LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/6432 |
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29.07.2014 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2401 vom 24. Juni 2014
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Auslandsgeheimdienst BND überwacht illegal Bürger und Unternehmen NRWs
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2401 mit Schreiben vom 28. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)
Der Bundesnachrichtendienst (BND), zuständig für die Auslandsaufklärung, überwacht im Zuge seiner Aufklärung an verschiedenen Standorten, unter anderem am zentralen deutschen Internetknoten DE-CIX den Internetverkehr [1]. Im Jahre 2010 wurden 37 Millionen E-Mails erfasst [2].
Da der Auslandsgeheimdienst verfassungsgemäß keine Inlandsaufklärung betreiben darf, werden Mail-Adressen mit der Top-Level-Domain .de herausgefiltert.
Doch selbstverständlich können sich auch hinter Mail-Adressen mit Top-Level-Domains wie .com, .net oder anderen Endungen Deutsche befinden.
Aus unlängst veröffentlichten NSA-Dokument „JSA Restrictions“ [3] geht hervor, dass in der gemeinsamen technischen Aufklärung von NSA und BND in Bad Aibling Ausnahmen der Überwachung für insgesamt folgende zwölf Top-Level-Domains definiert sind:
Zudem ist eine Liste von Domains bzw. Adressen festgelegt, die ebenfalls nicht überwacht werden sollen:
Selbst einem unterdurchschnittlich begabtem Überwacher muss klar sein, dass diese kurze Liste unmöglich alle Domains umfasst, über die Deutsche im Inland kommunizieren, und sie nicht geeignet ist, auch nur ansatzweise sicherzustellen, dass nicht massenhaft Deutsche vom BND überwacht werden. Man denke allein an die Millionen Bürger, die googlemail.com, gmx.net, yahoo.com oder aol.com-Adressen benutzen, sowie an die zahlreichen Unternehmen des Landes, die im Zuge der Internationalisierung globale Domainnamen verwenden.
Da dem BND die Aufklärung im Inland verfassungsmäßig untersagt ist, handelt er hier illegal.
1. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung, wie der Bundesnachrichtendienst Kommunikation von Bundesbürgern aus der Überwachung auszuschließen versucht? Nennen Sie Einzelheiten, die Ihnen bekannt geworden sind mit dem jeweiligen Zeitpunkt.
Die Kontrolle der Aufgabenwahrnehmung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) fällt nicht in den Aufgabenbereich der Landesregierung. Der BND ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes (§ 1 Absatz 1 Gesetz über den Bundesnachrichtendienst – BNDG). Dienst- und Fachaufsicht obliegen daher dem Bundeskanzleramt. Nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (PKGrG) unterliegt die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des BND der Kontrolle durch das vom Bundestag eingesetzte Parlamentarische Kontrollgremium. Soweit es um Maßnahmen des BND zur Überwachung von Telekommunikationsbeziehungen geht, die sich als strategische Beschränkung darstellen, ist nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10) die Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums erforderlich. Über die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Beschränkungsanordnung einschließlich der verwendeten Suchbegriffe entscheidet die G10-Kommission des Bundes. Über die Kontrolle der vom BND durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen nach dem G10 durch das Parlamentarische Kontrollgremium und die G10-Kommission wird der Deutsche Bundestag regelmäßig durch das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet (zuletzt durch den Bericht vom 19.12.2013, BT-Drs. 18/218).
Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben ist die Kontrolle der Aufgabenwahrnehmung des BND eine Angelegenheit in der ausschließlichen Verantwortung der zuständigen Stellen des Bundes.
2. Wie bewertet die Landesregierung die im Dokument „JSA Restrictions“ niedergelegten Filterregeln im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit?
Die fachliche Bewertung von Vorgängen mit Bezug auf den BND ist eine Angelegenheit der insoweit verantwortlichen Stellen des Bundes.
3. Welche Domains und E-Mailadressen betreiben die Landesregierung, ihre Ministerien, Behörden oder landeseigenen Betriebe, die durch die oben genannten Listen nicht von der Überwachung ausgenommen werden? Nennen Sie jede Domain und E-Mailadresse mit der jeweils verantwortlichen Stelle.
Die von der Landesregierung genutzten Domains und E-Mailadressen im Sinne der Fragestellung ohne die Top-Level-Domain .de ergeben sich aus der in der Anlage beigefügten Tabelle.
4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, Ausspähung von Kommunikation der Bürger, Unternehmen und Behörden aus Nordrhein-Westfalen durch den BND zu unterbinden, die über Domains erfolgt, welche nicht Bestandteil dieser Listen sind?
Die Kontrolle der Aufgabenwahrnehmung durch den BND im Allgemeinen und bei der Durchführung von Beschränkungsmaßnahmen nach G10 obliegt ausschließlich den gesetzlich zuständigen Stellen des Bundes.
5. Wie bewertet die Landesregierung die Überwachung von Kommunikation deutscher Bürger, Unternehmen und Behörden im Inland über solche Domains durch den BND? Gehen Sie auf die juristische und politische Komponente ein.
Die fachliche Bewertung von Vorgängen mit Bezug auf den BND ist eine Angelegenheit der insoweit verantwortlichen Stellen des Bundes. Der Landesregierung liegen zu der Überwachung von Telekommunikationsbeziehungen durch den BND keine eigenen Erkenntnisse vor.