< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/7722

 

12.01.2015

 

 

 

 

Kleine Anfrage 3024

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Datenflut bei den kriminaltechnischen Instituten - kann so angemessen ermittelt werden?

 

 

 

Vom jüngsten Treffen der Generalstaatsanwälte in Görlitz liegt dem MDR ein internes Dokument vor, aus dem hervorgeht, dass sich die Ermittlungsbehörden der Länder teilweise in einem "Notstand" befinden. Im Dokument heißt es, es seien "die kriminaltechnischen Institute der jeweiligen Landeskriminalämter überlastet und auch im Übrigen kommt es in der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landespolizeibehörden zu Problemen." [1]

 

Hauptgrund dafür seien die wachsenden Datenmengen von Computer-Festplatten, USB-Sticks, DVDs und Handys sowie Daten aus dem Mobilfunkbereich, die für Strafverfahren ausgewertet werden müssen. So habe sich in Brandenburg in fünf Jahren das von den Ermittlungsbehörden zu bewältigende Datenvolumen verdoppelt – auf gegenwärtig mehr als 450 Terabyte.

 

Staatsanwaltschaften seien dazu übergangenen, heißt es, nicht mehr alle sichergestellten Beweise für ein Strafverfahren auszuwerten, sondern lediglich gerade noch so viel, um den ursprünglichen Verdacht zu untermauern, damit das Verfahren so schnell wie möglich beendet werden kann.

 

Gelingt eine anklagerelevante Auswertung nicht innerhalb von neun Monaten, so müsse das sichergestellte Beweismaterial wieder zurückerstattet werden. Mögliche Verfahren, darauf wird aus Kreisen der Generalstaatsanwaltschaft hingewiesen, seien in der Vergangenheit wegen Überschreitung dieser Neun-Monatsfrist bereits geplatzt.

 

Aufgrund dessen beauftragen Staatsanwälte offenbar verstärkt private Institute, Daten auszuwerten und auf dieser Grundlage Gutachten für Strafverfahren zu erstellen. Dies stelle bei der Weitergabe von Beweismaterialien bei dokumentiertem Kindesmissbrauch ein juristisches Problem dar, wie die Richter bemängelt haben, die darin selber den Tatbestand der Verbreitung pornografischen Materials rügen.

 

[1] http://www.tagesschau.de/inland/staatsanwaelte-ueberlastung-101.html

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Wie haben sich in den letzten fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen die Datenmengen von Computer-Festplatten, USB-Sticks, DVDs und Handys wie Daten aus dem Mobilfunkbereich, die für Strafverfahren ausgewertet werden mussten, entwickelt? Schlüsseln Sie die Datenmengen seit 2010 nach Jahren und - soweit vorhanden - nach jeweiligen Datentypen und Strafverfahrensarten auf.

 

2.         Ist die Landesregierung der Auffassung, dass in zu vielen Fällen Datenträger zur Auswertung sichergestellt worden sind?

 

3.         Besteht laut Landesregierung die Gefahr, dass bei zu oberflächlicher Auswertung entlastende Belege in den Daten übersehen werden können?

 

4.         Wie viele Fälle von Gutachtenvergaben an private Institute hat es, aufgeschlüsselt nach Jahren, seit 2010 gegeben? Schlüsseln Sie zusätzlich nach jeweiligen Datentypen und Strafverfahrensarten auf sowie markieren Sie besonders die Straftaten des Bereichs dokumentierten Kindesmissbrauchs.

 

5.         Wie viele Fälle von Verfahrenseinstellungen hat es seit 2010 bis heute, aufgeschlüsselt seit Jahren, Datentypen und Strafverfahrensarten, gegeben, in denen die Beweisauswertung nicht innerhalb der Frist von neun Monaten durchgeführt werden konnte? Markieren Sie darin besonders die Straftaten aus den Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!