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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/6168

 

25.06.2014

 

 

 

 

Kleine Anfrage 2401

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd  PIRATEN

 

 

Auslandsgeheimdienst BND überwacht illegal Bürger und Unternehmen NRWs

 

 

„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)

 

Der Bundesnachrichtendienst (BND), zuständig für die Auslandsaufklärung, überwacht im Zuge seiner Aufklärung an verschiedenen Standorten, unter anderem am zentralen deutschen Internetknoten DE-CIX den Internetverkehr [1]. Im Jahre 2010 wurden 37 Millionen E-Mails erfasst [2].

 

Da der Auslandsgeheimdienst verfassungsgemäß keine Inlandsaufklärung betreiben darf, werden Mail-Adressen mit der Top-Level-Domain .de herausgefiltert.

 

Doch selbstverständlich können sich auch hinter Mail-Adressen mit Top-Level-Domains wie .com, .net oder anderen Endungen Deutsche befinden.

 

Aus unlängst veröffentlichten NSA-Dokument „JSA Restrictions“ [3] geht hervor, dass in der gemeinsamen technischen Aufklärung von NSA und BND in Bad Aibling Ausnahmen der Überwachung für insgesamt folgende zwölf Top-Level-Domains definiert sind:

 

Zudem ist eine Liste von Domains bzw. Adressen festgelegt, die ebenfalls nicht überwacht werden sollen:

Selbst einem unterdurchschnittlich begabtem Überwacher muss klar sein, dass diese kurze Liste unmöglich alle Domains umfasst, über die Deutsche im Inland kommunizieren, und sie nicht geeignet ist, auch nur ansatzweise sicherzustellen, dass nicht massenhaft Deutsche vom BND überwacht werden. Man denke allein an die Millionen Bürger, die googlemail.com, gmx.net, yahoo.com oder aol.com-Adressen benutzen, sowie an die zahlreichen Unternehmen des Landes, die im Zuge der Internationalisierung globale Domainnamen verwenden.

 

Da dem BND die Aufklärung im Inland verfassungsmäßig untersagt ist, handelt er hier illegal.

 

 

 

 

[1] www.internet-law.de/2013/10/bundesregierung-genehmigt-das-abhoeren-deutscher-provider-durch-den-bnd.html

[2] https://netzpolitik.org/2012/geheimdienste-haben-2010-37-292-862-e-mails-uberpruft/

[3] https://netzpolitik.org/wp-upload/2014-06-18_Deutschland-Akte/media-34024.pdf

 

 

Ich frage die Landesregierung:

                                                                                                  

1.            Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung, wie der Bundesnachrichtendienst Kommunikation von Bundesbürgern aus der Überwachung auszuschließen versucht? Nennen Sie Einzelheiten, die Ihnen bekannt geworden sind mit dem jeweiligen Zeitpunkt

 

2.            Wie bewertet die Landesregierung die im Dokument „JSA Restrictions“ niedergelegten Filterregeln im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit?

 

3.            Welche Domains und E-Mailadressen betreiben die Landesregierung, ihre Ministerien, Behörden oder landeseigenen Betriebe, die durch die oben genannten Listen nicht von der Überwachung ausgenommen werden? Nennen Sie jede Domain und E-Mailadresse mit der jeweils verantwortlichen Stelle.

 

4.            Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, Ausspähung von Kommunikation der Bürger, Unternehmen und Behörden aus Nordrhein-Westfalen durch den BND zu unterbinden, die über Domains erfolgt, welche nicht Bestandteil dieser Listen sind?

 

5.            Wie bewertet die Landesregierung die Überwachung von Kommunikation deutscher Bürger, Unternehmen und Behörden im Inland über solche Domains durch den BND? Gehen Sie auf die juristische und politische Komponente ein.

 

 

 

 

Daniel Schwerd

 

 


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