LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/8509 |
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21.04.2015 |
Kleine Anfrage 3359
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Aus unerfindlichen Gründen geduldete Hetze? Die "Kölner Klagemauer" gefährdet Kindeswohl
"Wer zerstören will, findet immer ein Karthago."
Hans Kudszus
Vor dem Amtsgericht Köln fand am 10. April 2015 ein weiterer Prozess gegen Walter Herrmann und seine sogenannte "Kölner Klagemauer" vor dem Kölner Dom statt. Er wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, weil die Richterin es als erwiesen ansah, dass Walter Herrmann mit von ihm zu verantwortenden Darstellungen in seiner "Klagemauer" gegen §15 Jugendschutzgesetz verstoßen habe. Darin ist bestimmt, dass jugendgefährdende Trägermedien nicht an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden dürfen. Zudem dürfen Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Form dargestellt werden. Allerdings Herrmann kündigte schon im Gerichtssaal an, mit seiner als Kunst deklarierten Aktion weitermachen zu wollen.
Die Verhandlung endete im Tumult, der Angeklagte verließ noch während der Urteilsbegründung unter Protest den Gerichtssaal. Als die zahlreich erschienen Unterstützer Herrmanns mit lautstarken Zwischenrufen der Richterin ein politisch motiviertes Urteil vorwarfen, ließ sie den Saal räumen. Herrmann will in Berufung gehen. Noch am Nachmittag setzte er die Ausstellung wieder fort, auf der er erneut Bilder geschundener Kinder mitführte. Die Polizei musste erscheinen, „Herr Herrmann weigerte sich und warf sich auf den Boden“, so beschreibt ein Sprecher der Polizei Köln den Einsatz.
Walter Herrmann betreibt seit Jahren auf dem Platz vor dem Kölner Dom eine als Dauerdemonstration angemeldete öffentliche Ausstellung, in der er Israel dämonisiert und unter anderem als Kindermörder bezeichnet. Dazu zeigte er Bilder von blutüberströmten, verstümmelten Leichen von Kindern und Erwachsenen und behauptet, diese seien von Israelis ermordet worden. Zudem findet man immer wieder als holocaustrelativierend empfundene Plakate in seiner Ausstellung, die den Nahostkonflikt als "Holocaust" der Israelis in Gaza beschreiben, Gaza mit dem Warschauer Ghetto vergleichen oder Netanjahu mit Hitler. Die "Kindermörder"-Vorwürfe erinnern erschreckend an antisemitische Ritualmordlegenden. Die taz stellt in einem Artikel vom 12. April 2015 folgendes fest: "...beschränkt sich seine von der Polizei aus unerfindlichen Gründen geduldete „Dauerdemonstration“ seit gut einem Jahrzehnt auf eine demagogisch anmutende Hetze gegen den israelischen Staat und gegen Juden."
Dem Youtube-Kanal "Djihad TV" gab Walter Herrmann im April ein Interview. In dem mit "Ehrenmann Walter Herrmann" betitelten Beitrag sagte er folgenden Satz: “Das hat dazu geführt, dass der Polizeichef Innenstadt gehen musste und an seiner Stelle kam ein Freund der Klagemauer aus Bonn.”
Ich frage die Landesregierung:
1. Was unternimmt die Landesregierung, um den durch die "Kölner Klagemauer" gefährdeten Kinder- und Jugendschutz am Kölner Dom sicherzustellen?
2. Wie bewertet es die Landesregierung, wenn wenige Stunden nach einem erstinstanzlichen Urteil bereits wieder als kindeswohlgefährdend gewertete Bilder ausgestellt werden?
3. Ist der Kölner Polizeipräsident ein "Freund der Klagemauer"? Gehen Sie darauf ein, wie Walter Herrmann zu dieser Aussage kommt.
4. Was unternimmt die Landesregierung, um die von vielen Menschen als holocaustrelativierende und antisemitisch empfundene Darstellungen an der "Kölner Klagemauer" zu entfernen?
5. Hält die Landesregierung einen toleranten Umgang der Polizei mit der "Klagemauer" für angemessen? Gehen Sie darauf ein, ob nicht strikter auf die ordnungsrechtlichen Regeln und die Grenzen volksverhetzender Aussagen geachtet werden sollte, insbesondere vor dem Hintergrund antisemitischer Vorkommnisse der letzten Monate.
Daniel Schwerd