LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
|
Drucksache 16/5070
|
|
13.02.2014
|
Kleine Anfrage 2023
der Abgeordneten Daniel Schwerd
und Frank Herrmann PIRATEN
Planungen und Maßnahmen der
Landesregierung für ein NRW-„LandesCERT“
Ein Computer Emergency Response Team
(CERT) soll Knowhow bereitstellen, um sich bereits im Vorfeld vor möglichen Angriffen auf
IT-Infrastrukturen zu wappnen. Nach
einem erfolgten IT-Sicherheitsvorfall soll ein CERT Unterstützung
beim
Wiederanlauf des Regelbetriebs sowie bei der Ermittlung der Verursacher leisten.
Der
IT-Planungsrat
hat zum Stand 19.02.2013 ein Dokument mit dem Titel „Leitlinie für die Informationssicherheit
in der öffentlichen Verwaltung“ veröffentlicht.
Darin werden
besondere Maßnahmen beschrieben,
auf die sich die Länder und der Bund in der Arbeits-bzw. Kooperationsgruppe
„Informationssicherheit des IT-PLR“ geeinigt haben.
Gegenstand
dieser Vereinbarung sind unterschiedliche Maßnahmen zur aktiven und passiven
Sicherheit bzw. Gefahrenerwiderung, welche in jedem Bundesland zu einem standardisierten
Mindestsicherheitsniveau führen sollten. Grundlage für diese Vereinbarung ist laut
Aussage der Verfasser der IT-Staatsvertrag.
Das
Dokument rekurriert dabei unter anderem auf die Arbeit des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Einige Standards des BSI werden
hierbei besonders hervorgehoben und zur Umsetzung in den Ländern empfohlen.
Die Einrichtung von CERTs auf
Landesebene ist ebenfalls Bestandteil
der Maßnahmen, die in der Leitlinie genannt werden.
Seit
Veröffentlichung dieser Vereinbarung ist nun fast genau ein Jahr vergangen.
In diesem vergangenen Jahr wurde das Thema
IT-Sicherheit durch die Enthüllungen von Edward Snowden in der
Öffentlichkeit so intensiv wie selten debattiert.
Die Berichte
über ausländische Nachrichtendienste
und deren
Spionagetätigkeiten auch in
der Bundesrepublik reißen nicht ab.
Wir fragen die Landesregierung:
1.
Wie
weit sind die Planungen bzw. Ausführungen der Landesregierung zu einem „LandesCERT“
bereits vorangeschritten?
2.
Welche
Person wurde ggf. damit beauftragt, entsprechende Planungen und/oder das
Gesamtprojekt zu leiten?
3.
Welche
vergleichbaren Abteilungen gibt es in den Behörden des Landes bereits?
4.
Welche
Mindestanforderungen für sichere Produkte, Systeme und Verfahren hat das Land
NRW in die Verhandlungen der Arbeitsgruppe Informationssicherheit zu einem
länderübergreifenden Standard eingebracht?
5.
An
welchen Punkten weichen die vom Land NRW präferierten Mindestanforderungen von
den Empfehlungen des BSI ab?
Daniel Schwerd
Frank Herrmann