LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
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Drucksache 16/6781
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15.09.2014
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Kleine Anfrage 2680
des Abgeordneten Daniel Schwerd
PIRATEN
Müssen die Bundesländer nach
Ansicht der Landesregierung dem CETA-Abkommen zustimmen?
Das Comprehensive Economic and
Trade Agreement, kurz CETA, ist ein geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen,
welches derzeit verhandelt wird. Der Vertragstext
wurde zwischenzeitlich öffentlich. [1]
Offenbar betrifft das geplante
CETA-Freihandelsabkommen ausschließliche Länderzuständigkeiten wie Bildung und
Kultur, so der inzwischen veröffentlichten Entwurfstext. Damit ist die Frage zu
stellen, inwieweit nach dem Lindauer Abkommen die
Zustimmung jedes einzelnen Bundeslands in der ständigen Vertragskommission
notwendig wird.
Ich frage die Landesregierung:
1.
Inwieweit teilt die Landesregierung
die Auffassung, dass das geplante CETA-Freihandelsabkommen auf der Grundlage
des inzwischen veröffentlichten Entwurfstextes auch in Teilbereichen
ausschließlicher Länderzuständigkeiten wie Bildung und Kultur Anwendung findet?
2.
Inwieweit ist die Landesregierung der
Meinung, dass CETA nach dem Lindauer Abkommen die Zustimmung jedes einzelnen
Bundeslands in der ständigen Vertragskommission bedarf?
3.
Wird Nordrhein-Westfalen seine
Zustimmung versagen?
4.
Kann die Ablehnung von CETA durch das
Land Nordrhein-Westfalen Gegenstand einer Volksinitiative sein?
[1] http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ceta-dokument-101.pdf
5.
Inwieweit sieht der
CETA-Vertragsentwurf nach Einschätzung der Landesregierung vor, dass vergangene
oder zukünftige Marktöffnungs- und Privatisierungsschritte nicht mehr
rückgängig gemacht werden dürfen (z.B. durch Rekommunalisierung)?
Daniel Schwerd