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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/6264

 

07.07.2014

 

 

 

 

Kleine Anfrage 2450

 

der Abgeordneten Daniel Schwerd und Frank Herrmann  PIRATEN

 

 

Wie weit geht die Postüberwachung in NRW?

 

 

In den USA werden sämtliche Postsendungen von der US-Regierung fotografiert, - im Jahr 2012 sollen dies beim US Postal Service 160 Milliarden Briefe gewesen sein. Die auf diese Weise gewonnenen Daten, wie Absender, Empfänger oder Einwurfsort, werden registriert und noch vor Auslieferung der Sendung an staatliche Behörden weitergeleitet.

 

Auch in der Bundesrepublik fotografiert die Deutsche Post die Adressdaten von Absendern und Empfängern sämtlicher Postsendungen, die intern gespeichert und, wie einem Bericht der Welt am Sonntag vom 06. Juli 2013 zu entnehmen ist, auf Anfrage auch US-Behörden zugänglich gemacht werden.

 

In Thüringen wurde 2013 bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz bei Postdienstleitern vorsortierte Briefe öffnet und kopiert. Dies räumte die Landesregierung auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Katharina König ein (Drucksache 5/5827). Die Dienstleister seien vom Verfassungsschutz unter Berufung auf das G-10-Gesetz rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet worden.

 

Verwendet werden zu diesem Zweck unter anderem zwei neu angeschaffte transportable „Briefbearbeitungskoffer“ der Firma DigiTask, die in der Bundesrepublik durch die Entwicklung eines „Staatstrojaners“ bekannt wurde und Überwachungssoftware an verschiedene europäische Staaten verkauft.

 

Auf einen Bericht der Berliner Zeitung vom 09. Januar 2013 befragt, wonach die Staatsanwaltschaft Berlin auch in Ermittlungsverfahren den Verfassungsschutz beauftragt habe, Briefe von Beschuldigten zu öffnen, räumte die Thüringer Landesregierung ein, dass ein solches Verfahren in Thüringen rechtswidrig wäre.

 

Weitergehende Auskünfte über die Bereiche und Anzahl der jährlich durchgeführten Eingriffe wurden von der Thüringer Landesregierung jedoch aus „Geheimhaltungsgründen“ verweigert, um eine „Beeinträchtigung der Aufklärungstätigkeit“ zu vermeiden.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

 

1.                    Welche Formen der Kooperation zwischen staatlichen Stellen und Postdienstleistern gibt es in Nordrhein-Westfalen, nach denen Daten des Postverkehrs wie Absender, Empfänger oder Einwurfsort an Behörden weitergeleitet werden? Nennen Sie ggf. die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit.

 

2.                    Von welchen Postdienstleistern werden auf dem Postweg befindliche Sendungen in Nordrhein-Westfalen vorsortiert den Sicherheitsbehörden bereitgestellt? Nennen Sie Einzelheiten der Kooperation.

 

3.                    Nennen Sie Einsatzbereiche, in denen in Nordrhein-Westfalen auch das Landesamt für Verfassungsschutz Postsendungen öffnet?

 

4.                    Wie viele Vorgänge von Postöffnungen sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2012-2014 in Nordrhein-Westfalen durchgeführt?

 

5.                    Welche technischen Gerätschaften zur Postüberwachung wurden durch die Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen angeschafft? Nennen Sie bitte den Namen des Geräts, seinen Einsatzzweck, die ordernde Behörde, die angeschaffte Stückzahl, den Zeitpunkt der Anschaffung sowie die dafür angefallenen Kosten.

 

 

 

Daniel Schwerd

Frank Herrmann

 

 

 

 


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