LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/7076 |
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21.10.2014 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2679 vom 15. September 2014
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Hat die Landesregierung ihre Möglichkeiten zur Stellungnahme zum CETA-Vertragsentwurf genutzt?
Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2679 mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist ein europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen, welches in Kürze beschlossen werden soll
Nach Meinung der EU-Kommission „bedarf das Abkommen keiner Zustimmung durch die nationalen Parlamente der EU“. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages widerspricht laut Medienberichten dieser Meinungsäußerung, „weil Teile des Abkommens in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten fallen“.
Der Bund hat den Bundesländern eine
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ceta-dokument-101.pdf
Vorbemerkung der Landesregierung
Ein gestärkter Freihandel bietet Chancen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze auch für das Land Nordrhein-Westfalen. Aus Sicht der Landesregierung müssen bestehende Standards zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Umwelt abgesichert sein und demokratisch legitimierte Entscheidungen dürfen nicht infrage gestellt werden.
Die Verhandlungen zu CETA sind zurzeit noch nicht abgeschlossen. Bislang liegt der Landesregierung noch kein endgültiges Verhandlungsergebnis vor. Eine abschließende Positionierung der Landesregierung wird erst nach eingehender Prüfung eines finalen Vertragstexts möglich sein und damit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Der CETA-Entwurf soll nach dem formellen Abschluss der Verhandlungen rechtsförmlich geprüft und übersetzt werden. Anschließend fasst der Rat einen Beschluss zur förmlichen Vertragsunterzeichnung. Da CETA nach Auffassung der Bundesregierung ein gemischtes Abkommen ist, muss der Beschluss einstimmig erfolgen. Die sich anschließende Beschlussfassung im Europäischen Parlament wird nicht vor Ende 2015 erwartet. Der anschließende Ratifizierungsprozess in den 28 Mitgliedstaaten erfolgt nach Maßgabe der jeweils verfassungsrechtlichen Vorschriften - in Deutschland durch Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Abschließend wird das Abkommen durch Beschluss des Rates formal für die EU ratifiziert.
1. Welche Stellungnahme hat die Landesregierung zu der vom Bund eingeräumten Gelegenheit zum CETA-Entwurfstext bis Ende August eingereicht? Bitte fügen Sie die eingereichte Stellungnahme der Antwort bei
Die Landesregierung hat keine Stellungnahme im Sinne einer endgültigen und belastbaren Bewertung abgegeben. Es erfolgte eine auszugsweise Übermittlung von kursorischen ersten Einschätzungen der zuständigen Ressorts.
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher im Bundesrat und auf Europäischer Ebene in Analogie zum Landtagsbeschluss „Transparenz, parlamentarische und zivilgesellschaftliche Beteiligung während des gesamten Verhandlungszeitraums zum EU-Freihandelsabkommen mit den USA sicherstellen“ (gemeinsamer Antrag der PIRATEN mit SPD und GRÜNE, Drucksache 16/2986) ergriffen bzw. geplant? Nennen Sie jede einzelne Maßnahme mit Zeitpunkt bzw. Zeitplan der Umsetzung.
L 463/13 - BR 463/13 (B): Entschließung des Bundesrates zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie den USA anderseits (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP)
31.05.2013
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, und Rheinland-Pfalz
L 464/13 - BR 464/13 (B): Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP), 31.05.2014
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
L 295/14 - BR 295/14 (B): Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA
03.07.2014
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
Zustimmung Nordrhein-Westfalen
3. Welche der Ziele des Landtagsbeschlusses, Drucksache 16/2986, erreicht der nun vorliegende CETA-Vertragsentwurf nicht?
4. Sind nach Ansicht der Landesregierung die Beschlüsse des Landtags 16/2986 auch auf den CETA-Vertragsentwurf sinnvoll anzuwenden? Geben Sie auch an, inwieweit die Landesregierung die dort niedergelegten Ziele auch als Zustimmungsvoraussetzung für CETA wertet.
Eine abschließende Positionierung der Landesregierung wird erst nach eingehender Prüfung eines finalen Vertragstexts möglich sein.