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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/739

 

28.08.2012

 

 

 

 

Kleine Anfrage 367

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Kassenkredite der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

 

Kassenkredite sollen der kurzfristigen Kreditaufnahme von Kommunen und anderen kommunalen Organisationen wie Eigenbetrieben und Anstalten öffentlichen Rechts dienen.  Sie werden äußerst kurzfristig, in der Regel nur über Nacht vereinbart und bereits am Folgetag wieder fällig. Der zugrundeliegende Zins ändert sich täglich.

 

Sollte der Kassenkredit ursprünglich grundsätzlich nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung dienen, ist er de facto zum Finanzierungsinstrument nordrhein-westfälischer Kommunen geworden. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben nordrhein-westfälische Kommunen über 20 Milliarden Euro Kassenkredite aufgenommen, das entspricht rund 1.100 Euro pro Bürger des Landes. Auf den ersten 7 Plätzen der Städten und Gemeinden mit der höchsten Inanspruchnahme von Kassenkrediten in Deutschland finden sich ausnahmslos Städte aus Nordrhein-Westfalen, angeführt von Essen, Duisburg und Wuppertal.

 

Extrem günstige, kurzfristige Zinsen von derzeit ca. 0,4 Prozent verleiten zum Aufnehmen solcher Kredite, sind sie doch eine günstige Finanzierungsform. Allerdings ist die aufnehmende Gemeinde von der ihrer Bonitätseinstufung abhängig, die sich über Nacht ändern kann, und die Bank kann die Prolongation solcher Kredite jederzeit verweigern. Das Damoklesschwert der Liquiditätsinsolvenz schwebt ständig über solchen Gemeinden.

 

Zudem kann sich das Zinsniveau mittelfristig ändern. Unklare Entwicklung des Euro und der Staatsverschuldungen können mittelfristig zu deutlich anziehenden Zinsen bis hin zur Inflation führen. Schon ein durchschnittlicher, kurzfristiger Tageszins von 4% würde eine Verzehnfachung der Zinslast, eine Mehrbelastung in Höhe von über 700 Millionen Euro pro Jahr für die nordrhein-westfälischen Kommunen bedeuten.

 

Im Land NRW ist aufgrund des Runderlasses des Innenministeriums vom August 2004 im Rahmen einer Haushaltssicherung ein Kassenkreditsockel in Höhe von 50% des durchschnittlichen jährlichen Kassenkreditbestandes erlaubt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Wie hoch sind die Zinsen für Kassenkredite der nordrhein-westfälischen Gemeinden in den vergangenen 20 Jahren? Bitte geben Sie die durchschnittlichen Werte sowie die Höchst- und Tiefststände der jeweiligen Kalenderjahre bis zum laufenden Jahr 2012 an.

 

2.         Bis zu welchem Zinssatz wurde Vorsorge für das Haushaltsrisiko steigender Zinsen getroffen? Bitte spezifizieren Sie die Zinssätze pro nordrhein-westfälische Gemeinde, die Kassenkredite in Anspruch genommen hat.

 

3.         Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, die strukturelle Verschuldung mit Kassenkrediten der Gemeinden des Landes zurückzuführen?

 

4.         Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung zur Vorsorge des Haushaltsrisikos steigender Zinsen für nordrhein-westfälische Gemeinden?

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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