LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/4269 |
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18.10.2013 |
Kleine Anfrage 1708
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
"Ich mag mich nicht gern mit der Kirche auseinandersetzen; es hat ja keinen Sinn, mit einer Anschauungsweise zu diskutieren, die sich strafrechtlich hat schützen lassen." (Kurt Tucholsky)
Der § 166 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe. Es können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis 3 Jahren Freiheitsentzug verhängt werden. Absatz 2 stellt auch die Beschimpfung von Einrichtungen und Gebräuchen unter Strafe. Als Maßstab wird die "Störung des öffentlichen Friedens" herangezogen.
Es sind mehrere weiche Begriffe in dieser Rechtsnorm enthalten. So ist eine Verwendung despektierlicher Äußerungen für manche inakzeptabel, die andere Personen als zulässig empfinden. Auch kritische Äußerungen in Kunst, Kabarett und Satire, die sich mit Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen befassen, werden von manchen bereits als Beschimpfung empfunden. Inwieweit eine bestimmte Beschimpfung zur Störung des öffentlichen Friedens führt oder nicht, ist ebenfalls Gegenstand unterschiedlicher Auffassungen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit 2005 in Nordrhein-Westfalen nach § 166 StGB geführt?
Bitte listen Sie die Verfahren nach Jahren, Tatverdacht sowie nach betroffenen Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen auf.
2. Wie oft seit 2005 wurde in Nordrhein-Westfalen nach § 166 StGB Anklage erhoben?
Bitte listen Sie die Verfahren nach Jahren, Tatverdacht sowie nach betroffenen Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen auf.
3. Zu wie vielen Verurteilungen seit 2005 ist es in Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Anklage nach § 166 StGB gekommen?
Bitte listen sie die Verfahren nach Jahren, Straftat sowie nach betroffenen Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen auf.
4. Wie hoch war jeweils das Strafmaß bei den in der Antwort auf Frage 3 aufgeführten Verurteilungen?
Daniel Schwerd