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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/7689

 

07.01.2015

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 2985 vom 16. Dezember 2014

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/7614

 

 

Erhält die Landesregierung Erkenntnisse aus dem NSA-Untersuchungsausschuss?

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2985 mit Schreiben vom 6. Januar 2015 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Am 20. März 2014 hat der Deutsche Bundestag im Auftrag aller Fraktionen einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre eingesetzt. Seine Aufgabe ist es, Ausmaß und Hintergründe der Ausspähung durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufzuklären. Ebenso ist es Auftrag des Ausschusses, nach Strategien zu suchen, Telekommunikation mit technischen Mitteln besser gegen diese Art von Angriffe zu schützen.

 

Explizit erwähnt ist der Schutz der elektronischen Kommunikation staatlicher Stellen, womit auch kommunale und Landesstellen umfasst sind.

 

Zum Untersuchungsumfang gehört die Überlegung, inwieweit Änderungen des Vergaberechts für öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von  IT-Systemen, Software und Telekommunikationseinrichtungen sinnvoll sind, sowie Überprüfung und Entwicklung von Maßnahmen, Unternehmen in Deutschland bei der Abwehr von Wirtschaftsspionage sinnvoll zu unterstützen.

 

Bis zum heutigen Tage hat es sechs Anhörungen gegeben. Auch technische Gegebenheiten waren bereits Thema im Ausschuss, so etwa in der dritten Anhörung vom  26. Juni 2014.

 

Auch wenn der Ausschuss auf Bundesebene angesiedelt ist, und daher vorwiegend Bundes- und außenpolitische Fragen behandelt, sind die Erkenntnisse, die in diesem Ausschuss erlangt werden, von akuter sicherheitsrelevanter Bedeutung für Nordrhein-Westfalen, die Regierung, Ministerien und Behörden des Landes, sowie für Wirtschaft, Kommunen, Organisationen und Bürger.

 

 Ein verantwortlicher Umgang mit den von Edward Snowden enthüllten Sicherheitsmängeln in der Bundesrepublik bedeutet, dass Erkenntnisse des Ausschusses zeitnah auf die Bundesländer verteilt und dort in Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Es wäre fahrlässig, auf den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zu warten, bevor Maßnahmen eingeleitet werden. So besteht bereits jetzt im NSA-Untersuchungsauschuss Einvernehmen darüber, dass rasch gehandelt werden müsse und offenkundig gewordene Sicherheitslücken durch den verstärkten Einsatz von Verschlüsselungstechnologien zu schließen sind. Darauf wies der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg hin, als er erklärte: "Mit solchen Initiativen werden wir nicht bis 2017 warten, schließlich besteht dringender Handlungsbedarf. Erste Schritte wurden bereits eingeleitet, so will Innenminister Thomas de Maizière die Spionageabwehr ausbauen. Auch wollen wir die Wirtschaft stärker in solche Strategien einbeziehen."

 

 

1.    Auf welche Weise fließen Erkenntnisse aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre zu den Bundesländern, insbesondere nach Nordrhein-Westfalen? Nennen Sie die jeweiligen Kanäle mit Frequenz, Umfang und Art der Informationen sowie die beteiligten Stellen bzw. Institutionen.

 

Das Sekretariat des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses übersendet Ausschussdrucksachen sowie diesbezügliche Schreiben von Behörden (bis zum Verschlussgrad „nur für den Dienstgebrauch“, ohne Beifügung des an den Parlamentarischen Untersuchungsaus-schuss übermittelten Aktenmaterial) per E-Mail an einen Vertreter der nordrhein-westfälischen Landesvertretung in Berlin, dieser leitet sie an das Ministerium für Inneres und Kommunales weiter.

 

 

2.    Auf welche Weise sind die Landesregierung bzw. deren Behörden selbst in den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre eingebunden, beispielsweise als Zulieferer von Informationen oder Erkenntnissen? Nennen Sie auch die beteiligten Stellen sowie Art und Umfang der ausgetauschten Informationen.

 

Es erfolgte bislang keine Einbeziehung.

 

 

3.    Wie werden Erkenntnisse aus dem NSA-Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen weiter bearbeitet? Nennen Sie auch beteiligte Stellen.

 

Die überlassenen Dokumente werden im Ministerium für Inneres und Kommunales erfasst. Bislang liegt kein Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vor, in dem mögliche Erkenntnisse bewertet und Empfehlungen ausgesprochen werden. Im Übrigen wird  auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

 

 

4.    Welche Erkenntnisse sind bereits aus dem NSA-Untersuchungsausschuss nach Nordrhein-Westfalen geflossen?

 

Bislang wurden Ausschussdrucksachen  wie  Tagesordnungen, Beweisanträge und -beschlüsse, Verfahrensbeschlüsse, Protokolle sowie diesbezügliche Schreiben von Behörden  (ohne das für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss beigefügte Aktenmaterial) übersandt.

 

 

5.    Zu welchen Maßnahmen hat das bereits geführt?

 

Der Landesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse vor, die es erforderlich machen, über das bereits Veranlasste hinaus weitere Maßnahmen zu ergreifen. Der Verfassungsschutz NRW sensibilisiert weiterhin die hiesigen Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen seiner Informationsarbeit. Gleichzeitig wird die Landesregierung ihre Anstrengungen, die Informations- und Kommunikationstechnik in der Landesverwaltung so sicher wie möglich zu machen, beibehalten und verstärken. Die Landesregierung hat die Umsetzung einer für Bund und Länder verbindlichen „Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung“ beschlossen, an deren Erarbeitung das Ministerium für Inneres und Kommunales intensiv beteiligt war. Derzeit erfolgt eine Bestandsaufnahme der aktuellen Lage.

 

 


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