LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/7077 |
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21.10.2014 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2680 vom 15. September 2014
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Müssen die Bundesländer nach Ansicht der Landesregierung dem CETA-Abkommen zustimmen?
Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2680 mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA, ist ein geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen, welches derzeit verhandelt wird.
Offenbar betrifft das geplante CETA-Freihandelsabkommen ausschließliche Länderzuständigkeiten wie Bildung und Kultur, so der inzwischen veröffentlichten Entwurfstext. Damit ist die Frage zu stellen, inwieweit
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ceta-dokument-101.pdf
Vorbemerkung der Landesregierung
Ein gestärkter Freihandel bietet Chancen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze auch für das Land Nordrhein-Westfalen. Aus Sicht der Landesregierung müssen bestehende Standards zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Umwelt abgesichert sein und demokratisch legitimierte Entscheidungen dürfen nicht infrage gestellt werden.
Die Verhandlungen zu CETA sind zurzeit noch nicht abgeschlossen. Bislang liegt der Landesregierung noch kein endgültiges Verhandlungsergebnis vor. Eine abschließende Positionierung der Landesregierung wird erst nach eingehender Prüfung eines finalen Vertragstexts möglich sein und damit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Der CETA-Entwurf soll nach dem formellen Abschluss der Verhandlungen rechtsförmlich geprüft und übersetzt werden. Anschließend fasst der Rat einen Beschluss zur förmlichen Vertragsunterzeichnung. Da CETA nach Auffassung der Bundesregierung ein gemischtes Abkommen ist, muss der Beschluss einstimmig erfolgen. Die sich anschließende Beschlussfassung im Europäischen Parlament wird nicht vor Ende 2015 erwartet. Der anschließende Ratifizierungsprozess in den 28 Mitgliedstaaten erfolgt nach Maßgabe der jeweils verfassungsrechtlichen Vorschriften - in Deutschland durch Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Abschließend wird das Abkommen durch Beschluss des Rates formal für die EU ratifiziert.
1. Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das geplante CETA-Freihandelsabkommen auf der Grundlage des inzwischen veröffentlichten Entwurfstextes auch in Teilbereichen ausschließlicher Länderzuständigkeiten wie Bildung und Kultur Anwendung findet?
2. Inwieweit ist die Landesregierung der Meinung, dass CETA nach dem Lindauer Abkommen die Zustimmung jedes einzelnen Bundeslands in der ständigen Vertragskommission bedarf?
3. Wird Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung versagen?
4. Kann die Ablehnung von CETA durch das Land Nordrhein – Westfalen Gegenstand einer Volksinitiative sein?
5. Inwieweit sieht der CETA-Vertragsentwurf nach Einschätzung der Landesregierung vor, dass vergangene oder zukünftige Marktöffnungs- und Privatisierungsschritte nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen (z.B. durch Rekommunalisierung)?
Eine abschließende Positionierung der Landesregierung wird erst nach eingehender Prüfung eines finalen Vertragstexts möglich sein.