< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/8687

 

15.05.2015

 

 

 

 

Kleine Anfrage 3433

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

"Dieser Inhalt ist in Ihrem Land leider nicht verfügbar" - Digitale Grenzen in einem vereinigten Europa?

 

 

"Alle Schranken sind bloß des Übersteigens wegen da."

Novalis

 

Digitale Dienste und Angebote verändern in Europa wie weltweit das Leben der Menschen nachhaltig. Die gesetzlichen Regulierungen dazu stammen jedoch zumeist noch aus der Vor-Internet-Zeit und kollidieren mit den veränderten Anforderungen und Nutzungsgewohnheiten der Menschen im 21. Jahrhundert.

 

Lizenzierungen von audiovisuellen Inhalten im Internet etwa sind oft mit geographischen Begrenzungen verbunden, die dem Verbreitungsraum Internet in seinem Wesen widersprechen. Auf diese Lizenzbedingungen regieren die Lizenznehmer oft mit Maßnahmen des sogenannten Geoblockings, um auf technischem Wege den Abruf aus dem Ausland zu unterbinden.

 

Angebote sind dann gar nicht im jeweiligen Ausland, oder nicht in bestimmten Sprachen verfügbar. Damit wird das legale Medien- und Kulturangebot europaweit verkleinert. Gleichzeitig können Menschen mit technischem Sachverstand diese Sperren einfach umgehen, was zu einer Benachteiligung von nicht-technisch-affinen Menschen führt und die digitale Spaltung weiter verschärft.

 

Bei Satellitenübertragung wird bei Lizenzvergabe das Ursprungslandprinzip angewendet. Der Sender, der für sein Ursprungsland eine Lizenzierung vorgenommen hat, darf die Übertragung über Satellit auch dann vornehmen, wenn die Ausleuchtungszone des Satelliten über das Land selbst hinausgeht. Technische Maßnahmen, die Verbreitung im Ausland zu verhindern, muss er nicht ergreifen, eine unfreiwillige technische Überschreitung der Ländergrenzen (der sogenannte "Overspill") wird dergestalt akzeptiert.

 

ARD und ZDF haben in einem Positionspapier "Digitale Wirtschaft und Gesellschaft - Anmerkungen und Anregungen von ARD und ZDF" die Forderung aufgestellt, das Ursprungslandprinzip für Online-Angebote der Rundfunkveranstalter anzuwenden. Zudem fordern sie vereinfachte Rechteklärungssysteme und das Weitersendungsrecht für neue Plattformbetreiber zu erweitern. Das Ursprungslandprinzip für Lizenznehmer im Internet generell anzuwenden würde kulturelle Nachteile aufheben.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.      Welchen Nutzen bzw. Schaden hat "Geoblocking" für die kulturelle Vielfalt und Medienfreiheit in unserem Land?

 

2.      Inwieweit ist die generelle Anwendung des Ursprungslandprinzips bei der Lizenzvergabe audiovisueller Inhalte nach Meinung der Landesregierung eine geeignete Maßnahme, kulturelle Vielfalt und Medienfreiheit zu stärken?

 

3.      Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung auf Bundes- und europäischer Ebene in Hinblick auf das "Geoblocking"?

 

4.      Welche Haltung hat die Landesregierung zu der Forderung, ein vereinfachtes Rechteerklärungssystem für Anbieter neuer Plattformen sowie Weitersendungsrechte von digitalen audiovisuellen Inhalten zu schaffen?

 

5.      Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung auf Bundes- und europäischer Ebene zur Einführung eines vereinfachten Rechteerklärungssystems für Anbieter neuer Plattformen sowie Weitersendungsrechtes von digitalen audiovisuellen Inhalten?

 

 

 

Daniel Schwerd


< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!