LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/8582 |
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30.04.2015 |
Kleine Anfrage 3383
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Polizisten ohne Uniform: Ist man selbst schuld, wenn man Zivilpolizisten nicht erkennt?
"Drah di net um - schau schau der Kommissar geht um.
Er hat die Kraft und wir san klein und dumm.
Und dieser Frust macht uns stumm."
Johann "Falco" Hölzel
Im Fall der Festnahme eines Kölner Studenten mit nigerianischen Wurzeln durch Zivilbeamte steht die Kölner Polizei in der Kritik. Mehrere Zivilbeamte waren in einem Fahrzeug unterwegs und warteten auf die Möglichkeit zum Zugriff auf einen Verdächtigen. Als die Zivilbeamten den Studenten aus dem Haus gehen sahen, setzten sie eine Festnahme in Gang, ohne sich im Moment des Zugriffs ausreichend als Polizei in Zivil zu erkennen zu geben.
Der farbige deutsche Student befürchtete einen körperlichen Übergriff durch die vier kräftig wirkenden Männer und floh aus Angst vor einem möglichen rechtsextremen Angriff, da er die beteiligten Beamten, von denen einige Glatzenträger waren, nicht als Polizisten erkennen konnte.
Im Zuge der Verfolgungsjagd erlitt der Student durch die ihn stellenden Beamten eine Quetschung der Unterlippe, Prellungen und leidet seither unter Angstzuständen. Darüber hinaus entstand ihm ein Sachschaden, da sein Mobiltelefon und ein Kopfhörer zerstört wurden.
Die Kölner Polizei hält die Maßnahmen für angemessen. Der Student erhält kein Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz, obgleich er unschuldig festgenommen wurde. Auch eine Entschuldigung ist nicht erfolgt.
Vor dem Hintergrund zahlreicher ausländerfeindlicher Angriffe ist seine Flucht nur nachvollziehbar. Zivilpolizisten haben dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sie im Einsatz nicht als Beamte erkennbar sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welches Vorgehen ist vorgesehen, wenn Zivilpolizisten zugreifen, um die Legitimität des Einsatzes zu verdeutlichen und sich gegenüber den betroffenen Personen zu identifizieren? Gehen sie darauf ein, inwieweit bzw. wann einer Person der behördliche Charakter des Zugriffs klar werden muss, um unnötige Verletzungen zu vermeiden, damit ein unbescholtener Bürger einen Zivilbeamten von einem Angreifer unterscheiden kann.
2. Ist nach Ansicht der Landesregierung in diesem Fall der Sorgfaltspflicht der Beamten Rechnung getragen worden? Gehen Sie auf die näheren Umstände des Falles, des Auftrages der Beamten und ihrer Suche nach Verdächtigen ein und inwieweit der unberechtigt Festgenommene zuvor identifiziert worden ist.
3. Inwieweit ist der Zugriff selbst oder die angewendete Härte (ggf. teilweise) auf die Hautfarbe des unberechtigt Festgenommenen zurückzuführen?
4. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit im Falle von Verletzungen oder Schäden bei einer unberechtigten Festnahme jeweils Schadenersatz, Schmerzensgeld, Disziplinarmaßnahmen für die Beamten oder schlicht eine Entschuldigung angemessen sind? Gehen Sie auch auf die Besonderheiten bei einem Einsatz durch Beamte in Zivil ein.
5. Welche Fälle von Körperverletzungen oder Schäden gab es beim Zugriff durch Zivilpolizisten seit 2010 bis heute? Gehen Sie näher auf die Fälle ein, die sich als unberechtigt herausgestellt haben und stellen heraus, ob es Schmerzensgeld und/oder Schadenersatz gab.
Daniel Schwerd