LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/4342 |
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07.11.2013 |
Kleine Anfrage 1749
der Abgeordneten Lukas Lamla und Daniel Schwerd PIRATEN
Koordinierte Notfallvorsorge und Notfallverbünde von Kultureinrichtungen des Landes NRW
Nicht erst seit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln stehen Kultureinrichtungen vor der Herausforderung, historisch bedeutsame Unterlagen und Materialien sicher und dauerhaft zu bewahren. Archive, Museen und Bibliotheken müssen frühzeitig Vorkehrungen treffen, um Beschädigung und Zerstörung von Kulturgut zu vermeiden.
Dabei sind es in der Regel nicht die großen Katastrophen wie Erdbeben oder Kompletteinstürze von Gebäuden, die den Erhalt von Kulturgut gefährden, sondern kleinere Störungen wie Wasserrohrbrüche, plötzliche und kurzfristige Überflutungen bei Starkregenfällen, Kabelbrände, Stromausfälle und ähnliche alltägliche Geschehnisse, die plötzlich eintreten und sofortiges Handeln erfordern.
Oft können einfachste organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen wie die regelmäßige Durchführung von Evakuierungsübungen, die Unterwannung von Wasserleitungen in Magazinräumen, ein Rückbau von Stromleitungen oder das Vorhandensein von Abdeckfolie schwere Schäden vermeiden. Notfallkontaktlisten und Checklisten, die im Notfall schnell abgearbeitet werden können, leisten dann wertvolle Hilfestellung. Treten trotzdem unvermeidbare Notfälle ein, können die Auswirkungen dann begrenzt werden, wenn Rettungskräfte und Fachleute Notfallabläufe kennen und Rettungsmaßnahmen routiniert beherrschen.
In der Praxis von Archiven, Bibliotheken und Museen hat sich zum einen eine gute Notfallvorsorge als wirksam erwiesen, zum anderen im Schadensfall eine intensive und spartenübergreifende Kooperation und gegenseitige Unterstützung der unterschiedlichen Akteure, auch über Verwaltungsgrenzen hinweg. Teilweise wurden zu diesem Zweck sogenannte Notfallverbünde gegründet, in denen sich die Träger unterschiedlichster Kultureinrichtungen verpflichten, im Schadensfall schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten und sich bei Bedarf auch Personal- und Sachmittel gegenseitig zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten die Landesregierung, ihre Antworten auf die folgenden Fragen 1 bis 4 jeweils nach den einzelnen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes – dem Landesarchiv NRW und seinen unterschiedlichen Standorten, dem Archiv des Landtags NRW, der Kunstsammlung NRW sowie den verschiedenen Landesbibliotheken – aufzuschlüsseln.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Materialien zur Erstversorgung von geschädigtem Kulturgut (sog. „Notfallboxen“) werden in den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW dauerhaft vorgehalten?
2. In welcher Form leistet die Landesregierung den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW praktische Unterstützung bei der Notfallvorsorge?
3. Welche besonderen Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um in den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW vorhandene digitale Unterlagen vor Beschädigung und Verlust zu schützen?
4. Welche der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW sind bereits an Notfallverbünden beteiligt bzw. planen eine solche Beteiligung?
5. Wie plant die Landesregierung, die Initiierung und Etablierung von Notfallverbünden von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW mit Einrichtungen in kommunaler und privater Trägerschaft zu fördern?
Lukas Lamla
Daniel Schwerd