LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/7075 |
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21.10.2014 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2678 vom 15. September 2014
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Welche Risiken birgt der CETA-Vertragsentwurf für die öffentliche Daseinsvorsorge und Sozialstandards?
Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2678 mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA (auch als „Canada – EU Trade Agreement“ gelesen), ist ein geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen, welches derzeit verhandelt wird.
Laut EU-Kommission sollen ausländische Investitionen erleichtert und besser geschützt werden. Kritisiert werden insbesondere Möglichkeiten, dass Unternehmen bei geheim tagenden Schiedsgerichten europäische Länder verklagen können.
CETA gilt auch als Blaupause und Vorbild für das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ceta-dokument-101.pdf
Vorbemerkung der Landesregierung
Ein gestärkter Freihandel bietet Chancen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze auch für das Land Nordrhein-Westfalen. Aus Sicht der Landesregierung müssen bestehende Standards zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Umwelt abgesichert sein und demokratisch legitimierte Entscheidungen dürfen nicht infrage gestellt werden.
Die Verhandlungen zu CETA sind zurzeit noch nicht abgeschlossen. Bislang liegt der Landesregierung noch kein endgültiges Verhandlungsergebnis vor. Eine abschließende Positionierung der Landesregierung wird erst nach eingehender Prüfung eines finalen Vertragstexts möglich sein und damit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Der CETA-Entwurf soll nach dem formellen Abschluss der Verhandlungen rechtsförmlich geprüft und übersetzt werden. Anschließend fasst der Rat einen Beschluss zur förmlichen Vertragsunterzeichnung. Da CETA nach Auffassung der Bundesregierung ein gemischtes Abkommen ist, muss der Beschluss einstimmig erfolgen. Die sich anschließende Beschlussfassung im Europäischen Parlament wird nicht vor Ende 2015 erwartet. Der anschließende Ratifizierungsprozess in den 28 Mitgliedstaaten erfolgt nach Maßgabe der jeweils verfassungsrechtlichen Vorschriften - in Deutschland durch Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Abschließend wird das Abkommen durch Beschluss des Rates formal für die EU ratifiziert.
1. Gefährdet der CETA-Vertragsentwurf nach Einschätzung der Landesregierung die bestehenden Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge?
2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die Beschränkungen des Erwerbs von Sparkassen auf andere öffentlich-rechtliche Institutionen von einem internationalen Schiedsgericht als unzulässige Beschränkung ausländischer Kapitalbeteiligungen angesehen wird? Geben Sie auch an, ob diese Einschätzung vom Sparkassenverband geteilt wird, soweit der Landesregierung bekannt ist.
3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass ein internationales Schiedsgericht kommunale Ausgleichszahlungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege, Krankenhäuser oder gemeinnützige Wohnungsgesellschaften, die im Wettbewerb mit privatrechtlichen Unternehmen stehen, als Verstoß gegen CETA einstuft? Geben Sie auch an, ob diese Einschätzung von den Kommunalen Landesverbänden geteilt wird, soweit das der Landesregierung bekannt ist.
4. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz geforderten Sozialstandards von einem internationalen Schiedsgericht als Verstoß gegen CETA angesehen werden?
5. Greift CETA in bestimmte Gesetzgebungszuständigkeiten des Landtags ein, so dass dieser im Falle der Ratifikation nicht mehr alle Rechtsnormen und Standards souverän festlegen kann? Geben Sie alle Zuständigkeiten, Rechtsnormen und Standards an, die betroffen sind.
Eine abschließende Positionierung der Landesregierung wird erst nach eingehender Prüfung eines finalen Vertragstexts möglich sein.