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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/8375

 

13.04.2015

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 3248 vom 20. März 2015

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/8248

 

 

Vorratsdatenspeicherung und Sigmar Gabriels Falschaussage: Spricht die Landesregierung nicht mit dem Bundeswirtschaftsminister oder hört er nicht zu?

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3248 mit Schreiben vom 9. April 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

"Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er."

Martin Luther

 

Sigmar Gabriel wurde in einem ARD-Brennpunkt am 27. November 2013 gefragt, wie man nach dem Bekanntwerden des NSA-Überwachungsskandals noch an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung festhalten könne. Sigmar Gabriel antwortete: “Wenn sie an Norwegen denken: durch die dortige Vorratsdatenspeicherung wusste man sehr schnell, wer in Oslo der Mörder war (...). Das hat sehr geholfen.”

 

Gabriel bezieht sich offensichtlich auf den Anschlag des Norwegers Anders Breivik. Dieser hatte im Sommer 2011 zunächst eine 500-Kilo-Bombe im Osloer Regierungsviertel detonieren lassen, wobei acht Menschen getötet wurden. Anschließend hatte Breivik in einem Jugend-Camp auf der norwegischen Insel Utøya 69 Menschen erschossen. Der von Gabriel konstruierte Zusammenhang zwischen der Aufklärung des Anschlags und dem Einsatz der Vorratsdatenspeicherung ist nachweislich falsch.

 

Die Vorratsdatenspeicherung kann der norwegischen Polizei bei den Anschlägen nicht geholfen haben, wie Gabriel behauptet. Zwar stimmte am 15. April 2011 das norwegische Parlament für die Einführung der VDS, sie war aber zum Zeitpunkt des Attentats technisch nicht umgesetzt. Es wurden nachweislich keine Vorratsdaten in Norwegen gespeichert, die die Polizei in diesem Fall hätte nutzen können. Stattdessen konnte man die Umstände der Tat deswegen schnell aufklären, weil die Polizei den Täter am Ort seiner Tat festnehmen konnte. Bereits am folgenden Tag war er voll geständig, auch was die Umstände des Bombenanschlags in Oslo anging. Die Aufklärung seiner Taten ist vollständig auf herkömmliche Polizeiarbeit zurückzuführen.

 

Offenkundig hat Gabriel (wissentlich oder unwissentlich) die Unwahrheit gesagt. Hierzu habe ich die Landesregierung in der kleinen Anfrage Nummer 1799 vom 04. Dezember 2013 nach einer Stellungnahme gefragt, die sie mit Datum vom 06. Januar 2014 abgab. Am 15. März 2015 wiederholte Sigmar Gabriel im "Interview der Woche" im Deutschlandfunk die Überzeugung, es wäre die Vorratsdatenspeicherung gewesen, die einen Beitrag zur Aufklärung der Anschläge in Norwegen geleistet habe.

 

Er erklärte:

 

"Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel (...), aber sie kann uns durch eine schnellere Aufdeckung von Straftaten helfen, die nächste Straftat zu verhindern. Das ist die Erfahrung gewesen der Norweger bei dem Attentat von Herrn Breivik, einem rechtsradikalen Attentäter, auf sozialdemokratische Kinder und Jugendliche in einem Zeltlager. Da wird immer behauptet, das hätte gar nicht stattgefunden - das ist falsch, wir haben die Norweger gefragt."

 

http://www.deutschlandfunk.de/sigmar-gabriel-wir-brauchen-die-vorratsdatenspeicherung.868.de.html?dram:article_id=314247

 

 

1.    Welche Gespräche und Informationen zu den Themen Vorratsdatenspeicherung respektive Attentate von Anders Breivik in Norwegen hat die Landesregierung bzw. deren Mitglieder mit dem Bundeswirtschaftsminister seit dem 27. November 2013 bis heute geführt bzw. ausgetauscht? Nennen Sie Zeiten, Inhalte und Informationsweg bzw. Orte und Gesprächspartner der Landesregierung.

 

2.    Ist der Bundeswirtschaftsminister bei einer dieser Gelegenheiten darüber informiert worden, dass die Vorratsdatenspeicherung in Norwegen technisch gar nicht in Kraft war, die Vorratsdatenspeicherung also keinen Beitrag zur Aufklärung der Attentate in Norwegen hat leisten können? Nennen Sie ggf. Zeitpunkt, Art und Umfang der geflossenen Information und ggf. Gesprächspartner.

 

3.    Falls Sie Frage 2 negativ beantworten: Warum hat die Landesregierung es nicht für notwendig befunden, den Bundeswirtschaftsminister über seine offenkundige Fehlinformation bzw. seinen Fehlschluss zu informieren sowie ihm die notwendigen Informationen zukommen lassen, die der Landesregierung spätestens seit der Kleinen Anfrage Nummer 1799 des Fragestellers vorlagen?

 

4.    Falls Sie Frage 2 positiv beantworten: Aus welchen Gründen hält der Bundeswirtschaftsminister nach Auffassung der Landesregierung an der offensichtlich falschen Aussage fest, dass Vorratsdatenspeicherung an der Aufklärung der Taten von Norwegen hat beitragen können?

 

5.    Welche Auswirkungen kann nach Auffassung der Landesregierung eine nicht in Kraft befindliche, technisch nicht realisierte Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärung eines bestimmten, konkreten Verbrechens wie den Attentaten von Norwegen haben? Begründen Sie Ihre Ansicht.

 

Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.

Die Landesregierung ist nicht zur Bewertung von Aussagen des Bundeswirtschaftsministers berufen.

 

Bestehende Regelungen einzelner Staaten werden von der Landesregierung nicht bewertet.

 


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