LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/7766 |
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20.01.2015 |
Kleine Anfrage 3047
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Werden auch in Nordrhein-Westfalen massenhaft Telefone bei Demonstrationen beschlagnahmt?
Am 15. Januar 2015 haben mehrere hundert Personen in der Dresdener Innenstadt eine spontane Demonstration aufgrund der Ermordung des Asylbewerbers Khaled Idris Bahray durchgeführt. Laut der Polizei Sachsens seien dabei aus der Menschenmenge heraus Schaufensterscheiben und Glasschaukästen beschädigt worden.
Etwa 150 Personen wurden daraufhin von den Polizeikräften eingekesselt und ihre Mobiltelefone beschlagnahmt. Zur Begründung der Maßnahme zitiert die Online-Ausgabe der Dresdner Morgenpost Sachsen (MOPO24) einen Polizisten mit folgenden Worten: “Wir lassen uns das nicht bieten und werden mit aller Konsequenz reagieren!”.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung
1. Bei welchen Demonstrationen wurden seit 2010 bis heute Demonstranten in Nordrhein-Westfalen Mobiltelefone abgenommen? Nennen Sie jeden einzelnen Fall mit Ort, Zeitpunkt und Zahl der sichergestellten Mobiltelefone.
2. Welche Arten von Auswertungen dieser Mobiltelefone wurden in jedem einzelnen dieser Fälle vorgenommen? Nennen Sie die jeweils erhobenen Daten, deren Verbleib, die dazu verwendeten Werkzeuge und die jeweiligen Ermittlungsergebnisse.
3. Wie wird das grundgesetzlich und höchstrichterlich garantierte Fernmeldegeheimnis bei diesen Maßnahmen geschützt? Gehen Sie auch auf jeden einzelnen Fall aus 1. ein.
4. Auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren diese Sicherstellungen jeweils? Nennen Sie jede Rechtsnorm in jedem Fall.
5. Ist in jedem einzelnen dieser Fälle die Verhältnismäßigkeit der Mittel mit den hohen Schranken des Grundgesetzes und der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewahrt? Begründen Sie das in jedem einzelnen Fall.
Daniel Schwerd