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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4921

 

30.01.2014

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1831 vom 16. Dezember 2013

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/4639

 

 

 

Holzlieferverträge des Landes NRW nach Kyrill

 

 

 

Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1831 mit Schreiben vom 30. Januar 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

"Wo gehobelt wird, fallen Späne." (Sprichwort)

 

Der Orkan "Kyrill" hat am 18. und 19. Januar 2007 zu verheerenden Schäden im Forstbestand des Landes Nordrhein-Westfalens geführt.

 

In der Folge kam es zu mehreren mehrjährigen Verträgen zwischen dem Land und privaten Firmen über den Verkauf von Holz aus dem Staats-, Kommunal- und Privatwald des Landes NRW, die teilweise mit den Sturmschäden begründet wurden, sich in ihrer Wirkung jedoch über mehrere Jahre erstrecken und Frischholz umfassen.

 

Zwischen Februar und April 2007 schloss das Land mindestens mit folgenden Firmen Holzlieferverträge: Firma IBH GmbH, Schleiden; Firma Matthias Hermes Holz GmbH, Stadtkyll; Firma Klausner Holz GmbH, Adelebsen; Firma Gebr. Eigelshoven KG, Würselen; Firma I. van Roje & Sohn GmbH & Co KG, Oberhonnefeld; Firma Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co KG.

 

 

 

 

1.       Verträge mit welchen Unternehmen bestanden mit dem Land Nordrhein-Westfalen bzw. landeseigenen Betrieben zum 1. °Januar 2007 über die Lieferung von Holz? Nennen Sie den jeweiligen Vertragspartner, die Laufzeit der Vereinbarung sowie die zugesagte Art, Qualität und Menge in Festmetern aufgeschlüsselt pro Kalenderjahr pro Vertragspartner und summieren Sie die Mengen der jeweiligen Arten und Qualitäten über alle Vertragspartner pro Jahr auf.

 

2.       Verträge mit welchen Unternehmen wurden mit dem Land Nordrhein-Westfalen bzw. landeseigenen Betrieben seit 1. Januar 2007 bis heute über die Lieferung von Holz geschlossen? Nennen Sie den jeweiligen Vertragspartner, die Laufzeit der Vereinbarung sowie die zugesagte Art, Qualität und Menge in Festmetern aufgeschlüsselt pro Kalenderjahr pro Vertragspartner und summieren Sie die Mengen der jeweiligen Arten und Qualitäten über alle Vertragspartner pro Jahr auf.

 

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Das Land schließt eigene Verträge nur über den Verkauf des Holzes aus dem Staatswald. Verträge über den Holzverkauf aus dem Privat- und Kommunalwald kommen zwischen den jeweiligen Waldbesitzern und den Käufern zustande. Das Land tritt dabei lediglich als Vermittler auf. Der Landesbetrieb Wald und Holz ist die zuständige forstliche Fachbehörde, zu deren Aufgaben sowohl der Holzverkauf für den Staatswald als auch die Holzverkaufshilfe für den Privat- und Kommunalwald gehören.

 

Während der Vermarktung von Kyrillholz wurden zwischen 2007 und 2009 etwa 500 Verträge/Jahr vom Landesbetrieb Wald und Holz mit Abnehmern über den Verkauf von Holz aus dem Staatswald und die Vermittlung von Holz aus dem Privat- und Kommunalwald geschlossen. Ab 2010 wurden rund 150 Verträge/Jahr mit einem Volumen von jeweils über 5000 FM abgeschlossen. Für kleinere Verkaufseinheiten (z.B. Brennholzkunden) liegen dem MKULNV keine detaillierten Informationen vor.

Der Detaillierungsgrad und der Umfang der Anfrage aufgrund der Vielzahl der Unterfragen lässt eine Beantwortung im Zeitrahmen einer Kleinen Anfrage nicht zu.

Auch dürften die erfragten Informationen ein Informationsspektrum abbilden, das als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zu klassifizieren wäre. Diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zum Schutz der Drittbetroffenen in allgemein zugänglichen Landtagsdokumenten nicht zu veröffentlichen.

 

 

3.       An welchen Stellen sind diese Verträge jeweils veröffentlicht? Nennen Sie Ort und Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verträge bzw. begründen Sie, warum sie nicht veröffentlicht worden sind. 

 

Verträge, die das Land NRW durch den Landesbetrieb Wald und Holz als der hierfür zuständigen Stelle über die Lieferung von Holz abschließt, unterliegen keiner Veröffentlichungspflicht. Das geltende Recht sieht grundsätzlich keine Vorschrift vor, nach der ein bestimmtes oder unbestimmtes fiskalisches Handeln der Landesregierung generell zu veröffentlichen wäre.

Die auf wirtschaftlicher Grundlage geschlossenen Verträge beinhalten in der Regel zudem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ohne Zustimmung der privaten Vertragspartner des Landesbetriebs nicht veröffentlicht werden dürfen.

 

 

 

4.       Welche Lieferungen Holz sind seit 1. Januar 2007 durch das Land NRW bzw. landeseigene Betriebe bis heute erfolgt? Nennen Sie den jeweiligen Vertragspartner, die gelieferte Art, Qualität und Menge in Festmetern aufgeschlüsselt pro Kalenderjahr pro Vertragspartner und summieren Sie die Mengen der jeweiligen Arten und Qualitäten über alle Vertragspartner pro Jahr auf.

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

 

5.         Welche Gründe gibt es für mögliche Differenzen zwischen den vereinbarten und den gelieferten Holzmengen? Nennen Sie den Grund für jeden einzelnen Fall einer Abweichung zwischen Vereinbarung und Lieferung pro Kalenderjahr und Vertragspartner.

 

Eine systematische Erhebung über mögliche Differenzen zwischen vereinbarten und gelieferten Holzmengen erfolgt nicht. Solche Daten stehen daher nicht zur Verfügung.

 

 


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