LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/5247 |
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17.03.2014 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2023 vom 14. Februar 2014
der Abgeordneten Daniel Schwerd und Frank Herrmann PIRATEN
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2023 mit Schreiben vom 14. März 2014 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
1. Wie weit sind die Planungen bzw. Ausführungen der Landesregierung zu einem „LandesCERT“ bereits vorangeschritten?
2. Welche Person wurde ggf. damit beauftragt, entsprechende Planungen und/oder das Gesamtprojekt zu leiten?
Das Innenministerium hat IT.NRW bereits im Jahr 2004 mit dem Projekt zum Aufbau eines Computer Emergency Response Teams (CERT) für die Landesverwaltung NRW beauftragt. Seit dem Jahr 2005 betreibt IT.NRW das CERT NRW dauerhaft. Die fachliche Aufsicht liegt bei der CIO-Stabsstelle im MIK.
3. Welche vergleichbaren Abteilungen gibt es in den Behörden des Landes bereits?
In den Behörden und Einrichtungen des Landes sind Ansprechpartner benannt, die im regelmäßigen Kontakt mit dem CERT NRW stehen. Darüber hinaus betreibt die Polizei seit dem Jahr 2004 das CERT Polizei.
4. Welche Mindestanforderungen für sichere Produkte, Systeme und Verfahren hat das Land NRW in die Verhandlungen der Arbeitsgruppe Informationssicherheit zu einem länderübergreifenden Standard eingebracht?
Aus Sicht des Landes NRW soll grundsätzlich der Einsatz von durch das BSI zertifizierten bzw. empfohlenen Produkten angestrebt werden.
5. An welchen Punkten weichen die vom Land NRW präferierten Mindestanforderungen von den Empfehlungen des BSI ab?
Siehe Antwort zu Frage 4