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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4960

 

10.02.2014

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1857 vom 7. Januar 2014

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/4726

 

 

Welche eigene Aufklärung des NSA-Spionageskandals hat die Landesregierung betrieben?

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1857 mit Schreiben vom 7. Februar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Dank des Whistleblowers Edward Snowden kommen seit nunmehr über einem halben Jahr immer weitere Details der weltweiten Spionage durch Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs ans Tageslicht. Diese Spionage ist auch gegen Bürger, Organisationen und Unternehmen des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet und illegal.

 

Die Landesregierung hat auf vielfache Anfragen der PIRATEN bezüglich der Aufklärung des Skandals bislang stets auf die Bundesebene verwiesen. Angesichts immer neuer erschreckender Enthüllungen sowie der weitgehenden Untätigkeit der Bundesregierung ist die Landesregierung des bevölkerungsreichsten Bundeslands in der besonderen Pflicht, für Aufklärung zu sorgen.

 

 

1.   Welche eigenen Maßnahmen hat die Landesregierung bislang zur Aufklärung der Spionageaffäre gegenüber amerikanischen Behörden, Regierungsvertretungen, Botschaften, Konsulaten oder Nachrichtendiensten ergriffen? Nennen Sie jede einzelne Maßnahme mit jeweiligem Resultat.

 

Angelegenheiten der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland sind nach Art. 32 Abs. 1 Grundgesetz Sache des Bundes.

 

2.   Welche eigenen Bemühungen zur Aufklärung der Spionageaffäre hat die Landesregierung bislang bei den vom Programm „Prism“ betroffenen Unternehmen Microsoft (u. a. mit Skype), Google (u. a. mit YouTube), Facebook, Yahoo, Apple, AOL und Paltalk betrieben? Nennen Sie jede einzelne Maßnahme mit jeweiligem Resultat.      

 

Als zentraler Dienstleister der Landesverwaltung ist IT.NRW der Frage nachgegangen, ob durch den Einsatz von Sicherheitsprodukten selbst ein Risiko für die Nutzerinnen und Nutzer in der Landesverwaltung entsteht. IT.NRW hat hierzu die Fa. Microsoft angeschrieben, ob aufgrund von Kooperationen, Zuarbeiten oder gesetzlicher Regelungen Hintertüren (sog. Backdoors) in ihre Produkte für geheimdienstliche Aktivitäten eingebaut worden sind.

 

Die Fa. Microsoft gibt an, nur bei im Rahmen der gesetzlichen Be-stimmungen berechtigten Anfragen durch Ermittlungs- oder Sicherheitsbehörden und unter Beachtung strenger eigener Regelungen Kundendaten herauszugeben. Ein unbeschränkter und direkter Zugriff von Regierungen auf ihre Produkte wird hier aber auch weiterhin negiert.

 

Ohne konkreten Anhaltspunkt lassen sich die Zusicherungen aus technischer Sicht nicht mit vertretbaren Mitteln verifizieren. Der Aussage der Fa. Microsoft muss daher bis auf weiteres vertraut werden. Erkenntnissen oder Sicherheitshinweisen geht das bei IT.NRW als zentrale Anlaufstelle für präventive und reaktive Maßnahmen in Bezug auf sicherheits- und verfügbarkeitsrelevante Vorfälle in Computersystemen der Landesverwaltung eingerichtete „Computer Emergency Response Team“ (CERT) regelmäßig nach.

 

 

3.   Welche eigenen Maßnahmen zur Aufklärung der Spionageaffäre hat die Landesregierung bislang bei inländischen Unternehmen ergriffen? Nennen Sie jede einzelne Maßnahme mit jeweiligem Resultat.

 

Die Landesregierung ist in ihrem Verantwortungsbereich schon seit langem mit einem umfangreichen Programm zur Sensibilisierung („Awareness“) für den Schutz  der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft vor Datenspionage und -sabotage jeglicher Form aktiv.

 

Der Verfassungsschutz NRW leistet seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend umfangreiche Informationsarbeit mit zahlreichen Vorträgen vor Multiplikatoren und sensibilisiert Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen für konkrete Gefahren und wirksame Schutzkonzepte. Im Jahr 2012 hielten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes NRW
210 Vorträge vor ca. 6.500 Multiplikatoren.

 

4.   Welche eigenen Bemühungen zur Aufklärung der Spionageaffäre hat die Landesregierung bislang gegenüber der Bundesregierung betrieben? Nennen Sie jede einzelne Maßnahme mit jeweiligem Resultat.

 

Die Landesregierung hat das Bundesministerium des Innern wiederholt zu der Frage angeschrieben, inwieweit dort Erkenntnisse zu einer Überwachung der Parlamentskommunikation oder der Kommunikation der Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen durch ausländische Nachrichtendienste vorliegen. Diese Schreiben sind jeweils in der Weise beantwortet worden, dass dem Bundesministerium des Innern keine Erkenntnisse hierzu vorliegen.


 

5.   Welche Maßnahmen sind noch vorgesehen? Nennen Sie für jeden Fall den vorgesehen Zeitplan.

 

Die Landesregierung steht in der Angelegenheit weiter in Kontakt mit der Bundesregierung. Der Verfassungsschutz NRW sensibilisiert weiterhin die hiesigen Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen seiner Informationsarbeit. Gleichzeitig wird die Landesregierung ihre Anstrengungen, die Informations- und Kommunikationstechnik in der Landesverwaltung so sicher wie möglich zu machen, beibehalten und verstärken. Der IT-Planungsrat hat im letzten Jahr eine für Bund und Länder verbindliche „Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung“ verabschiedet, an deren Erarbeitung das Ministerium für Inneres und Kommunales intensiv beteiligt war. Die Umsetzung der Leitlinie in der Landesverwaltung ist von der Landesregierung beschlossen und beginnt mit einer Bestandsaufnahme der aktuellen Lage.

 


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