügbaren schnellstmöglichen Internetanschluss zu versorgen? (Bitte mit Nennung von Einmalkosten und der voraussichtlichen monatlichen Kosten)
5. Gibt es Kontakte der Landesregierung zu Freifunk-Initiativen, damit diesen Zugang zu den Landeseinrichtungen ermöglicht wird und eventuell vorhandene Anschlüsse schlussendlich mit Freifunk-Routern durch die Initiativen und/oder durch Sponsoren ausgestattet werden können? (Bitte nähere Angaben)
Frank Herrmann
Daniel Schwerd