LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/5179 |
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04.03.2014 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1933 vom 29. Januar 2014
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1933 mit Schreiben vom 4. März 2914 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Finanzminister beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
http://www.ksta.de/koeln/--schildbuergerstreich--domblick-fuer-218-000-euro,15187530,25946642.html
Vorbemerkung der Landesregierung
Das Teilprojekt „Landschaftspark Belvedere“ der Stadt Köln wurde ursprünglich vom Freundes- und Förderkreis Landschaftspark Belvedere initiiert und zur Förderung im Rahmen der Regionale 2010 vorgeschlagen. Der Landschaftspark ist Teil des Gesamtprojektes „RegioGrün“, das im Rahmen der Regionale 2010 von den Städten Bergisch Gladbach, Brühl, Erftstadt, Hürth, Köln und Pulheim sowie den Verbänden Zweckverband Kölner Randkanal und Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e.V. und dem Rhein-Erft-Kreis entwickelt wurde. Mit dem Projekt sollte die Freiflächensicherung der beteiligten Kommunen interregional abgestimmt und ein gemeinsames strategisches Handlungs- und Kommunikationskonzept umgesetzt werden.
1. In welcher Höhe werden oder wurden staatliche Mittel für die vier Hochsitze eingesetzt? Bitte nennen Sie den jeweiligen Anteil von Kommune, Land, Bund und EU, aufgeschlüsselt nach jedem einzelnen Hochsitz.
Innerhalb des Landschaftsparks wurden für insgesamt vier Aussichtsplattformen Ausgaben in Höhe von insgesamt 258.564 € anerkannt (Belvedere „Domblick“ mit 126.283 €, Belvedere „Blickfang“ mit 58.822 €, Belvedere „Felderblick“ mit 41.650 € und Belvedere „Ausblick“ mit 31.809 €). Die Förderanteile setzen sich aus 20 % Landesmitteln, 10 % Bundesförderung und 50 % EU-Förderung zusammen. Den restlichen Anteil finanziert die Stadt Köln.
2. Aus welchen Haushaltsstellen wird der Anteil des Landes NRW finanziert? Bitte unter Nennung des jeweiligen Kapitels und Titels.
Der Landesanteil wurde aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, Kapitel 09 500, Titel 883 11.
3. Auf welcher Grundlage beruht die Entscheidung des Landes für eine Beteiligung an den Kosten der Hochsitze? Bitte nennen Sie in diesem Zusammenhang insbesondere die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens und des Wettbewerbs.
Die Planung des Landschaftsparks ist Ergebnis eines landschaftsplanerischen Wettbewerbsverfahrens und wurde durch eine intensive mehrstufige Bürgerbeteiligung begleitet, an der zahlreiche Vereine sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen.
Nach entsprechenden Entscheidungen der Bezirksvertretungen und der zuständigen Ausschüsse hat der Rat der Stadt Köln am 20. Mai 2010 den Bau des Landschaftsparks Belvedere einstimmig beschlossen und die Mittel freigegeben. Darüber hinaus wurde das Projekt vom Regionale-Ausschuss, der u.a. von Oberbürgermeistern und Landräten der Region gebildet wird, beschlossen und zur Durchführung empfohlen.
Der entsprechende Förderantrag ist von der Bezirksregierung Köln als zuständiger Bewilligungsbehörde geprüft worden.
4. Wie bewertet die Landesregierung die Sinnhaftigkeit des Hochsitz-Vorhabens insgesamt?
Mit dem Gesamtprojekt „RegioGrün“ soll eine regionale Erneuerungsstrategie exemplarisch entwickelt und umgesetzt werden. Es handelt sich bei den Aussichtsplattformen lediglich um Teilbausteine eines zurzeit noch in der Fertigstellung begriffenen Projektes. Die Realisierung der Planung erfolgt in kommunaler Planungshoheit.
5. Wie die jetzt entstehende öffentliche Empörung zeigt, war das Bürgerbeteiligungsverfahren im Vorfeld des Hochsitz-Baus offenbar nicht geeignet, um einen öffentlichen Konsens für das Vorhaben zu erreichen.
Welche Defizite sieht die Landesregierung bei der Konstruktion des gewählten Beteiligungsverfahrens?
Die Bürgerbeteiligung erfolgte auf Grundlage diverser öffentlicher Workshops und Informationsveranstaltungen. Auf dieser Grundlage haben die Bürger entschieden, welche Vorgaben an die Entwurfsplanung für den Wettbewerb gemacht werden. Diese wurden vom Wettbewerbssieger aufgegriffen und anschließend in Bürgerversammlungen und einstimmigen politischen Beschlüssen in den Bezirksvertretungen, den zuständigen Ausschüssen im Rat der Stadt Köln und im Qualifizierungsverfahren der Regionale 2010 bestätigt. Ein noch weiter gehendes Beteiligungsverfahren wird seitens der Landesregierung nicht angestrebt.