LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/8326 |
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30.03.2015 |
Kleine Anfrage 3275
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Maulkorberlass für nordrhein-westfälisches Unternehmen durch das Bundeskanzleramt
Am Donnerstag, den 26.03.2015, hat Klaus Landefeld, Aufsichtsratsvorsitzender der DE-CIX International AG mit Sitz in Köln, vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundes ausgesagt. Er berichtete davon, dass der Bundesnachrichtendienst den von DE-CIX betriebenen deutschen Internetknoten seit 2009 ausspäht. 2008 sei der Dienst erstmals bei ihnen vorstellig gewesen.
Aufgrund rechtlicher Bedenken habe das DE-CIX-Management nach der BND-Anfrage Kontakt mit der zuständigen G10-Kommission gesucht, berichtete Landefeld im Ausschuss.
Daraufhin habe das Kanzleramt interveniert und bei einem Treffen am 27. Februar 2009 dem Unternehmen untersagt, über Planungen des BND zu sprechen. Später habe das Unternehmen eine Überwachungsanordnung vom BND erhalten, die konkrete zu überwachende Nummern Autonomer Systeme umfasste. [1]
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche rechtlichen Grundlagen existieren, wonach einem nordrhein-westfälischen Unternehmen untersagt werden kann, über Gespräche mit bzw. Planungen des BNDs bzw. anderer Nachrichtendienste zu sprechen?
2. Welche nordrhein-westfälischen Unternehmen haben ebenfalls solche Anordnungen von einer Landesbehörde, oder (soweit die Landesregierung Kenntnis davon hat) vom Bundeskanzleramt oder einer anderen Bundesbehörde bekommen, nicht über Gespräche mit bzw. Planungen des BNDs oder anderer Nachrichtendienste zu reden? Nennen sie jeden einzelnen Fall mit jeweils erteilender Behörde.
3. Welche Kriterien existieren, nach denen nordrhein-westfälische Unternehmen solche Anordnungen auf rechtliche Zulässigkeit prüfen können?
4. An wen können sich nordrhein-westfälische Unternehmen zwecks Beratung bei solchen Anordnungen bzw. Überprüfung von solchen Anordnungen wenden?
5. Welche demokratische Kontrolle solcher Anordnungen gegenüber nordrhein-westfälischen Unternehmen ist angezeigt?
Daniel Schwerd