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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/6781

 

15.09.2014

 

 

 

 

Kleine Anfrage 2680

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Müssen die Bundesländer nach Ansicht der Landesregierung dem CETA-Abkommen zustimmen?

 

 

 

Das Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA, ist ein geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen, welches derzeit verhandelt wird. Der Vertragstext wurde zwischenzeitlich öffentlich. [1]

 

Offenbar betrifft das geplante CETA-Freihandelsabkommen ausschließliche Länderzuständigkeiten wie Bildung und Kultur, so der inzwischen veröffentlichten Entwurfstext. Damit ist die Frage zu stellen, inwieweit nach dem Lindauer Abkommen die Zustimmung jedes einzelnen Bundeslands in der ständigen Vertragskommission notwendig wird.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.         Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das geplante CETA-Freihandelsabkommen auf der Grundlage des inzwischen veröffentlichten Entwurfstextes auch in Teilbereichen ausschließlicher Länderzuständigkeiten wie Bildung und Kultur Anwendung findet?

 

2.         Inwieweit ist die Landesregierung der Meinung, dass CETA nach dem Lindauer Abkommen die Zustimmung jedes einzelnen Bundeslands in der ständigen Vertragskommission bedarf?

 

3.         Wird Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung versagen?

 

4.         Kann die Ablehnung von CETA durch das Land Nordrhein-Westfalen Gegenstand einer Volksinitiative sein?

 

 

[1] http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ceta-dokument-101.pdf

 

5.         Inwieweit sieht der CETA-Vertragsentwurf nach Einschätzung der Landesregierung vor, dass vergangene oder zukünftige Marktöffnungs- und Privatisierungsschritte nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen (z.B. durch Rekommunalisierung)?

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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