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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4105

 

25.09.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 1653

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Einnahmen und Aufwendungen in Zusammenhang mit Rechten und Lizenzen bei Dokumenten, Werken und Inhalten des Landes

 

 

Das Land Nordrhein-Westfalen tritt als Ersteller von Inhalten in Erscheinung, die als Werke im urheberrechtlichen Sinne zu betrachten sind. § 5 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regelt, dass bestimmte amtliche Dokumente – etwa Gesetze, Verordnungen und Erlasse – gemeinfrei gestellt sind.

 

Diese Vorschrift erfährt in der Regel eine enge Auslegung, so dass viele Texte und sonstige Materialien aus Landtag, Regierung, Behörden und Ministerien in der Regel einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Dies betrifft alle nichtamtlichen Texte und Materialien, etwa aus der Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftlicher Politikberatung und Ressortforschung oder erstelltes Karten- und Bildmaterial. Für eigentlich gemeinfreie Datenbanken kann unter bestimmten Bedingungen ein Urheberschutzrecht entstehen.

 

Für viele Werke ist auf Anfrage und nach individueller Genehmigung bzw. in offener Lizenz eine kostenfreie Nutzung möglich, andere sind nach Zahlung von Lizenzgebühren nutzbar. In der Praxis stellt sich für Unternehmen und Privatleute die Nutzung dieser Lizenzen als problematisch dar. Eine ähnliche Situation dürfte auch bei Werken im urheberrechtlichen Sinne bestehen. Die Höhe der Lizenzgebühren ist dabei häufig ein Problem.

 

Die Fragen richten sich auf die Einnahmesituation bei geschützten Werken – on- und offline – sowie auf die Durchsetzung von Nutzungsrechten gegenüber unrechtmäßiger Nutzung durch Dritte.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.         Welche Einnahmen hatte das Land Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2005 aus der entgeltlichen Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, aus Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften und der Einräumung von sonstigen Immaterialgüterrechten wie Marken-, Patent- und Leistungsschutzrechten (aufgeschlüsselt nach Jahr und Ressort sowie Art des Werkes)?

2.         In welchem Umfang handelt es sich bei den in der Antwort auf Frage 1 genannten Einnahmen um Zahlungen von Lizenzgebühren zwischen einzelnen Behörden des Landes untereinander?

 

3.         Welcher personelle und finanzielle Aufwand ist dem Land seit 2005 für den Erwerb und die Verwaltung sowie für die Einräumung solcher Recht an Dritte entstanden (nach Jahr, Ressort und Art der Werke aufgeschlüsselt)?

 

4.         Welche Kosten und Einnahmen entstanden dem Land seit 2005 aus der juristischen (gerichtlichen wie außergerichtlichen) Verfolgung von Verstößen gegen Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte des Landes (nach Sachverhalt aufgelistet)?

 

5.         Hält die Landesregierung das Verhältnis von Kosten für die Verwaltung von Nutzungsrechten einerseits und Einnahmen aus der Verwertung dieser Rechte andererseits für vertretbar? Bitte begründen Sie Ihre Position für jede einzelne Art von Werk für jedes einzelne Ressort.

 

 

 

Daniel Schwerd

 

 


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